Hin und wieder schaue ich nach oben www.mijnoverheid.nl. Als echter Kontrollfreak bin ich letzte Woche zu „Meine Daten“ gegangen. Zu meinem Entsetzen sind sie nicht mehr korrekt. Alle Informationen zu Adressen, an denen ich in den Niederlanden gelebt habe, Informationen zu meinen beiden Ex-Partnern usw., aber leider eine alte Adresse in Thailand. Und meine Tochter Lizzy ist (digital) nirgends zu sehen.

Das muss ein Missverständnis sein, vermutete ich. Die letzte bekannte Adresse in der Stadtverwaltung (GBA) befindet sich in der Stadt Heerlen.

In meinem Optimismus schrieb ich der Gemeinde eine E-Mail mit der Bitte, die Daten an die Realität anzupassen. Das heißt: meine aktuelle Adresse in Hua Hin und die Erwähnung von Tochter Lizzy. Ich ging davon aus, dass korrekte Informationen notwendig sind, um mich aufzuspüren oder mich im Notfall vor etwas zu warnen.

Ich hätte es besser wissen sollen. Auch die SVB war in der Vergangenheit nicht bereit, meine Tochter in ihr Computersystem einzubinden. Mein aktueller Partner. Das ist verständlich, denn sie spielt bei der Partnerzulage eine Rolle, während meine Tochter in den Augen der SVB völlig unnötig ist.

Die Gemeinde Heerlen schreibt mir:
Das BRP-Gesetz trat am 6. Januar letzten Jahres in Kraft. Dies ersetzt das GBA-Gesetz.
Basierend auf dem GBA-Gesetz sind Ihre Angaben auf mijnoverheid.nl korrekt. Änderungen, die nach Ihrer Ausreise aus den Niederlanden vorgenommen wurden, wurden nicht mehr in Ihrer Personenliste erfasst. Aus diesem Grund wurde Ihr Umzug in Thailand nicht bearbeitet und Ihre Tochter steht nicht auf Ihrer Personenliste.

Das BRP-Gesetz bietet mehr Möglichkeiten. Allerdings ist noch nicht ganz klar, wer (Gemeinde oder Innenministerium) welche Änderungen umsetzen darf und wie diese dargestellt werden sollen. Ich untersuche das für Sie. Ich hoffe, Ihnen innerhalb von zwei Wochen mehr Klarheit darüber geben zu können.“

Kurz gesagt: Alle Daten nach meiner Auswanderung im Jahr 2011 (meine Tochter wurde im Juni 2010 geboren) werden nicht mehr gespeichert und sind in den Augen der niederländischen Regierung offenbar irrelevant. Vorbei ist weg und aufgeräumt ist ordentlich … Es ist nur so, dass es alle niederländischen Auswanderer in Thailand wissen.

11 Antworten auf „Ausgewandert? Dann existieren Sie für die niederländische Regierung nicht mehr…“

  1. Gus sagt oben

    Mit Ausnahme der Steuerbehörden wissen diese immer, wo Sie zu finden sind. Ich bin vor einiger Zeit nach Thailand ausgewandert und habe an meiner (neuen) Adresse in Thailand den bekannten blauen Umschlag erhalten. Auch die Krankenversicherung teilte mir innerhalb einer Woche an meiner Adresse in Thailand mit, dass ich nicht mehr versichert sei.

  2. Rob V. sagt oben

    Ja, weg ist weg. Über Auswanderer weiß man im Gegensatz zu Einwanderern fast nichts, denn dann muss man durch allerlei Windmühlen gehen. Ein etwas veraltetes Prinzip natürlich, denn die Welt ist heutzutage klein. Sie können den Kontakt und damit die (sozialen und wirtschaftlichen/steuerlichen) Bindungen zu den Niederlanden problemlos aufrechterhalten, Sie können auch innerhalb weniger Jahre (Sie waren ein Expat), nach vielen Jahren (Sie waren ein Auswanderer) oder nie wieder zurückkehren. Es wäre schön, wenn Sie möchten (oder dazu verpflichtet sind), auch für die niederländische Regierung gefunden zu werden. Wenn Sie nun alle Bindungen juristisch abbrechen und keine Verpflichtungen mehr haben, können Sie sich natürlich dafür entscheiden, vom Radar zu verschwinden.

