Liebe Leserinnen und Leser,

Als pensionierter Niederländer lebe ich in Belgien und bin, was die Gegenseitigkeit betrifft, der Liberalen Gegenseitigkeitsgesellschaft angeschlossen.

Ich bleibe einen Großteil des Jahres in Thailand und habe dafür eine umfassende Reiseversicherung abgeschlossen, die einen Zeitraum von einem Jahr und zwei Zeiträume von jeweils 6 Monaten abdeckt.

Ich erhalte eine ABP-Rente und eine staatliche Rente, die in den Niederlanden besteuert wird – ich zahle also keine Steuern an Belgien. Belgien wurde von der SVB als mein Wohnsitzland anerkannt.

Ich habe gerade eine Nachricht von der Gegenseitigkeitsgesellschaft erhalten, dass es angesichts meines Status als pensionierter Nichtsteuerpflichtiger in Belgien nicht erforderlich ist, Mitglied der Gegenseitigkeitsgesellschaft zu sein. Um jedoch eine Dauerreiseversicherung in Belgien abschließen zu können, musste ich nachweisen, dass ich einer Krankenkasse angeschlossen war (kann ich als niederländischer Staatsbürger, der in Belgien lebt, keine Dauerreiseversicherung in den Niederlanden abschließen?) .

Meine belgische Krankenversicherung erstattet keine Kosten außerhalb Belgiens, beispielsweise Thailand. Aber dafür reicht meine Reiseversicherung mit maximal 6.000 € pro Jahr – Jahresprämie 000 €. (Für Europa habe ich eine EHIC-Karte).

Ich bin mit den aktuellen Regelungen sehr zufrieden, habe aber noch zwei Fragen:

  1. Gibt es in Belgien eine Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit, die beispielsweise auch die Kosten in Thailand übernimmt?
  2. Gibt es in den Niederlanden eine umfassende Reiseversicherung, die in Belgien lebenden niederländischen Staatsangehörigen auf jährlicher Basis (z. B. zweimal alle 6 Monate) eine umfassende Reiseversicherung anbieten kann?

Regards,

Wim

23 Antworten auf „Bin Niederländer, lebe in Belgien und bleibe in Thailand, habe Fragen zur Krankenversicherung und Reiseversicherung“

  1. Wim, wenn Sie in Belgien leben, können Sie hier eine niederländische Vollkasko-Reiseversicherung abschließen: https://www.reisverzekering-direct.nl/speciale-reisverzekeringen/reisverzekering-woonachtig-belgie/

    Sie sind maximal 180 aufeinanderfolgende Tage versichert. Sie können also nicht länger als 180 Tage in Thailand bleiben, aber wenn Sie nach Belgien zurückfliegen, können Sie erneut 180 Tage bleiben.

    • Wim sagt oben

      Danke Peter, ich habe bereits Kontakt aufgenommen und tatsächlich ist diese Versicherung weniger als die Hälfte von dem, was ich jetzt habe.

  2. RonnyLatPhrao sagt oben

    Was Ihre erste Frage betrifft.
    Es gibt keine belgische Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit, die einen Aufenthalt von 6 Monaten in Thailand abdeckt.

    Was Aufenthalte von maximal drei Monaten angeht, deckt Mutas derzeit nur noch die sozialistische Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit (De Voorzorg und Bond Moyson) für diesen Aufenthalt ab. (Vielleicht auch das Krankenhaus der Eisenbahnen, weil sie dem SocMut ziemlich ähnlich sind))
    Alle anderen Krankenkassen, darunter auch Thailand, haben ihren Versicherungsschutz seit 2016/2017 eingestellt, dachte ich. Dort ist sie heute überwiegend auf Europa und die Mittelmeerländer und nur noch auf Überseegebiete europäischer Länder beschränkt.
    siehe CM als Beispiel https://www.cm.be/media/Geografische-dekking-CM-reisbijstand_tcm47-24482.pdf
    (selbst Syrien…..)

