Vor mehr als einem Jahr habe ich auf diesem Blog meinen Bericht über den ungleichen Kampf zwischen den niederländischen Steuerbehörden und mir geschrieben. Das Ergebnis war, dass meine staatliche Rente über einen Zeitraum von drei Monaten einbehalten wurde, ebenso das Urlaubsgeld. Mit zwei weiteren Abzügen im Jahr 3 belief sich mein Gesamtschaden auf fast 2014 Euro.

Gegen Ende des Jahres beruhigte sich die Lage, die AOW-Zahlungen wurden wieder regelmäßig und auch das Urlaubsgeld wurde normal ausgezahlt.

Was mich jedoch überrascht, ist, dass ich Ende Oktober erneut ein Schreiben der SVB erhalten habe, dass meine AOW auf Anordnung des Finanzamtes erneut einbehalten wird, für wie lange wird nicht angegeben. Ab dem 16. November erhalte ich 21 Euro monatlichen Zuschuss. Also los; Du rettest dich.

Auch hier gibt es seitens der Steuerbehörden keinerlei Hinweise auf das Wie, Was und Warum, und das schon, seit ich in Thailand bin (9 Jahre). Die Geschichte, wir hätten offenbar die falsche Adresse, ist Unsinn! Die SVB ist in dieser Angelegenheit ein Außendienst der Steuer- und Zollverwaltung und kann mich seit Jahren unter meiner Adresse erreichen. Warum nicht das IRS?

Weltweite Organisationen engagieren sich in armen Ländern, in denen die Bevölkerung mit einem Dollar pro Tag über die Runden kommen muss. Als ehemaliger Einwohner eines zivilisierten und reichen Landes wie den Niederlanden werde ich mit 21 Euro im Monat abgespeist. Ich möchte mich hier sicherlich nicht beklagen, bin mir aber bewusst, dass dies aus meiner Sicht eine unmenschliche Behandlung ist.

Nun meine Frage: Gibt es Leser dieses geschätzten Blogs, die auch etwas Ähnliches erlebt haben, und wie wurde es gelöst? Gerne nehme ich auch Kontakt zu Experten für Steuer- und Rechtsfragen auf.

Eine Anwaltskanzlei liegt außerhalb meiner finanziellen Möglichkeiten. Mein Sparguthaben sinkt auf diese Weise in einem unheilvollen Tempo, denn ehrlich gesagt, mit 21 Euro macht man nicht so viel.

Ich bin 78 Jahre alt, zum Glück immer noch gesund an Körper und Gliedern. Ich kämpfe immer noch, aber um das Ganze zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, brauche ich wirklich Rat und Hilfe.

Manchmal sinkt mein Mut auch in meine Flip-Flops.

Wer kann und will mir dabei helfen?

Hans

38 Antworten auf „Leserbeitrag: Schon wieder im Griff der Steuerbehörden, wer weiß, was zu tun ist?“

  1. wibart sagt oben

    Hallo Hans,
    Dies scheint mir ein Fall der niederländischen Botschaft zu sein. Sie befürworten die Unterstützung der Niederländer im Ausland in allen möglichen Bereichen. Es ist auch immer sinnvoll, dies (Aktenerstellung und kostspielige, oft schwierige Kontaktaufnahme mit Beamten) einer anderen Behörde zu überlassen. Sie haben oft interne Verbindungen und einen anderen Status, wenn sie mit der Untersuchung beginnen. Angesichts Ihres zugesagten monatlichen Einkommens von 21 Euro scheint mir dies unter die Nothilfe zu fallen. Also ab nach Bangkok, die Sache ausführlich erklären und um Hilfe bitten.
    Gute Besserung.

    • ReneH sagt oben

      Das erscheint mir sinnlos, solange man nicht weiß, was los ist. Die Botschaft hat keinen Zugriff auf Ihre Steuerinformationen und wird Ihnen nicht weiterhelfen, bis Sie genau wissen, was los ist.

  2. Khan Peter sagt oben

    Wenn Sie Beschwerden über die Regierung haben, müssen Sie sich an den Nationalen Ombudsmann wenden https://www.nationaleombudsman.nl/ Natürlich müssen Sie zunächst eine Akte erstellen, aus der hervorgeht, dass Sie das Finanzamt schriftlich um Aufklärung gebeten haben.

