Reporter: Louis

Ref: Thailand-Visumfrage Nr. 087/22: 90-Tage-Benachrichtigung

Ich wollte Ihnen nur ein Follow-up schicken. Ich hatte den Online-Antrag gestellt, der jedoch, wie von Ihnen vorhergesagt, nach zwei Tagen ohne weitere Begründung abgelehnt wurde. Deshalb bin ich heute mit meiner Frau zum Einwanderungsbüro in Muang Thong Thani in Bangkok gegangen und war innerhalb von zehn Minuten mit einer erfolgreichen 90-Tage-Benachrichtigung wieder da.

Die Dame an der Rezeption murmelte etwas von Roi Et Roi Et, aber meine Frau beantwortete ihre Fragen nett auf Thailändisch und dann war die Mission erfolgreich.

Ich hatte eine Kopie angefertigt, um sicherzugehen, dass es keine Überraschungen gab: Kopie der Ausweisseite, Reisepass, Visumstempel, Jahresverlängerungsseite usw., aber alles, was ich brauchte, war das TM47, TM30 und natürlich mein Reisepass. Den Rest hatte ich kostenlos kopiert und wurde nicht danach gefragt.

Am Ende kostete mich das für einen 2,5-minütigen Besuch immer noch 10 Stunden Reisezeit (mit dem Auto von Sukhumvit), aber ich bin froh, dass ich nicht mit Songkran nach Roi Et reisen muss. Das nächste Mal werde ich es noch einmal online versuchen und hoffentlich klappt es.


Antwort RonnyLatya

Es hat sich sowieso immer gelohnt, es online auszuprobieren. Man weiß nie. Was verordnet wird und was tatsächlich angewendet wird, weicht oft voneinander ab. Beim nächsten Mal sollte es online normal funktionieren.

Aber vielen Dank im Voraus. Es ist immer schön zu lesen, wie etwas endete. Leider passiert das nicht so oft.


Hinweis: „Reaktionen zu diesem Thema sind sehr willkommen, aber beschränken Sie sich hier auf das Thema dieses „Infobriefs zur TB-Einwanderung“. Wenn Sie weitere Fragen haben, ein behandeltes Thema sehen möchten oder Informationen für die Leser haben, können Sie diese jederzeit an die Redaktion senden. Nur hierfür verwenden www.thailandblog.nl/contact/. Danke für dein Verständnis und die Kooperation".

5 Antworten auf „TB Immigration Information Letter Nr. 024/22: 90-Tage-Bericht – Feedback“

  1. khaki sagt oben

    90 Tage

    In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass, wenn Sie (wie ich, mit einem Non Immigrant O-Visum) weniger als 180 Tage (2×90) pro Jahr in Thailand bleiben und die Verlängerung bei der örtlichen Einwanderungsbehörde erhalten, das Die Verlängerung ist auch Ihr erster 90-Tage-Bericht. Ich muss daher nie eine separate 90-Tage-Meldung abgeben, es sei denn, ich bleibe länger als 180 Tage in Folge in Thailand. Ich leite dies aus dem 2. Absatz der Mitteilung ab: „Ausländer, die sich länger als 90 Tage im Königreich aufhalten, müssen dies tun.“ Benachrichtigung“, die mir bei der letzten Einreise in die thailändische Einwanderungsbehörde beigefügt wurde. Dieser 2. Absatz der Mitteilung lautet wie folgt:
    „Wenn ein Ausländer einen Antrag (TM 7) auf Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts gestellt hat, darf dieser Ausländer diesen Antrag zum ersten Mal innerhalb der 90-Tage-Frist als Aufenthaltsmitteilung verwenden. Der Ausländer muss sich jedoch alle neunzig Tage erneut melden.“

    Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich mich freuen, wenn Ronny, unser Experte, meine Schlussfolgerung mitteilen könnte.

    Haki

    • RonnyLatYa sagt oben

      Hängt davon ab, wie Sie jedes Mal eingeben.

      „Der erste Antrag des Ausländers auf Aufenthaltsverlängerung kommt der Mitteilung gleich, dass er sich länger als 90 Tage im Königreich aufhält.“
      https://www.immigration.go.th/en/?page_id=1666

      Bei Ihrer ERSTEN jährlichen Verlängerung gilt dies ebenfalls als 90-Tage-Benachrichtigung. Die nächste Benachrichtigung erfolgt 90 Tage nach Ihrer ersten jährlichen Verlängerung. Die folgenden jährlichen Verlängerungen zählen nicht mehr zuerst und daher gilt dies nicht mehr.