    Laut der SocMut-Website
    Erstattung medizinischer Kosten
    .......
    – Sie sich aus Erholungsgründen vorübergehend im Ausland aufhalten. Der Zeitraum ist auf maximal 3 Monate im Zeitraum von 1 Jahr begrenzt.
    https://www.devoorzorg.be/antwerpen/voordelen-advies/terugbetalingen-ledenvoordelen/In-het-buitenland/op-reis/Medische-zorgen-in-het-buitenland/Reisbijstand-Mutas/Pages/default.aspx#tab=ctl00_PlaceHolderMain_hreftab2

    Und auch gemäß den Statuten der SocMut mit Mutas.
    2.2 Bedingungen
    .....
    C. Der vorübergehende Auslandsaufenthalt hat Erholungscharakter und ist nicht von Dauer
    länger als 3 Monate
    https://www.devoorzorg.be/SiteCollectionDocuments/Formulieren/300/StatutenMutas.pdf

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Wenn es Sie interessiert.
      Meine Frau und ich haben die AXA Assistance Excellence Family.
      Die Deckung umfasst standardmäßig einen ununterbrochenen Aufenthalt von 6 Monaten, ich habe diesen jedoch auf einen ununterbrochenen Aufenthalt von 9 Monaten erweitern lassen.
      Ich habe einige Artikel aus dem Standardvertrag entfernen lassen, weil ich bereits gegen sie versichert bin (Reiserücktritt/Gepäck,…) oder weil sie nutzlos (zwecklos) sind (Auto).
      Das bedeutet, dass meine Frau und ich 9 Monate ohne Unterbrechung in Thailand bleiben können und als Familie jährlich 304 Euro zahlen (einschließlich der Verlängerung auf 9 Monate = +75 Euro).
      Ab dem nächsten Jahr erhöht sich die Laufzeit, da ich sie dann auf 11 Monate verlängere und dann wird es für eine Familie (meine Frau und mich) voraussichtlich rund 825 Euro kosten.

      https://www.assudis.be/nl/excyeargen.aspx
      https://www.assudis.be/nl/excyearwar.aspx
      https://www.assudis.be/nl/excyeartar.aspx
      https://www.assudis.be/files/nl/pdf/Tech-Reference-Excellence-042017-NL.pdf

      Vielleicht hilft es Ihnen (oder anderen Lesern)

      • Onkelwin sagt oben

        Frag Ronny,
        Vielen Dank für Ihre sehr klare Information.
        Schließen Sie diese AXA-Versicherung in Belgien oder in Thailand ab?

        • RonnyLatPhrao sagt oben

          Ich habe dies in meinem AXA-Büro in Mechelen abgeschlossen.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Ich frage mich….
      Ich weiß nicht, wie Ihre Situation richtig ist, denn wenn Sie nicht mehr bei einer Krankenkasse in Belgien angeschlossen sind, wie bekommen Sie dann Ihre Arzt-, Krankenhaus- und Medikamentenkosten erstattet?

      • Wim sagt oben

        Tschüss Ronnie. Ich bin im Besitz der für ganz Europa gültigen (CAK) EHIC-Karte. In Belgien muss ich also nicht für den Arzt oder das Krankenhaus bezahlen, das übernimmt die CAK. Gibt es einen Selbstbehalt oder ist die Behandlung in Belgien oder einem anderen europäischen Land teurer als in den Niederlanden, muss ich die CAK bezahlen.

  3. Stevenl sagt oben

    Sie fragen nach einer Reiseversicherung, die 2x 6 Monate abdeckt. Bitte beachten Sie, dass bei einem längerfristigen Aufenthalt in Thailand im Schadensfall ggf. Fragen zur Aufenthaltsdauer und zum tatsächlichen Wohnort gestellt werden.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Er lebt bereits im Ausland…..
      Spielt es für die Niederlande eine Rolle, ob es sich um Belgien oder Thailand handelt?

      Für Belgien und seinen dortigen Wohnort muss er seiner Gemeinde seine Abwesenheit nur dann melden, wenn er länger als 6 Monate und weniger als ein Jahr von seinem Wohnort abwesend ist. Er gilt dann als „vorübergehend abwesend“, aber das ist nur ein Verwaltungsstatus und hat keinerlei Konsequenzen.
      Nur wenn er länger als ein Jahr von seinem Wohnort abwesend wäre, sollten Sie sich abmelden
      (mit Ausnahme bestimmter Gruppen. Ich war zum Beispiel drei Jahre lang bei der niederländischen Marine beschäftigt, musste mich aber nicht von meiner belgischen Gemeinde abmelden, weil ich belgischer Soldat war. Ich blieb also drei Jahre lang verwaltungstechnisch „vorübergehend abwesend“. Das ist eine der Ausnahmegruppen dieser Regel.)

