Liebe Leserinnen und Leser,

Ich lebe offiziell seit einem Jahr mit meiner thailändischen Freundin in Belgien. Jetzt möchte ich, dass ihre Tochter mit einem Visum Typ D zur Familienzusammenführung hierher kommt. Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung und wohin kann ich mich wenden?

Vielen Dank.

Regards,

Erik

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4 Antworten auf „Tochter thailändische Freundin nach Belgien mit Visum Typ D zur Familienzusammenführung?“

  1. Paul Vercammen sagt oben

    Hallo Eric,
    die gleichen Papiere wie für eine Familienzusammenführung mit Ihrer Frau. Botschaft Bangkok. War in 2 Tagen erledigt (natürlich nach den nötigen Übersetzungen etc.) Bei Fragen rufen Sie uns einfach an.
    Erfolg

  2. David Mertens sagt oben

    Geburtsurkunde übersetzt und legalisiert
    Vollmacht des Vaters oder Sterbeurkunde übersetzt und beglaubigt
    Entschädigung = Erklärung, die am Stadtschalter oder im Rathaus erstellt werden muss
    Sie können nachweisen, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen (Mietvertrag oder Eigentumsurkunde).
    Sie können nachweisen, dass Sie über ausreichendes Einkommen für die Zahlung verfügen (Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate)
    Nachweis der Krankenkasse, dass sie bei der Ankunft in Belgien registriert werden kann
    Auch Zeugnisse und Zeugnisse der letzten Schuljahre sind bei der Anmeldung in OKAN hilfreich
    Geduld, bei uns hat es vor 7 Jahren ca. 6 Monate gedauert

  3. Rob V. sagt oben

    Wenn die Website der DVZ nicht ausreichend über die Migration eines minderjährigen Kindes informiert, konsultieren Sie auch die Agentur für Integration und bürgerliche Integration, die verschiedene Verfahren mit Erläuterungen und Ratschlägen sowohl zu Kurzaufenthalten als auch zu Einwanderung, bürgerlicher Integration usw. enthält.

    Siehe zum Beispiel:
    https://www.agii.be/thema/verblijfsrecht-uitwijzing-reizen/gezinshereniging/je-bent-familielid-van-een-belg/je-bent-derdelander

  4. B.Elg sagt oben

    Hallo Eric,

    Du schreibst nicht, wie alt das Mädchen ist. Bitte beachten Sie, dass sie nach ihrem 18. Geburtstag keinen Anspruch mehr auf eine Familienzusammenführung hat. Unsere älteste Tochter war damals 17 Jahre alt und die Aufenthaltserlaubnis lag gerade noch rechtzeitig vor.

    Wenn Sie Glück haben, ist der leibliche Vater nicht „offiziell“ mit der Mutter verheiratet. Viele Thailänder heiraten im Rahmen einer religiösen Zeremonie und registrieren diese Ehe nicht bei der thailändischen Regierung. Dann kann der leibliche Vater kein Geld verlangen oder es auf andere Weise erschweren.

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Prozedur!


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