Lesereinreichung: Meldepflicht für Touristen und Expats

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25. Januar 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

Es wurde bereits geschrieben, dass sich jeder, der nach Thailand einreist, aber kein Hotel oder Resort aufsucht, bei der Einwanderungsbehörde melden muss.

Letztes Jahr habe ich einen Bekannten zur Einwanderung geschickt, um sich mit einer Wohnadresse zu melden, wusste bei der Einwanderung nichts davon und wurde zurückgeschickt. Diesen Monat vor der Beantragung eines Jahresvisums bekam dieser Mann sein Problem, weil er keine Adresse angegeben hatte, und wurde mit einer Geldstrafe von 4000 Baht belegt. Nach der Zahlung konnte dieser Mann ein Visum beantragen, das ihm auch bewilligt wurde.

Montag, 23. Januar, schickte ich erneut Leute zur Einwanderungsbehörde, war zunächst in einem Resort und mietete ein Haus, also Adressänderung. Wieder einmal bei der Einwanderungsbehörde in Jomtien Soi 5 am Informationsschalter wussten sie nichts davon. Die Leute riefen mich an und sagten ihnen, sie sollten direkt in die 2. Etage des Einwanderungsgebäudes gehen (viele wissen nicht, dass es bei der Einwanderungsbehörde noch eine weitere Etage gibt). Sie taten dies und erhielten dort auch das Benachrichtigungsformular der Einwanderungsbehörde, dass sie an dieser Adresse registriert sind.

Alles kostenlos. Sie müssen sich innerhalb von 24 Stunden melden, andernfalls wird Ihnen eine Geldstrafe von 200 Baht bis maximal 5000 Baht pro Tag auferlegt. Dies gilt auch für alle, die über eine 90-Tage-Note, ein Jahresvisum etc. verfügen und das Land für kurze Zeit verlassen.

Es ist zu beachten, dass Sie dies melden müssen, sobald Sie Chonburi verlassen und beispielsweise in den Isaan gehen, und es auch erneut melden müssen, wenn Sie zurückkommen. Sie können Sie dafür auch bestrafen, wenn sie herausfinden, dass Sie sich außerhalb des Landkreises aufgehalten haben. Das ist möglich, weil jedes Hotel eine Online-Meldung machen muss, wenn ein Ausländer zum Übernachten kommt.

Jeder wurde gewarnt.

Regards,

Roel

49 Antworten zu „Lesereinreichung: Meldepflicht für Touristen und Expats“

  1. Jer sagt oben

    Laut Dokument TM30 der Einwanderungsbehörde handelt es sich um einen Bericht des „Hausmeisters, Eigentümers oder Besitzers der Wohnung, in der sich der Ausländer aufgehalten hat“.

  2. erik sagt oben

    Und wenn die Einwanderungsbehörde Ihnen nicht helfen will, wird es die örtliche Polizei tun. Sie müssen dieses TM30-Formular bei sich haben, das vom Hausbesitzer oder der berechtigten Partei unterzeichnet ist. Und laufen Sie nicht weg, bis das Ding unterschrieben ist. Es gibt eine Einwanderungs-Hotline 1178, die Sie anrufen können.

    Aber es ist eine verdrehte Situation. Nicht der Gast, sondern der Hauptbewohner oder Eigentümer muss das Ding ausfüllen und anbieten! Aber der Thailänder kennt das Gesetz nicht; Meine Partnerin wedelte mit den Ohren, als ich sie aufforderte, es zu unterschreiben. Ich frage mich sogar, ob das Bußgeld gegen den Gast verhängt werden kann, weil er/sie keinen Verstoß begeht.

    Ich hoffe, dass nun alle von der Verpflichtung überzeugt sind, die dem Hotel, der Pension und dem Beherbergungsgeber obliegt. Es wird innerhalb von 24 Stunden verfügbar sein.

    • René Martin sagt oben

      Wenn ich das richtig verstehe, muss der Eigentümer, wenn Sie eine Eigentumswohnung vorübergehend mieten, dies der Einwanderungsbehörde melden und ich bin als Mieter nicht haftbar.

      • Stevenl sagt oben

        Schläge. Wenn Sie aber etwas von der Einwanderung wollen, zum Beispiel eine Verlängerung, sind Sie der Ansprechpartner und müssen daher das Bußgeld zahlen. Sie können natürlich versuchen, es vom Eigentümer wiederherzustellen.

  3. RonnyLatPhrao sagt oben

    Die Ankunft von Ausländern muss mit dem Formular TM30 gemeldet werden – Meldung für Hausmeister, Eigentümer oder Besitzer der Wohnung, in der sich der Ausländer aufgehalten hat.
    Dies sollte der Ausländer grundsätzlich nicht selbst tun.