  3. ReneH sagt oben

    Lieber Hans, die niederländischen Steuerbehörden beschlagnahmen Ihr Einkommen nicht ohne triftigen Grund (was auch der Fall sein wird). Warum rufst du nicht einmal das Steuertelefon an? Kostenlos in den Niederlanden 0800 0543. Wenn Sie Ihre Sozialversicherungsnummer angeben, können sie alle Ihre Daten einsehen und Ihnen sagen, was los ist.
    Aus dem Ausland müssen Sie ggf. eine andere Nummer anrufen. Schauen Sie sich belastingdienst.nl an. Stellen Sie sicher, dass Sie dort landen und nicht auf der Seite eines smarten und teuren Steuerberaters mit fast identischer URL!
    Sie wissen besser, wie Sie günstig in die Niederlande telefonieren können. Dieser eine Anruf kann viel lösen. Ein Katz-und-Maus-Spiel mit dem Finanzamt ist absolut sinnlos.

    • Chander sagt oben

      Die Telefonnummer von Belastingdienst Heerlen lautet +31555385385.

      • theos sagt oben

        Wenn Sie über DTAC anrufen, zuerst 004 und dann 31 usw. Über 004 ist das Telefonieren fast kostenlos. Ich habe NL für 50 Baht angerufen – ca. 10 Minuten.

  4. martin sagt oben

    Anscheinend denken die Steuerbehörden, dass sie Ihnen Geld schulden. Weißt du das nicht? Es sieht nach einem Anfall beim SVB aus.
    Wenn Sie wüssten, dass Sie das Problem lösen könnten.

  5. Joost sagt oben

    Eine seltsame Geschichte. Die SVB ist keine Erweiterung der Steuer- und Zollverwaltung. Hat das Finanzamt aufgrund verhängter Steuerbescheide gepfändet? Die Nichtauszahlung der gesetzlichen Rente (vollständig) müssen Sie bei der SVB beanstanden.
    Ich unterstütze Peters Rat, diese Angelegenheit dem nationalen Ombudsmann vorzulegen.

    • NicoB sagt oben

      Eine Beschwerde bei der SVB ist sinnlos, diese ist nur Vollstrecker der Pfändung, der Fragesteller gibt zudem an, dass die Pfändung durch das Finanzamt vorgenommen wurde.
      NicoB

  6. Roel sagt oben

    Die SVB führt den Einbehalt durch, daher werde ich zunächst fragen, was und auf der Grundlage dessen SVB einbehält. Darüber hinaus sollte ein Gerichtsvollzieherbescheid vorliegen, den Sie ebenfalls anfordern können.

    Im Gerichtsvollzieherbescheid sind die Höhe der Forderung, aber auch das Datum des Gerichtsvollzieherbescheids aufgeführt. Es kann schon lange her sein und muss nicht zwangsläufig vom Finanzamt kommen.

    Fordern Sie daher SvB auf, Ihnen die angeforderten Informationen innerhalb von 2 Wochen zuzusenden. Erst dann können Sie Maßnahmen ergreifen.

    Soweit ich weiß, sind Sie aufgrund dieser Zahlung von 21 Euro pro Monat aus den Niederlanden abgemeldet, sodass es kein gesetzliches Mindesteinkommen mehr gibt.

    Ich habe das vor etwa einem halben Jahr für einen Engländer gemacht, der in den Niederlanden gearbeitet hatte, die AOW-Leistung einbehalten hat, es stellte sich später heraus, dass es sich um unbezahlten Kindesunterhalt handelte, er wusste nichts davon.
    Dies wird nächstes Jahr aufhören und dann werden wir eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Einkommensteuer und Prämien beantragen.

    Stellen Sie also über die SvB sicher, wer der Gläubiger ist, nur dann können Sie Maßnahmen ergreifen.

    GR. Roel

  7. Jan sagt oben

    Der Ombudsmann geht mit diesen Beschwerden nicht um, und ich verstehe das nicht, Ihre Adresse ist nicht korrekt, sind Sie oder sind Sie nicht in den Niederlanden registriert oder sind Sie, das sind alles Dinge, die sie betrachten, also lassen Sie sich gut informieren, ja und Was man tun kann, wenn man es noch nicht weiß, würde ich auf jeden Fall bei der Botschaft nachfragen

  8. Keith 2 sagt oben

    Wenn man kaum über Vermögen und ein geringes Einkommen verfügt, ist ein Anwalt doch fast kostenlos, oder?
    Sie haben Anspruch auf subventionierten Rechtsbeistand, siehe http://letsel.info/rechtshulp/gratis-advocaat/
    Es kostet Sie dann maximal 129 bzw. 188 Euro Eigenbeteiligung.
    Im Gewinnfall erhalten Sie diese Kosten möglicherweise sogar zurück.
    Funktioniert wahrscheinlich viel schneller (vielleicht ein paar Tage) als über den Ombudsmann.

