Leserfrage: Bietet das Gelbe Buch Sicherheit für eine geldgierige Familie?

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26 Februar 2015

Liebe Leserinnen und Leser,

Meine Freundin möchte, dass ich das Gelbe Büchlein (Tabien Baan) anfertige. Sie glaubt, dass ich besser geschützt bin, falls ihr etwas zustößt und ihre Familie das Haus, in dem wir leben, für sich beansprucht. Es ist auf ihren Namen (ja, ich weiß).

Ich habe gelesen, dass das überhaupt nicht hilft. Es handelt sich lediglich um ein Zulassungsheft und kann für einen möglichen Autokauf oder andere Werbeaktionen nützlich sein, bei denen Sie Ihre Adresse nachweisen müssen.

Die einzige Form des „Schutzes vor der gierigen Familie“, die ich im Moment sehe, besteht darin, dass ich sie heirate. Im Falle einer Scheidung fällt mir ein Teil des Hauses zu. Und natürlich das Mietvertragsformular, in dem Sie das Grundstück, auf dem das Haus steht, für 30 Jahre mieten können…

Wie sehen Sie das? Wie kann ich das gelbe Heft anfordern? Sie hatte in Pranburi eingecheckt und sie wollten einen Brief meiner Eltern sehen, aus dem hervorgeht, dass ich nicht mehr in den Niederlanden lebe. Ich finde das einfach seltsam.

Jetzt habe ich hier vor mir eine Aufenthaltsbescheinigung der niederländischen Botschaft. Außerdem habe ich einen Auswanderungsnachweis nach Thailand (an meine alte Adresse in Thailand) und eine Bestätigung der Einwanderungsbehörde in Hua Hin, dass ich an dieser Adresse wohne.

Über das Gelbe Buch kann man zwar etwas im Internet finden, eine wirkliche Beschreibung der Anforderungen habe ich jedoch nicht gefunden.
Was mussten Sie tun, um das zu bekommen?

Mit freundlichen Grüßen

Jack S.

14 Antworten auf „Leserfrage: Bietet das Gelbe Buch Sicherheit für eine geldgierige Familie?“

  1. ruud sagt oben

    Besser ist es, beim Grundbuchamt ein lebenslanges Nutzungsrecht für das Grundstück und das Haus in Anspruch zu nehmen.
    Das macht das Haus nicht zu deinem Eigentum, aber niemand kann dich rauswerfen, bis du stirbst.
    Zumindest nicht mit legalen Mitteln.

    • Kennzeichen sagt oben

      In Thailand gibt es mehrere Möglichkeiten, Ihr Recht auf die Nutzung einer Wohnung (lebenslang) gesetzlich zu verankern. Sie alle haben spezifische Eigenschaften und Mängel.

      Du schreibst meiner Freundin, was darauf hindeutet, dass du nicht (rechtlich) verheiratet bist.

      Das thailändische Eherecht gewährt dem überlebenden Ehegatten das Nießbrauchsrecht am Familienhaus. Dies ist eine erste Möglichkeit, Ihre „Wohnungssicherheit“ gesetzlich zu verankern.

      Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen Nießbrauchsvertrag (set tee kep kin) im „Grundbuchamt“ (tee din) in ihrer Eigentumsurkunde (Chanotte oder ein anderer (schwächer gelesener) „Eigentumstitel“) eintragen zu lassen. In dieser Vereinbarung können Sie und Ihre Freundin festlegen, dass Sie das Recht haben, die „Strukturen“ (Gebäude, Haus, Einfamilienhaus) auf diesem Grundstück für einen bestimmten Zeitraum oder sogar Ihr ganzes Leben lang zu nutzen. Das ist eine zweite recht rechtssichere Möglichkeit, Ihre „Wohnungssicherheit“ in Thailand rechtlich zu verankern, auch wenn Sie nicht rechtmäßig verheiratet sind.

      Es gibt viele andere Möglichkeiten. Einige davon sind riskant.

      Sie können beispielsweise mit Ihrer Freundin einen langfristigen Mietvertrag abschließen und diesen eintragen lassen. Dies bietet nur begrenzte Rechtssicherheit über das Leben, insbesondere wenn Sie sich trennen oder wenn sie zuerst stirbt.

      Sie können das Haus auch in eine Firma, eine GmbH, einbringen. Grundsätzlich mache man mit einer solchen Rechtskonstruktion „unzulässigen Gebrauch von der thailändischen Gesetzgebung, weil sie vom Gesetzgeber für andere Zwecke geschaffen wurde.“
      Früher oder später wird eine thailändische Regierung angewiesen, die „Missbräuche“ dieser Gesetzgebung „zu beseitigen“. Das sorgt dann für eine Menge faszinierender Lektüre in Farrang-Blogs und -Foren und bereitet dem Farrang, dessen Rechte sich plötzlich als illusorisch erweisen, Kopfzerbrechen.

      Andere Rechtskonstruktionen, etwa eine Eigentumswohnung, scheinen einigermaßen rechtssicher zu sein.