      • Wim sagt oben

        Sehr richtig, so wurde es mir erklärt, als ich mich in Belgien niederließ (habe dort bereits 27 Jahre gelebt).

  4. John Moreau sagt oben

    Janbelg
    Bisher erstattet die Moyson-Gewerkschaft (sozialistisch) Kosten außerhalb Europas
    Januar

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Bis zu einem Aufenthalt von maximal 3 Monaten…. siehe meine vorherige Antwort.
      Er hat also nichts damit zu tun, wenn er 6 Monate gehen will

      • niek sagt oben

        Ich kenne einen Fleming, der das ganze Jahr über in Bangkok lebte und über Bond Moyson alle Kosten beim Eurocross erstattet bekam. Seitdem ist er an Krebs gestorben.
        Ich selbst bin auch Mitglied von BM und meine Anträge auf Erstattung medizinischer Kosten wurden nie für die Dauer meines Aufenthalts in Thailand überprüft, die normalerweise zwei mal 5 Monate beträgt.
        Ich habe sicherheitshalber eine Reiseversicherung bei der VAB abgeschlossen.

        • niek sagt oben

          Entschuldigung, Eurocross sollte Mutas sein.

        • RonnyLatPhrao sagt oben

          Ja, wir alle kennen jemanden, mit dem es anders ist….. Und was war, ist daher nicht mehr…. Darüber hinaus wird über jede ausländische Akte separat entschieden und es besteht immer noch ein Unterschied zwischen den Kosten für einen dringenden Krankenhausaufenthalt und den ambulanten Kosten.

          Ich würde also nicht blind darauf vertrauen, dass sie alles zurückzahlen und schon gar nicht, dass sie bei Aufenthalten von + 3 Monaten vor Ort eingreifen.
          Letzteres machen andere Investmentfonds übrigens nicht vom ersten Tag an.

          Und es ist schön und gut, dass sie mit der Erstattung beginnen können, bis Sie eine seriöse Aufnahme aus eigener Tasche bezahlen dürfen und zunächst alles vorstrecken oder Ihre Rückführung selbst organisieren können. Und letzteres werden sie nicht zurückzahlen. Sei dir dessen sicher.
          Eine zusätzliche Reiseversicherung ist daher sicherlich nicht überflüssig.
          Übrigens wird sich auch die Reiseversicherung zunächst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und nur die Leistungen erstatten, die Ihre Krankenkasse ihr nicht erstattet hat. Deshalb müssen Sie für den Abschluss einer klassischen Reiseversicherung einer Krankenkasse angeschlossen sein.

          Was die Hilfe Mutas betrifft.
          Hier steht schwarz auf weiß klar und deutlich, welche Voraussetzungen für die Unterstützung durch Mutas gelten und von dort aus muss es weitergehen. Gilt nur für SocMut (Bond Moyson und De Voorzorg)

          De Voorzorg und Bond Moyson sind übrigens genau gleich. Beide fallen unter das SocMut.
          Der einzige Unterschied besteht darin, dass Bond Moyson für Ost- und Westflandern und De Voorzorg für Antwerpen und Limburg zuständig ist.
          Ich habe den Link zu Bond Moyson geändert. Ich muss den Text nicht anpassen, da er derselbe ist.

          Laut der Website von SocMut Bond Moyson
          Erstattung medizinischer Kosten
          .......
          – Sie sich aus Erholungsgründen vorübergehend im Ausland aufhalten. Der Zeitraum ist auf maximal 3 Monate im Zeitraum von 1 Jahr begrenzt.
          hhttps://www.bondmoyson.be/ovl/benefits-advice/reimbursements-member-benefits/In-het-buitenland/op-reis/Medical-zorgen-in-het-buitenland/Reisbijstand-Mutas/Pages/default. aspx# tab=ctl00_PlaceHolderMain_hreftab2

          Und auch gemäß den Statuten der SocMut (Bond Moyson) mit Mutas.
          2.2 Bedingungen
          .....
          C. Der vorübergehende Auslandsaufenthalt hat Erholungscharakter und ist nicht von Dauer
          länger als 3 Monate
          hhttps://www.bondmoyson.be/SiteCollectionDocuments/Formulieren/300/StatutenMutas.pdf

  5. rori sagt oben

    Beispielsweise können Sie bei der DKV eine Krankenhausversicherung abschließen. Ist alles abgedeckt?
    Ich bin ein Niederländer, der in den Niederlanden lebt, aber bis Ende des Jahres (65) immer in Belgien gearbeitet hat und beim FSMB versichert war (über das Büro in Diest, weil in Leuven und Brüssel = die Leute in der Zentrale nicht gut Niederländisch sprechen).
    Gibt es da eine Zusatzversicherung und bei mir seit 2004 werden Rechnungen einfach ausgezahlt???

