Ich bin Niederländerin und bin dabei, mein AOW und meine Rente zu regeln, da ich im Juni 65 Jahre alt werde.

Jetzt erhalte ich eine Aufforderung der ausländischen Steuerbehörden, einen Nachweis über den steuerlichen Wohnsitz in Thailand zu senden.

Davon habe ich noch nie gehört. Hat sonst noch jemand eine solche Anfrage erhalten? In meinem Bekanntenkreis in Thailand gibt es niemanden, der eine solche Frage erhalten hat.

Ich werde in Kürze weitere Informationen hierzu erhalten.

Vielen Dank und schöne Grüße,

Bobs

20 Antworten auf „Leserfrage: Nachweis über den steuerlichen Wohnsitz in Thailand, was ist das?“

  1. C van Kampen sagt oben

    Ein Anruf bei den ausländischen Steuerbehörden. +31 55 538 53 85.
    Diese Nummer steht zweifellos auch auf dem Formular, das Sie erhalten haben.
    Und Sie erhalten eine Antwort von einem Experten auf diesem Gebiet.
    Cor van Kampen.

    • HansNL sagt oben

      Cor,

      Der Mann/die Frau fragt die Leser, ob sie auch eine solche Anfrage von den niederländischen Steuerjägern erhalten haben.

      Mir scheint, dass es nicht wirklich helfen wird, per Telekommunikation mit denselben Jägern zu reden.

      Es scheint mir, dass die Steuerbehörden immer weiter von dem abweichen, was sie eigentlich verlangen dürfen.
      Aus den Niederlanden abgemeldet und in Thailand registriert sollte ausreichen.
      Zumindest laut jemandem, der versucht, Steuerbeamte in den Niederlanden durch verschiedene Kurse klüger zu machen.

      Wenn Sie in Thailand registriert sind, können Sie ein solches Formular bei den Steuerbehörden in Thailand erhalten, es ist jedoch völlig unnötig.
      Der Nachweis einer Eintragung in das Bevölkerungsregister in Thailand sollte ausreichend sein.
      Ihre thailändische ID-Nummer ist gleichzeitig Ihre Steuernummer.

      Sie entscheiden, wo Sie steuerpflichtig sein möchten: in den Niederlanden oder in Thailand.
      Also steuerpflichtig!
      Übrigens

      • Leo Gerritsen sagt oben

        Alle Antworten sind irgendwie wahr, aber es ist ein weiteres Rätsel, sie zusammenzusetzen.

        – Die Steuerbehörden haben tatsächlich Leute, die freundlich mit Ihnen sprechen
        – Das Doppelbesteuerungsabkommen wird zunehmend buchstabengetreu befolgt, daher die Forderung nach Steueransässigkeit
        – Wohnsitzbescheinigung RO 22, das ist neu für mich, also werde ich mir das ansehen
        – Es besteht die Hoffnung, dass der Begriff „Ansässiger“ nur im Zusammenhang mit der Besteuerung verwendet wird

        Aber es gibt auch Menschen, die auf ihre Art und Weise die richtige Antwort gefunden haben, suchen Sie sie über Google. (Ich habe mein Formular noch nicht zurückgeschickt). Aber der „richtige“ Weg ist:
        Beweisen Sie mit so vielen Dingen wie möglich, dass Sie dauerhaft in Thailand leben, Fotos, Kontoauszügen, Geldautomatenabzügen (senden Sie diese zusammen mit dem Formular in einem dicken Umschlag zurück).
        Dann erklären Sie, dass Sie aufgrund des Abkommens automatisch steuerlich mit Thailand verbunden sind.

        Erfolg,
        Leo.

  2. Rembrandt sagt oben

    Eine Wohnsitzbescheinigung RO 22 ist beim regionalen Finanzamt erhältlich. Der Text dieser Bescheinigung lautet: „In Übereinstimmung mit dem Abkommen zwischen dem Königreich Thailand und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ……… bestätigen wir hiermit, dass die oben genannte Person für Steuerzwecke in Thailand ansässig ist.“ Steuerjahr 20xx“. Eine solche Bescheinigung kann man erhalten, wenn man seit mindestens 180 Tagen in Thailand lebt und dort auch Steuern zahlt.

    • Martin sagt oben

      Dieses Formular ist nur für diejenigen bestimmt, die als niederländischer Staatsbürger nach Thailand gehen oder dort arbeiten müssen.

  3. Jacob sagt oben

    Korrigieren Sie, was Hans schreibt.

