Leserfrage: Wie erhalte ich den Nachweis, dass ich in Thailand Steuern zahle?

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5 September 2015

Liebe Leserinnen und Leser,

Laut den Steuerbehörden von Heerlen kann ich einen Antrag auf Befreiung vom Abzug der Lohnsteuer/der Sozialversicherungsbeiträge stellen, wenn ich erst kürzlich nach Thailand gezogen bin. Also nach der Auswanderung. Sie müssen also einen Nachweis haben, dass ich in Thailand Steuern zahle. Von welcher Behörde (Abteilung) und deren Adresse soll ich ein Formular erhalten, um es an das Finanzamt Heerlen zu senden?

Anderen Geschichten zufolge heißt es in Thailand, man sei nicht steuerpflichtig.

Hierzu hätte ich gern eine klare Antwort.

Ich freue mich sehr auf eine Antwort von Ihnen.

Grüße von Ari

26 Antworten auf „Leserfrage: Wie erhalte ich den Nachweis, dass ich in Thailand Steuern zahle?“

  1. Maarten sagt oben

    Ich habe mich auch damit beschäftigt. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Formular mit Ihren Steuerinformationen für das vergangene Jahr aushändigen. In Heerlen kann man das nicht lesen (außer den Beträgen), aber in meinem Fall sind sie damit zufrieden.

  2. Eugen sagt oben

    Sie müssen eine TIN-Nummer bei den Steuerbehörden in Thailand beantragen.
    Hier können Sie dann Ihre Einkünfte aus dem Ausland, die nach Thailand gelangen, versteuern.

  3. Hans Boss sagt oben

    Dieses Thema wurde im Blog Dutzende Male behandelt. Das Finanzamt fragt immer nach, hat aber nichts damit zu tun. Das Wohnsitzland (Thailand) ist gemäß dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen 1975/1976 steuerberechtigt (jedoch nicht verpflichtet). Die Steuerbehörden sollten aufhören, unnötige und falsche Fragen zu stellen, nur um weiterzuarbeiten.

  4. Tonne sagt oben

    Um von der niederländischen Steuer und Sozialversicherung befreit zu werden, müssen Sie nachweisen, dass Sie in Thailand leben.
    Melden Sie das gelbe Heft der Niederlande ab und kopieren Sie den Reisepass oder zahlen Sie freiwillig eine kleine Steuer.
    Sie sind in Thailand steuerpflichtig, aber bisher hat man nichts dagegen unternommen.
    Dies unterscheidet sich von der Aussage, dass Sie nicht zahlen müssen.

    Grüße Ton

  5. Willem sagt oben

    Hallo Ari,
    Ich bin im Ruhestand, aus den Niederlanden abgemeldet und lebe in Thailand.
    Ich habe kürzlich eine Befreiung von der Lohnsteuer/Beitragsabgabe beantragt.
    Ich habe auf das niederländische Gesetz hingewiesen (mehr als 8 Monate außerhalb Europas), auf das thailändische Gesetz, das ebenfalls von 8 Monaten spricht, und natürlich auf das niederländisch-thailändische Steuerabkommen. Alle drei sagen eindeutig, dass bei einem Aufenthalt von mehr als 8 Monaten a Wenn Sie ein Jahr in Thailand leben, ist Thailand Ihr steuerlicher Wohnsitz, denn darum geht es.
    Außerdem eine Kopie meines gelben Hausbuchs mit meiner Steuernummer und eine Kopie meines thailändischen Führerscheins, der auch meine Steuernummer enthält, sowie eine Kopie meines Reisepasses, aus der hervorgeht, dass ich mehr als 8 Monate pro Jahr in Thailand bin. .
    Wenn Sie im Ruhestand sind, ist die Steuerbescheinigung aus Thailand nicht oder zumindest schwer zu erhalten und ich habe sie Ihnen daher nicht mitgeschickt. Ich weiß nicht, wie es ist, wenn man hier arbeitet.
    Der Antrag für meine private Altersvorsorge wurde kürzlich bewilligt. Eine Befreiung von Ihrer gesetzlichen Rente erhalten Sie nicht. Der Lohn/die Rente muss von Ihrem Arbeitgeber direkt nach Thailand überwiesen werden. Sie können sich rückwirkend bis zum 1. Januar des laufenden Jahres bewerben.
    Sie benötigen die Stellungnahme der thailändischen Steuerbehörde nicht wirklich, sofern Ihre Geschichte gut belegt ist.
    Viel Glück,
    Wilhelm.

