Reporter: RonnyLatYa

Erinnern Sie sich bei Bedarf daran.

Sie wissen vielleicht bereits, dass letztes Jahr (21. Oktober) die Versicherungspflicht für den Erhalt eines Nichteinwanderungs-OA-Visums von 40/000 Baht für Aus-/Einreisende auf eine allgemeine Deckung von 400 Dollar oder 000 Baht erhöht wurde.

„Erklärung/Bescheinigung der Krankenversicherung, die bestätigt, dass der Antragsteller die gesamte Aufenthaltsdauer in Thailand mit einer Gesamtkrankenversicherung von mindestens 100,000 USD oder 3,000,000 THB versichert hat. (muss ausdrücklich erwähnt werden). Antragsteller können den Abschluss einer thailändischen Krankenversicherung online unter longstay.tgia.org in Betracht ziehen. Von der Versicherungsgesellschaft ausgefülltes Formular „Ausländische Versicherungsbescheinigung (PDF)“

https://hague.thaiembassy.org/th/page/76475-non-immigrant-visa-o-a-(long-stay)

Für die Verlängerung eines mit einem Non-Immigrant OA-Visum erworbenen Aufenthaltszeitraums wurde jedoch in der Regel die Versicherungspflicht von 40/000 Baht Out/In-Patient beibehalten, sodass jeder die Möglichkeit hatte, sich an die neuen Anforderungen anzupassen. Allerdings gibt es auch Ausländerbehörden, die diese höhere Versicherungspflicht bereits unmittelbar vor der Verlängerung erhoben haben.

Im Prinzip ist nun auch die 1/22 Baht Out/In-Patient ab dem 40. September 000 vorbei, fast ein Jahr nach der Erhöhung dieser Versicherungspflicht. Sowohl für die Beantragung des OA-Visums als auch für die Verlängerung der mit einem OA-Visum erlangten Aufenthaltsdauer sind es dann 400 Dollar bzw. 000 Baht.

https://longstay.tgia.org/guidelineoa

Die Versicherung muss auch die Verlängerung um das gesamte Jahr abdecken. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Verlängerung nur für den abgedeckten Versicherungszeitraum.

Denken Sie also daran, sofern dies nicht bereits bei Ihrer Ausländerbehörde beantragt wurde.

Ansonsten informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde darüber, damit Sie nicht bereits am Tag der Antragstellung vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Letztendlich kann auch Ihre Ausländerbehörde darüber entscheiden, ob Sie vorübergehend von diesen Anforderungen abweichen oder nicht.


Hinweis: „Reaktionen zu diesem Thema sind sehr willkommen, aber beschränken Sie sich hier auf das Thema dieses „Infobriefs zur TB-Einwanderung“. Wenn Sie weitere Fragen haben, ein behandeltes Thema sehen möchten oder Informationen für die Leser haben, können Sie diese jederzeit an die Redaktion senden. Verwenden Sie hierfür ausschließlich www.thailandblog.nl/contact/. Danke für dein Verständnis und die Kooperation".

10 Antworten auf „TB Immigration Info Brief 047/22: Verlängerung für OA-Visuminhaber – Versicherung“

  1. Matthäus sagt oben

    Gilt dies auch für die Beantragung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt in Thailand?

    • RonnyLatYa sagt oben

      Es handelt sich um ein OA-Visum für Nichteinwanderer, und zwar um ein Visum für einen längeren Aufenthalt.

      Es geht um die Beantragung eines OA-Visums für Nichteinwanderer bei einer Botschaft und um die Aufenthaltsdauer, die mit einem OA-Visum für Nichteinwanderer gewährt wird ………….

      Sie können in Thailand kein OA-Visum für Nichteinwanderer beantragen. Nur in einer Botschaft.
      In Thailand können Sie die Aufenthaltsdauer, die Sie mit einem Nichteinwanderungs-OA-Visum erhalten haben, um ein Jahr verlängern. Anschließend ist eine Versicherung erforderlich.