    Ich habe nach Ihnen gesucht und diesen Anwalt gefunden:
    http://www.roestsingh.nl/nl/ons-team/mr-drs-je-groenenberg.html, dieser hatte so etwas schon einmal zur Hand, habe ich gelesen.

    • Keith 2 sagt oben

      … Ergänzung: Wenn Sie aus NL abgemeldet sind, gehe ich davon aus, dass der Flyer zur bezuschussten Prozesskostenhilfe nicht funktioniert.

  9. Aad sagt oben

    Hans,
    Zunächst rate ich Ihnen dringend, nicht selbst damit zu beginnen, sondern einen Experten hinzuzuziehen.

    Ich hatte damals Glück, dass mir durch Thailandblog zu einem solchen Menschen geholfen wurde. Ich möchte auf diesem Weg nicht unnötig Werbung schalten, aber Sie können mir gerne eine E-Mail schicken: [E-Mail geschützt] .
    Dieser Experte ist auf Steuerangelegenheiten rund um Thailand spezialisiert und kann Ihnen beispielsweise auch bei Problemen mit der SVB weiterhelfen.

    Grüße,

  10. Jan Schwarz sagt oben

    Wenn Sie in den Niederlanden abgemeldet wurden, kann die anspruchsberechtigte Partei Ihre SVB oder andere Leistung sofort in voller Höhe pfänden.
    Sie haben also eine Steuerschuld, die Sie nicht beglichen haben? oder Sie haben eine andere Art von Schulden?
    Da Sie nicht mehr in den Niederlanden leben, sind Sie praktisch gesetzeswidrig. Das macht Sinn: Von wem sollte sich ein Gläubiger erholen, wenn Sie nicht mehr in den Niederlanden leben? Jan

  11. Henk sagt oben

    Ich habe auch Probleme mit dem Finanzamt. Im Jahr 2014 war ich drei Monate lang in den Niederlanden steuerpflichtig, bin am 3 ausgewandert und habe einen Steuerbescheid in Höhe von 01 € erhalten, sie haben ein ganzes Jahr lang Steuern erhoben. Ich muss Geld zurückbekommen! Ich habe vor 04 Monaten um eine Erklärung dazu gebeten. Nichts gehört. Ich habe einen Brief vom Finanzamt erhalten, der an die Adresse eines Hotels geschickt wurde, in dem ich vor zwei Jahren eine Zeit lang gelebt habe. Es ging um etwas anderes. Habe einen Brief geschickt mit der Beschwerde, dass sie die falsche Adresse, obwohl mit der richtigen Postleitzahl, verwendet haben, wiederum vor 2014 Monaten, kurz gesagt, eine hoffnungslose Institution in meinen Augen. Bald muss ich auch diese ungerechtfertigten 8560 € zahlen, da die Zahlungsfrist abläuft. Der Rat, den nationalen Ombudsmann einzuschalten, scheint mir ein guter Rat zu sein!

  12. Januar sagt oben

    Ich erhalte Post vom Finanzamt immer 3 Monate nach dem Absenden, da ich in der Adresse das Land nicht nenne. Es wird schließlich nach einer Tour durch Taiwan, Hanoi und Manila eintreffen. Die Antwort des Call-Service: Sie haben eine falsche Adresse angegeben. Ich habe überhaupt keine Adresse angegeben. Der Call-Service erhält Adressinformationen von der GBA. Die SVB und meine Pensionskasse, die auch die Adresse von der GBA erhalten, kein Problem. Bei der Frage, wie es weitergeht, einfach die Termine ändern, nein, das ist alles möglich, aber nicht so. Ich warte einfach mal ab, weil da so Sie müssen wieder unterwegs sein. Erhält der Fragesteller keine Post von der Blauen Brigade, kann es sein, dass eine Begutachtung samt Mahnungen etc. nicht bei ihm ankommt und es zu einer Lohn-/Rentenpfändung kommt.

    GR. Jan.

  13. So sagt oben

    Natürlich gibt es zu einem solchen Problem alles und jedes zu sagen, und zwar so sehr, dass es auf Spekulationen hinauslaufen kann. Der Text wirft Fragen auf. Zum Beispiel schon im ersten Absatz: Über einen Zeitraum von 3 Monaten wurden keine Zahlungen geleistet und auch das Urlaubsgeld wurde einbehalten. Fürs Protokoll: Es stellt sich dann die Frage, ob sich diese Zahlungsausfälle auf das Jahr 2013 beziehen. Offenbar, denn dann wird berichtet, dass es im Jahr 2014 erneut zu 2 x Abzügen kam, sodass sich die Summe der unbezahlten Zahlungen auf knapp 5.000 Euro beläuft.

