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Startseite » Leserfrage » Leserfrage: Kein Visum für Baby?
Leserfrage: Kein Visum für Baby?
Liebe Leserinnen und Leser,
Meine thailändische Schwiegertochter reist mit ihrem Mann und ihren 2 Kindern für ein paar Monate zu ihrer Familie nach Thailand. Das 10 Wochen alte Baby hat nur einen Reisepass und kein Visum, daran hatte ich nicht gedacht, aber das Kind würde 9 Monate bei der Mutter bleiben.
Was können wir vor Ort im Zusammenhang mit einem Langzeitvisum für das Baby vereinbaren?
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort.
Groetjes,
Noella (BE)
Wenn das Baby eine thailändische Mutter hat, ist es dann nicht auch thailändisch?
Wenn die Kinder so klein sind, lassen Sie sie am besten in den Reisepass der Mutter eintragen. Es sei denn, das Baby reist manchmal mit einem anderen Erwachsenen, beispielsweise nur dem Vater oder den Großeltern. Ab ca. 5 Jahren würde ich dazu raten, dem Kind einen eigenen Reisepass zu geben. Daran ändert sich nichts, dass auch das Baby ein Visum benötigt, es sei denn, es handelt sich im oben genannten Fall um einen thailändischen Reisepass.
Die Eintragung im Reisepass der Eltern ist nicht mehr gültig!
https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/paspoort-en-identiteitskaart/vraag-en-antwoord/heeft-mijn-kind-een-eigen-paspoort-of-identiteitskaart-nodig
Dies betrifft einen belgischen und/oder einen thailändischen Staatsbürger….
Interessieren sie sich dann nicht für europäische Regeln in Belgien? Das Hinzufügen von Kindern ist aufgrund der EU nicht mehr möglich, also auch nicht in Belgien, wenn alles gut geht …
„13: Neue EU-Regeln: Kinder brauchen einen eigenen Reisepass. (..) Die neue Regelung zu Reisedokumenten wurde von der EU eingeführt, um mehr Sicherheit für reisende Kinder zu schaffen. Hinzugefügte Kinder werden leichter in das Land eines Elternteils gebracht und kommen manchmal nicht mehr von dort. ”
Quelle: RNW via http://www.europa-nu.nl
Ich kann die europäische Regelung und Gesetzgebung, die dieses 1-2-3 vorschreibt, nicht finden.
Gehen Sie mit der ins Thailändische übersetzten Geburtsurkunde zum Amphur und melden Sie die Geburt an, dann besitzt das Kind auch die thailändische Staatsangehörigkeit und kann ohne Visum so lange in Thailand bleiben, wie es möchte.
Aber beim ersten Mal müssen Sie mit Ihrem niederländischen Pass ausreisen!
Für Kinder unter 15 Jahren wird grundsätzlich kein Overstay berechnet, schon gar nicht, wenn die Mutter Thailänderin ist.
Besitzt die Mutter die thailändische Staatsangehörigkeit, ist auch das Kind Thailänderin, sofern dies den thailändischen Behörden bekannt ist.
Unabhängig davon, ob es sich um ein thailändisches Baby handelt oder nicht, wenden Sie sich bitte an die thailändische Botschaft/das thailändische Konsulat:
http://www.royalthaiconsulateamsterdam.nl/
Wenn Sie sich für die Beantragung der Staatsangehörigkeit/Reisepass in Thailand entscheiden und es sich um einen Jungen handelt, berücksichtigen Sie bitte auch den Nationaldienst.
m.f.gr
Ist mit 9 Monaten doch etwas verfrüht, finden Sie nicht?
Außerdem: Es kann für einen akzeptablen Betrag abgekauft werden, oder der Junge nimmt ab dem 18. Lebensjahr einfach einen niederländischen Reisepass für den Urlaub an, was ebenfalls kein Problem darstellt. Nach seinem 39. Geburtstag ist die Gefahr völlig vorüber.
Wenn das Kind mit einem belgischen Pass einreist, erhält es lediglich eine visumfreie Einreise. Nach einiger Zeit (30 Tage) wird das Baby einen Overstay bekommen. Dies führt bei der Ausreise aus Thailand zu einem Overstay-Stempel, aber zu keinem Bußgeld.
Das nächste Mal würde ich einen thailändischen Pass vorab in Belgien beantragen, das ist die bessere Lösung.