  6. Eric Smulders sagt oben

    Das brauchen Sie nicht. Es gibt ein Steuerabkommen mit den Niederlanden und Thailand, nach dem Sie auf eine niederländische Rente keine Steuern zahlen müssen. Ich erhalte meine staatliche Rente, ohne in den Niederlanden Steuern zu zahlen, bis auf einen geringen Betrag an Quellensteuer. Sie müssen nachweisen können, dass Sie in Thailand leben, die Botschaft kann Ihnen sicherlich weitere Informationen geben, Grüße Eric

    • HarryN sagt oben

      Sie meinen wahrscheinlich die betriebliche Altersvorsorge, dafür können Sie durchaus eine Steuerbefreiung bekommen. Letztes Jahr (2014) haben Sie auf den AOW-Teil der SVB keine Steuer (loonheffing) gezahlt. Ich habe daher meine staatliche Rente erhalten, ohne Steuern zu zahlen. Jetzt im Jahr 2015 ist das vorbei. Die Lohnsteuer für im Ausland lebende Personen wurde abgeschafft. Die SVB berücksichtigt dies noch nicht, ich habe dies jedoch selbst erhoben, um eine Nachveranlagung im Jahr 2016 zu verhindern. Also zahle ich jetzt 8,35 % auf meine Aow-Leistung Peanuts!!

    • Peter sagt oben

      Leider ist das etwas „kurz“, da die Ned. Steuerbehörden erklären, „um eine Doppelbesteuerung zu verhindern“! Ergo müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass Sie in Thailand, also Ihrem Wohnsitzland, Steuern zahlen. Ich habe das gerade diese Woche von der Steuer- und Zollverwaltung gehört!

  7. Jacob sagt oben

    Arie,

    Auf Wiedersehen, Ari.

    Ich selbst bin vor mehr als 10 Jahren ausgewandert, damals Steuerbefreiung von meiner Betriebsrente NL. AOW bleibt besteuert.

    Dokumente wie das gelbe Hausbuch, der thailändische Führerschein und ein Brief auf Englisch, den ich für die Gemeinde zur Unterzeichnung vorbereitet und dann vom Dorfvorsteher unterzeichnet hatte, reichten aus, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

    Können Sie mir dieses Beispiel schicken? Muss ich suchen.

    [E-Mail geschützt]

  8. ko sagt oben

    Lieber Ari,

    Wenn ich Ihre Frage richtig gelesen habe, leben Sie immer noch in den Niederlanden. Dann erscheint es mir unmöglich. Anscheinend haben Sie auch Einkünfte in den Niederlanden. Anschließend gibt es in den Niederlanden Steuerjahre. So kann 2015 im Jahr 2016 sein.