      Wenn Sie Thailand verlassen und mit einer Wiedereinreise zurückkehren, beträgt die Frist 90 Tage nach dieser Rückkehr.
      Ihre nächste jährliche Verlängerung wird daher nicht Ihre erste sein und gilt nicht mehr. Entweder laufen Ihre 90 Tage weiter oder Ihre Einwanderungsbehörde kann auch entscheiden, Ihre 90 Tage mit Ihrer neuen jährlichen Verlängerung auf 0 zurückzusetzen, und dann erfolgt Ihre nächste Benachrichtigung 90 Tage nach dieser jährlichen Verlängerung.

      Wenn Sie Thailand verlassen und mit einer NEUEN Aufenthaltsdauer wieder einreisen, also mit einem neuen oder Mehrfacheinreisevisum einreisen, erhalten Sie ebenfalls eine neue Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. Die erste Verlängerung hierzu gilt als erste Verlängerung und gilt dann.

      Und das steht tatsächlich in Ihrem Text
      „Wenn ein Ausländer einen Antrag (TM 7) auf Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts gestellt hat, darf dieser Ausländer diesen Antrag zum ersten Mal innerhalb des Zeitraums von 90 Tagen als Aufenthaltsmitteilung verwenden. Der Ausländer muss sich jedoch alle neunzig Tage erneut melden.“

      „Zum ersten Mal in den 90 Tagen.“ Bedeutet das, wenn Sie mit einer neuen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen einreisen?

      Letzteres können Sie beantragen, müssen dann aber entweder mit einem Multiple-Entry-Visum einreisen oder jedes Mal ein neues Single-Entry-Visum beantragen, bevor Sie nach Thailand reisen, da Sie eine neue Aufenthaltsdauer von 90 Tagen beantragen müssen. Sie können diese 90 Tage dann verlängern und müssen sich dann nicht mehr melden, wenn Sie nicht länger als 180 Tage bleiben.

      Aber eigentlich ist das ein teurer Scherz, denn man spart sich zwar die Wiedereinreise, muss aber vor der Einreise nach Thailand immer ein Visum oder zumindest eine Mehrfacheinreise kaufen und den Aufenthaltszeitraum nach 90 Tagen um ein Jahr verlängern vor 1900 Baht.
      Immer noch einfacher, als dieses Jahr einfach für 1900 Baht zu behalten und einen Wiedereinstieg für 1000 Baht vorzunehmen.

      Und worüber reden wir hier eigentlich … die Vermeidung einer kostenlosen 90-Tage-Benachrichtigung, die Sie ganz einfach online in einer Minute erstellen können.
      Das geht online schneller, als wenn Sie diese Antwort eingeben. 😉

      • RonnyLatYa sagt oben

        Selbstverständlich können Sie bei einer Wiedereinreise auch damit rechnen, dass Sie 90 Tage vor Ihrer jährlichen Verlängerung nach Thailand einreisen und weniger als 90 Tage nach Ihrer jährlichen Verlängerung ausreisen.
        Dann fällt Ihre jährliche Verlängerung mit Ihrer 90-Tage-Benachrichtigung zusammen und Sie können beides zusammen tun.
        Dies bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Jahresverlängerung als 90-Tage-Benachrichtigung gelten würde, denn bei einer Verlängerung um ein erstes Jahr fällt sie einfach zusammen und Sie müssen ein TM47 erstellen, was Sie bei einer Verlängerung um ein erstes Jahr nicht tun sollten .

      • khaki sagt oben

        Entschuldigung, aber dann muss ich darauf hinweisen, dass nicht von „dem ersten Antrag auf Aufenthaltsverlängerung“ gesprochen wird, sondern von „zum ersten Mal in der 90-Tage-Frist“. Und das scheint mir ein bedeutender Unterschied zu sein. Aber das nächste Mal werde ich fragen, ob ich noch einmal eine Verlängerung beantragen muss.

        Dabei geht es nicht darum, ob es kostenlos ist oder nicht, sondern darum, dass Ihr erster „90-Tage-Bericht“ auch persönlich erstellt werden sollte. Zählt die erste Verlängerung auch als erste 90-Tage-Benachrichtigung?

        Es wirkt vielleicht kleinlich, ist aber nicht so gemeint.

        • RonnyLatYa sagt oben

          Meiner Meinung nach bezieht sich der Text „zum ersten Mal in der 90-Tage-Frist“ lediglich auf eine erste Verlängerung der neu gewonnenen 90 Tage.
          Gilt für jemanden, der mit einem Visum einreist und dann eine neue Aufenthaltsdauer von 90 Tagen erhalten hat und diese erstmals verlängern wird.
          Gilt nicht für jemanden, der mit einem Wiedereintritt eintritt. Bei Letzterem kommt es darauf an, wann er/sie seine/ihre nächste jährliche Verlängerung erhalten muss. Das kann nach 90 Tagen der Fall sein, aber auch nach einem Monat oder vielleicht erst nach 1 Monaten.

