Liebe Leserinnen und Leser,

Am 22. April 2014 fliegen meine thailändische Frau und ich mit EVA Airways von Bangkok nach Amsterdam und von dort mit dem Shuttlebus nach Antwerpen. Meine Frau hat ein Visum C mit einer Gültigkeit von 2 Jahren, aber natürlich immer 90 Tage.

Wir sind jetzt seit fast 2 Jahren verheiratet, haben in dieser Zeit in Thailand gelebt, wollen nun aber dauerhaft nach Belgien ziehen. Wir werden daher bei der Gemeinde einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Auf der Website der Einwanderungsbehörde heißt es, dass dies passieren kann. Wenn alle Dokumente eingereicht wurden und immer noch keine Antwort von der Einwanderungsbehörde erfolgt, verlängert die Gemeinde die Frist automatisch um 90 Tage.

Frage: Ich habe daher einen Hinflug gebucht, kann das am Flughafen in BKK oder in Amsterdam zu Problemen führen oder muss ich diesen trotzdem auf einen Hin- und Rückflug umstellen?

Danke und Grüße,

Bernard

2 Antworten auf „Leserfrage: Kann ich mit meiner thailändischen Frau ein One-Way-Ticket nach Belgien nehmen?“

  1. Frank Holsteens sagt oben

    Lieber Bernhard,

    Informieren Sie sich am besten bei der belgischen Botschaft in Bangkok, dort erhalten Sie auch ein Visum.

    oder rufen Sie die Einwanderungsbehörde in Belgien an

    Ich dachte, man braucht ein Visum O, um eine Wiedervereinigung zu sehen, was für Verheiratete gilt
    Ich bin auch mit einer Thailänderin verheiratet und brauchte kein Rückreisevisum.

    oder fragen Sie die Einwanderungsbehörde.

    Denken Sie daran, dass ein Hin- und Rückflugticket günstiger ist als ein Hinflugticket.

  2. Mein Gott, Roger sagt oben

    Lieber Bernard, auch ich bin 2004 mit meiner Frau nach Belgien gezogen, nachdem ich in Bangkok geheiratet hatte, und ich brauchte kein Rückflugticket für meine Frau, nur ein Visum war ausreichend und wir hatten damit keine Probleme. Natürlich sind wir jetzt 10 Jahre später und die Regeln haben sich möglicherweise geändert. Erkundigen Sie sich also bei der belgischen Botschaft in Bangkok. Ein einfacher Flug kostet mich weniger als ein Hin- und Rückflugticket und Sie haben daher kein Problem damit, eine Rückerstattung für das Rückflugticket zu erhalten. Nach Erfüllung der staatsbürgerlichen Integrationspflicht und nach einem ausreichenden Aufenthalt in Belgien (ich glaube 3 Jahren) kann Ihre Frau die belgische Staatsangehörigkeit beantragen. Meine Frau erhielt es durch das damals geltende „schnelle belgische Gesetz“, aber auch ohne dieses konnte sie genauso gut die belgische Staatsangehörigkeit erlangen.
    Viel Glück zusammen.


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