      Denken Sie immer daran, dass Sie als Farrang in Thailand ein „ALIEN“ sind und bleiben werden. Entschuldigung, aber das ist der offizielle Begriff für „Einwanderung“. Und was ist Rechtssicherheit für einen ALIEN auf der Erde?

      Und was können Sie tun, auch wenn Sie Ihr Wohnrecht in dem von Ihnen bezahlten Haus auch nach dem Tod Ihres Partners/Ihrer Ehefrau möglichst gut rechtlich verankert haben, wenn Ihre thailändischen Nachbarn oder Familie Sie mit allen Mitteln da raus haben wollen (sprich: Mobbing)?

      Ehe und eingetragener Nießbrauch sind meiner Meinung nach die am wenigsten unsicheren Möglichkeiten … aber es gibt keine absoluten Gewissheiten. So ist das Leben.

      • RichardJ sagt oben

        Ich möchte nur die Assoziation zwischen „Farang“ und „Alien“ kommentieren.

        Unter Farang scheint es ein Missverständnis darüber zu geben, dass „Farang“ mit „Alien“ übersetzt werden kann, mit all den negativen Assoziationen, die das mit sich bringt.

        In der thailändischen Sprache bedeutet „Farang“ Westler. Nicht mehr und nicht weniger.
        Von welcher Tat!

  2. Henk sagt oben

    Ich bin mit einer Thailänderin verheiratet. Ich habe immer verstanden, dass ich das Haus innerhalb eines Jahres verkaufen muss, wenn meine Frau stirbt. Jetzt habe ich in Marks Geschichte gelesen, dass das Verheiratetsein den Vorteil hat, dass man weiterhin im Haus wohnen kann. Was ist jetzt die Wahrheit! Ich habe auch über den Nießbrauch gelesen. Ich möchte sicher sein, dass ich im Falle des Todes meiner Frau problemlos weiterleben kann, schließlich habe ich alles bezahlt.

    • ruud sagt oben

      Am einfachsten ist ein Nießbrauch (lebenslanges Nutzungsrecht, da es verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich der Dauer gibt).
      Das heißt, wenn es niemanden gibt, dem Sie das Haus überlassen möchten.
      Denn nach Ihrem Tod gehört alles dem Grundstückseigentümer.

      Der Nießbrauch kostet ein paar Euro, wenn beim Grundbuchamt niemand die Hand hebt.
      (In meinem Fall streckte mir niemand die Hand entgegen und ich wurde sehr höflich und freundlich bedient.)
      Sie können dies mit Ihrer Frau im Grundbuchamt vereinbaren.
      Sollte Ihre Frau sterben und Sie die Immobilie verkaufen müssen, bleibt Ihr Nutzungsrecht bis zu Ihrem Tod bestehen.
      Oft wird auch ein Anwalt hinzugezogen, um den Nießbrauch zu regeln, aber ich würde einfach zuerst selbst zum Grundbuchamt gehen.
      Das habe ich gemacht und es war überhaupt kein Problem.
      Das kann jedoch je nach Landesbüro unterschiedlich sein.
      Bei Problemen können Sie sich jederzeit an einen Anwalt wenden.

  3. Teun sagt oben

    Neben Nießbrauchsbau, Darlehensvertrag für den Grundstückskauf und 30-jährigem Pachtvertrag ließ ich von ihr und mir auch ein Testament verfassen. Eine wunderbare Familie, die – zumindest auf legalem Weg – zu mir nach Hause kommt, falls meine Freundin vor mir stirbt. Und da die Gebäude mir gehören, kann ich das Haus (die Gebäude) jederzeit unbrauchbar machen, wenn die Familie denkt, dass sie illegal arbeitet. Sie profitieren auch nicht davon.

    Das Gelbe Buch ist in dieser Hinsicht wenig hilfreich. Aber praktisch zu haben unter dem Motto „Lieber ich als schüchtern“.

    • Nico sagt oben

      Ich habe einmal irgendwo gelesen, dass ein Deutscher so wütend auf seine Ex-Frau/Freundin und ihre Familie war, dass er seine Sachen packte und umzog. Anschließend beauftragte er ein Abbruchunternehmen, das Haus dem Erdboden gleichzumachen. Haha. ha.ha. (Was werden seine Frau/Freundin und ihre Familie geweint haben (dann im thailändischen Stil)

      • Teun sagt oben

        Genau das meine ich! Grundstück, aber kein Haus. Whahahahahaha! Werden sie (=Familie) lernen!

        Oder halten Sie sich einfach an die Vereinbarungen. Ist auch eine Option.

  4. Hank Hauer sagt oben

    Ich habe das gelbe Buch erst seit ein paar Tagen. Damit läuft meine Eigentumswohnung auf meinen Namen. MijnThai parten ist mein Erbe und steht in meinem Testament.
    Wir werden gebraucht:
    Aufenthaltserlaubnis zur Einwanderung
    Reisepassübersetzung auf Thailändisch. (Das ist wichtig, der niederländische Name ist im gelben Heft ins Thailändische übersetzt und muss genau mit dem im Reisepass übereinstimmen.
    Zahlung und Kaufabwicklung
    3 Passfotos
    2 Zeugen.
    Anfrage im Rathaus

  5. BA sagt oben

    Jack,

    Eigentlich ist es zu spät zum Heiraten. Im Falle einer Scheidung haben Sie Anspruch auf 50 % des während Ihrer Ehe erworbenen Vermögens. Da Ihr Haus derzeit auf ihren Namen lautet, ist dies nicht enthalten und gehört automatisch ihr. Sie können den Richter höchstens mit Quittungen verklagen und überzeugen, aber wenn es vor Ihrer Heirat ihr gehörte, gehört es ihr auch bei einer Scheidung.