    Also: Hat die Steuer- und Zollverwaltung oder die SVB dieses Geld gezahlt? Gab es im Nachhinein Korrespondenz oder Ähnliches zu diesen Abzügen? Wenn ja, was war das Ergebnis davon? Wurde jemals in irgendeiner Weise klargestellt, warum und warum die Auszahlungen nicht erfolgten? Wenn nicht, hast du, Hans, den Zahlungsausfällen zugestimmt? Kurz gesagt: Was waren die nächsten Schritte?

    Oktober 2015 erneut die Meldung der SVB, dass ab Mitte November wieder Abzüge vorgenommen werden, bis zu 21 Euro pro Monat. Sie geben nicht an, bis zu welcher Laufzeit. Nicht einmal aus irgendeinem Grund. Aber wer sagt, dass die Adresse nicht bekannt ist? Die Finanz- und Zollverwaltung selbst oder die SVB im Auftrag des BD? Da stellt sich die Frage: Hatten Sie, Hans, überhaupt Kontakt zum BD, zum Beispiel 2013, 2014 und in den letzten Wochen nach dem Schreiben des SVB?

    Mir ist unklar, warum und warum die SVB eine Erweiterung der Steuer- und Zollverwaltung ist. Und welche Verbindung besteht zu globalen Organisationen, die sich für arme Länder einsetzen? Auch wie die NL-Botschaft in dieser Angelegenheit genutzt werden kann, wie in einer Antwort vorgeschlagen. Und ob sich die Vorenthaltung eines großen Teils der AOW-Leistung als unmenschliche Behandlung erweist, ist fraglich, denn es kommt auf die zugrunde liegenden Ursachen an. Vielleicht ist alles sehr legitim. Versuchen Sie, Hauptthemen von Nebenthemen zu trennen und keine unnötigen Erklärungen hinzuzufügen. Macht die Sache noch schmutziger.

    Was könnten die Ursachen sein: Hatten Sie jemals ein Problem mit der Steuer- und Zollverwaltung? Sind Sie seit 9 Jahren in TH und haben Sie immer mit der BD gesprochen? Gibt es nicht etwas für diese 9 Jahre? Verlief der Steuerübergang von NL nach TH im Jahr 2006 reibungslos? Gibt es vergessene Fortschritte?

    Komplizierte Verfahren über Ombudsmänner werden nicht funktionieren. Sie liefern keine Einzelfalllösungen, schon gar nicht inhaltlich. Nur auf der prozessualen Seite, und auch dann nur, wenn ein bestimmtes Muster vorliegt, das in manchen Fällen dazu führt, dass Menschen getäuscht werden. Anrufe bei Steuerexperten und Vermittlung von Rechtsberatern? Ich würde sagen, fang nicht an. Es wird viel Geld kosten und das haben Sie nicht mehr.

    Dann was? Legen Sie einfach alle persönlichen Unterlagen vor Ihrer Abreise nach TH auf den Tisch, gehen Sie sie durch und ordnen Sie sie. Sie sind derjenige, der über die Jahre hinweg Ihre eigene Steuer- und Finanzsituation am besten kennt. Das Gleiche gilt für das Jahr 2006: das Jahr, in dem Ihre Auswanderung zur Tatsache wurde und auf den die Steuer- und Zollverwaltung gespannt ist. Und dann die Verwaltung von 2007 und insbesondere 2013/14. Was ist passiert, das 2013 den BD einsammeln wird? Ist das ein Missverständnis? Ein Persönlichkeitswechsel? Gibt es Fehler im Spiel? Wie haben Sie darauf reagiert? Waren diese Schlussfolgerungen korrekt? Wenn nicht, warum nicht gelöst? Haben Sie Einspruch eingelegt? Sie haben einen Brief vom Steuerinspektor erhalten? Kennen Sie den Namen eines Steuerbeamten, der damals mit Ihrem Anliegen befasst war? Wenn ja, rufen Sie an oder schreiben Sie ihnen! Wenn nicht, haben Sie diese 5 Euro 2013/14 laufen lassen? Usw!

    Wenn Sie Ihre eigene aktuelle Situation gemeistert haben, rufen Sie den BD an. Finden Sie heraus, an wen Sie sich wenden können, vereinbaren Sie einen Kontakt und treffen Sie ausführliche Vereinbarungen. Seien Sie vorbereitet, seien Sie kämpferisch, wissen Sie, wovon Sie sprechen, und liefern Sie Argumente. Es wird Korrespondenz und E-Mail-Verkehr geben und vielleicht eine Flugreise nach Heerlen. Ich bin neugierig!