    In Bangkok erledige ich das (offiziell durch meine Frau) per Post. Funktioniert gut.
    Ob es auch per Post bei anderen Ausländerbehörden möglich ist, sollten Sie sich vor Ort erkundigen.

    Grundsätzlich muss mit jedem neuen „Eintrag“ ein TM30 erstellt werden.
    Handelt es sich um einen „Re-entry“, ist dies in der Regel nicht erforderlich. Aber das ist etwas, das vor Ort unterschiedlich sein kann.

    Bei der Beantragung einer Verlängerung jeglicher Art wird in der Regel geprüft, ob Ihr Aufenthalt mit einem TM30-Formular gemeldet wurde.
    Bei Nichtanzeige droht unter Umständen ein Bußgeld, das aber eigentlich nicht für den Ausländer bestimmt ist.
    Wenn Sie jedoch Ihre Verlängerung wünschen, müssen Sie fast die Strafe bezahlen.
    Das Geld von der Person zurückzubekommen, die es melden musste, ist natürlich eine andere Geschichte.

    Adressänderungen oder Aufenthalte außerhalb der Provinz müssen mit einem TM28-Formular gemeldet werden, damit Ausländer ihre Adressänderung oder ihren Aufenthalt in der Provinz über 24 Stunden mitteilen können.
    Hier ist der Ausländer meldepflichtig.
    Innerhalb von 24 Stunden, wenn es sich um eine Adressänderung handelt.
    Innerhalb von 48 Tagen nach der Ankunft, wenn es sich um einen Aufenthalt in einer anderen Provinz handelt.

    Informieren Sie sich am besten vor Ort, welche Regeln in Ihrer Ausländerbehörde gelten.
    Seien Sie jedoch nicht überrascht, wenn sie nicht wissen, wovon Sie sprechen, wenn Sie mit einem TM28 auftauchen. Fast nie benutzt. Der TM30 reicht in der Regel aus.

    Für diejenigen, die ständig in einem Hotel übernachten, ist es einfach. Alles wird über den Hotelmanager gemeldet.
    Möglicherweise benötigen Sie bei der Beantragung einer Verlängerung lediglich einen Nachweis über die Benachrichtigung des Hotels.

    Das sind so ziemlich die Regeln.
    Viele Vermieter oder Familienoberhäupter wissen oft nicht, dass dies notwendig ist. Vor allem außerhalb der Touristengebiete.
    Sagen Sie ihnen Bescheid, wenn sie es nicht wissen. Füllen Sie es bei Bedarf selbst aus und lassen Sie es unterschreiben.
    Das Reporting erfordert wenig Aufwand und ist schnell erledigt.
    Natürlich macht hier jeder, was er will.

    • Freek sagt oben

      Ronnie,

      Muss man das auch machen, wenn man ein gelbes Buch hat?

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Ja, im Prinzip, so seltsam das auch sein mag.

        Der gelbe Tabien Baan beweist die Anmeldung Ihrer Adresse bei der Gemeinde, beweist jedoch nicht, dass Sie sich derzeit tatsächlich dort aufhalten.
        Bei der Einwanderung ist ein TM 30-Bericht ein Beweis dafür, dass Sie sich tatsächlich an dieser Adresse aufhalten.

        Bei einem Yellow Tabien Baan kann es jedoch durchaus sein, dass Ihnen die Einwanderungsbehörde sagt, dass eine einmalige Meldung mit TM30 ausreicht. Am besten fragen Sie bei der Einwanderungsbehörde selbst nach.

        Denken Sie daran, dass es Ihre Aufgabe ist, Besucher zu melden, die sich über einen längeren Zeitraum an Ihrer Adresse aufhalten.

        • Petervz sagt oben

          Dies ist nur erforderlich, wenn Sie sich im Blue Book befinden.

          • RonnyLatPhrao sagt oben

            PR fällt niemals unter die obligatorischen Meldungen, die für Nichteinwanderer oder Touristen gelten.
            Das Gleiche gilt für 90-tägige Benachrichtigungen
            Die wenigen, die hier in der PR-Branche tätig sind, werden das wissen, und dafür sind die Antworten hier nicht gedacht.

            Nichteinwanderer oder Touristen dürfen sich im blauen Tabien Baan nicht registrieren. Das gelbe Tabien Baan erfüllt diesen Zweck. Geschieht dies dennoch, handelt es sich um einen Fehler der Gemeinde, der jedoch nichts an deren Status ändert und sie nicht von der Meldepflicht entbindet.
            Sie bleiben Touristen oder Nichteinwanderer.
            Sagen Sie auch gleich, dass der Besitz des rosa Ausländerausweises auch nichts am Status ändert. Sie bleiben Nichteinwanderer und die Meldepflicht gilt auch für sie weiterhin.