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Es hat auch seine eigenen Bedingungen und zeitlichen Einschränkungen.
      Die DKV deckt in der Regel keinen Auslandsaufenthalt von mehr als 3 Monaten ab. (Vielleicht einige Ausnahmen)

      Nicht umsonst schreiben sie auf ihrer Website Folgendes.
      „Wenn man im Ausland ist, verdient man auch die beste Krankenversicherung. Wenn Sie für drei Monate oder länger ins Ausland gehen, empfehlen wir Globality Health.“
      https://www.dkv.be/verzekeringen/ziekteverzekering-buitenland

      Natürlich hat alles seinen Preis.

      Außerdem jetzt als Rentner in den DKV einsteigen…..
      Zuerst erfolgt eine ärztliche Untersuchung mit evtl. Ausschlüssen, Wartezeit und die Jahresprämie wird auch nicht stimmen.

      Als Soldat hatte ich (und auch meine Frau) über die Verteidigung eine Gruppenkrankenhausversicherung bei der DKV.
      Als ich in Rente ging, habe ich abgesagt, weil es für uns immer noch wenig Sinn ergab.
      Es enthielt unter anderem Folgendes:
      Die Verbindung kann nur erfolgen, sofern die zu verbindenden Personen:
      – Der belgischen Sozialversicherung unterliegen und von ihr profitieren
      – Ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthaltsort in Belgien oder in einem an Belgien angrenzenden Land haben
      Die Mitgliedschaft erlischt, wenn Sie sich länger als 3 ununterbrochene Monate im Ausland aufhalten.
      https://cdsca-ocasc.be/sites/default/files/content/DKV_HOSPIT/2018/bijlage_1_-_samenvatting_defensie_nl.pdf

      Am besten lesen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.

      Für Informationen.
      Ich kann nur loben, wie oft ich DKV in Belgien für einen Krankenhausaufenthalt aufgesucht habe. Alles war immer bis ins letzte Detail arrangiert.

  6. Fernand sagt oben

    Lieber Wim,

    Haben Sie mit jeder Versicherung einen Vertrag?

    In Belgien übernimmt Bond Moyson die Kosten immer noch direkt, das heißt, sie bezahlen Ihre Rechnungen, wenn Sie ins Krankenhaus eingeliefert werden. Für andere medizinische Kosten gibt es eine Pauschale von 100 Euro!

    Der CM hat die direkte Zahlung am 01 eingestellt. Sie erstatten Ihre Kosten, müssen aber zuerst alles selbst bezahlen und diese dann mit den Kosten in Belgien vergleichen, und Sie werden nie mehr als die Kosten zurückerstattet bekommen in Belgien.

    Ich selbst musste mich im BKK-Pty-Krankenhaus einer Herzablation unterziehen, die 1.000.000 Baht kostete, in AZ Brügge 6000 Euro. Sie sagten, man dürfe nicht mehr fliegen, der Professor von AZ Brügge holte meine Krankenakte hervor und sagte mir, ich solle mich darauf einlassen Drachen. So verärgert, so fertig.

    • Wim sagt oben

      Fernand mit der Liberale Gegenseitigkeit und der kontinuierlichen Reiseversicherung mit Europ-Assistance. Aber in Belgien und dem Rest Europas verwende ich meine EHIC-Karte (European Healthy Insurance Card). Ich brauche also keine Gegenseitigkeit. Nur in Belgien, um meine Reiseversicherung abschließen zu können.

