Leserfrage: Gemeinsames Sparbuch im Todesfall

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29. Oktober 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

Wenn Sie ein gemeinsames thailändisches Bankbuch haben und dieses auf beide Namen lautet, können Sie dann beim Tod des Partners das Geld einfach abheben, wenn Sie der Bank die Sterbeurkunde vorlegen?

Mit freundlichen Grüßen

Danny

12 Antworten auf „Leserfrage: Gemeinsames Sparbuch im Todesfall“

  1. leen sagt oben

    Wenn das Bankbuch auf zwei Namen lautet, können beide Geld abheben. Ich weiß nicht, warum man bei einer Abhebung eine Sterbeurkunde vorlegen muss, einen Lebensnachweis muss man nicht vorlegen.

    Grüße Leen

  2. erik sagt oben

    Dies kann je nach Bank unterschiedlich sein. Fragen Sie daher bei Ihrer Bank nach. Aber ich habe oft gelesen, dass Menschen einen Gerichtsbeschluss beantragen können, und habe dies auch in meiner Gegend erlebt. Im Todesfall wird (ggf.) das gesamte Guthaben gesperrt.

    Da eine und/oder-Rechnung zur Verlängerung Ihres Aufenthaltsstatus nichts bringt, habe ich mich bisher gegen eine und/oder-Rechnung entschieden. Mein Partner und ich haben jeweils ein Konto. Und als ich aufgrund einer Behinderung selbst nicht zur Bank gehen konnte, übergab ich ihr die EC-Karte, damit sie Geld für den Haushalt abheben konnte.

  3. Rainer sagt oben

    Wenn es sich um ein „oder“ in Bezug auf die Unterschrift handelt, ist das kein Problem, wenn es ein „und“ ist (zwei Unterschriften erforderlich), dann ist es eine Hauptverkehrszeit

  4. Frank Franssen sagt oben

    Es gibt 2 Gemeinschaftskonten;

    Eine UND- UND-Rechnung, bei der Sie beide erscheinen müssen.

    Das andere ist ENTWEDER ODER dann kann jede Person einzeln handeln.

    Frank

  5. janbeute sagt oben

    Wenn das Sparbuch auf beide Namen lautet.
    Ich habe zwei, die unter beiden Namen laufen, eine bei der TMB und eine bei der Tanachart Bank.
    Es spielt keine Rolle, ob meine Person oder mein thailändischer Ehepartner stirbt. Sowohl ich als auch mein thailändischer Mann können sowohl Geld abheben als auch Geld einzahlen (mein Stiefsohn tut dies regelmäßig als Dankeschön an seine Mutter und seinen Stiefvater).
    Das ist auch der Grund, warum wir zwei Sparbücher auf beide Namen haben.
    Weil Sie das nicht haben, und im Falle eines plötzlichen Todes meinerseits.
    Tatsächlich ist alles blockiert, genau wie in Holland.
    Und es kann einige Zeit dauern, bis die Erbschaft vom Gericht in Ihrer Provinz legalisiert wird.
    Wenn Sie Ihrem Ehepartner also wirklich vertrauen, stellen Sie sicher, dass im Falle Ihres Todes Geld zur Verfügung steht, um alles zu organisieren, einschließlich Ihrer Beerdigung oder Einäscherung.

    Jan Beute.

  6. Jacob sagt oben

    Bei der Bangkok Bank können Sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen, bei dem das Sparbuch auf Ihren Namen lautet und der Name der thailändischen Ehefrau nicht leserlich auf einer der letzten Seiten des Sparbuchs steht, die nur bei besonderem Licht sichtbar sind. Auf diese Weise ist die Verlängerung Ihres Jahresvisums kein Problem.

  7. Christina sagt oben

    Moderator: Ihr Kommentar sollte sich auf Thailand beziehen.

  8. Ruud sagt oben

    Dies ist ein sehr wichtiges Thema und niemand gibt/hat eine wasserdichte Antwort.

    Unser geschätzter Moderator und/oder eines unserer Mitglieder hat möglicherweise einen thailändischen Anwalt
    in seinem/dem Beziehungskreis mit einer beruhigenden und wasserdichten Antwort/Lösung!

    • Jacob sagt oben

      Ich stimme Ruud zu. Wer kann da nicht wirklich eine beruhigende und stichhaltige Antwort geben, oder sollte ich lieber selbst Rücksprache mit der Bank halten?

      Verfügt Erik Nong Khai, den ich schätze, über fundierte und stichhaltige Ratschläge?

  9. Charles sagt oben

    Für mich ist die einfachste Lösung: Ein Heft auf den eigenen Namen und ein Heft auf den Namen der Freundin (Frau), in die man einen monatlichen Betrag einzahlt, wer, wenn sie vernünftig genug ist; speichert für später. Und Sie haben die Kontrolle über die Verwaltung der monatlichen Ausgaben.

    • Jacob sagt oben

      Ich frage mich, was mit dem Saldo Ihres eigenen Kontos passieren wird, wenn Sie sterben. Darum geht es in dem Thema.

  10. Jacob sagt oben

    Ich lebe seit mehr als 10 Jahren in Thailand und komme nicht mehr in die Niederlande. Ich habe ein gemeinsames Konto mit meiner thailändischen Frau bei der Rabobank. Sie hat auch eine Bankkarte, genau wie ich. Auf der Rabobank-Website heißt es:

    Was macht die Rabobank?

    Die Bank sperrt ein Gemeinschaftskonto (bzw. Konto) nicht nach dem Tod eines Kontoinhabers.


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