        • Freek sagt oben

          Ronny, wie bekomme ich ein TM30-Formular, kann ich es irgendwo online finden?

          • RonnyLatPhrao sagt oben

            Gehen Sie zu http://www.immigration.go.th/.
            Klicken Sie dann auf Formular herunterladen.
            Sie erhalten alle Formulare

    • theos sagt oben

      @Ronny usw., ich oder meine Frau haben in den über 40 Jahren, in denen ich hier lebe, noch nie ein solches Formular ausgefüllt und noch nie eine Geldstrafe oder ähnliches bekommen. Ich mache jetzt, seit ich im Ruhestand bin, meinen 90-Tage-Bericht, das habe ich vorher auch nicht gemacht.

  4. Nelly sagt oben

    Für diejenigen, die dauerhaft in Thailand leben, beantragen Sie bei der Einwanderung zusammen mit dem Hausbesitzer ein Passwort. Dies kann online von einem thailändischen Partner erledigt werden. Dies mussten wir vor 2 Jahren tun. Da unsere Hausbesitzerin in Amerika lebt, begleitete uns ihr Bruder zur Einwanderungsbehörde. Nach ein paar Stunden hatte unser Mitbewohner jedes Mal zu Hause alles online registriert und Anweisungen gegeben, alles auszufüllen.
    Wenn Sie dann für Ihre Verlängerung zur Einwanderungsbehörde gehen, müssen Sie einen Ausdruck davon mitbringen. Dann gibt es kein Problem.

  5. wibart sagt oben

    Was für ein wunderbares Verwaltungschaos. Ich würde den einfachsten Weg wählen und einfach 1 Hotelaufenthalt für 1 Nacht buchen. Meldepflicht beim Hotelier und Sie haben einen Nachweis, dass Sie dort bezahlt und übernachtet haben. Problem gelöst lol.

    • Fransamsterdam sagt oben

      Fix für 1 Nacht ja. Aber noch nicht für die nächsten.

  6. Theo sagt oben

    Für meinen bevorstehenden 2-monatigen Aufenthalt in Thailand habe ich ein Touristenvisum für die einmalige Einreise. Muss ich mich bei einem Kurzaufenthalt woanders als üblich am Flughafen melden?

  7. Rob sagt oben

    Hallo Roel
    Ich finde es seltsam, weil ich seit fünf Jahren hier wohne und gerade ein Haus gemietet habe. Jetzt habe ich ein Haus gebaut und mich noch nie irgendwo beworben.
    Wenn ich jedes Mal nach Thailand zurückkomme, tue ich nie etwas, nicht einmal für meine Freundin.
    Und wir hatten auch jedes Mal ein Visum.
    Herzliche Grüße, Rob

  8. Renevan sagt oben

    Nach dem Umzug ging ich innerhalb von 24 Stunden mit einem TM 30- und einem TM 28-Formular zur Einwanderungsbehörde auf Samui. Ich habe das TM 30-Formular zurückbekommen, aber sie haben nichts damit gemacht. Ich musste mit dem TM 28-Formular zurückkommen, als ich meinen 90-Tage-Bericht einreichen wollte. Es kommt also nur darauf an, mit welcher Einwanderungsbehörde Sie es zu tun haben.
    Ich habe kürzlich mit meiner Frau einen 10-tägigen Ausflug gemacht. In den Hotels und Resorts, in denen wir übernachteten, wurde alles mit dem Ausweis meiner Frau erledigt, ich wurde nach nichts gefragt. Es wurde also nirgends ein TM 30-Bericht erstellt. Während der zwei Tage, die ich meine Familie besuchte, habe ich nichts zu berichten hinterlassen. Es gab dort keine Einwanderungsbehörde, es war sowieso ein Wochenende, also war es sowieso geschlossen. Und ich glaube nicht, dass es viel Sinn macht, zur Polizeistation zu gehen, wo sie wahrscheinlich noch nie ein solches Formular gesehen haben, geschweige denn ein Wort Englisch sprechen.
    Was ich in verschiedenen anderen Foren gelesen habe, ist, dass die Berichterstattung nach einer Auslandsreise wichtig ist.

