Reporter: Steven

Ende letzter Woche gab es eine Nachricht dazu Krankenversicherungsvorteile für Ausländer (bangkokpost.com) dass die Versicherungssumme der obligatorischen Krankenversicherung bei einer Verlängerung der Aufenthaltsdauer des OA-Visums auf 3 Millionen Baht erhöht würde und auch ein ausländischer Versicherer akzeptiert würde.

Als ich heute bei Jomtien Immigration eine Aufenthaltsverlängerung auf Basis eines OA-Visums beantragte, stellte sich heraus, dass vorerst alles beim Alten bleiben wird:
Die obligatorische Krankenversicherung muss bei einem thailändischen Versicherer abgeschlossen werden und die Versicherungssummen sind immer noch die gleichen wie im letzten Jahr: 40.000 ambulant, 400.000 stationär.

An diesem Schalter (Nr. 8) befand sich (der Klarheit halber) ein Zettel mit der ausdrücklichen Aussage, dass es sich um einen thailändischen Versicherer handeln müsse, sowie mit den oben genannten Beträgen.

Ich habe einen Ausdruck der oben genannten Nachricht von Bangkokpost.com gezeigt, in der die Antwort lautete, dass dies möglicherweise nächstes Jahr in Kraft treten könnte.


Reaktion RonnyLatYa

Tatsächlich hat noch nie jemand über betragsmäßige Verlängerungen gesprochen. Auch nicht in diesem BP-Artikel. Ja, bei der Beantragung einer OA.

Im Falle einer Verlängerung hieß es bisher nur, dass auch Auslandsversicherungen erlaubt seien, wo das nun auf Thailändisch Pflicht sein müsse. Sie können bereits bei der Bewerbung auswählen.

Aber wie ich bereits sagte: Es hat keinen Sinn, etwas darüber zu sagen oder zu schreiben, solange keine offizielle Notiz veröffentlicht wurde und der korrekte Inhalt nicht bekannt ist. Nur dann wissen Sie genau, was es bedeutet. Und wie Ihre jüngsten Erfahrungen zeigen, wird die Einwanderungsbehörde darüber nichts erfahren haben, außer was sie selbst vielleicht aus der Zeitung weiß.

Zie ook

Frage zum Thailand-Visum Nr. 259/21: OA für Nichteinwanderer – Höhere Versicherungsanforderungen? | Thailand-Blog


Hinweis: „Reaktionen zu diesem Thema sind sehr willkommen, aber beschränken Sie sich hier auf das Thema dieses „Infobriefs zur TB-Einwanderung“. Wenn Sie weitere Fragen haben, ein behandeltes Thema sehen möchten oder Informationen für die Leser haben, können Sie diese jederzeit an die Redaktion senden. Nur hierfür verwenden www.thailandblog.nl/contact/. Danke für dein Verständnis und die Kooperation".

10 Antworten zu „TB Immigration Infobrief Nr. 061/21: Krankenversicherung im Zusammenhang mit der Verlängerung des OA-Visums“

  1. Tucker Jan sagt oben

    Was die neuen Anforderungen für die OA-Krankenversicherung betrifft, habe ich mich kürzlich bei der AA-Versicherung erkundigt. Sie sagten mir, dass ihnen dies bekannt sei und dass diese Regel zur Erneuerung mit den neuen Anforderungen erst am 1. Oktober 2022 in Kraft treten werde, jetzt gelten weiterhin die alten Regeln gelten, 40000/400000, die Versicherer passen ihre Pläne an,

    • Cornelis sagt oben

      Diesen Angaben zufolge trat die Erhöhung am 1. Oktober in Kraft ……
      https://image.mfa.go.th/mfa/0/ux7qTzti11/ประกาศ/MUC_DE_Non-Immigrant_O-A_1_Oct_21.pdf

      • Gerd sagt oben

        Über diesen Link können Sie nachlesen, dass dies gilt, wenn Sie bei einer Botschaft im Ausland ein OA-Visum beantragen.

        Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Thailand verlängern möchten, müssen Sie einen thailändischen Versicherer mit 40.000/400.000 haben.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Es wäre toll, wenn sie uns auch diesen Hinweis mitteilen würden.
      Ich möchte lieber nicht danach fragen, damit ich alle Leser mit einem Verweis auf dieses Dokument aufklären kann.
      Ich respektiere, was Sie sagen, aber ohne Beweise kann ich nichts tun.

