Leserfrage: In Thailand Steuern zahlen oder erhalten?

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19 März 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

Diese Woche erhielt ich von der thailändischen Steuerbehörde einen dicken Umschlag mit einem Steuerbescheid „Einkommensteuer“. Nun hatte ich letztes Jahr gerade eine Lohnsteuerkarte beantragt (und erhalten) und diese Nummer war auch auf diesem Steuerbescheid angegeben.

Ich habe schließlich schlecht geschlafen, denn ja, was macht man mit einem Formular, natürlich komplett auf Thailändisch, für mich genauso lesbar wie Chinesisch für einen legasthenen Affen in Artis. Mit den nötigen Papieren und „im Internet gesammelten Erkenntnissen“, aber schweren Herzens, zum Finanzamt.

Schade, schade, die Dame, die „Englisch“ sprach, hat mich wegen der erhaltenen Zinsen an meine Bank verwiesen. Ich bekam ihre Telefonnummer und die Bankangestellte führte ein gutes Gespräch mit ihr. Ich erhielt ein ausgedrucktes Formular, auf dem die „Brutto“-Zinsen und die gezahlten 15 % Steuern aufgeführt waren. Nehmen wir der Einfachheit halber an, dass 20.000 Baht Bruttozinsen mit 15 % einbehalten werden = 3.000 Baht Steuer, also insgesamt 17.000 Baht Nettozinsen auf den Kontoauszügen.

Mit diesem Ausdruck zurück zum Finanzamt, woraufhin sich die Beamtin an die Arbeit machte. Beachten Sie daher, dass ich innerhalb von 3 Monaten einen Scheck vom Finanzamt über 3.000 Baht erhalte…. Zugegebenermaßen um 32 Baht reduzierte Kosten, aber ein Stöhnen, das darauf achtet.

Wer weiß wie und warum das so ist, kannst du es mir erklären? Die „Igel“-Erklärung des thailändischen Angestellten war zumindest für mich die gleiche Geschichte wie der Affe in Artis.

Regards,

Willem

6 Antworten auf „Leserfrage: Steuern zahlen oder erhalten in Thailand?“

  1. Cornelis sagt oben

    Ihr steuerpflichtiges Einkommen in Thailand unterliegt daher weiterhin der Befreiung.
    Es gibt also eine Rückerstattung.

  2. Haben sagt oben

    Ich habe das Gefühl, dass der Rest seines Einkommens weggelassen wurde.

  3. ruud sagt oben

    Wahrscheinlich haben Sie auf Ihre Ersparnisse mehr Steuern gezahlt, als Sie schuldeten.
    Im schlimmsten Fall zahlen Sie erst ab einem Einkommen von 90.000 + 150.000 = 240.000 Baht Steuern.
    Ich nenne diese 90.000 Freibeträge und diese 150.000 die erste Steuersatzstufe von 0 %.
    Ich mache das, weil die 150.000 bei den anderen Antrieben liegen und sich daher theoretisch auf beispielsweise 1 % ändern könnten.
    Angenommen, Sie hätten kein weiteres Einkommen, müssten Sie nur Ihre Sparzinsen versteuern.
    Allerdings hat die Bank hierauf eine Quellensteuer von 15 % erhoben.
    Da Ihr gesamtes steuerpflichtiges Einkommen in Ihrem Beispiel nur 20.000 Baht betrug und Sie erst ab 240.000 Baht mit der Zahlung beginnen müssen, haben Sie die Steuer auf die Sparzinsen zu hoch gezahlt.
    Du hast es also zurückbekommen.

  4. Renevan sagt oben

    Die Steuer wird auf die erhaltenen Zinsen auf einem Sparkonto entrichtet und kann daher nicht von den Steuerbehörden erstattet werden. Ich habe keine Nachricht vom Finanzamt erhalten, sondern habe selbst (mit Hilfe des Finanzamtes) ein Erstattungsformular ausgefüllt. Und erhielt später einen Scheck mit der auf die zurückerstatteten Zinsen gezahlten Steuer. Ich gehe davon aus, dass auch Sie über diese Rückerstattung besorgt sind.

  5. Renevan sagt oben

    Die Steuer, die auf Zinsen gezahlt wird, die auf einem Einlagenkonto (kein gewöhnliches Bankkonto) eingehen, kann vom Finanzamt zurückerstattet werden. Dies wird bei Ihnen der Fall gewesen sein. Die Steuer auf die Zinsen habe ich selbst entrichtet, lediglich das entsprechende Formular habe ich mit Hilfe eines Finanzbeamten ausgefüllt. Dazu benötigte ich auch ein Formular der Bank, aus dem hervorgeht, wie viel Zinsen für welchen Betrag gezahlt wurden. Ich habe hierfür vom Finanzamt kein Formular erhalten.

  6. Pieter sagt oben

    Daran ist nichts Seltsames: Ich mache es schon seit Jahren so. Dabei handelt es sich um Zinserträge aus Spar- und Einlagenkonten, bei denen es sich nicht um Girokonten handelt. In der Box wird die Steuer auf dieses Einkommen einbehalten. Kann im Bankbuch nachgelesen werden, wenn eine jährliche Aktualisierung der gutgeschriebenen Zinsen erfolgt.
    Wenn Sie den thailändischen Steuerbehörden bekannt sind, können Sie wegen der Rückerstattung selbst vor dem 1. März des laufenden Jahres kommen. Siehe auch vorherige Kommentare.
    @Han: Wenn Sie Ihre Rente in den Niederlanden versteuern, bleibt dieses (einen Teil Ihres) Einkommens in Thailand steuerfrei. Sie müssen auch nicht aufgeben. AOW wird immer in den Niederlanden besteuert und kann Thailand nicht gewährt werden. Wenn Sie neben diesen beiden Quellen noch über andere Einkommensquellen verfügen, führen Sie bitte Ihre eigene Berechnung auf Basis der thailändischen Steuerklassen durch. Die thailändischen Steuerbehörden können Ihnen dabei helfen, welche Abzüge möglich sind. Beispielsweise sind einige Prämien für Kranken- und Lebensversicherungen abzugsfähig, zu viel gezahlte Dividendensteuern und beispielsweise Unterhaltskosten für Ehefrau, Familie und Verwandte.


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