Liebe Redakteure von Thailandblog,

Sie erhalten eine Kopie, die ich gerade an die niederländische Botschaft in Bangkok und Minister Koenders geschickt habe.
Es war nicht meine Absicht, Ihnen als Zeitung ein Exemplar davon zu schicken, aber beim Schreiben sind die Dinge von meiner Absicht, was ich schreiben wollte, außer Kontrolle geraten. Daher habe ich jetzt das Gefühl, dass das, was dabei herausgekommen ist, für Ihre Zeitung von Interesse sein könnte. Sie können diese E-Mail frei verwenden, sofern Sie den Text nicht ändern. Wenn Sie das tun möchten, reichen Sie es bitte zuerst bei mir ein, da meine Unterschrift darunter steht. Es ist mein Schreiben, also bleibe ich dafür verantwortlich. Ich möchte, dass das so bleibt.

Herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen Ihrer E-Mail,
Chris Visser Sr.
Opa Chris


Liebe Mitarbeiter der niederländischen Botschaft, versuchen Sie, meinen Sprachgebrauch nicht zu verurteilen, sondern ihn zu verstehen, denn ich bin Legastheniepatient?

Im Namen meines Freundes Aoy schreibe ich Ihnen diese E-Mail.
Wir planen derzeit, alle 90 Tage gemeinsam in Europa oder Thailand zu verbringen.
Letztes Jahr reiste sie mit mir vom 8. Oktober bis 10. Dezember zum ersten Mal nach Europa.
Dafür verfügte sie über eine Visumserlaubnis von 90 Tagen, die sie im Nachhinein leider nicht vollständig nutzte.

Gestern, am 3. Februar 2015, wurde Aoy darüber informiert, dass sie ab dem 8. März für weitere 90 Tage nicht berechtigt ist, mit mir nach Europa zu reisen. Es wurde nun ein Antrag gestellt, ab dem 2. April nach Europa reisen zu können. Leider hat dies nun zu einem Problem geführt. Die Tickets bei KLM sind nämlich bereits gekauft.
Mein Ticket gilt vom 10. Dezember in Amsterdam bis zum 8. März in Bangkok und zurück.
Aoys Ticket ist eine Hin- und Rückfahrt von Bangkok vom 8. März bis 3. Juni von Amsterdam zurück nach Bangkok.

Meine Frage ist nun, gibt es hier eine Hülse zum Anpassen?
Ist es möglich, hierfür eine Lösung im Rahmen der Vernunft und Gerechtigkeit zu finden, wie es in unserer Verfassung verankert ist? Wir haben in dieser Angelegenheit in gutem Glauben gehandelt.

Wenn es in diesem Fall so wäre, dass es in diesem Fall keine Möglichkeit gibt, am 8. März nach Europa zu reisen, dann denke ich, dass wir mit unserem Plan, alle 90 Tage zwischen Europa und Thailand zu leben, auch in Schwierigkeiten geraten werden, weil ein Jahr nicht möglich ist 360 Tage, aber 365. Mein Visum für einen Aufenthalt in Thailand läuft ebenfalls pro 90 Tage.

Meine Meinung zu diesem Engpass ist, dass ein Gesetz dazu gedacht ist, im Dienste der Menschen zu funktionieren und logische Regeln für die Menschen zu entwerfen. Allerdings kann mein natürliches Gefühl darin keinen Nachteil für Europa oder Thailand in meinem Fall erkennen, aber das Gesetz reicht hier nicht aus.
Die Schengen-Gesetzgebung berücksichtigt keine Menschen, die sich selbst lieben und nicht darauf aus sind, die europäische Wirtschaft zu missbrauchen. Während eine Gesetzgebung für natürlich lebende Menschen, wie wir es untereinander tun, diese Tatsache in erster Linie bei der Gestaltung berücksichtigen sollte. Leider ist dies hier in den Schengen-Regeln nicht der Fall.

Gesetzesgestalter müssen erkennen, dass ein Gesetz für wohlmeinende intelligente Menschen eine tote und daher dumme Sache ist. Auch dies wird in der Regel nicht berücksichtigt.
Meiner Meinung nach wird das Rollenmuster des Gesetzes, das auf guten Absichten beruht, nun umgekehrt. Wohlmeinende intelligente Menschen müssen sich wie ein totes Wesen verhalten, um das Gesetz einzuhalten.