  3. Hans,

    Sie können sich bei der Botschaft in Thailand und in Den Haag bei der Abteilung für besondere Aufgaben anmelden. Sie umfassen keine Daten aus dem Ausland, aber dann ist bekannt, dass Sie außerhalb der Niederlande leben.

    Evert

  4. So sagt oben

    In solchen Angelegenheiten könnte man sich natürlich fragen, welchen Nutzen und/oder Sinn es hat, bei der niederländischen Regierung registriert zu bleiben. Meine Situation zum Beispiel: Für meine staatliche Rente bin ich der SVB vollständig bekannt, wegen meiner Rente bei meinem zuständigen P-Fonds, wegen des geringen Betrags, der an das Finanzamt zu zahlen ist, beim Finanzamt. Alle 5 – jetzt 10 Jahre – bei der NL-Botschaft wegen eines neuen Reisepasses, oder wenn ich das wollte, jedes Jahr wegen des Einkommensnachweises. Darüber hinaus wird mir die Möglichkeit gegeben, mich bei der Botschaft anzumelden. Was möchten Sie sonst noch? Na dann mal, eine Krankenkasse aus NL. Auch das ist möglich. Warum sollte ich an einem digitalen Schalter weitere persönliche Daten einsehen können? DigiD ist für mich ausreichend. Kurz gesagt: Für die Regierung sind Sie an mindestens vier Orten anzutreffen und haben auf vier Arten Kontakt zu ihnen. Genug, oder? Wenn es darum geht, eine emotionale Bindung zu NL aufzubauen und aufrechtzuerhalten, nachdem Sie sich entschieden haben, NL zu verlassen, dann haben Sie immer noch Ihre alten Freunde, Bekannten, Kollegen und nicht zuletzt Ihre Familie. Und natürlich muss man etwas dafür tun und weiterhin in all die alten Beziehungen investieren wollen, sonst ist der Spaß vorbei. Aus dem Auge, aus dem Sinn. Aber heutzutage sind sich alle über das Internet ungemein nahe und es ist ein Kinderspiel, einander im Auge zu behalten: sich selbst und seine Lieben. Nein, ich habe nicht das Gefühl, dass die Leute mich jetzt, wo ich weg bin, für ordentlich halten. Sicherlich nicht von Seiten der niederländischen Regierung. Andersherum: NL weg und ich sehr aufgeräumt. Und das war es, was mir wichtig war!

  5. Mein Gott, Roger sagt oben

    In Belgien werden Sie automatisch aus dem Bevölkerungsregister gelöscht, nachdem Sie sich ein Jahr lang nicht im Land aufgehalten haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie dort eine Wohnadresse haben oder nicht. Ich habe es selbst vor 1 Jahren erlebt.

    • David Hemmings sagt oben

      Teilweise richtig, nach 6 Monaten Unauffindbarkeit (Viertelagent, ) werden Sie abgeschrieben, oder früher, wenn Sie beispielsweise keine Miete mehr zahlen und gleichzeitig unauffindbar bleiben.
      Auch dadurch
      http://www.antwerpen.be/eCache/ABE/4/489.html

      Vorausgesetzt, dass Sie sich melden, können Sie maximal 1 Jahr weg sein, OHNE abgemeldet zu werden. Ich war bereits 3 x 1 Jahr in Thailand (und ein paar zusätzliche Monate...), „zusätzliche Monate“, weil Sie nicht müssen Melde mich bei der Rückkehr an, nur die erneute Bewerbung, denn ich muss das erst in einem weiteren Jahr wiederholen, und natürlich brauche ich einen Flug nach Belgien.

    • RonnyLadPhrao sagt oben

      @Roger
      Dies geschieht nie automatisch, sondern ist eine Entscheidung des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums und immer das Ergebnis mehrerer Kontrollen und Nachbarschaftsuntersuchungen.
      Sollte sich nach mehreren Kontrollen und Nachbarschaftsuntersuchungen herausstellen, dass Sie nicht auffindbar sind, folgt zunächst ein „Vorschlag zur behördlichen Löschung“.
      Selbst dann wird es mindestens einen Monat dauern, bis dies dem Vorstand des Bürgermeisters und der Stadträte vorgelegt wird. Der Rat entscheidet dann, ob Sie gelöscht werden oder nicht.
      Es ist nicht etwas, das zwischen der Suppe und den Pommes entschieden wird.