    Ich kann Ihnen mit weiteren Informationen und Vorgehensweise weiterhelfen. Tatsächlich müssen Sie aus den Niederlanden abgemeldet und in Thailand registriert sein. Sie müssen eine Befreiung von der niederländischen Steuer beantragen. Meiner Meinung nach gilt eine Ausnahmeregelung für AOW nicht. Dieses Geld erhalten Sie später nach Einreichung Ihrer Einkommensbescheinigung usw. zurück.

    [E-Mail geschützt]

    • HansNL sagt oben

      Jakob,

      Ich erhalte sowohl meine Rente als auch meine staatliche Rente sozusagen „ohne niederländische Makel“.
      Sie verfügen seit dem 1. Januar 2007 über eine unbefristete Befreiung.

      Für meine Rente wurde mir vom Finanzamt in Roermond ein sogenannter „Erhaltungsbescheid“ auferlegt, von dem aber, wie der Name schon sagt, nie etwas gezahlt wurde.

  4. Jan A. Vrieling sagt oben

    Ein Formular für steuerpflichtiges Einkommen in Thailand finden Sie unter:

    Landesfinanzamt 2
    Manoonpol II Gebäude, 8. Etage
    2884/1 Neue Petchaburi-Straße
    Bangkapi, HuayKwang
    Bangkok 10310 Thailand

    Tel.: 66 (0) 2319 4668
    Fax: 66 (0) 2319 3930

    Dort müssen Sie nachweisen, dass Sie in Thailand Steuern zahlen, und dann wird ein Formular erstellt, das Sie an das ausländische Finanzamt in den Niederlanden senden müssen

  5. Jacob sagt oben

    Als staatlicher Rentner zahlen Sie in Thailand keine Steuern, auch nicht auf Ihre Rente. Wie Hans schreibt, ist alles einfach zu regeln, wenn man in Thailand mit einer thailändischen ID-Nummer registriert ist.

    • HansNL sagt oben

      In Thailand sind Sie steuerpflichtig, wenn Sie im thailändischen Äquivalent registriert sind
      Städtische Grundverwaltung, Amphur oder Ket.

      Wie Herr Heringa sehr richtig betonte, versuchen die Steuerbehörden stets, die Bestimmungen des Abkommens zu erweitern, indem sie alles Mögliche verlangen, was sie nicht verlangen dürfen.
      Daher mein Rat: Antworten Sie nicht mit einer Antwort, sondern mit einer Gegenfrage, etwa: Können Sie mir sagen, worauf Sie diese Frage stützen?
      Übrigens, warum wenden Sie sich nicht an Herrn Heringa?

      Aberrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr
      In Thailand sind staatliche Renten oder gleichwertige Renten von der Einkommensteuer befreit, das heißt, die AOW ist ebenfalls kostenlos, oder Renten von der ABP und einigen anderen.
      Private Renten, Renten etc. unterliegen zwar der Steuerpflicht, es handelt sich dabei um sogenannte „unbereinigte“ Einkünfte.
      Unbeschnitten in dem Sinne, dass sie in Thailand immer noch völlig unversteuert sind oder jemals waren.

      Die staatlichen Renten wurden bereinigt, oder in den Augen Thailands wurden auf die eine oder andere Weise Steuern auf sie gezahlt.

      Wenn Sie einen gelben Tanbien-Job haben und offiziell bei der thailändischen GBA registriert sind, haben Sie normalerweise auch eine thailändische ID-Nummer.
      Und das ist auch Ihre Steuernummer.

  6. marcus sagt oben

    Das geht sie wirklich nichts an. Du bist „bei den Lebenden geblieben“ und das war's. Daraus erschließe ich mir: „Wenn wir dich nicht fangen können, muss es jemand anderes tun, du wirst erwischt (Steuern), du wirst nicht entkommen.“

    Ich habe noch nie eine so seltsame Anfrage erhalten und werde es auch nie tun. Versuchen Sie also nicht, die Steuern von AOW zurückzubekommen, sie können diesen kleinen Teil von mir behalten. Der Ruhestand ist eine andere Geschichte und einfach steuerfrei.

    • Lexphuket sagt oben

      Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, dass die niederländischen Steuerbehörden später gegen diesen Betrag verstoßen, wenn ein solcher Betrag geschlossen wird. Anscheinend (oder anscheinend) sind sie sehr besorgt darüber, dass auf etwas keine Steuern gezahlt werden.
      Als Ergänzung übrigens: Soweit mir (und meinem niederländischen Buchhalter) bekannt ist, wollen die Niederlande von allen Einkünften, die über den Staat eingehen, also von der AOW, aber auch von der staatlichen Rente Steuern einbehalten ABP. Auf jeden Fall muss ich AOW und meine kleine ABP-Rente versteuern. Sie lassen meine Betriebsrente in Ruhe.
      Was mich auch wirklich stört, ist, dass diese Agenturen wie juristische Spione agieren. An meiner AOW wurde nur eine kleine Änderung vorgenommen, aber die ABP wusste das noch am selben Tag und begann, meine ABP-Rente zu kürzen!
      Und das, nachdem Ihnen ein Leben lang gesagt wurde, dass diese Renten wertbeständig seien!