  9. Kerbe sagt oben

    Vielleicht wären etwas mehr Informationen zu diesem Thema hilfreich.
    So wie ich es jetzt verstehe, muss ein Tourist, der 14 Tage durch Thailand reisen möchte, 4 Wochen brauchen, weil er jeden zweiten Tag zur Einwanderungsbehörde oder zur örtlichen Polizei muss

    • Fransamsterdam sagt oben

      Die ganze Geschichte spielt sich erst ab, sobald man an einer Adresse übernachtet, die kein Hotel/Pension ist. Sagen Sie also: Wenn Sie nicht einchecken müssen.
      Und dann obliegt es immer noch dem Eigentümer/Bewohner, sich anzumelden, aber es ist ratsam, ihn oder sie auf diese Verpflichtung hinzuweisen, um etwaige Probleme mit einer Verlängerung zu vermeiden.
      2 Wochen reichen also für 14 Tage.
      Um 1985 landete ich einmal bei einer Familie in Ungarn und musste mich dann täglich zusammen mit der Bewohnerin bei der Polizei melden.
      Einer der Familienangehörigen hatte ein Café/Restaurant und nachdem ich den diensthabenden Beamten zum Essen und Trinken eingeladen hatte, wartete am nächsten Tag ein Stapel mit 10 rückdatierten, vollständig ausgefüllten und abgestempelten Formularen auf mich. Ich habe den Mann nie wieder gesehen.

  10. Rob sagt oben

    Wie wäre es damit, denn ich bin 2015 zum Amphur in Uthai gegangen, weil ich meiner Freundin gesagt habe, dass sie melden muss, dass ich vorübergehend bei ihr lebe (8 Wochen) und sie mich nur gefragt haben, ob ich ein gültiges Visum habe, und natürlich Ich hatte, dann war alles gut, sagte der Beamte, ohne mein Visum zu überprüfen.
    Deshalb gebe ich nie mehr an, wo ich bin, und wenn sie bei der Passkontrolle nachfragen, sage ich immer, dass ich zu meiner Freundin fahre und dass wir später zusammen in den Urlaub fahren, aber ich weiß noch nicht wo, hatte noch nie Probleme damit Das.
    Grüße, Rob

  11. gibt sagt oben

    Ich komme jetzt seit 12 Jahren nach Thailand, bin seit 10 Jahren verheiratet und habe eine 6-jährige Tochter.
    Jetzt habe ich gelesen, dass ich verpflichtet bin, mich bei der Einwanderungsbehörde zu melden. Ich musste das noch nie tun.
    Ich besuche meine Frau zweimal im Jahr, nie länger als 2 Tage. Meine Frau hat ein eigenes Haus. Normalerweise bleibe ich dort (manchmal gehe ich für eine Woche an die Küste). Ich wohne in Roi et.
    Muss ich mich jetzt melden, wenn ich bald wieder gehe? Und sollte ich das sofort nach der Landung auf Suvarnapumi tun?
    Wer kann mir helfen.

    • Jer sagt oben

      Andere Ger-Berichte: Ihre Frau kann mit Ihnen zur Einwanderungsbehörde in Roi Et gehen, mit der Hausbroschüre und einem ausgefüllten TM30-Formular. Das Ausfüllen eines Formulars erfordert wenig Aufwand und Sie erhalten anschließend einen Zettel mit Ihrer Benachrichtigung, der in Ihren Reisepass geheftet ist. Wenn Ihre Tochter die thailändische Staatsangehörigkeit hat, müssen Sie sie nicht registrieren, andernfalls tun Sie dies und können dies auf diesem TM30 angeben. Sie haben mit einem Bericht Ihr Bestes gegeben, da auf dem Formular nicht angegeben ist, wann Sie dort übernachten werden. Sie sind also ab dem auf dem TM1-Formular angegebenen Tag (Ankunftsdatum) bis zum Ende des Urlaubs für die Einwanderung registriert.
      Wenn Sie zum ersten Mal in einem Hotel oder Resort an einem anderen Ort übernachten, müssen Sie dies melden. Erst mit der Ankunft in Roi Et entsteht die Meldepflicht.

    • Daniel VL sagt oben

      Gehen Sie ganz normal zur Einwanderungsbehörde und melden Sie sich dort mit einem TM30. geht nicht am Flughafen.
      Am besten nehmen Sie die Frau mit. Außerdem wurde ich um eine Kopie des Personalausweises des Hausbesitzers und eine Kopie der Eigentumsurkunde, Blue Booklet, gebeten. TM 30 kann aus dem Internet kopiert werden. Geld, bis Sie jemals wieder umziehen. Wenn Ihre Frau Eigentümerin ist, kostet es 1600.
      Bei einem Umzug müssen Sie in der Regel auch Ihren Aufenthaltsort anmelden. Besitzer von Hotels, Pensionen und dergleichen müssen als 2. Teil von TM30 Listen ausfüllen.
      Matthias

    • ruud sagt oben

      Die Situation ist sehr einfach.
      In ihrem Streben nach Kontrolle hat die Regierung ein Gesetz ausgearbeitet, das in der Praxis oft nicht umsetzbar ist.
      Einige Einwanderungsbehörden halten sich an den Buchstaben des Gesetzes, andere jedoch nicht.