  14. Joe Beerkens sagt oben

    Hans, lebst du in der Nähe von Chiang Mai?

  15. ruud sagt oben

    Vielleicht eine dumme Frage, aber haben Sie sich in den Niederlanden abgemeldet, sich beim Finanzamt als gebietsfremder Steuerzahler registriert und die entsprechende Steuererklärung ausgefüllt?
    Wenn nicht, schulden Ihnen die Steuerbehörden tatsächlich Geld.
    Das würde zumindest die falsche Adresse erklären.

  16. jpjohn sagt oben

    Hallo Hans,
    die Steuernummer. im Ausland ist nl 55 5385385 Heerlen.
    Darüber hinaus müssen Sie eine Beschwerde bei der SVB und den ausländischen Steuerbehörden = PO Box 2865 = 6401 DJ Heerlen über EMS einreichen, was ca. 800 Baht kostet. Der Manager-Koordinator für die Beschwerdebearbeiter ist Herr. Cornelissen in Amsterdam, Tel. nl 6 21139389. Ich habe auch einen Ansprechpartner. Team mrs. de Jong de Quillettes, sie hilft mir bei allem und auch Herr. Kuipers Leiter für ausländische Steuern. Ich weiß ein wenig, ich würde gerne Kontakt mit ihnen aufnehmen. das Schreiben der SVB und die Akte. Anzahl der Steuerbehörden sind wichtig,

    Gruß

    Jürgen

    Ps.: Der pfändungsfreie Fuß beträgt gesetzlich 10 % des gesamten Nettoeinkommens abzüglich Kosten, Abgaben etc.

    • Jack S sagt oben

      Warum lese ich dann auf der folgenden Website: http://www.judex.nl/rechtsgebied/incasso_%26_beslag/derdenbeslag/artikelen/828/wat-is-een-beslagvrije-voet_.htm
      dass ein bindungsfreier Fuß in der Regel 90 % des Sozialhilfesatzes ausmacht? Das sind also mehr als die 21 Euro pro Monat.
      http://www.judex.nl/rechtsgebied/uitkeringen_%26_sociale_zekerheid/bijstandswet/artikelen/838/hoe-hoog-is-de-bijstandsuitkering_-.htm
      Ich sehe dort viel höhere Beträge, die niemand pfänden kann. Auch kein Finanzamt. Sie können nicht einfach so viel Geld zurückhalten, und das tun sie auch nicht.
      Wie erklären Sie sich das 21 Euro, außer dass er möglicherweise etwas mit seiner Adresse falsch gemacht hat und daher sozusagen nicht „existiert“. Hat er jedes Jahr seine „Lebenderklärung“ eingereicht, wie es jeder tun sollte? Oder gibt es das in den Niederlanden nicht? Es enthält immer einen offiziellen Stempel Ihrer Bank oder Einwanderungsbehörde mit Ihrer aktuellen Adresse. Das sollte doch doch reichen?

  17. Jack S sagt oben

    Gibt es in den Niederlanden kein sogenanntes P-Konto? Das ist ein Bankkonto, auf dem Sie mindestens ein unantastbares Mindesteinkommen haben. Das Gleiche gilt auch für Ihr normales Einkommen. Dies ist in Deutschland der Fall. In meinem Fall hätte ich im Falle eines Anfalls immerhin noch mindestens 1450 Euro zum Leben (als Paar) übrig. Und dieser Betrag erhöht sich, wenn Sie unterhaltspflichtige Personen haben, etwa ein Kind, das mit Ihnen zusammenlebt usw. Und bisher habe ich nirgends etwas gefunden, was darauf hindeutet, dass Sie diesen Anspruch nicht haben, wenn Sie Ihr Einkommen in die Kasse stecken im Ausland auf.
    Aber das ist Deutschland. Anscheinend haben die Niederlande dieses Recht nicht.
    In Deutschland haben Sie daher im Falle einer Pfändung einige Wochen Zeit, Ihr normales Konto in ein P-Konto umzuwandeln.
    Ich habe gerade eine Webseite mit dem sogenannten Pfändungsfreifuß gesehen. Sollte das nicht auch in Ihrem Fall gelten? https://www.kbvg.nl/4099/ik-heb-schulden/beslagvrije-voet.html
    Dann sollten Sie im Falle von Schulden noch genug Geld zum Leben haben. Und wenn es nur an der Adresse liegt, dann ist es dennoch wichtig, so schnell wie möglich (mit einer Bestätigung Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde) ein Dokument mit Ihrer aktuellen Adresse anzufertigen! Oder Sie haben Ihre Adresse in den Niederlanden angegeben Verbringst du die meiste Zeit in Thailand?