Ich bin sehr gespannt, was Sie in der Botschaft darüber denken? Mein Gefühl sagt mir, hier stimmt bei mir etwas nicht. Obwohl ich verstehe, was hier nicht ganz stimmt, schwebt etwas von menschlicher aggressiver Ohnmacht in mir an die Oberfläche. Denn die klare Tatsache ist, dass ich ein Mensch bin ...

Meine Hoffnung beruht nun auf einer Antwort, die auf Fakten und der Weisheit Ihrer Botschaft basiert?

Mit freundlichen Grüßen,
Chris Visser Sr.

Johan Christian Visser
Goren in Delft am 2. Februar 1943

Vater von vier Söhnen und einer Tochter.
Großvater von zwölf Enkelkindern.
Für mich gibt es nur ein Gesetz, das Naturgesetz!
Schaffen Sie daher einen Raum zwischen dem Ergebnis des Überlebensinstinkts und dem Vertrauen in die Zukunft.
Vertrauen und reine liebevolle Intelligenz sind die Bausteine ​​unseres wunderschönen Planeten Erde!

16 Antworten auf „Lesereinreichung: Offener Brief an die niederländische Botschaft zum Thema Schengen-Visum für thailändischen Partner“

  1. Chander sagt oben

    Opa Chris,

    Es ist sehr mutig von Ihnen, das zu tun, was Sie getan haben. Weil Sie auf den menschlichen Gefühlen der sehr sachlichen Beamten beharren, verdienen Sie Respekt.
    Ich bin sicher, dass das „Volk“ unter den Bürokraten sicherlich seine menschlichen Gefühle zeigen wird.

    Tiefer Respekt.

    Chander

    • Cornelis sagt oben

      Bist du dir sicher? Glauben Sie wirklich, dass ein verworrener Brief dazu führt, dass die eindeutige Gesetzgebung außer Kraft gesetzt wird?

  2. Khan Peter sagt oben

    Tapfer von deinem Opa Chris. Und du hast völlig recht. Bei all den Regeln wird die menschliche Seite oft vergessen. Da Ausnahmen die Regeln bestätigen, sollte es auf jeden Fall hin und wieder eine Ausnahme geben.

    Warum das Visum abgelehnt wurde, ist mir übrigens nicht ganz klar. Was ist der Grund? Sie sagen auch, dass Sie die Tickets bereits gekauft haben. Hier auf Thailandblog und in der Schengen-Visumakte von Rob V. heißt es, dass es besser ist, nicht zuerst die Flugtickets zu kaufen. Auch das verlangt die Botschaft nicht.

    Na ja, ich hoffe, dass es bei dir trotzdem klappt. Wenn das nicht funktioniert, können Sie auch versuchen, ob KLM nachsichtig ist und Ihre Tickets kostenlos umbuchen oder eine Rückerstattung gewähren möchte.

  3. Gringo sagt oben

    Schöne Geschichte, man kann an den Gefühlen arbeiten, aber ich rate dir, bei den Fakten zu bleiben.

    Die entscheidende Frage ist meiner Meinung nach: Warum wurde der Visumantrag am 8. März abgelehnt?

    Zweite Frage: Warum glauben Sie, dass der Antrag ab dem 2. April berücksichtigt wird?

    Abschließend möchte ich nur sagen, dass die Mitarbeiter der Botschaft durchaus Gefühle haben, aber verpflichtet sind, sich an die Regeln zu halten. Ob sie es für fair halten oder nicht, spielt keine Rolle.

  4. Rob V. sagt oben

    Lieber Opa Chris,

    Das ist natürlich sehr ärgerlich, weil man keine bösen Absichten hegt. Für Touristen wird für den Schengen-Raum davon ausgegangen, dass sie nur für kurze Zeit anreisen. Nur wenige können 90 Tage lang (zweimal) in den Urlaub fahren. Nicht nur Visumspflichtige haben mit der Regelung eine maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen elke Zeitraum von 180 Tagen“, sondern auch von der Visumpflicht befreite Reisende von außerhalb der EU, wie etwa Amerikaner oder Australier. Ironischerweise ist in dieser Hinsicht die Visumspflicht von Vorteil, da beispielsweise ein Amerikaner mit der von Ihnen angegebenen Planung ebenfalls in Overstay wäre und sich daher illegal in den Niederlanden/Schengen aufhalten würde.

