Frage Nr. 128/20 zum Thailand-Visum: Fragen zur 90-tägigen Kündigungsfrist

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Posted in Visumsfrage
Stichworte:
26 Juli 2020

Fragender: Bert

Im Bericht vom 24 heißt es, dass jeder einen weiteren 07-Tage-Bericht erstellen muss. Kann dies auch online erfolgen oder muss dies persönlich erfolgen? Und dann betrifft die zweite Frage die BKK. Nur bei Chaeng Watthana oder bei IMPACT Muang Thong Thani?

Vielen Dank im Voraus.


Reaktion RonnyLatYa

In der Mitteilung vom 24 heißt es:

„…wahre angegebene Kanäle“.

Ich nehme an, dass damit die normalen Wege gemeint sind, etwa persönlich, durch einen Dritten, online oder per Post. Oder vielleicht wird es vor dem 1. August zusätzliche Richtlinien geben.

In Muang Thong Thani können Sie Folgendes unternehmen:

– 90-Tage-Benachrichtigung (Zähler A)

– Aufenthaltsmeldung für Ausländer (Zähler B)

– Kurzaufenthaltsvisum (Schalter J,K)

(Siehe Anhang)

en

www.immigration.go.th/en/

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

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