  9. Bel im Ruhestand. Ausländischer Beamter sagt oben

    Wenn Sie in Thailand Steuern zahlen, erhalten Sie vermutlich auch einen Steuerbescheid mit Angabe des zu zahlenden Betrags. Sie erstellen eine Kopie davon und senden diese zusammen mit Ihrem Antrag auf Befreiung (auf der Grundlage des Steuerabkommens mit Thailand) an das Auswärtige Finanzamt in Heerlen. Anschließend erhalten Sie von dort einen Bescheid, in dem die Ausnahmegenehmigung mit Darlegung der Gründe erteilt oder abgelehnt wird. Diesen Bescheid (die Genehmigung) müssen Sie an Ihren Leistungsträger senden, der dann keine Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge usw. mehr von Ihrer Leistung einbehält.
    Wenn Sie in den Niederlanden eine Steuererklärung (Formular C) ausfüllen müssen, können Sie sich im Formular auch auf das Steuerabkommen mit Thailand berufen. In diesem Formular muss das weltweite Einkommen angegeben werden, also alle Einkünfte, Vermögenswerte usw., die Sie auf der ganzen Welt haben. Wie lang??????

  10. ruud sagt oben

    Für den Nachweis, dass Sie Steuern zahlen, scheinen die thailändischen Steuerbehörden der beste Ort zu sein.
    Sie wollen einfach nicht immer Steuern eintreiben.
    Übrigens: Wer in den Niederlanden nur Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge zahlt, kann sich die Steuer in den Niederlanden oft leisten.
    Die Finanzämter sind regional verteilt, daher hängt die Adresse von Ihrem Wohnort ab.
    Suchen Sie einfach nach Magic.

  11. Hank Hauer sagt oben

    Sie müssen sich beim Finanzamt Ihres Wohnortes anmelden. Dann erhalten Sie eine Steuernummer.
    Schicken Sie eine Kopie davon an die niederländischen Steuerbehörden, dann werden Sie als gebietsfremder Steuerzahler vermerkt. Anschließend müssen Sie in Thailand eine Erklärung abgeben und somit hier Steuern versteuern. Dies können Sie über eine Verwaltungsbehörde veranlassen. (Alle Formulare sind in thailändischer Sprache)

  12. Rembrandt van Duijvenbode sagt oben

    Lieber Ari,

    Bei den thailändischen Steuerbehörden kann eine Bescheinigung eingeholt werden, aus der hervorgeht, dass Sie für ein bestimmtes Jahr in Thailand steuerlich ansässig sind. Es handelt sich um das „Certificate of Residence: RO22“ und dieses Zertifikat wird vom „Regional Revenue Office“ ausgestellt, unter das Ihr thailändischer Wohnsitz fällt. Auf der Grundlage dieser Bescheinigung erteilte mir Heerlen umgehend die beantragte Befreiung von den LH-/Sozialversicherungsbeiträgen. Die Bezirksabteilung und die Adressen dieser regionalen Finanzämter finden Sie auf der Website der thailändischen Steuerbehörde. Eine solche Bescheinigung wird nur ausgestellt, wenn Sie tatsächlich eine (vorläufige) Steuererklärung abgegeben und Steuern gezahlt haben.

    Sie sind meldepflichtig, wenn Sie sich mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand aufhalten. Zwischen den Niederlanden und Thailand besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. In diesem Abkommen werden die steuerpflichtigen Einkommensquellen entweder den Niederlanden oder Thailand zugewiesen. Sie können davon ausgehen, dass keine Einkommensquellen unbemerkt bleiben und Einkünfte immer in dem einen oder anderen Land steuerpflichtig sind. Es gibt viele indische Geschichten darüber, dass Thailand keine Steuern erhebt, aber das gilt nur, wenn Sie keine Steuererklärung einreichen und die thailändischen Steuerbehörden Sie nicht kennen. Genau wie in den Niederlanden ist Steuerhinterziehung in Thailand strafbar.

    Rembrandt van Duijvenbode

    • ruud sagt oben

      Es ist nicht so einfach.
      Jedes Finanzamt hat offenbar seine eigenen Regeln.
      Ich war schon zweimal dort, um zu versuchen, mich einzuschreiben, weil ich die Dinge für mein (steuerpflichtiges) Anfangseinkommen im nächsten Jahr klären wollte.
      Ich wurde zweimal ohne Anmeldung weggeschickt.
      Versuchen Sie es nächstes Jahr noch einmal.