    • So sagt oben

      Wenn die Rente von @Hans die 1100 Euro im Monat großzügig übersteigt. Darüber hinaus steht der Geltendmachung des AOW durch die Steuer- und Zollverwaltung nichts mehr im Wege. Oder dachten Sie wirklich, dass er schon ab 21 Euro im Monat zu haben ist?

      • So sagt oben

        Natürlich müsste der Satz lauten: …….. von 21 Euro im Monat leben müssen?

    • NicoB sagt oben

      Wenn Sie in Thailand leben, haben Sie KEINEN Anspruch auf einen pfändungsfreien Fuß, logischerweise ist es unmöglich zu überprüfen, wie hoch Ihr Einkommen und Vermögen ist.
      NicoB

      • Jack S sagt oben

        Diesen können Sie erhalten, wenn Sie nachweisen können, dass Sie über kein anderes Einkommen verfügen. Ich gehe davon aus, dass das in Thailand machbar ist, denn in 90 % der Fälle darf man nicht arbeiten -> also kein zusätzliches Einkommen.

        Wenn die betroffene Person nicht in den Niederlanden lebt oder ihren ständigen Aufenthalt hat, gilt kein pfändungsfreier Fuß. Wenn Sie beispielsweise in Spanien leben und eine AOW-Leistung aus den Niederlanden beziehen, fällt bei der Pfändung dieser Leistung die gesamte Leistung an den Pfändungsgläubiger. Nur wenn der Schuldner nachweist, dass er nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts verfügt, wird der Richter des Unterbezirksgerichts auf Antrag dennoch einen pfändungsfreien Satz festlegen. Die Beweislast für die Einkommensverhältnisse liegt dann beim Betroffenen.
        Die Höhe des pfändungsfreien Fußes muss in dieser Situation nicht gleich dem pfändungsfreien Fuß sein, wie er normalerweise berechnet wird. Dabei können das Preisniveau und der Lebensstandard im jeweiligen Land berücksichtigt werden.

        Man muss also damit rechnen, dass man in Thailand nicht den Mehrwert seines Geldes genießen darf, sondern genauso arm sein muss wie in den Niederlanden..... 🙁

  18. NicoB sagt oben

    Die SVB ist Vollstrecker der von der Steuer- und Zollverwaltung angeordneten Pfändung.
    Die SVB ist keine Erweiterung der BD. Wenn die BD greift, gibt es einen richtigen oder falschen Grund, welcher? Da muss man beim BD nachfragen, das geht aus dem Schreiben der SVB nicht hervor.
    Sobald Sie wissen, warum der BD blockiert hat, können Sie beurteilen, ob das richtig ist oder nicht.
    Gegebenenfalls können Sie, wenn das zu spät ist, mit einem Antrag von Amts wegen Widerspruch einlegen.
    Eine falsche Adresse beim Finanzamt nach so vielen Jahren? Geben Sie Ihre korrekte Adresse an.
    Senden Sie die gesamte Korrespondenz per Einschreiben.
    Für eine schnellere Lösung kannst du auch beim BD anrufen und nachfragen, wie es läuft, vielleicht fällt dann auch der Groschen bei dir.
    Finden Sie keine Lösung, dann beauftragen Sie einen Steuerberater, der Ihnen mit Sicherheit die Lösung schenkt.
    Ich habe kürzlich von jemandem gehört, dass er mit der SVB einen Streit über die Höhe der gesetzlichen Rente hatte. Er beschwerte sich dringend beim Ombudsmann, der sofort intervenierte und den Streit innerhalb weniger Wochen beilegte. Oder dass das auch der richtige Weg ist? keine Garantie.
    Die Botschaft um Hilfe bei einem solchen Problem zu bitten, auch wenn Ihnen die Fakten fehlen, scheint mir nicht der richtige Weg zu sein, aber nicht zu schießen ist immer falsch. Senden Sie eine E-Mail an die Botschaft und reichen Sie diese ein.
    Ich unterstütze das, was Soi schreibt. Die bereitgestellten Informationen sind zu dürftig, um konkrete Ratschläge zu geben, aber vielleicht wurde Ihnen auf Ihrem Weg geholfen.
    Einen kompetenten Steuerberater finden Sie auf der Website des NVT Pattya, http://www.martyduijts.nl, ist manchmal in Thailand, hat ein Büro in Raamsdonksveer in den Niederlanden.
    Erfolg.
    NicoB

