Leserfrage: Steuern zahlen oder nicht zahlen?

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Posted in Leserfrage
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6 August 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

Im Mai 2013 bin ich offiziell aus den Niederlanden nach Thailand ausgewandert und habe Thailand einige Jahre lang nicht verlassen. Ich habe zwar eine Befreiung von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten, diese jedoch nicht für die Lohnsteuer, da mein Einkommen, das aus drei Teilen besteht, vollständig vom Staat abhängt.

Da mein Einkommen aus drei Teilen besteht, wird zu wenig Lohnsteuer erhoben. Ich muss also noch viel mehr bezahlen. Jetzt habe ich eine umfangreiche Bilanz für 2013 erhalten. Die Angriffe für 2014 und 2015 werden folgen.

Wie viele andere zahle ich gerne so wenig Steuern wie möglich. Ich würde lieber hier in Thailand Steuern zahlen, aber ich weiß nicht, ob das mit staatlichen Leistungen möglich ist?

Meine Frage ist nun, kann ich etwas dagegen tun und wenn ja, was kann ich tun?

Danke im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,

Rene

9 Antworten auf „Leserfrage: Steuern zahlen oder nicht zahlen?“

  1. erik sagt oben

    Nein, der Vertrag ist bindend und geht dem nationalen Recht vor.

    Sie können berechnen, wie hoch Ihre jährliche Verpflichtung ist, und wenn zu wenig einbehalten wird, können Sie schriftlich einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen und diesen in Raten abbezahlen, sofern dies im laufenden Steuerjahr erfolgt. So wissen Sie jeden Monat, was Ihnen netto wirklich übrig bleibt und können die Ausgaben entsprechend anpassen.

  2. Francois sagt oben

    Wird zu wenig Lohnsteuer einbehalten, müssen Sie nachzahlen. Für alle drei Einnahmequellen müssen Sie angeben, ob die Steuergutschrift berücksichtigt werden soll. Das sollte eigentlich nur mit einer Einnahmequelle passieren. Sie haben wahrscheinlich alle drei darüber informiert, dass sie eine Steuergutschrift anwenden müssen. Dann ist das dreimal passiert und Sie würden mit drei Einkommensquellen weniger Steuern zahlen, als wenn Sie das gleiche Einkommen aus einer Quelle hätten. Das kann natürlich nicht die Absicht sein. Um dies in Zukunft zu verhindern, müssen Sie noch 3 Einkommensquellen darauf hinweisen, dass sie die Steuergutschrift nicht mehr berücksichtigen. Dann erhalten Sie weniger Netto, aber keine zusätzlichen Bescheide und Bußgelder. Alles in allem also besser. Bezahlen muss man sowieso irgendwann.

    • ruud sagt oben

      Es gibt keine niederländische Steuergutschrift mehr für Personen, die nach Thailand ausgewandert sind.
      Nur innerhalb Europas und einiger anderer Länder.

  3. Rentier sagt oben

    Eine gute Frage! Dafür stehe ich auch. Ich muss mich noch abmelden, habe aber bereits das Antragsformular „Freistellung“ parat. Ich kann es erst zurückgeben, wenn ich alle Details und die Abmeldung bestätigt habe.
    Ich verfüge nicht über ein hohes Einkommen, da ich aufgrund der Jahre, in denen ich nicht in den Niederlanden gemeldet war, zu Recht nicht über meine staatliche Rente verfügte. Aber mit einer Rente von „Zorg & Welzijn“ werde ich es schaffen.
    Ich erwarte auch keine zusätzlichen Bescheide, nachdem ich von der Loonbelastung befreit und der Zvw entzogen worden bin.
    Im Moment fällt es mir schwer, genau abzuschätzen, was ich jeden Monat auf meinem Bankkonto überweisen werde. Das macht es schwierig für einen Visumantrag, bei dem man Einkommen angeben muss, ich weiß es selbst nicht. Mir ist noch unklar, wie ich ein paar Fragen auf dem Formular beantworten soll, aber ein Anruf beim Finanzamt kann mir hoffentlich weiterhelfen. Eine falsche Antwort kann schlimme Folgen haben. Auch wenn die Beträge gering sind, hoffe ich, dass ich lange leben und Thailand genießen kann, und diese „kleinen“ Beträge kommen jeden Monat zurück.
    Schade, dass man sich nicht rechtzeitig auf einen endgültigen Abschied vorbereiten kann, denn ganz zum Schluss müssen noch viele Dinge erledigt werden. Wenn dennoch Fehler gemacht werden, ist man von der Lösung der Probleme noch weit entfernt. Dann sind Sie auf Internet und Telefon angewiesen. Hoffentlich verläuft alles reibungslos und ohne zusätzliche Beurteilungen.

  4. Andre sagt oben

    Wenn ich Sie wäre, würde ich die Steuerbehörden (im Ausland) anrufen.
    Ich halte es für sinnvoll, eine Anzeige zu erstatten
    Normalerweise bekommt man Geld zurück

  5. Tischler sagt oben

    AOW und staatliche Einkünfte unterliegen der niederländischen Steuergesetzgebung! Daher denke ich, dass die Ausnahme nicht anwendbar ist. Nach geltendem Recht können nur nichtstaatliche Renten von der niederländischen Prämien- und Lohnsteuer befreit werden.

    • erik sagt oben

      Falsch, Tim. Nach der Auswanderung entfällt für alle Einkommensarten die Erhebung der Sozialversicherung und die Erhebung der einkommensabhängigen Krankenversicherungsprämie; Schließlich sind Sie kein Einwohner mehr.

  6. Blut sagt oben

    Schöner Gedanke, aber wenn es am Sonntag keine Zinsentscheidung der EZB gibt und selbst wenn das der Fall wäre, werden sie die Zinsen nicht erhöhen, insbesondere jetzt, wo die FED nichts unternimmt und die BoE ein Viertel Prozent gesenkt hat.

    • Blut sagt oben

      Korrektur: nicht am Sonntag, sondern am Donnerstag.


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