    Ich habe mir den offiziellen EU-Rechner geschnappt:
    http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/border-crossing/schengen_calculator_en.html

    Unter „Datum prüfen“ gebe ich das Datum ein, an dem ich reisen möchte. Ich belasse den Modus auf „Planung“. In die Felder unten gebe ich den Visumverlauf (bisherige Aufenthaltsdaten) ein. Dann erhalte ich Folgendes:

    Kontrolldatum 8. Vorheriger Aufenthalt: 3 bis 15. Modus: Terminplanung
    – Beginn des 90-Tage-Zeitraums: 09
    – Beginn des 180-Tage-Zeitraums: 10
    – Der Aufenthalt kann für bis zu: 26 Tag(e) genehmigt werden

    Sie können also tatsächlich nicht die gesamten 90 Tage hier bleiben. Wenn Sie etwas später reisen, verschiebt sich natürlich auch das Fenster von 180 Tagen. Wenn ich die folgenden Daten eingebe, ist ein Aufenthalt von 90 Tagen möglich:

    Kontrolldatum 11. Vorheriger Aufenthalt: 3 bis 15. Modus: Terminplanung
    Beginn des 90-Tage-Zeitraums: 12
    Beginn des 180-Tage-Zeitraums: 13
    Der Aufenthalt kann für bis zu 90 Tag(e) genehmigt werden.

    Eine Woche später hätte Ihr Partner für 90 Tage wiederkommen können. Natürlich sehr unangenehm, obwohl es deutlich macht, wie wichtig eine gute Vorbereitung ist (sowohl für visumpflichtige als auch für visumpflichtige Personen!!). Prüfen Sie, ob der vorgesehene Reisezeitraum akzeptiert wird und kaufen Sie niemals ein Ticket, bevor das Visum vorliegt. Sollte die Visumspflicht für Thailänder in Zukunft auslaufen, müssten sie sich immer noch mit der Regel von 90 Tagen alle 180 Tage auseinandersetzen.

    Ich wünsche Ihnen weiterhin einen angenehmen Aufenthalt in den Niederlanden/Schengen. 90 Tage an, 90 Tage frei ist am einfachsten.

    Für Interessierte:
    In den neuen Schengen-Visa-Regeln, an denen der Ausschuss derzeit arbeitet, wird es ein spezielles „Round-Trip“-Visum geben, mit dem man länger als 90 Tage reisen kann. Gedacht ist dies beispielsweise für Nicht-EU-Senioren, die mit ihrem Wohnmobil sechs Monate lang durch Europa touren möchten. Sehen:
    - https://www.thailandblog.nl/nieuws-uit-thailand/europa-soepeler-regels-schengenvisum/
    - http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/documents/com/com_com%282014%290164_/com_com%282014%290164_nl.pdf

  5. So sagt oben

    – Warum es schwierig machen, wenn es einfach geht? Und warum nicht einfach gut vorbereiten, bevor man sich auf ein Abenteuer einlässt? Denn seien wir ehrlich: Der Partner kam am 10. Dezember zurück nach TH. Dann sind es noch 21 Tage. Januar und Februar haben zusammen 59 Tage. Dann bin ich erst bei 80 Stück. Wenn der Partner am 8. März wieder in den Niederlanden sein möchte, werden weitere 7 hinzugefügt. Mit anderen Worten: Die Zeitspanne zwischen dem einen und dem anderen Visumantrag beträgt weniger als 90 Tage. Dabei geht es nicht um liebevolle Gefühle, sondern um Fakten und Vorschriften. Wer seinen Partner von TH nach NL bringen möchte, muss damit rechnen, auch jemand ohne Gefühle. Nichts davon hat etwas damit zu tun.
    Opa Chris hat die Tage im Jahr einfach nicht gezählt und wenn er die Perioden bei 4 x 91 Tagen, statt bei 4 Perioden à 90 Tagen, gehalten hätte, wären die Erfolgsaussichten größer. Denn hat ein Kalenderjahr nicht 365 Tage? Und wie geht das in einem Schaltjahr?

    – Außerdem: Warum der Brief an die Botschaft? Sie sind die ersten, die sich an die Richtlinien halten. Ich denke, Opa Chris muss mit der Fluggesellschaft sprechen, in der Hoffnung, die Flugdaten zu verschieben und den Schaden zu begrenzen.