    Übertragen ist eine andere Geschichte. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, das Haus, das er gestorben ist, verfällt Ihnen, aber Sie müssen es innerhalb eines Jahres verkaufen.

  6. nico sagt oben

    Lieber Jack,

    Was die Gewissheit angeht, das Haus zu behalten: „Das ist Thailand, hey“

    Ich habe aber auch das Gelbe Buch und dafür muss man sich schon einiges anstrengen.

    1/ an die niederländische Botschaft in Bangkok, mit einer Kopie Ihrer Passseite.
    Der Konsul wird dann die Kopie mit einem Stempel und einer Unterschrift über den Betrag von 1200 Bhat versehen.
    2/ Geben Sie dann die Kopie und Ihren Reisepass an die Einwanderungsbehörde an der Chiang Watthana Road in Bangkok (Lak-Si) weiter und lassen Sie die Kopie bei einem Übersetzungsbüro im Keller übersetzen, kostet 300 Bat (bitten Sie auch darum, den Namen Ihres Vaters ins Thailändische zu übersetzen).
    3/ Dann lassen Sie die Kopie bei der Einwanderungsbehörde im 1. Stock legalisieren, die Kosten betragen 500 Bhat.

    pff. bist du noch da? Sie können in einem Hotel in der Nähe übernachten.

    Dann gehen Sie mit Ihrer Frau und möglicherweise ihrer Mutter und der roten Eigentumsurkunde Ihres Hauses zum Bezirksamt.
    Am Schalter werden Sie zum Abteilungsleiter weitergeleitet, er wird Sie nach dem Hanf Ihres und des Körpers Ihrer Frau fragen, er will alles wissen, absolut alles (es kommt alles in den Computer)
    Zu; Wer ist dein Vater und was macht dein Vater beruflich usw. usw. Geben Sie ein hohes Monatseinkommen, mehr als 100.000 Bhat, dann werden Sie an Ansehen gewinnen.
    Wenn er fertig ist, bittet er Sie, zu einem noch höheren Chef zu kommen, der die Geschichte (auf Thailändisch) vorliest und in freundlicher Atmosphäre noch ein paar Fragen stellt, aber seien Sie wachsam und sagen Sie seinem Untergebenen genau, was Sie erzählt haben.
    Dann stempelt und unterschreibt er das gelbe Buch und reicht es Ihnen im Stehen.
    (Die Nationalhymne wird noch nicht gespielt).

    Was kann man damit machen; eigentlich nur der Kauf eines Mopeds, Autos oder Flugzeugs im eigenen Namen und es öffnet sich auch eine Tür bei der Eröffnung eines Bankkontos.

    Ich hoffe, Sie können damit etwas anfangen
    Grüße Nico

  7. Ruud sagt oben

    Seien Sie vorsichtig mit Bulldozern, Sie haben ein Nießbrauchsrecht, aber nach Ihrem Tod gehört die Hälfte den Erben und das gesamte Gebäude. Stellen Sie also im Falle eines Abrisses sicher, dass Sie sich außerhalb Thailands befinden, da Ihnen erneut eine Gefängnisstrafe drohen kann. Besser also eine Ehe und der Wille zu einem möglichst langen Leben.
    Erfolg

    • Teun sagt oben

      Ruud,

      Stellen Sie sicher, dass das Gebäude Ihr Eigentum ist (da es auch bezahlt ist). Sie können also auch renovieren, abreißen usw. Sie mieten das Grundstück und die Miete entspricht den Zinsen und der Rückzahlung des Darlehens für den Grundstückskauf durch eine Freundin.
      Sollte die Freundin also früher sterben, kann ihre Familie zwar Anspruch auf das Grundstück erheben, muss aber auch dafür aufkommen, sofern das Darlehen zum Erwerb des Grundstücks noch nicht zurückgezahlt wurde. Denn: Nicht nur die Vorteile, sondern auch die Lasten liegen bei den Erben.

  8. Sadanava sagt oben

    Das ist je nach Amphur sehr unterschiedlich, wir brauchten 2 Zeugen, 2 Passfotos, einen Original-Zahlungsbeleg auf den Namen des Antragstellers (Telefonrechnung, Strom oder UBC), 100 Baht und eine Stunde Zeit. Wir hatten einige Fragen, aber wir konnten die Namen selbst übersetzen (hatten sie bereits aus der Heiratsurkunde), Namen der Eltern und deren Berufe. Und fertig! Mehrere Bekannte haben mir auch bei der Bewerbung geholfen und es war alles ganz einfach.


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