  7. Lunge Addie sagt oben

    Es gibt etwas in dieser Geschichte, das mich wirklich zweifeln lässt.
    Schrijver erwähnt, dass er AOW und Rente aus den Niederlanden bezieht und in den Niederlanden Steuern zahlt. Soweit alles ok ….. ABER …. In Belgien gibt es noch etwas, um die Gesundheitsversorgung zu genießen: die RSZ (Nationale Sozialversicherung). Die Gegenseitigkeitsgesellschaft tritt nur als „Drittzahler“ auf, das Geld kommt vom Nationalen Sozialversicherungsamt. Wer davon profitieren möchte, muss sozialversicherungspflichtig sein oder, sofern kein eigenes Einkommen vorhanden ist, bei einer sozialversicherungspflichtigen Person (z. B. Kinder, nicht berufstätige Ehefrau…) gemeldet sein. Der Sozialversicherungsbeitrag wird auch bei Rentnern direkt von der Rente abgezogen, bevor Steuern berechnet werden.
    Der Beitritt zu einer Krankenkasse ist jederzeit möglich, ein Anspruch auf Leistungen besteht jedoch nicht. Es ist normal, dass der Autor einen Brief von der Krankenkasse erhalten hat, dass er diesen Beitrag nicht zahlen muss, da er in Belgien wahrscheinlich keinen Sozialversicherungsbeitrag (13.07 % des Bruttoeinkommens) zahlt, es sei denn, er zahlt ihn weiter aus eigener Initiative, was ich bezweifle, hat er sowieso keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.

  8. Manfred sagt oben

    Ihre Krankenversicherung bleibt gültig
    ---------------
    Alle Belgier, die einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen, sind ohnehin krankenversichert. Also auch dann, wenn Sie länger als drei Monate im Ausland sind.

    Mit den Ländern innerhalb der europäischen Zone wurden Vereinbarungen getroffen. Ihnen wird – genau wie in Belgien – ein Großteil Ihrer Gesundheitskosten erstattet. Fordern Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vorab bei Ihrer Krankenkasse an. So haben Sie die Garantie immer in der Tasche. . Sie gilt in allen EU-Ländern, aber auch in Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein.

    Wenn Sie außerhalb Europas reisen, erfolgt die Erstattung Ihrer medizinischen Kosten nach den belgischen Tarifen. Hier ist Vorsicht geboten, denn die erhobenen Tarife können erheblich von den in unserem Land geltenden Tarifen abweichen. Wenn Sie beispielsweise in die USA reisen, werden Ihnen deutlich höhere Tarife berechnet. Sie haben jedoch Anspruch auf die belgischen Tarife.

    Ihre Spitalversicherung bleibt gültig
    ------------------
    Die Spitalversicherung greift im Ausland ein. Die Rückzahlung im Ausland ist anders als im Inland. Das hat aber nichts mit der Aufenthaltsdauer zu tun.

    Ihre Mutas-Rückführung endet nach drei Monaten
    --------------------
    Die Mutas-Reiseassistenz ist eine zweite Säule der Krankenkasse. Es handelt sich um eine weltweite medizinische Hilfe, die auch Rückführungen nach Belgien ermöglicht. Der Mutas-Beitrag ist nur drei Monate im Jahr gültig. Bei einer Abwesenheit von mehr als drei Monaten greifen Sie auf die gesetzliche Krankenversicherung zurück.

    Ich gehe daher davon aus:
    Wenn ein „Belgier“ oder „Nicht-Belgier“ einer Krankenkasse angeschlossen ist, erhalten Sie immer eine Rückerstattung. Nur „Mutas“ hilft einem im Ausland nicht mehr und man muss alle Rechnungen im Voraus bezahlen, die man dann teilweise zurückbekommt.

    Quelle:
    https://radio2.be/de-inspecteur/langer-dan-3-maanden-in-het-buitenland-hier-moet-je-op-letten

  9. Lammert de Haan sagt oben

    Lieber Wim,

    Ich habe gelesen, dass Ihre AOW-Leistung auch in den Niederlanden besteuert wird und Sie daher in Belgien keine Steuern darauf zahlen, solange Sie in Belgien wohnen. Doch dann geht wirklich etwas schief.

    Artikel 18 des zwischen den Niederlanden und Belgien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens sieht Folgendes vor:

    Artikel 18. Renten, Renten, Sozialversicherungsleistungen und Unterhaltszahlungen

    o b. Renten und andere Leistungen, ob regelmäßig oder nicht, die aufgrund der Sozialgesetzgebung eines Vertragsstaats an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, dürfen nur im letztgenannten Staat besteuert werden.


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