  2. Januar sagt oben

    Auch bei meiner Jahresverlängerung, auch bei der Immigration Jomtien, im August dieses Jahres ist noch alles beim Alten.
    Thailändische Versicherung mit einer Deckungssumme von 400.000 / 40.000
    Wer kann mir meine drängende Frage beantworten: Warum gilt die obligatorische Krankenversicherung nur für Inhaber eines Visums OA und alle anderen Visuminhaber müssen keine obligatorische Krankenversicherung abschließen? Ich finde es unerklärlich, warum diese Unterscheidung getroffen wird.
    Entweder legen Sie die Verpflichtung für jeden Visuminhaber fest oder Sie legen keine Verpflichtung fest.

  3. Cornelis sagt oben

    Auf der Website des thailändischen Generalkonsulats in München finde ich ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Versicherungspflicht für OA-Visa zum 1. Oktober dieses Jahres auf 100.000 USD, also rund 3 Millionen Baht, erhöht wurde.
    https://image.mfa.go.th/mfa/0/ux7qTzti11/ประกาศ/MUC_DE_Non-Immigrant_O-A_1_Oct_21.pdf

    • TheoB sagt oben

      Auf der Website der thailändischen Botschaft in Berlin wird diese ab dem 01 geltende Anforderung auch unter Punkt 10 erwähnt:
      „NEU: Auslandskrankenversicherungsnachweis des Krankenversicherungsträgers:
      – Die Krankenversicherung muss die gesamte Dauer des Aufenthalts in Thailand abdecken
      – Ambulante und stationäre Behandlung + Covid 19 – Behandlung im Kopf. 100.000 USD/EUR (3.000.000 Baht), sofern nicht versichert. Bitte dieses Formular von der Versicherung ausfüllen lassen: Foreign Insurance Certificate“

      http://german.thaiembassy.de/visaarten-und-erforderliche-unterlagen#oa_rentner

    • TheoB sagt oben

      Auch die thailändische Botschaft in London erwähnt diese Anforderung:
      „Kopie eines Nachweises, aus dem hervorgeht, dass Antragsteller über eine Versicherung gemäß den Vorgaben des Office of Insurance Commission und einer thailändischen Krankenversicherung verfügen, die stationäre und ambulante medizinische Kosten im Zusammenhang mit COVID-19 abdeckt, mindestens 100,000 USD für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts in Thailand.“ Thailand."

      Und die thailändische Botschaft in Den Haag:
      „Erklärung/Bescheinigung der Krankenversicherung, die die Versicherung des Antragstellers bestätigt
      – Deckung der Aufenthaltsdauer in Thailand mit mindestens 100,000 USD oder 3,000,000 THB für die gesamte Krankenversicherung. (muss ausdrücklich erwähnt werden) Der Antragsteller kann den Abschluss einer thailändischen Krankenversicherung online unter longstay.tgia.org in Betracht ziehen.

      https://london.thaiembassy.org/en/publicservice/84508-non-immigrant-visas#7
      https://hague.thaiembassy.org/th/page/76475-non-immigrant-visa-o-a-(long-stay)

    • RonnyLatYa sagt oben

      Über den Inhalt des Dokuments und ob dies beispielsweise auch für Verlängerungen gilt, ist damit allerdings noch nichts bekannt.
      Ich warte immer noch auf das offizielle Dokument.

      Aber tatsächlich wenden die Leute jetzt das an, was ich in meiner Antwort vom Juni vorhergesagt habe.
      „Es scheint, dass diese 100-USD-Versicherung für das OA-Visum/die Verlängerung zu einer dauerhaften Anforderung wird und auch die 000/40-Baht-Aus-/Einreiseversicherung ersetzt. Sie müssen es sowohl bei der Beantragung des Visums als auch bei der Verlängerung vorlegen. Es muss nicht nur COVID, sondern auch andere Krankheiten oder Unfälle abdecken.“

      Meine Kristallkugel ist doch nicht so schlimm, oder? 😉

      https://www.thailandblog.nl/visumvraag/thailand-visa-vraag-nr-141-21-non-immigrant-o-a-binnenkort-nieuwe-regels-betreffende-ziekteverzekering/

  4. RonnyLatYa sagt oben

    Wurde auch auf der Website der thailändischen Botschaft in Brüssel angepasst

    ****Ab dem 1. Oktober 2021 muss der Visumantragsteller für ein Nichteinwanderungsvisum „OA“ (Long Stay) über eine Krankenversicherung verfügen, die den Zeitraum seines Aufenthalts in Thailand abdeckt. Die Deckung muss medizinische Kosten, einschließlich COVID-19, im Wert von mindestens 100,000 USD oder dem Gegenwert von 3,000,000 thailändischen Baht umfassen.

    https://www.thaiembassy.be/2021/09/21/non-immigrant-visa-o-a-long-stay-visa-for-long-stay-retirement/?lang=en


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