Frage Thailand – Belgien: Abmeldedatei für Belgier

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Posted in Belgien-Frage
Stichworte:
6 Mai 2022

Fragender: Jeff

Im Kapitel „Renten“ geht es eindeutig um die „Abmeldung“. Allerdings finde ich nicht, welche Maßnahmen man bei der Anmeldung als „vorübergehend abwesend“ für die Rente ergreifen sollte und welche nicht. Es ist wahrscheinlich nicht notwendig, dies dem Rentenamt mitzuteilen, aber ich möchte trotzdem sicher sein.
Kann man das bitte klären?


Reaktion Lunge Addie

Bei vorübergehender Abwesenheit, also weniger als 6 Monaten, müssen Sie dem Rentenamt nichts melden. Nicht einmal mit Steuern, sondern nur bei Ihrem Rathaus. Schließlich sind Sie nicht „abgemeldet“, sondern nur vorübergehend abwesend.

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