    -Abschließend: Im Zusammenhang mit der Visumsakte von Rob V. wurde bereits erwähnt, dass der Kauf eines Tickets zum Zeitpunkt der Beantragung nicht erforderlich ist. Der Reservierungsnachweis ist ausreichend. Die Fluggesellschaft. ist immer einverstanden, wenn Sie auf das Ergebnis des Visumantrags warten müssen. Alles eine Frage der Kommunikation, Information und Vorbereitung. Kurz gesagt: Denken Sie nach, bevor Sie handeln!

  6. nico sagt oben

    Grundsätzlich gilt, dass Sie bei der Botschaft ein Reservierungsticket vorlegen müssen.
    Wenn man nicht weiß, wie so etwas funktioniert, kauft man sich ein endgültiges Ticket und bleibt dabei hängen, wenn die Botschaft „Nein“ sagt.

    Das Reservierungsticket stellt eine völlig unnötige zusätzliche Belastung für den ohnehin schon übermäßig bürokratischen Visumsantrag dar. Warum ein Reservierungsticket??? Sie können es jederzeit kündigen, hat keinen Mehrwert.

    Ich hoffe vielleicht, dass Thailand eines Tages zu den Ländern gehört, für die die Schengen-Visumpflicht abgeschafft wird, aber ja, das wird der Botschaft Einnahmen sparen.

    Nico

    • Rob V. sagt oben

      Zwei Anmerkungen:

      1) Die Flugticketreservierung ist nicht das Problem, denn auch ohne Flugticket oder Visumspflicht hätte es in Zukunft zu einer Überschreitung des Aufenthaltes (illegaler Aufenthalt) gekommen. Diese Überschreitung des Aufenthaltes wurde nun von der Botschaft bemerkt, aber ohne Flugticket (Reservierung) oder Visumspflicht hätte der Reisende davon erst bei der Ausreise aus den Niederlanden/Schengen erfahren. Ich glaube nicht, dass es eine schöne Überraschung wäre, bei der Abreise zu hören, dass Sie gegen die Regel „90 Tage Aufenthalt alle 180 Tage“ verstoßen haben. Wie bereits erwähnt, könnte ein Reisender, der kein Visum benötigt, bei der Ausreise aufgrund falscher oder fehlerhafter Zählung der gesetzlichen Aufenthaltsdauer in Schwierigkeiten geraten. Dies wurde bereits im Vorfeld durch die Abgabe eines Flugtickets/Reservierung festgestellt. Dadurch erspart man sich einen weiteren Eintrag in der Reisehistorie und möglicherweise ein Bußgeld (merkwürdigerweise gibt es hier keine einheitliche Overstay-Policy: Deutschland scheint sehr streng mit Sanktionen umzugehen, andere Länder, darunter auch die Niederlande, weniger).

      2) Das Erfordernis einer Flugreservierung allein sagt wenig aus, aber ein (teureres) Ticket kann auch zu geringen oder geringen Kosten storniert oder angepasst werden. Das ist also nie eine wirkliche Garantie, das wird sich erst zeigen, wenn der Fremde ins Flugzeug nach Hause steigt …

      Die Liste der Belege wird in den vorgeschlagenen neuen Visabestimmungen harmonisiert (siehe Seite 27 des PDFs, das ich vor einigen Kommentaren gepostet habe). Anschließend wird für jedes Land festgelegt, welche dokumentarischen Nachweise erforderlich sind und welche nicht. Diese Liste ist abschließend, es können keine weiteren Anforderungen gestellt werden. Ich warte ab, ob die Flugticketreservierung für Thailand bestehen bleibt, obwohl ich davon ausgehe, dass dies der Fall sein wird, allein schon, um vorzeitige Fehlplanungen zu verhindern.