      @David
      Normalerweise müssen Sie Ihre Rückkehr nach Ihrer Abwesenheit melden, da dies im Melderegister angepasst werden muss.
      Wenn Sie es nicht melden, besteht die Gefahr, dass der örtliche Polizist zur Kontrolle kommt. Sollte er Sie nach einigen Malen nicht finden, folgt möglicherweise ein weiterer „Vorschlag zur Löschung von Amts wegen“.

      Das sind natürlich alles Gesetze und die Praxis ist oft unterschiedlich.
      Normalerweise wird eine Inspektion durch den Gemeindepolizisten nicht durchgeführt, wenn jemand oder eine Organisation darum bittet.
      Dies kann der Vermieter, ein Versorgungsunternehmen oder die Gemeinde sein, weil Sie Ihre Rückgabe nicht gemeldet haben.

      Im Dossier Woonadres Thailand – Be können Sie auf eine PDF-Datei zugreifen, in die ich ein Kapitel eingefügt habe, das sich mit Adressen und Abwesenheiten befasst. Sie können auch dem Link in der PDF-Datei für den Originaltext folgen.

      • David Hemmings sagt oben

        @RonnyLadPhrao
        Von einer Registrierung bei der Rückkehr ist nirgends die Rede, da man ja die Frist kennt, ist man zwar jeder Kontrolle durch den Viertelmächter ausgesetzt, z.B. unbezahlte Bußgeldauskünfte..., aber laut meinem Anwalt die 6-Monats-Frist zur Löschung wird erst einmal laufen, weil du 1 Jahr ausreisen durftest und dann bist du dann der erste, der einen Verstoß begangen hat (Anwaltssache...). Übrigens, sobald du deinen Ausschlussbescheid erfährst und erscheinst, hast du ihn sich nach einer Wohnsitzkontrolle erneut anzumelden.
        Jetzt habe ich mich als Rentner in meinem Wohnsitz abgemeldet und mich bei der Botschaft registriert, die nach den belgischen Gepflogenheiten sozusagen Ihr Verwaltungs-„Rathaus“ für Ihre Dokumente wird, mit Ausnahme des Führerscheins, der immer noch Ihre letzte Wohnsitzverwaltung ist.

  6. Marco sagt oben

    Ja, lieber Hans, solange du in NL lebst, wissen sie, wo du zu finden bist, um dich finanziell zu entlasten. Du hast dein ganzes Leben lang gearbeitet und Steuern sowie alle Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und möchtest deinen Lebensabend woanders verbringen , dann hast du keine Rechte mehr, denk zum Beispiel an AOW, langes Leben Holland

  7. Kees 1 sagt oben

    Ich würde segnen, was nicht weiß, was nicht weh tut
    Aber das sind meine vielen. Hans wird seine Gründe haben

    Lieber Marco
    Gerade weil Sie in den Niederlanden ein Recht haben, können Sie Ihren Lebensabend in einem anderen Land verbringen
    Wohin Sie auch gehen, Sie haben weiterhin Anspruch auf Ihre staatliche Rente. Langes Leben in den Niederlanden
    Schauen Sie sich um, was für ein Elend es auf der Welt gibt, und erkennen Sie, in was für einer privilegierten Lage Sie sich befinden. Die Niederlande haben mich schrecklich im Griff. Ich bin immer noch froh, dass ich dort geboren wurde
    Wenn Sie nur in unserem geliebten Thailand geboren wären. Denken Sie einfach darüber nach, wie Ihr Alter aussehen würde

    Grüße Kees

  8. Hans Boss sagt oben

    Antwort der Gemeinde Heerlen:

    mir
    Sehr geehrter Herr Wald,

    Ich habe Ihre Anfrage an das Innenministerium weitergeleitet. Sie sind letztendlich für die Aktualisierung des BRP (ehemals GBA) und des RNI verantwortlich.

    Im Moment ist es nicht möglich, Ihre Adressdaten zu aktualisieren. Wann dies möglich sein wird, kann das Ministerium noch nicht sagen.

    Damit Ihre Tochter in Ihre persönliche Liste eingetragen werden kann, müssen Sie aktuell registriert sein. Es ist nicht möglich, dies auf einer Liste suspendierter Personen zu aktualisieren. Wenn Sie in Zukunft in die Niederlande zurückkehren, müssen Sie eine beglaubigte Geburtsurkunde Ihrer Tochter und eine Lebenslaufbescheinigung Ihrer Tochter (ausgestellt von der niederländischen Botschaft in Thailand) vorlegen.


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