          So wie sie es auch auf der Einwanderungswebsite schreiben
          „Der erste Antrag des Ausländers auf Aufenthaltsverlängerung kommt der Mitteilung gleich, dass er sich länger als 90 Tage im Königreich aufhält.“
          https://www.immigration.go.th/en/?page_id=1666
          Und das natürlich immer in den ersten 90 Tagen einer neu erworbenen 90-tägigen Aufenthaltsdauer. Diese müsse dann „zum ersten Mal in der 90-Tage-Frist“ verlängert werden. Dies wird daher erst nach einem 60-tägigen Aufenthalt möglich sein.

          Wenn zum Beispiel jemand mit einer Wiedereinreise kommt und diese nach einem Monat verlängern muss, weil beispielsweise seine Jahresverlängerung ausläuft, zählt das nicht als 90-Tage-Meldung, weil dort „zum ersten Mal im Jahr“ steht 90-Tage-Frist". Sie werden wirklich nicht sagen, dass dies für einen 90-Tage-Bericht 2 Monate später bereits gut ist und er dann erst nach 5 Monaten einen neuen Bericht erstellen muss.
          Höchstens wird der 90-Tage-Zähler bei der Einwanderung dann auf 0 gesetzt, wenn er seine Verlängerung beantragt (das kommt heutzutage häufiger vor) und ungefähr 90 Tage später muss er seine 90 Tage melden. Wird ungefähr 4 Monate nach der Ankunft sein
          Es kann aber auch sein, dass die Einwanderung den Zähler nicht auf 0 setzt und dann weiterzählt und sich 90 Tage nach der Einreise melden muss und nicht erst nach 6 Monaten.

          Die einzigen Möglichkeiten, dass Sie innerhalb dieses Zeitraums von weniger als 180 Tagen keine separaten Meldungen mehr erstellen müssen, sind:

          – Wenn Ihr nächster jährlicher Verlängerungszeitraum und der 90-tägige Berichtszeitraum zufällig zusammenfallen. Also die Hälfte des 180-Tage-Zeitraums. Aber achten Sie auf. Ihre Verlängerung richtet sich dann nach der bisherigen Aufenthaltsdauer. Bei der 90-Tage-Benachrichtigung muss dies nicht der Fall sein. Dies kann am Tag der Antragstellung oder am Tag der Benachrichtigung wirksam werden. Es könnte leicht eine Differenz von einem Monat geben, und Sie müssten diese trotzdem melden, bevor die 180 Tage abgelaufen sind. Überprüfen Sie beim nächsten Mal immer den 90-Tage-Plan, aber wenn Sie nachrechnen, ist es durchaus möglich.

          – Wenn Sie bei der Einreise durch ein Visum eine neue Aufenthaltsdauer von 90 Tagen erhalten haben. Die erste Verlängerung dieser 90 Tage gilt daher als erste 90-Tage-Benachrichtigung.

          Eine jährliche Verlängerung müssen Sie immer persönlich beantragen oder einen ärztlichen Nachweis über Ihre Reiseunfähigkeit vorlegen. Dann kann das jemand für Sie erledigen.

          Sie sind niemals verpflichtet, eine 90-Tage-Meldung persönlich vorzunehmen. Nicht einmal dein erster. Das erste muss bei der Einwanderungsbehörde erledigt werden, es kann aber auch jemand anderes machen. Folgendes kann dann ggf. online erledigt werden.

          1. Der Ausländer nimmt die Anzeige persönlich vor, oder
          2. Der Ausländer bevollmächtigt eine andere Person mit der Mitteilung,
          https://www.immigration.go.th/en/?page_id=1666

          „Der Ausländer muss die Meldung persönlich bei der Einwanderungsbehörde in dem Ort vornehmen, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz genommen hat, oder eine andere Person mit der Meldung beauftragen.“ Danach kann der Ausländer die nächsten 90 Tage per Online-Dienst melden.“
          https://www.immigration.go.th/en/#serviceonline

          Übrigens habe ich den Text, den Sie bei der Einreise zitiert haben, nie erhalten und war meinem Reisepass beigefügt
          Wird neu sein, aber natürlich haben Sie Thailand in den letzten 3 Jahren nicht verlassen.

          Seien Sie immer vorsichtig mit englischen Übersetzungen. Sie interpretieren ihre thailändischen Texte bereits auf ihre eigene Art und das hat Konsequenzen für jede angefertigte englische Übersetzung.


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