      Natürlich können Sie weiterhin über die Sinnhaftigkeit oder Wirksamkeit von Regelungen zur maximalen Aufenthaltsdauer diskutieren. In einer perfekten Welt mit ehrlichen Menschen, frei von Menschenhandel, Schwarzarbeit usw. sollte jeder die Möglichkeit haben, überall auf der Welt Urlaub zu machen. Solange Sie Ihren Urlaub mit Ihren eigenen gesetzlichen Mitteln bezahlen, ist nichts falsch, egal ob Sie einen Tag oder 1 Tage bleiben? Aber dann trifft man auf Bewohner, die kein Interesse an (halb)ständigen Gastbesuchern haben, die möglicherweise störende Auswirkungen auf die Gesellschaft haben. Dann landet man schnell bei der Regelung der maximalen Aufenthaltsdauer. Diese Regeln sind schwarz auf weiß, denn wenn Sie eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer plus 1000 Tag akzeptieren, warum nicht plus 1 Tag danach und danach und danach? Allenfalls die Kommunikation darüber, wann und wie lange man wiederkommen kann, kann barrierefreier gestaltet werden. Zum Beispiel auf einem Blatt „Wenn Sie bei Ihrem nächsten Besuch für die maximale Dauer von 1 Tagen kommen möchten, sind Sie ab … wieder herzlich willkommen“. Aber das wird für Leute, die einen sehr kurzen Folgebesuch im Sinn haben, verwirrend sein, dann erhalten Sie eine lange Liste mit Dutzenden von Szenarien: „Wenn Sie für X Tage kommen möchten, können Sie dies ab Datum Y tun.“ Auch nicht wirklich praktisch. Dann schreiben Sie einfach in Fettdruck, dass die maximale Aufenthaltsdauer 90 Tage pro 90-Tage-Zeitraum beträgt und lassen Sie die Personen zählen oder die Daten von der Behörde berechnen lassen.

  7. gleich sagt oben

    Ich finde die NL-Botschaft sehr zuvorkommend und freundlich. Es ist pünktlich, aber wenn man das Spiel richtig spielt, gibt es kein Problem. Die Regeln sind seit Jahren klar.

    • Rob V. sagt oben

      Auch hier nur gute Erfahrungen mit der Botschaft. Die Regeln gibt es schon seit ein paar Jahren, aber nicht völlig unverändert oder für alle gleichermaßen klar.

      Beispielsweise wurde die Meldepflicht in verschiedenen Schengen-Mitgliedstaaten abgeschafft (ab 1 für NL) und seit dem 1. Oktober 14 wird für die Aufenthaltsdauer eine neue Berechnungsmethode verwendet, nämlich die von 18 Tagen. alle 2013 Tage. Davor galt die Regel, dass Ihre 90 Tage etwas anders waren, obwohl ich mich nicht erinnern kann, wie das gelaufen ist. Auch jetzt gibt es Änderungen in der Planung. Aber im Allgemeinen sind die Regeln seit einigen Jahren die gleichen, aber man kann bei Details hängen bleiben. Schauen Sie also immer genau nach und informieren Sie sich über die aktuellen Vorschriften.

      Ich persönlich bin der Meinung, dass die Regeln flexibler und weniger flexibel sein sollten, was tatsächlich nach und nach geschieht. Noch immer machen die Menschen manchmal Fehler, es gibt immer noch zu viel Bürokratie usw. Eine weitere Vereinfachung und Lockerung der Regeln ist daher zu begrüßen. Persönlich würde ich mir eine Befreiung von der Visumpflicht und eine einfache Faustregel wünschen: Ein Urlaub (bis zu 90 Tage?) ist erlaubt, solange man für seine Ausgaben selbst aufkommt und die Gesellschaft hier nicht belästigt. Auf dieses Ideal möchte ich Schritt für Schritt hinarbeiten.

      Dann können gutmeinende Menschen wie Opa Chris, du, ich und Partner auf der ganzen Welt gemeinsam einen schönen Urlaub genießen. Wird es jemals dazu kommen? Gute Frage, aber angesichts der faulen Eier, die es dem wohlmeinenden Bürger verderben, glaube ich vorerst nicht, dass das passieren wird ...

    • Hans van Leeuwen sagt oben

      Stimme voll und ganz zu. Die Botschaft kann und darf ausschließlich niederländischem Recht folgen.
      Und alle Ehre gebührt der Botschaft. Letztes Problem mit gestohlenem Reisepass und perfekte Zusammenarbeit mit der Botschaft. Solange Sie Ihre Angelegenheiten in Ordnung bringen.

  8. Nol Terpstra sagt oben

    Eine Botschaft ist lediglich eine Zwischenstation zur Beantragung eines Schengen-Visums, allerdings müssen sich alle Beteiligten an die geltenden Schengen-Bestimmungen halten. Es obliegt dann den Grenzbehörden/IND, ob einer Person trotz Ausstellung einer Visummarke die Einreise gewährt wird oder nicht. Sollte sich herausstellen, dass die betroffene Person die 90-Tage-Frist nicht eingehalten hat oder nicht, kann die Einreise immer noch verweigert werden und genau deshalb lehnt die Botschaft den Visumsantrag ab, damit Sie nicht in Schwierigkeiten geraten. Der Vorschlag, die Angelegenheit jetzt mit Ihrer Fluggesellschaft abzustimmen, also Ihren Flugplan zu ändern, ist in Ordnung und die Botschaft hat in dieser Hinsicht nach Treu und Glauben gehandelt. Lassen Sie demnächst zunächst das Schengen-Visum im pp hinterlegen und bestätigen Sie dann das Flugticket. Ich wünsche Ihnen immer noch eine schöne Zeit in den Niederlanden, aber ein paar Tage später ...