      Um herauszufinden, wie es in Ihrem Fall ist, müssen Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden.

      Da Sie wahrscheinlich 30 Tage lang direkt vom Flughafen zu Ihrer Frau fahren werden, wird diese wahrscheinlich wissen wollen, wann Sie dort ankommen.
      Es ist nicht verwunderlich, dass Sie noch nie Probleme hatten.
      Auch bei der Ausländerbehörde sind sie nicht hellsichtig und wissen daher nicht, dass Sie da sind, wenn es ihnen niemand sagt.

    • Nelly sagt oben

      Solange Sie keine Verlängerung Ihres Visums beantragen, wird es keine Probleme geben. Wenn Sie Ihr Visum jedoch einmal im Jahr bei der Einwanderungsbehörde verlängern möchten, werden Sie darum gebeten. Es ist übrigens neu. Zuvor wurde dies nicht beantragt

    • Stevenl sagt oben

      Sie müssen sich offiziell melden, oder besser gesagt: Ihre Frau muss Sie offiziell melden. Aber solange man keine Einwanderung braucht und das Land einfach innerhalb von 30 Tagen verlässt, ist darüber kein Hahnenschrei zu hören.

  12. Karl sagt oben

    Gilt das auch für Touristen, die weniger als einen Monat nach Thailand reisen und eine Rundreise machen?

    • Stevenl sagt oben

      Wenn Sie in Hotels usw. übernachten, werden Sie angezeigt.

  13. Daniel VL sagt oben

    Am letzten Tag des letzten Jahres, als ich meine Jahresverlängerung beantragte, wohnte ich immer noch in einer Eigentumswohnung und teilte ihnen mit, dass ich am nächsten Tag umziehen würde. Der Agent, der den Papierkram erledigte, sagte mir, ich solle die neue Adresse innerhalb der nächsten 90 Tage im Voraus bekannt geben. Eine andere Person musste meine alte Adresse überprüfen. Wie sich herausstellte, war seit Juni keine Bewohnerliste eingereicht worden. Den mir vorliegenden Papieren zufolge hat der Chef eine Geldstrafe von 20.000 Bt riskiert. Es wurde nur ausgelacht.
    Ich habe nicht bis zu den 90 Tagen (also am 5. Februar) gewartet, sondern am ersten Arbeitstag des Jahres 2017 mit der Berichterstattung begonnen. Ich wollte nicht dafür bestraft werden, dass ich es nicht innerhalb von 24 Stunden getan habe. Hat mich 1600 Bt gekostet, was grundsätzlich vom Eigentümer des Wohnortes zu zahlen ist.
    Im CM bitten sie darum, dass der Besitzer mitkommt.
    Wenn ich so vorgehen müsste wie vor 16 Jahren, würde der Umzug von einem Ort zum anderen mehr mit Papierkram als mit Umherziehen verbunden sein.
    Matthias

  14. Odil sagt oben

    Wenn Sie das alles lesen, haben Sie keine Lust mehr, nach Thailand zu kommen.

    Was für ein angenehmes Land.

  15. george sagt oben

    Was mir in diesem Zusammenhang nicht klar ist, ist, dass man dies melden muss, wenn man den Ort der Registrierung verlässt, um sich beispielsweise für einen Kurzurlaub an einem anderen Ort im Land aufzuhalten?

  16. Freek sagt oben

    Ist das auch nötig, wenn man ein gelbes Buch hat?

  17. Leo Th. sagt oben

    Was für ein Aufwand, egal ob man sich meldet oder nicht, wenn man nicht in einem Hotel übernachtet, auch einen vorübergehenden Aufenthalt in einer anderen Provinz meldet, die Verhängung von Geldstrafen und die Einwanderungsbehörden, die die gleiche Regel überall anders interpretieren und anwenden. Mir kommt der Gedanke an einen Sträfling mit einer Fußfessel in den Sinn. Die Hürde für einen längeren Aufenthalt in Thailand scheint immer größer zu werden. Die sprichwörtliche Vorstellung, dass man sich in Thailand so frei wie ein Vogel fühlen kann, scheint eine Illusion zu sein.

  18. Kerbe sagt oben

    Ich reise seit vielen Jahren mehrmals im Jahr nach Thailand und übernachte dort während meiner Ferien abwechselnd in Hotels, Resorts, Mietwohnungen und an Privatadressen. Dass es eine Meldepflicht gibt, höre ich zum ersten Mal. Niemand hat jemals etwas dazu gesagt oder gefragt.
    Wenn ich das richtig verstehe, muss sich jeder Tourist, der sich während seines Urlaubs (unabhängig von der Dauer) an einer Privatadresse aufhält, bei der örtlichen Polizei melden. Was ist, wenn Sie vom Hotel zum Resort, zur Privatadresse usw. springen? Jedes Mal eine Polizeistation aufsuchen und dort Anzeige erstatten?
    Wo kann ich das TM30-Formular erhalten oder herunterladen?