      Es spielt für mich keine große Rolle, ob ich dieses Einkommen in den Niederlanden oder in Thailand bezahlen muss.
      Ich weiß nicht einmal, wo ich mehr bezahlen soll.
      Aber offiziell muss ich in Thailand bezahlen, also würde ich das vorziehen.
      Das verhindert, dass ich hinterher noch nörgele.

  13. Haben sagt oben

    Ich habe in einem anderen Blog gelesen, dass jemand einen Steuerberater in Thailand eine Steuererklärung einreichen ließ. Dann erhalten Sie eine Steuernummer und das sollte ausreichen, boo Heerlen.

  14. Harry sagt oben

    So weit ich weiß:
    Sie sind mit Ihrem Welteinkommen in dem Land steuerpflichtig, in dem Sie 183 oder mehr Nächte verbringen. Wenn Sie in keinem Land mehr als 89 Nächte verbringen, zahlen Sie in jedem Land nur die in diesem Land erzielten Einnahmen. (also nirgendwo etwas über Ihr weltweites Einkommen).
    Allerdings müssen Sie dies nachweisen können, also... gehen Sie einfach zum thailändischen Finanzamt an Ihrem Wohnort, um zu erfahren, dass Sie dort mit Ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig sind. Die Tatsache, dass Einkommen aus anderen Ländern in TH unter den 0%-Satz fallen, Sie also KEINE Steuern auf Ihr NL-/B-/usw.-Einkommen zahlen müssen, ist der Grund, warum viele in TH leben möchten.

  15. NicoB sagt oben

    Die Steuerbehörden in den Niederlanden haben nicht das Recht, von Ihnen einen Nachweis darüber zu verlangen, ob Sie in Thailand Steuern gezahlt haben oder nicht.
    Zwischen Thailand und den Niederlanden besteht ein Abkommen, das festlegt, in welchem ​​Land Sie Steuern zahlen.
    Wenn Sie also Einkünfte haben, von denen Sie wissen und nachgewiesen haben, dass Thailand gemäß diesem Abkommen steuerpflichtig ist, muss Ihnen die Steuerbefreiung gewährt werden. Sie sind nicht verpflichtet nachzuweisen, dass Sie in Thailand Steuern dafür gezahlt haben, und Sie haben Anspruch auf Steuerbefreiung zurückhalten.
    Ob man in Thailand tatsächlich Steuern dafür zahlt, spielt keine Rolle, in diesem Blog wurden diese Themen bereits besprochen, suchen Sie einfach, es stellte sich heraus, dass Thailand dies oft vernachlässigt oder jemandem einfach keine Steuernummer gibt, selbst wenn diese verlangt wird und man möchte Anzeige erstatten.
    Übrigens, wie könnte man dort die Steuerzahlung nachweisen, wenn man gerade erst nach Thailand gezogen ist?
    Sollten Sie dann mit der Befreiung warten, bis Sie nach 1 bis 2 Jahren einen Nachweis über die Steuerzahlung in Thailand haben?
    Halten Sie es einfach: Wenn Thailand berechtigt ist, Steuern zu erheben, muss NL Ihnen die Befreiung gewähren. Zeigen Sie also, dass Thailand berechtigt ist, Steuern zu erheben. Dies ist natürlich nur möglich, wenn Sie tatsächlich dauerhaft in Thailand leben und nicht mehr in den Niederlanden registriert sind.
    Erfolg.
    NicoB

  16. Tonymaronie sagt oben

    Laut seiner Frage muss er dem Steueramt Heerlen einen Nachweis vorlegen, wenn er hier wohnt, da es sich um die Steuerbefreiung in den Niederlanden handelt. Sie müssen also einwandern und einen Wohnsitz angeben, also kurz gesagt, Sie müssen einen Antrag stellen mit Abmeldung aus den Niederlanden von der Gemeinde, in der Sie wohnen, mit neuer Adresse in Thailand.
    Und wenn Sie hier leben, zahlen Sie keine Steuern, wenn Sie nicht arbeiten, über 50 Jahre alt sind und ein Ruhestandsvisum haben.