  19. Rene sagt oben

    Hallo Hans,

    Ich bin Steuerberater in den Niederlanden und mache derzeit Urlaub in Thailand. Ich vermute, dass Sie eine Steuererklärung abgeben mussten und dies nicht getan haben. Möglicherweise ist die Steuererklärung nicht bei Ihnen angekommen oder es liegt ein anderer Grund vor. Die Folge ist, dass der BD Sie von Amts wegen angreift. Auch die Bescheide gelangen nicht an die richtige Adresse, was zur Pfändung des Einkommens führt. Sie können das Finanzamt anrufen, aber das ist etwas teuer.
    Steuertelefon im Ausland: (+3155) 5 385 385, wenn Sie Ihre Sozialversicherungsnummer zur Hand haben, wird Ihnen das weiterhelfen. Twitter ist auch möglich @Belastungsdienst viel Glück

  20. theos sagt oben

    Das sind zwar Spekulationen meinerseits, aber ich vermute, dass es sich um zu viel gezahlte Steuergutschriften handelt, die man nun zurückzahlen muss. Ich glaube, sie behalten immer noch eine Adresse in den Niederlanden, die sich nicht geändert oder nicht weitergegeben hat. Wenn sie einen Angriff an die alte Adresse senden, wissen Sie nichts davon. Es kann manchmal Monate dauern, bis alles weitergegeben ist. Ich hatte das Gleiche mit Steuergutschriften, die ich zurückzahlen musste, war eine Menge Geld. Hatte 4 oder 5 Jahre lang fast jedes Jahr einen Anfall. Viel Glück.

  21. So sagt oben

    Bitte beachten Sie: Anders als in einigen Antworten vorgeschlagen, müssen Sie, wenn Sie im Ausland leben, sicherstellen, dass die Steuer- und Zollverwaltung die korrekte Adresse hat. Das gilt auch, wenn man wie @Hans und viele andere in TH bleibt. Nur wenn jemand in den Niederlanden lebt, wird die neue Adresse bei einem Umzug innerhalb der Niederlande von der Gemeinde automatisch an alle niederländischen Behörden weitergegeben.
    Wenn sich jemand von der Gemeinde abmeldet, zum Beispiel wegen Auswanderung nach TH, gibt die Gemeinde automatisch die neue Adresse in TH weiter, z. B. an die Steuer- und Zollverwaltung und die SVB.
    Ein späterer Umzug in TH und damit eine neue Adresse muss dem Finanzamt, der SVB, der Pensionskasse, der Bank usw. bekannt gegeben werden (!). Es erscheint mir auch völlig logisch.
    Mit anderen Worten: Wer bei der Abreise und Abmeldung aus NL die Adresse eines Hotels in TH angibt und von dort irgendwo eine Wohnung mietet, tut gut daran, dem BD diese Adressänderung mitzuteilen. Andernfalls wird jegliche Korrespondenz weiterhin an diese Hoteladresse gesendet.

    Auf der Website der Steuerbehörden im Bereich „International“ wird klar beschrieben, wie im Falle eines „internationalen“ Umzugs vorzugehen ist. Zum Beispiel auch darüber, was zu tun ist, wenn jemand im Ausland ein neues Bankkonto eröffnet hat, zum Beispiel TH. Von dieser Seite kann ein PDF-Formular heruntergeladen werden, das Sie auf Ihrem PC/Laptop ausfüllen, ausdrucken und versenden können. Rufen Sie nach ca. 3 Wochen das Steuertelefon an und prüfen Sie, ob die neue Adresse bzw. neue Bankkontonummer eingegangen ist und in der Verwaltung übernommen wurde. Pfiffe von einem Kerl! Jammern Sie nicht, tun Sie es einfach!

    Bitte beachten Sie (2): Die Steuer- und Zollverwaltung möchte die Arbeit vereinfachen und arbeitet unter anderem immer digitaler. Eine Initiative, die diesen Monat November gestartet ist und von der beispielsweise Rentner, die hier in TH leben, durchaus profitieren können. Immer mehr Korrespondenz läuft über MijnOverheid.NL, und jeder kann teilnehmen, indem er auf klickt https://mijn.overheid.nl/ ein Konto erstellen. Mehr über die digitalen Korrespondenzpläne der Steuer- und Zollverwaltung erfahren Sie unter: http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/campagnes/landingspaginas/prive/digitale_post/

    Kurz gesagt: Nehmen Sie eine proaktive Haltung gegenüber den Behörden ein, mit denen Sie zu tun haben, stellen Sie sicher, dass Sie informiert bleiben, und scheuen Sie sich nicht, den Digitalisierungstrend zu teilen, bei dem der Verwaltungsalltag über PC/Laptop/Tablet/Smartphone erweitert wird. Denken Sie nicht ständig an Postkutschen und Telegrafenkabel und lassen Sie sich nicht davon täuschen, dass die Nutzung eines Smartphones bedeutet, den ganzen Tag auf einen Bildschirm zu starren. Bleib bei den kleinen Fingern!

