In verschiedenen Foren, darunter auch in den Nachrichten von Thaiger.com, wurde berichtet, dass es verschiedene Krankenversicherungen und/oder Reiseversicherungen gibt, die einen Krankenhausaufenthalt aufgrund eines positiven Covid-19-Tests nicht erstatten, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen.

Eine sogenannte asymptomatische Covid-19-Erkrankung ist kein Grund für eine notwendige medizinische Hilfe, wie es in vielen Richtlinien heißt.

Die ASQ-Regeln in Thailand schreiben vor, dass Sie, sobald Ihr Covid-19-Test positiv ausfällt, in das Krankenhaus verlegt werden, mit dem die ASQ eine Partnerschaft unterhält. Sie bleiben dort, bis ein negativer Test vorliegt. Das kann in manchen Fällen eine Weile dauern. Und das alles ohne Symptome. Ein Beispiel ist die AXA-Versicherung, die dies ganz explizit ablehnt.

www.facebook.com/groups/298606387906884/search/?q=axa

thethaiger.com/coronavirus/coming-to-thailand-check-your-insurance-and-asq-fine-print

In meinem englischsprachigen Schreiben meiner niederländischen Krankenversicherung steht, dass notwendige Beobachtungen erstattet werden.

Nutze es aus.

Eingereicht von William

15 Antworten zu „Lesereinreichung: Keine Erstattung durch Ihre Versicherung bei Aufnahme mit positivem Covid-19-Test“

  1. Cornelis sagt oben

    Vielen Dank für den Hinweis, William. Abgesehen davon, ob Sie eine Rückerstattung erhalten oder nicht, habe ich mich auch gefragt, was Sie in diesem Krankenhaus tun sollen, wenn Sie keine oder nur leichte Symptome haben. Eine Fortsetzung der Quarantäne, ggf. eine Verlängerung, sollte meiner Meinung nach ausreichen. In puncto Isolation sind Sie möglicherweise sogar noch sicherer als in vielen Krankenhäusern. Ich hoffe, damit nicht konfrontiert zu werden, aber offenbar handelt es sich um eine Vorgehensweise, mit der man bei der Buchung von ASQ ausdrücklich einverstanden ist.

  2. Klaus sagt oben

    Meine (OHRA) Reiseversicherung weist in der Abrechnung darauf hin, dass kein Versicherungsschutz für Covid-19 gewährt wird, da Thailand orange gefärbt ist???

    Schäden und Ansprüche infolge Corona erstatten wir NICHT!!

    Sehen :" https://bit.ly/2NYnPI7".
    Dieser ist orange. Solange dieser Farbcode zutrifft, erstellen wir keine „Auslandserklärung“!!!

    • José sagt oben

      Hier geht es um eine Krankenversicherung, nicht um eine Reiseversicherung.

      • Khunchai sagt oben

        Lesen Sie Jose sorgfältig durch, William sagt deutlich: „meine OHRA-Reiseversicherung“. OHRA bietet auch Reiseversicherungen an. Die Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und zahlt jederzeit, auch bei Orange, mit Ausnahme eventueller Zusatzversicherungen, jedoch nicht der Reiseversicherung.
        Wenn Sie beispielsweise in Thailand einen Verkehrsunfall hätten, wäre es toll, dass Sie nicht versichert wären.

  3. Joop sagt oben

    Offensichtlich zu verrückt für die Worte, dass man ohne Krankheitssymptome ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Eine Verlängerung der Quarantäne und eventuell zusätzliche Kontrollen dürften ausreichen. Ich teile die Meinung von Cornelis, dass es besser ist, zu Hause unter Quarantäne zu stehen als in einem Krankenhaus mit allen Gefahren einer Infektion durch Krankenhausbakterien.

    • ruud sagt oben

      Ein ASQ ist nicht dazu gedacht, Kranke zu pflegen.
      Die Quarantäne soll verhindern, dass Sie möglicherweise andere Menschen anstecken.
      Sobald sich herausstellt, dass Sie infiziert sind, gehören Sie nicht mehr dorthin.

      Zu Hause bei der Familie zu sitzen, die man anstecken kann, ist eine völlig schlechte Idee.
      Darüber hinaus erfolgt keine Kontrolle, ob Sie zu Hause bleiben und keine Gäste empfangen.

      • Cornelis sagt oben

        Nein, ein ASQ ist in der Tat nicht dazu gedacht, Kranke zu pflegen. Aber wenn Sie positiv getestet sind und keine oder nur sehr leichte Symptome haben, brauchen Sie doch keine Pflege, oder? Im Quarantäne-Hotel befindet man sich bereits in Isolation, eine Ansteckung anderer kann also nicht in Frage kommen.

      • Leo Th. sagt oben

        Aber Ruud, wenn du positiv getestet wurdest, aber keine oder kaum Krankheitssymptome hast, dann brauchst du keine Pflege. Eine Verlängerung Ihres Quarantäneaufenthalts im ASQ-Hotel bis zum negativen Testergebnis wäre ein logischer Schritt, wie auch Cornelis in seiner Antwort sagt. Übrigens kostet eine Woche in einem ASQ-Hotel durchschnittlich etwa 20.000 Baht. Ich weiß nicht, was ich in diesem Fall für die Einweisung in ein Krankenhaus bezahlen soll. Ich kann mir vorstellen, dass ein Versicherer die Kosten nicht erstattet, weil mangels Beschwerden keine tatsächliche medizinische Versorgung erfolgt, aber wie lässt sich das überprüfen?