  17. Teun sagt oben

    Ob Sie in Thailand Steuern zahlen oder nicht, geht Heerlen nichts an! Sie versuchten auch, von mir zu hören. Entscheidend ist aber, ob Sie tatsächlich in Thailand leben und somit keinen Wohnsitz mehr in NL haben.

    Darüber wollen sie alles wissen, aber am Ende kann man mit seinem Reisepass nachweisen, dass man hier lebt (Visum, Aus-/Einreise etc.). Ob und wie viel Steuern man zahlt, ist ihr in Heerlen – wiederum – egal!!! Außerdem sind Sie in den Niederlanden nicht mehr für Gesundheitskosten versichert. Das müssen Sie hier (=Thailand) regeln.

  18. janbeute sagt oben

    Ich brauchte es auch vor 3 Jahren, weil meine Einmalbeitragsversicherung in den Niederlanden abgelaufen war.
    Und um in den Niederlanden von der Einkommensteuer befreit zu werden.
    Zunächst müssen Sie tatsächlich nachweisen können, dass Sie in Thailand Steuern zahlen.
    Wenn Ihnen das nicht gelingt, ist die Übung beendet.
    Glücklicherweise habe ich in den Jahren meines Aufenthalts hier bereits Steuern auf meine Ersparnisse usw. bei thailändischen Finanzinstituten gezahlt.
    Ich ging mit Nachweisen und Jahresübersichten unter anderem von Banken zu den thailändischen Steuerbehörden.
    Begann beim Provinzsteueramt in unserer Provinz Lamphun.
    Und dann im Großen und Ganzen durch ihre verifizierten Daten an das Finanzamt für Nordthailand in Chiangmai. Dort gibt es eine Abteilung für Ausländer.
    Der Nachweis, dass ich Steuern gezahlt hatte und wie viel, wurde mir sowohl auf Englisch als auch auf Thailändisch zugesandt.
    Es war ziemlich mühsam, aber am Ende hat es geklappt.
    Wenn Sie in Thailand legal beschäftigt sind und daher ein Gehalt beziehen, dann ist es um einiges einfacher, da Ihr Arbeitgeber bereits Lohnsteuer zahlt.
    In meinem Fall fragten sie auch nach Beweisen über meine finanzielle Vergangenheit, die bis in meine niederländische Zeit zurückreicht, bevor ich vor 11 Jahren nach Thailand aufbrach.
    Erst einige Monate später wurde mir mitgeteilt, dass ich in das thailändische Steuersystem aufgenommen worden sei.
    Erhalten Sie seit mehreren Jahren eine thailändische Steuererklärung per Post.
    Übrigens habe ich vom thailändischen Finanzamt auch eine ein Jahr gültige Aufenthaltsbescheinigung erhalten.
    Zuvor hatte ich bereits mein gelbes Hausbuch, und diese Personennummer in diesem Buch wird auch Ihre Steuernummer sein.

    Jan Beute.

  19. Henk Nusser sagt oben

    Wenn Sie nach Vollendung des 65. Lebensjahres vollständig in Thailand leben, behalten Sie Ihre volle staatliche Rente und können weiterhin die niederländische Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
    BVD.