    • Fransamsterdam sagt oben

      Auf dieser Seite können Sie das Formular ansehen oder herunterladen und finden dort weitere Informationen. Es wird hier (auch) aus der Sicht beispielsweise des Vermieters einer Eigentumswohnung betrachtet, der also die Pflicht hat, zu melden, wer sich wann in seiner Wohnung aufhält, wenn ich das richtig verstehe.
      .
      http://perfecthomes.co.th/tm030-registration-thailand/
      .

    • Jer sagt oben

      Nicht der Tourist muss sich melden, sondern der Hauseigentümer bzw. Hausverwalter etc. ist verantwortlich. Trotz vieler Berichte, dass die Antwortenden die Strafe melden und bezahlen, liegt die Verantwortung des Hausbesitzers einfach beim Eigentümer usw. und nicht beim Ausländer/Touristen, die Anforderungen zu erfüllen. Die Leute haben zum Beispiel Angst vor einer Verlängerung und das ist nicht nötig: Drucken Sie das Formular TM30 aus und lassen Sie es vom Beamten lesen, und es steht wirklich, was es ist und was ich schreibe.
      Aber manchmal: Ich habe einmal ein anderes Formular von der Einwanderungsseite ausgedruckt, es ausgefüllt und abgegeben. Der Beamte fragte, wo um alles in der Welt ich dieses Formular her habe … und kam dann auf das gleiche Formular, nur etwas älter, und konnte es vor Ort noch einmal manuell ausfüllen, aber übrigens mit den gleichen Daten. Nette Beamte.

  19. Januar sagt oben

    Ich denke, das ist alles übertrieben. Mit einem Jahresvisum müssen Sie sich alle 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde melden. Wenn Sie zwischendurch das Land verlassen und wieder zurückkommen, beginnen die 90 Tage erneut. Das ist es, was ich seit 30 Jahren mache und was man mir auch in Udon Thani erklärt hat. Hatte nie eine feine oder schwierige Frage. In Udon Thani übrigens auch eine sehr hilfsbereite und freundliche Einwanderungsbehörde. Was jetzt geschrieben wird, kommt mir etwas stimmungsaufhellend vor.

  20. RonnyLatPhrao sagt oben

    Es ist alles nichts Neues.

    Dabei handelt es sich um eine Verpflichtung, die mindestens seit 1979 besteht, aber kaum kontrolliert wird, so dass sie von kaum jemandem befolgt wird. Eine Ausnahme dürften große Hotels bilden, da diese auch administrativ besser organisiert sind.
    In den letzten zwei Jahren ist dies etwas kontrollierter geworden.
    An manchen Orten wird es strenger kontrolliert als an anderen.

    Im thailändischen Einwanderungsgesetz von 1979 ist dies bereits in Abschnitt 38 verankert.
    http://www.immigration.go.th/nov2004/en/doc/Immigration_Act.pdf

    Es war auch schon immer auf der Einwanderungswebsite zu finden.
    Gemäß Abschnitt 38 des Einwanderungsgesetzes von 1979 müssen „Hausbesitzer, Haushaltsvorstände, Vermieter oder Manager von Hotels, die vorübergehend Ausländer beherbergen, die sich legal im Königreich aufhalten, die örtlichen Einwanderungsbehörden innerhalb von 24 Stunden ab diesem Zeitpunkt benachrichtigen.“ oder Ankunft des Ausländers.“ Gibt es in der Provinz oder Ortschaft des jeweiligen Hauses oder Hotels keine Einwanderungsbehörde, erfolgt die Meldung an die örtliche Polizeidienststelle. In Bangkok erfolgt die Meldung an die Einwanderungsbehörde. Die Aufenthaltsmeldung ausländischer Staatsangehöriger erfolgt durch den Betreiber konzessionierter Hotels nach dem Hotelgesetz, Eigentümer von Pensionen, Villen, Appartements und Miethäusern unter Verwendung des Formulars TM. 30.

    Weitere Einzelheiten finden Sie unter http://www.immigration.go.th/
    Klicken Sie links auf „Aufenthaltsmeldung für Ausländer“.
    Klicken Sie für die Formulare TM 28 und 30 auf „Formular herunterladen“. Auch alle anderen Formulare finden Sie hier.

