Lieber Rob,

Meine Frau hat ein Schengen-Visum für 1 Jahr mit mehrfacher Einreise, die sogenannte Mehrfacheinreise. Sie hat ihren 1-Tage-Eintrag bereits einmal genutzt. Bei der Passkontrolle wurden Sie nach ihrem legalisierten Einladungsformular gefragt, das Sie bei der Gemeinde legalisieren lassen mussten.

Jetzt möchte ich, dass sie zum zweiten Mal innerhalb von 2 Tagen in die Niederlande einreist, nachdem sie 90 Tage in Thailand war.

Kann sie dasselbe legalisierte Einladungsformular der Gemeinde verwenden, das sie für ihre erste Einreise verwendet hat, oder muss ich für ihre zweite Einreise ein neues legalisiertes Einladungsformular der Gemeinde beantragen?

Ich bin ein Graag van u.

Regards,

Willem


Lieber Willem,

Dabei handelt es sich um das „Unterbringungs- und/oder Garantieformular“ und genauer gesagt um den Teil „Garantie“. Dazu schreibe ich folgendes in die Schengen-Akte:

Wann erlischt die Gültigkeit einer Garantie?
Eine Garantie erlischt, sobald der Ausländer den Schengen-Raum nachweislich verlassen hat. Für einen erneuten Besuch (Schengen-Außengrenzpassage) ist daher offiziell eine neue Garantie erforderlich. Solange sich ein Ausländer noch im Schengen-Raum aufhält, kann ein niederländischer Bürge noch fünf Jahre und ein belgischer Bürge weitere zwei Jahre haftbar gemacht werden. Darin sind auch die Kosten der Abschiebung zurück nach Thailand enthalten.

Offiziell erlischt eine Garantie, sobald ein Ausländer den Schengen-Raum verlassen hat und bei jedem Besuch eine neue Erklärung erfolgen müsste. Würden Sie in kurzer Zeit häufig die Grenze überqueren, würde dies einen extremen und unverhältnismäßig hohen Papieraufwand und Kosten bedeuten. In der Praxis sind mir keine Berichte über niederländische Grenzschutzbeamte (KMar) bekannt, die mit einer aktuellen Garantie für den Aufenthalt beim gleichen Sponsor wie bei früheren Besuchen nicht zufrieden waren. Wenn der niederländische Grenzschutz mit einer Garantie nicht zufrieden ist, kann er den Sponsor auffordern, vor Ort eine neue Garantieerklärung zu unterzeichnen.

***

Die Schengen-Akte finden Sie hier im Blog, im Menü links unter der Rubrik Dateien. Der daraufhin geöffnete Artikel enthält einen Link zu einer PDF-Datei, in der diese und viele weitere Fragen besprochen werden. Ich persönlich würde das Garantieformular ein zweites Mal verwenden, insbesondere wenn es noch „neu“ (weniger als ein Jahr) alt ist. Möglicherweise mit einer Kopie der aktuellen Gehaltsabrechnungen des Bürgen. Und wenn sich die KMar doch einmischt: Selbstverständlich sind Sie auch mit Ihrem Mobiltelefon und Ihrem Ausweis in der Hand am Flughafen Schiphol anwesend. Vielleicht sogar mit Original-Gehaltsabrechnungen in der Tasche, aber zumindest eine EC-Karte. Die Grenzschutzbeamten können Sie dann problemlos zusammentreiben und Sie vor ihren Augen eine neue Unterbringungs-/Garantieerklärung unterschreiben lassen. Das wird sie sicherlich zufriedenstellen.

Ich würde jedoch gerne hören, wie es anderen in der jüngsten Praxis damit ergangen ist? Kommentare sind sehr willkommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Rob V.

3 Antworten auf „Frage zum Schengen-Visum: Muss ich einen neuen Sponsoring-/Unterkunftsnachweis ausfüllen?“

  1. Wil sagt oben

    Ich habe eine WhatsApp-Nachricht vom Außenministerium erhalten, in der es heißt, dass eine Unterbringungserklärung nicht legalisiert werden muss. Es reicht aus, dass Sie es selbst unterschreiben.

    • Rob V. sagt oben

      Lieber Wil, dies gilt nur für den Unterkunftsteil (für diejenigen, die angeben, dass sie Gäste empfangen, muss keine Unterschrift beglaubigt werden). Dann muss der Reisende aber ausreichend Geld (55 Euro pro Tag) vorweisen können. Wenn jemand in den Niederlanden der Bürge ist (was in der Regel der Fall ist), muss die Unterschrift zur Bestätigung der finanziellen Verantwortung unter der Aufsicht eines Beamten erfolgen.

      • Recht sagt oben

        Lieber Rob V. Ich kann Sie über das Foreign Partner-Forum nicht erreichen, da Ihr Posteingang (Admiral Donutz) dort voll ist. Ich habe Ihre Kontaktdaten aus der Vergangenheit nicht mehr. Könnten Sie mir bitte eine E-Mail senden?
        Grüße, Gart


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