    • NicoB sagt oben

      Lieber Henk, ich glaube, du stellst hier eine Frage.
      Wenn Sie 50 Jahre lang in den Niederlanden sozialversicherungspflichtig waren, behalten Sie Ihre volle staatliche Rente, 50 Jahre x 2 % pro Jahr sind 100 % staatliche Rente, auch wenn Sie nach dem 65. Lebensjahr in Thailand leben.
      Sie können dann die obligatorische Krankenversicherung in NL nicht mehr in Anspruch nehmen.
      Einige Unternehmen bieten die Möglichkeit, eine Auslandsversicherung abzuschließen, die Prämie lag bei etwa 350 Euro, bei manchen Versicherern seit 2015 bei etwa 500 Euro pro Monat.
      Dann ist es besser, woanders eine Police abzuschließen, siehe frühere Informationen in diesem Blog dazu. Dieser Gegenstand.
      Ich hoffe, das beantwortet Ihre Fragen.
      NicoB

  20. HarryN sagt oben

    Für Personen, die sich für thailändisches Steuerrecht interessieren: Suchen Sie unter Startseite: Broschüre „Thailändische Steuer 2014“. Anschließend wird Ihnen die Website von PWC.com in englischer Sprache angezeigt. Der Rest ist selbsterklärend.

  21. NicoB sagt oben

    Lieber Jan, bezüglich. Wenn Sie eine Kaufpreispolice steuerfrei erwerben, verlangt die Steuer- und Zollverwaltung NL möglicherweise auch nicht, dass Sie in Thailand Steuern zahlen. Halten Sie es einfach: Wer ist berechtigt, ein bestimmtes Einkommen zu versteuern? Der Steuerunberechtigte hat keinen Anspruch auf einen Nachweis darüber, ob im Steuerstaat Steuern gezahlt wurden oder nicht.
    Es geht darum, was im Abkommen steht, zu bestimmen, wer Anspruch auf Steuern hat, und entsprechend zu handeln.
    Ich konnte daher ohne IB in den Niederlanden abkaufen und ohne den Steuerbehörden in den Niederlanden nachweisen zu müssen, dass ich in Thailand Steuern zahle; Es handelt sich um eine prinzipielle Position, die auf einem Recht beruht.
    Wenn Sie dies nachweisen und es der Einfachheit halber verwenden können, um die Steuer- und Zollverwaltung der Niederlande zufriedenzustellen und Ihren Befreiungsantrag zu beschleunigen, ist das eine andere Sache.
    NicoB

  22. Teun sagt oben

    Ich hatte schnell eine Befreiung für 2 Rentenzahlungen. Sie würden sagen: Dann sind Sie bei den niederländischen Steuerbehörden als in Thailand wohnhaft gemeldet (Kopie des Gelben Reisebuchs, Reisepass mit Visum usw.).

    Vor kurzem wurde die Rente 3 eingeführt. Beantragen Sie also auch dafür eine Befreiung, denken Sie. Falsch! Trotz gelbem Buch, Reisepass + Visum: keine Ausnahme………..!!!!!!!!!!! Ich musste nachweisen, dass ich in Thailand Steuern zahle und am besten wie viel…..!! Also Kopien der Aus-/Wiedereinreisen der letzten drei Jahre in einem von der niederländischen Botschaft ausgestellten Reisepass. Außerdem wurde berichtet, dass es die niederländischen Steuerbehörden nichts angeht, ob und wie viel Steuern ich zahle. Lassen Sie außerdem von einem thailändischen Notar erklären, dass ich mich, mit Ausnahme von 3 konkreten Reisen in die Niederlande, seit 3 ​​Jahren in Thailand aufhalte.

    Befreiung erhalten mit Mitteilung, dass die Befreiung 5 Jahre gültig ist und ich daher noch einmal glaubhaft machen muss, dass ich in Thailand wohne. Diese Einschränkung gilt nicht für die beiden vorherigen Ausnahmen!!!!!!!!!!!! Sehr ähnlich der Willkür eines langsamen/inkompetenten/besserwisserischen Beamten.

    Kurz gesagt: Sie machen einfach etwas. Allerdings verlieren Sie sofort Ihre Krankenversicherung, wenn Sie sich in NL abmelden. Wenn möglich abholen/verladen, aber in Form einer Krankenversicherung genießen.


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