      Und zum x-ten Mal... es geht um ein NON-IMMIGRANT OA und die damit verbundene Aufenthaltsdauer und nicht um ein NON-IMMIGRANT O oder irgendein anderes Visum

  2. Hans sagt oben

    Ronny, ich schätze deinen kompetenten Rat sehr und dein Beitrag hat mich wachgerüttelt. Ich muss am 21. September zur Einwanderungsbehörde gehen, um meine Verlängerung zu beantragen, und habe bereits meinen Versicherungsnachweis über 9 Ein-/400.000 Ausfälle. Dies liegt daran, dass die Versicherungsgesellschaft der Ansicht war, dass die Versicherung in Höhe von 40.000 Millionen Baht (gemäß dem Kabinettsbeschluss) noch nicht offiziell bestätigt wurde. Überall sagt man, dass es „ungefähr am 3“ in Kraft treten wird, aber ich kann nirgendwo finden, dass es inzwischen Gesetz geworden ist. Natürlich stammen meine Quellen nicht von offiziellen Stellen, sondern von dem, was ich auf verschiedenen Websites finde. Aber Sie wissen zweifellos, wo Sie suchen müssen, um herauszufinden, dass die 1-Millionen-Regel bereits in Kraft ist. Und wie Sie sagen: Im Zweifelsfall kann ich mich immer noch an die Einwanderungsbehörde wenden, aber die Hürde ist immer so hoch.
    Vielen Dank im Voraus,
    Hans

  3. Ronald sagt oben

    Wurde auch die Regelung für das Einwanderungsvisum O aufgehoben? Oder gilt das noch nicht?

    • RonnyLatYa sagt oben

      Gibt es etwas über ein Nicht-Einwanderer-O?

      Es geht um ein NON-IMMIGRANT OA und die Aufenthaltsdauer, die es Ihnen gewährt, und nicht um ein NON-IMMIGRANT O oder irgendein anderes Visum….

  4. Keith 2 sagt oben

    Ich sehe keine explizite Erwähnung der stationären und ambulanten Behandlung.
    Muss beides für 100.000 USD versichert sein?

    • RonnyLatYa sagt oben

      Da es sich um eine „Gesamtkrankenversicherung“ handelt, wird die Krankenversicherung für stationäre und stationäre Patienten nicht mehr berücksichtigt

  5. Sandor sagt oben

    Was ist, wenn Sie ein verlängertes Marrige-Visum beantragen und noch keine 50 Jahre alt sind?

    • RonnyLatYa sagt oben

      Wenn Sie noch nicht 50 Jahre alt sind, haben Sie ohnehin keinen Anspruch auf eine Nichteinwanderungs-OA.

      Sie können ein Nichteinwanderungs-OA-Visum nur beantragen, wenn Sie im Ruhestand sind.

      Sie können die Aufenthaltsdauer bei einem Nichteinwanderer-OA als Rentner verlängern und dann gilt die Versicherungspflicht.
      Als thailändischer Verheirateter/thailändisches Kind können Sie den Aufenthalt bei Non-Immigrant OA verlängern, allerdings entfallen dann die Versicherungspflichten.

  6. RonnyLatYa sagt oben

    Es kann sein, dass die Ausländerbehörden nicht den 1. September, sondern den 1. Oktober als Zieldatum annehmen.
    Dies steht im Einklang mit dem nachstehenden Einwanderungsmemorandum.
    https://www.immigration.go.th/wp-content/uploads/2022/02/RTP-Order-No.654-2564.pdf

    Wenden Sie sich daher unbedingt an Ihre örtliche Einwanderungsbehörde, wenn Sie die Aufenthaltsdauer, die Sie bei einem Nichteinwanderungs-OA erworben haben, um ein Jahr verlängern möchten.
    Wenn Sie dies vor dem 1. Oktober tun, können Sie Ihren unteren Versicherungsschutz möglicherweise noch nutzen

    Vielen Dank an Hans Reubens für die Ergänzung


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