  9. Einschlafen sagt oben

    Liebe,
    Ich bedauere zutiefst, was Ihnen jetzt zustößt.
    Dies, weil es hätte verhindert werden können
    eine bessere Vorbereitung für dieses schöne Projekt.
    Es ist eine schlimme Erfahrung, die einem nicht zweimal passieren wird.
    Die Kommentare in diesem Blog geben ein klares Bild davon, wie es gemacht werden sollte.
    Viel Glück mit der Fortsetzung

  10. Herr Bojangles sagt oben

    Wenn ich das richtig verstehe, ist das der Plan von Opa Chris:
    Am ersten Tag wollen Opa Chris und Aoy von NL nach Thailand reisen.
    Am 90. Tag zurück von Thailand nach NL.
    Am Tag 180 von NL nach Thailand.
    Am Tag 270 zurück von Thailand nach NL
    Und am Tag 360 wieder von NL nach Thailand.

    Naja, Opa Chris, dann scheint mir die Lösung, dass ihr gelegentlich nicht zusammen reist, sondern dass Aoy am richtigen Tag NL verlässt und du beispielsweise 3 Tage später.
    Dann sieht es so aus:

    Am ersten Tag wollen Opa Chris und Aoy gemeinsam von NL nach Thailand reisen.
    Am 90. Tag wieder gemeinsam von Thailand nach NL.
    Am 180. Tag reist Aoy von NL nach Thailand; Opa Chris reist am 183. Tag ab.
    Am 273. Tag wieder gemeinsam von Thailand nach NL.
    Und am Tag 363 reist Aoy erneut von NL nach Thailand. Opa Chris reist am 366. Tag ab.

    Na ja, damit muss man doch leben, oder? 2x nicht zusammen verreist.

  11. Jan Veenmann sagt oben

    Ich kann diesen Herrn Cris Visser sehr, sehr gut verstehen,
    Natürlich müssen Regeln aufgestellt werden, um Auswüchse zu verhindern, das ist gut.
    Aber wenn man im höheren Alter WIRKLICH eine süße Frau findet, mit der man schon seit Jahren glücklich zusammen ist, dann kommt man in eine Phase, in der eine gewisse Flexibilität bei den Regeln bezüglich Ein- und Ausreisedokumenten angebracht wäre.
    Ich bin ebenfalls über 70 und meine Frau ist über 50 und seit 10 Jahren verheiratet. In diesem Alter ist es wichtig, dass Sie Ihre gemeinsame Familie einfacher und ohne den ganzen Papierkram besuchen können.
    Ich denke daher, dass genau hier eine große Aufgabe für die niederländische Botschaft liegt, dies für diese Kategorie einfacher zu regeln.

    Jantje

    • Rob V. sagt oben

      Später am gestrigen Tag wurde mir klar, dass es Chris nicht darum ging, dass er einfach zu früh dran war und ob das nicht flexibler sein könnte, sondern dass die 90-Tage-Regel zu kurz kam. Denn solange man nicht immer 90 Tage hier und 90 Tage dort verbringt und das Visum gut geplant ist, kann man nicht zusammen reisen. Eine Gültigkeit von 92-93 Tagen würde helfen, oder beispielsweise 100 Tage für etwas mehr Spielraum. Nach ca. 3 Monaten können Sie dann leichter gemeinsam verreisen. Oder machen Sie es „6 Monate – nach eigenem Ermessen aufzuteilen – pro 365 Tage“. Dies erleichtert das Reisen zwischen zwei Ländern für längere Ferien.

      Eine Ausnahme aufgrund des Alters erscheint mir absurd. Warum sollte ein Ältester mildere Regeln bekommen? Das ist diskriminierend und mehr Regeln/Ausnahmen machen es den Menschen nur noch schwerer, alles zu verstehen und keine Fehler zu machen.


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