  7. Herr JC Heringa sagt oben

    Als Steuerberater stoße ich regelmäßig auf diese Frage von meinen Mandanten in Thailand. Die Steuerbehörden erhalten von mir die Standardantwort, dass sie diese Frage nicht stellen dürfen, sondern nur einen Nachweis über den Wohnsitz in Thailand verlangen können. Ob Menschen in Thailand tatsächlich Steuern zahlen, ist für die Anwendung des Abkommens völlig unerheblich.
    [E-Mail geschützt]

  8. Hank Hauer sagt oben

    Die Steuerbehörden gehen seit einigen Jahren recht scharf vor. Mit Thailand besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Renten sind inklusive. Die Steuerbehörden verlangen nun einen Registrierungsnachweis vom thailändischen Finanzamt. Wenn Sie dies einsenden, sind Sie in den ersten fünf Jahren von der niederländischen Steuer befreit. Dies gilt jedoch nicht für die AOW. Hierfür gilt weiterhin die niederländische Steuerabgabe.
    Ich lebe in Pattaya und habe hier eine Vereinbarung getroffen und bin in den Niederlanden von der Steuer befreit.
    Wenn Sie weitere Informationen wünschen, senden Sie mir bitte eine E-Mail ([E-Mail geschützt]

  9. Erik sagt oben

    Die thailändische Steuerwebsite erläutert die Steuerpflichten von uns Niederländern, die in Thailand leben:
    http://www.rd.go.th/publish/6045.0.html

    Ich denke, es gibt einige Missverständnisse darüber, was unsere Verpflichtungen sind. Insbesondere sind wir verpflichtet, monatlich Einkünfte aus den Niederlanden, die nach Thailand überwiesen werden, zu versteuern. Dies gilt auch für eine AOW- oder andere Rente, die jeden Monat nach Thailand überwiesen wird. Ich dachte, dass Einkünfte, die innerhalb eines Jahres nach Thailand transferiert werden, der Steuerpflicht unterliegen.

    Die Informationen auf der Website sind diesbezüglich eindeutig.

  10. Adrian Buijze sagt oben

    Ich lebe jetzt seit 4 Jahren in Thailand, habe aber nie Informationen darüber erhalten, wo und wie ich mich anmelden kann. Bitte geben Sie mir Bescheid.

    • Hans sagt oben

      Sie müssen zuerst das gelbe Heft mit Ihrer Nummer in diesem Heft für die Steuerbehörden haben, dann mit Ihrer Jahresabrechnung an das Finanzamt. Ich zahle 10 % von dem, was Sie in Holland zahlen, es lohnt sich also.

      Hans

    • Roland sagt oben

      Lassen Sie es einfach so, warum wollen Sie schlafende Hunde wecken (mit all dem Aufwand, der damit verbunden ist)? Warum katholischer sein wollen als der Papst?
      Wie die Thailänder sagen… Mai Pan Rai…

  11. Jacob sagt oben

    Hans NL

    Ich habe auch eine Bewertung zur Konservierungsfähigkeit, die erst nach 10 Jahren erhoben wird. Sie haben bereits eine Befreiung, wenn Sie für das Jahr, in dem Sie nach Thailand gezogen sind, ein M-Formular ausgefüllt haben.

    Auch nach Ablauf von 10 Jahren müssen Sie noch einen Antrag auf Befreiung stellen.

    Ich fülle jedes Jahr eine Steuererklärung aus und dann wird alles, was sie als Veranlagung behandeln, von der Berechnung der Veranlagung abgezogen, sodass die Veranlagung 0 ist. Ich bekam daher die 64 Euro, die ich bei AOW bezahlt hatte, zurück. Außerdem machen sie das schnell.

    Jacob

  12. Martin sagt oben

    Wenn ich alle Antworten lese. sind die besten niederländischen Steuerexperten in Thailand? Das ist ganz simbel schon hier und da gesagt. Als AOW zahlen Sie hierfür in den Niederlanden Steuern. Wenn Sie sich dann in den Niederlanden abmelden, geben Sie an, dass Sie in Thailand gelebt haben und wo. Das war alles. Die niederländische Botschaft und das niederländische Finanzamt sind nicht daran interessiert, was Sie in Thailand tun (zusätzliches Einkommen). Dies fällt unter das thailändische Steuerrecht. Grüße


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