    P.S. Das wurde in der „Thailand-Visum“-Datei immer so angegeben, aber nun ja ...
    https://www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/TB-Dossier-Visum-2016-Definitief-18-februari-2016.pdf
    Siehe Seite 44 „Anwesenheitsmeldung bei Anreise“

  21. Roel sagt oben

    Tara Resort, thailändischer Besitzer wusste auch nichts von Online-Meldung, selbst ein thailändischer Vermieter weiß nichts, also muss man es selbst mit einem Mietvertrag machen, nur dann ist man sicher.

    Holen Sie sich einfach den Flyer mit englischem Text, den Sie im 2. Stock der Einwanderungsbehörde finden, und was Sie brauchen, nichts bis 30 oder 28.

    Natürlich sollte das ein thailändischer Vermieter oder Falang tun, aber das tun sie nicht, also sind Sie dafür verantwortlich. Sie erhalten außerdem eine Geldstrafe und der Vermieter erhält ebenfalls eine Geldstrafe von 1600 Baht, wenn er dies nicht meldet.

    Ich habe jetzt die Flyer zu Hause auf Lager für diejenigen, die sie brauchen oder Touristen, die noch kommen.

  22. Pascal sagt oben

    Nur 3 Monate nach Thailand und zurück nach Hause.
    Gehen Sie heutzutage, wohin Sie wollen, und es gibt nirgendwo ein Problem, wenn Sie nicht selbst danach suchen und unnötig über alles und jedes reden, wie ich hier merke.
    Letzten Samstag stand ich in der Schlange am Check-in-Schalter in Zaventem. Was für Geschichten man dort von den sogenannten „Thailand-Kennern“ hört, geradezu lächerlich!!

  23. Henry Pattaya sagt oben

    Hiermit eine Erläuterung (auf Englisch) zum Gesetz TM30

    TM30 erklärt! Sie müssen jeden Nicht-Thai-Staatsangehörigen, der in Ihrem Eigentum lebt, registrieren!

    Das betreffende Gesetz heißt TM30. Dabei handelt es sich um einen Abschnitt der thailändischen Einwanderungsgesetze, der sich auf die Unterbringung von Ausländern mit Wohnsitz auf thailändischem Boden bezieht. Dieses Gesetz war ursprünglich dazu gedacht, den Umfang der Überwachung und Kontrolle zu erhöhen, die die thailändischen Behörden auf in ihrem Land lebende Ausländer ausüben können, unabhängig davon, ob diese sich dort aufhalten Urlaub oder hier auf dauerhafter Wohnbasis.

    Das Gesetz besagt, dass alle Immobilien, in deren Räumlichkeiten nicht-thailändische Staatsangehörige leben, bei der Einwanderungsbehörde registriert werden müssen.

    1. Am einfachsten ist es, sich online zu bewerben. Der Eigentümer der Immobilie beantragt einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen er sich einfach anmelden und alle Gäste oder Mieter registrieren kann, die sich in der Unterkunft aufhalten. Der größte Nachteil besteht darin, dass das Online-System immer noch sehr launisch ist und es häufig vorkommt, dass die Anmeldedaten nach der Beantragung nicht mehr zurückerhalten werden. Wenn Sie das Online-System nutzen, ist es wichtig, dass Sie eine Bestätigung der Registrierung erhalten.

    2. Eine andere Möglichkeit besteht darin, sich einfach persönlich anzumelden. Es gibt ein Formular namens TM30-Formular, das Sie hier herunterladen können. Der Hausbesitzer oder Hausverwalter lässt den Mieter oder Gast das Formular ausfüllen und reicht es dann persönlich bei der Einwanderungsbehörde ein. Laden Sie (TM30-Formular Teil 1) (TM30-Formular Teil 2) – Microsoft Word-Format herunter

    3. Die persönliche Anmeldung kann von den Mietern der Gäste auch persönlich bei der Ausländerbehörde erfolgen. Die Mieter/Gäste auf dem Grundstück, die das TM30-Dokument bei der Einwanderungsbehörde einreichen, benötigen außerdem eine unterschriebene Vollmacht des Eigentümers, aus der hervorgeht, dass er/sie den Mietern/Gästen die Erlaubnis gibt, in ihrem Namen zu handeln. Laden Sie (TM30-Proxy-Formular) im Microsoft Word-Format herunter

    Bitte beachten Sie, dass jede Person, die sich auf dem Grundstück aufhält, registriert werden muss, nicht eine Person pro Haushalt. Grundsätzlich muss jeder, der für den Aufenthalt in Thailand ein Visum benötigt, registriert werden.

    Wenn ich mich registriert habe, ist das alles?