    Abschließend: Ich wundere mich oft, wenn ich Reaktionen auf diverse Postings zum Thema Banking und Steuern lese, zum Beispiel darüber, wie manche Menschen sich so wenig richtig vorbereitet haben, oder wie sie in TH ihre Selbstständigkeit verlieren. Es überrascht mich nicht, wenn jemand meldet, dass er den Kontakt zu den niederländischen Behörden verloren hat, was zu Problemen bei der Verwaltungsabwicklung führt. Sie landen in einem Wald von Verfahren, um die Dinge in Ordnung zu bringen. Auch hier gilt: Vorbeugen ist besser als heilen.

  22. Hendrik sagt oben

    Scheint das Gleiche zu sein, was ich erlebt habe: Die Steuerbehörden hatten ihrer Meinung nach unbezahlte Steuerbescheide beschlagnahmt. Ich habe angerufen und angerufen und alles und noch mehr zurückbekommen, weil ich in den Niederlanden nicht mehr steuerpflichtig bin, sie aber bereits seit einigen Jahren Steuern von meiner AOW einbehalten haben. In meinem Fall hat es also geholfen, anzurufen und zu schreiben.

  23. Ruben sagt oben

    Sie haben die richtige Adresse eingegeben, sind aber möglicherweise nicht im Melderegister eingetragen
    in Thailand.

  24. überspringen sagt oben

    Vielleicht ist es nur die Lebensaussage, die er nicht richtig verarbeitet hat. Die hier gegebene Erklärung ist nicht korrekt und kann daher leicht falsch interpretiert werden. Ich habe viele ähnliche Geschichten von Menschen gehört, die die gleiche Panik hatten. Viel Glück beim Lösen.

  25. Ko sagt oben

    Nach Angaben des Finanzamtes kann auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente keine Lohnpfändung erhoben werden. Info von vor 5 Minuten. Nur im Falle einer verdächtigen Straftat oder eines schweren Betrugs.

    • NicoB sagt oben

      Das ist eine interessante Aussage von Ko, nur Ko, woher hast du diese Informationen? Ich bin sehr neugierig, also könnte jemand mit einer hohen Wao-Leistung niemals eine Lohnpfändung bekommen? Ehrlich gesagt glaube ich es nicht, vor allem wenn man mit seinem Wao auch in Thailand lebt.
      Ich kenne jemanden, dessen Lohn gepfändet wurde. Diese Person lebt in den Niederlanden.
      Ich höre gerne.
      NicoB

      • Chander sagt oben

        Lieber Ko und NicoB,

        Halten wir die Diskussion sauber.
        Es geht hier nicht um WAO, sondern um AOW.
        WAO ist eine Leistung für abgelehnte Arbeitnehmer und wird von der UWV verwaltet.
        AOW ist eine Leistung für Rentner und wird von der SVB verwaltet.

        NicoB weiß übrigens, was der Unterschied ist.

        Chander

  26. NicoB sagt oben

    Tut mir leid, Chandler, wir werden uns bei allem Respekt nicht unterhalten, hier geht es nicht um das Aow, sondern um die Pfändung durch die Steuer- und Zollverwaltung, und tatsächlich kenne ich als Aow'er den Unterschied zwischen Wao und Aow.
    Das Thema heißt: „Wieder im Griff der Steuerbehörden, wer weiß, was zu tun ist?“ Also Teig.
    Wenn dann jemand anfängt, Blödsinn über Anhaftung zu erzählen, der das Thema berührt, sollte ich meiner Meinung nach darauf reagieren, damit Thailand-Blogger nicht auf die falsche Fährte geraten.
    Da einige Befragte behaupten, dass ein anfallsfreier Fuß vorliegen muss, während dies nicht der Fall ist, wenn Sie in Thailand leben, erfordern solche relevanten Fehler eine gewisse Korrektur, und dies kann angesichts des Themas am besten berücksichtigt werden.
    Mit Begrüßung.
    NicoB


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