        • ruud sagt oben

          Das ASQ-Hotel ist nicht für Kranke gedacht, auch nicht für Kranke mit kaum Symptomen.
          Du bist immer noch ansteckend.
          Es soll überprüfen, ob Sie infiziert sind.
          Ist dies nicht der Fall, wird verhindert, dass jeder in einem Krankenhaus unter Quarantäne gestellt werden muss.

          Wie hoch die Kosten für das Krankenhaus sind, ist an sich nicht so wichtig, schließlich haben Sie dafür Ihre obligatorische Covid-Versicherung in Höhe von 100.000 US-Dollar?

          • Leo Th. sagt oben

            Quarantäne in einem ASQ-Hotel bedeutet, dass Sie in Ihrem Zimmer isoliert bleiben und somit mit niemandem in Kontakt kommen und somit niemanden anstecken können. Das bedarf keiner weiteren Erklärung. Ihr Essen wird vor Ihre Tür gestellt und wer kontrolliert, ob Sie Symptome von Covid-19 haben, trägt Schutzkleidung. Aber wovon reden wir eigentlich, Sie wurden spätestens 72 Stunden vor Ihrer Reise nach Thailand negativ getestet. Theoretisch könnten Sie sich in der Zeit bis zur Ankunft im Hotel eine Infektion zugezogen haben. Ich glaube nicht, dass die Chance dafür besonders groß ist und die einzigen, die hier Klarheit schaffen können, sind die thailändischen Behörden. Wurden seit Ihrem Aufenthalt in ASQ-Hotels Infektionen festgestellt? Ich kann nicht erklären, was Sie mit Ihrem Kommentar meinen, um zu verhindern, dass alle in einem Krankenhaus unter Quarantäne gestellt werden müssen. Sollte jemand in ein Krankenhaus eingeliefert werden, von dem bekannt ist, dass er an Corona erkrankt ist, wird der betroffene Patient selbstverständlich sofort isoliert. Ich fragte nach den Kosten für einen Krankenhausaufenthalt, um sie mit den Kosten für eine mögliche Verlängerung des Aufenthalts in einem ASQ-Hotel zu vergleichen. Die Möglichkeit, dass es kaum einen Preisunterschied gibt, ist meiner Meinung nach nicht unwahrscheinlich. Und Ruud, in dem Artikel geht es genau darum, dass die obligatorische Covid-19-Versicherung mit Deckungssummen bis zu 100.000 US-Dollar bei einer ansonsten verpflichtenden Einweisung ohne Krankheitssymptome nicht zahlt!

  4. Auf sagt oben

    Hallo William,

    Können Sie vielleicht auch angeben, bei wem Sie in den Niederlanden versichert sind?

    Grüße, Pada

  5. willem sagt oben

    Ich selbst habe eine Lösung. Dann hast du einfach Symptome!!! Ein wenig Kopfschmerzen reichen aus. 😉

    • Cornelis sagt oben

      Natürlich gibt es immer eine Möglichkeit, Ihre Versicherung von der Notwendigkeit der Behandlung zu überzeugen. Aber abgesehen davon, wie ich in einer früheren Antwort geschrieben habe, was sollte man im Krankenhaus tun, wenn man keine oder nur leichte Symptome hat? Ich möchte in einem solchen Fall einfach nicht unnötig eingewiesen und schon gar nicht „behandelt“ werden. Aber wir drücken die Daumen, dass Sie und ich nicht in diese Situation geraten….

  6. Ronny sagt oben

    Eine Verlängerung der Reiseassistenzversicherung ist nicht mehr möglich.
    Die Versicherung deckt Covid nicht ab, siehe E-Mail.
    Sehr geehrter Kunde,

    Angesichts der außergewöhnlichen Umstände, die durch das Coronavirus verursacht werden, verwenden die belgische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation nun den Begriff Pandemie. Eine Pandemie ist im Gegensatz zu einer Epidemie eine Gesundheitskrise, die sich über verschiedene Kontinente oder sogar weltweit ausbreitet. Angesichts der Auswirkungen und Schwere der aktuellen Covid-19-Krise handelt es sich um eine Pandemie.

    Als Folge dieser Krise wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter auch das Verbot aller nicht unbedingt notwendigen Reisen ins Ausland.

    Darüber hinaus kann Touring nicht für Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt verantwortlich gemacht werden. Aufgrund dieser außergewöhnlichen Umstände ist Touring leider nicht in der Lage, bei Ansprüchen aus Reiseunterstützungsverträgen einzugreifen. Eine Pandemie ist einer der in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten allgemeinen Ausschlüsse, gemäß denen wir nicht eingreifen. Das bedeutet, dass wir für alle Anträge ab dem 18. März nicht gesetzlich verpflichtet sind, diesen Versicherungsschutz zu gewähren. Dies gilt für alle Hilfeanfragen jeglicher Art. Eine Kostenbeteiligung kann nicht gewährt werden.

    • Cornelis sagt oben

      Das ist die Situation in Belgien. In den Niederlanden ist es NICHT verboten, eine nicht unbedingt notwendige Reise ins Ausland zu unternehmen.
      Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Sie sich nicht ausschließlich auf eine solche Reiseversicherung verlassen. In den Niederlanden haben die Krankenkassen notwendige Behandlungen im Ausland auch in der aktuellen Situation nicht von der Kostenübernahme ausgeschlossen.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website