    Das ist alles, es sei denn, Sie reisen gerne. Wenn Sie nicht herumreisen und einfach in den Räumlichkeiten bleiben, in denen Sie registriert sind, werden Sie keine Probleme haben. Ihre Registrierung läuft nicht ab. Sobald Sie das Land verlassen, auch für einige Tage, müssen Sie sich bei Ihrer Rückkehr erneut anmelden.

    Wenn Sie in einem Hotel/Gästehaus innerhalb Thailands übernachten, haben Sie sich an einem anderen Ort umgemeldet. Sobald Sie an Ihren Hauptstandort in Thailand zurückkehren, müssen Sie sich dort erneut registrieren.

    Wenn Sie häufig reisen und in einer Unterkunft wohnen, die keinen Zugang hat oder das Online-System nicht nutzt, wäre es sehr ratsam, den Eigentümer um vorab unterzeichnete Vollmachten für die Unterkunft für Sie und alle anderen Gäste zu bitten mit dir.

    tm 030 Muss ich alle Personen registrieren, die sich in der Unterkunft aufhalten? Ja. Jeder, der sich in der Unterkunft aufhält, muss sich registrieren. Es gibt das zweite Formular für die Aufnahme mehrerer Personen in die Unterkunft, wenn Sie dies bei der Einwanderung tun.

    tm030 Muss ich mich registrieren, wenn ich in einer eigenen Wohnung wohne? Ja. Wenn Sie ein Ausländer sind und Ihr Haus in Thailand besitzen, müssen Sie Ihren Beruf anmelden.

    tm030 Muss ich mich erneut anmelden, wenn ich mehrere Tage außer Landes war? Wenn Sie das Land verlassen, müssen Sie sich bei Ihrer Rückkehr erneut registrieren.

    tm030 Muss ich mich registrieren, wenn ich im Urlaub war und in einem anderen Hotel/Pension übernachtet habe? Ja. Der Eigentümer des Hotels/der Pension hat Sie als Gast des Hotels/der Pension registriert. Sobald Sie an Ihren Hauptwohnsitz in Thailand zurückkehren, müssen Sie sich erneut registrieren.

    Es fällt mir schwer, einer thailändischen Person die TM30-Vorschriften zu erklären. Dies ist die thailändische Version dieses TM30-Artikels hier.

  24. Cornelis sagt oben

    Henry, hast du auch den Link zum entsprechenden thailändischen Text?

    • Daniel VL sagt oben

      http://chiangmaibaan.com/wp-content/uploads/2016/12/tm30.png

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Auf Englisch
      http://perfecthomes.co.th/tm030-registration-thailand/

      Auf Thailändisch
      http://chiangmaibaan.com/tm30/

      Auf Englisch (Einwanderungswebsite)
      http://bangkok.immigration.go.th/en/base.php?page=alienstay

      Auf Thailändisch (Einwanderungswebsite)
      http://bangkok.immigration.go.th/base.php?page=alienstay

  25. Fenje sagt oben

    Wenn mein Mann und ich nach Thailand fahren, besprechen wir verschiedene Hotels, allerdings nicht für alle Tage, weil wir nicht wissen, wo wir auf der Tour mit dem Motorrad landen werden. Im letzten Urlaub hatten wir 9 verschiedene Unterkünfte und einen Inlandsflug nach Nakhon si Thammarat. . Unsere Reise dauert nie länger als 23 Tage. Müssen wir dafür auch zur Einwanderungsbehörde gehen? Als ich im September 2016 am Zoll vorbeikam, wollte der Beamte genau wissen, wo ich gewesen sei und verlangte immer wieder und erst dann einen Stempel. In den anderen Jahren davor hatte ich das nicht.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Liebe Fenje,

      Nein, Sie müssen überhaupt nichts tun, und Sie müssen aus diesem Grund auch nicht zur Einwanderungsbehörde gehen.
      Es ist die Pflicht der Hotels, dies für Sie zu melden.
      Der normale Tourist muss sich darüber keine Sorgen machen.

      Es ist nicht ungewöhnlich, dass Ihnen der Einwanderungsbeamte am Flughafen einige Fragen zu Ihrem Aufenthalt stellt. Das ist bei mir nicht anders. Machen Sie sich darüber keine Sorgen.

    • Stevenl sagt oben

      Nein, Sie müssen nicht zur Einwanderungsbehörde gehen, die Hotels erledigen die Berichterstattung für Sie.

  26. Renevan sagt oben

    Die Unterkünfte, in denen Sie übernachten, müssen Sie über Tm30 über Ihren Aufenthalt dort informieren, sodass Sie nicht selbst zur Einwanderungsbehörde gehen müssen. Wenn Sie in das Land einreisen, müssen Sie bei der Ausreise nicht den Zoll passieren. Daher ist mir diese Frage nicht klar.


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