Leserfrage: Steuererklärung in Belgien

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29 Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe eine Frage zu Steuererklärungen in Belgien. Ich lebe und bin in Thailand registriert. Meine Rente wird in Belgien gezahlt, wo auch Quellensteuer, Sozial- und Solidaritätsbeiträge abgezogen werden.

Bin ich von der Abgabe einer Steuererklärung in Belgien befreit, da ich in Thailand steuerlich ansässig bin und daher normalerweise auch in Thailand Steuern auf dieses Renteneinkommen zahlen muss? Wenn ausländische Einkünfte jedoch nicht im selben Kalenderjahr eingebracht werden, scheinen sie nach thailändischem Steuerrecht in Thailand von der Steuer befreit zu sein.

Hat jemand Erfahrung damit?

Ich kann dazu im Forum nicht viel finden.

Mit Dankeschön.

Regards,

Marc

11 Antworten auf „Leserfrage: Steuererklärung in Belgien“

  1. David H. sagt oben

    Als Belgier sind Sie jederzeit verpflichtet, eine Steuererklärung auszufüllen.

    Allerdings müssen Sie sich als Nichtansässiger in Belgien bei diesem Dienst anmelden, es sei denn, dieser hat dies bereits automatisch mit Kenntnis Ihrer Abmeldung über das Formular Muster 8 getan.

    Ihre Steuererklärung ist jedoch erst im September fällig, wenn Sie über Tax on Web als Ausländer in eine andere Steuerkategorie fallen.

    Wenn Sie dies nicht tun und ein sorgfältiger Steuerprüfer über Ihre Akte stolpert, kann er Sie offiziell bewerten (schätzen) und mit einer Geldstrafe belegen.

    Wäre kein Problem, wenn Sie nie nach Belgien oder Europa zurückkehren würden oder wenn Sie glauben würden, mit der Noorderzon verschwunden zu sein, aber dann wären Sie vollständig als verschwundener Belgier betrachtet worden

    • Dree sagt oben

      Wenn Sie sich in Belgien abmelden, müssen Sie Ihre Daten dem FOD mitteilen:

      https://financien.belgium.be/nl/particulieren/belastingaangifte/aangifte_niet-inwoners

      Wenn Sie dies nicht tun und in Belgien keine Steuererklärung abgeben, kann es sein, dass Ihre Rente zur Begleichung der Geldstrafen einbehalten wird.
      Als belgischer Rentner müssen Sie in Thailand keine Steuern zahlen, arbeiten dürfen Sie hier sowieso nicht.

  2. JM sagt oben

    Die meisten Belgier müssen keine Steuererklärung mehr abgeben.
    Der Staat kennt Ihre Steuerakte und sendet Ihnen einen Vorschlag für eine vereinfachte Erklärung.
    Sie müssen es nur genehmigen oder anpassen, wenn es nicht korrekt ist.
    Kein Ausfüllen von Papieren mehr, alles über MyMinfin (Tax-on-web), wo Sie ab Anfang Mai alles einsehen können

    • David H. sagt oben

      @JM
      Ich weiß, was Sie meinen: Wenn Ihr Einkommen niedrig ist und Ihre Situation bekannt ist, erhalten Sie diesen Vorschlag zwar automatisch, aber das ist nicht möglich, wenn Sie nicht in Belgien wohnen!

      Ws. Da sie in Ihrem Wohnsitzland nicht alles vollständig überprüfen können, haben sie mit der Zwangserklärung immer einen Strafstock zur Hand, da Sie diese ehrenwörtlich selbst abgeben/deklarieren/bestätigen müssen.

    • LUCAS sagt oben

      Für Nichtansässige gibt es keine vereinfachte Anmeldung.

  3. JM sagt oben

    Und Sie sehen sofort, ob Sie für das Einkommenssteuerjahr 2019 Nachzahlungen leisten müssen oder Geld zurückbekommen.

    • LUCAS sagt oben

      Ab September Steuer im Internet.

  4. Lammert de Haan sagt oben

    Hallo Mark,

    Wenn Sie die Tagesanforderung erfüllen, sind Sie tatsächlich ein in Thailand ansässiger Einwohner für die Einkommensteuer.

    Lesen Sie einfach, was die Website des thailändischen Finanzministeriums dazu enthält:

    „Steuerzahler werden in „Resident“ und „Nicht-Resident“ eingeteilt. „Einwohner“ bezeichnet jede Person, die sich in Thailand für einen oder mehrere Zeiträume von insgesamt mehr als 180 Tagen in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) aufhält. Ein Einwohner Thailands ist steuerpflichtig auf Einkünfte aus Quellen in Thailand sowie auf den Teil der Einkünfte aus ausländischen Quellen, der nach Thailand gebracht wird. Ein Nichtansässiger unterliegt jedoch nur der Steuer auf Einkünfte aus Quellen in Thailand. „

    Dieses Besteuerungsrecht wird jedoch durch den zwischen Belgien und Thailand geschlossenen Vertrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung stark eingeschränkt. Beispielsweise unterliegt eine belgische Rente als Nichtansässiger weiterhin der Einkommensteuer (Einkommensteuer) in Belgien. In diesem Punkt weicht der zwischen Belgien und Thailand geschlossene Vertrag sehr stark vom OECD-Mustervertrag ab.

    Lesen Sie einfach über den folgenden Weblink, was Artikel 17 des oben genannten Vertrags dazu sagt. Öffnen Sie das PDF-Dokument unter „8 – Belgien“:

    http://www.rd.go.th/publish/766.0.html

  5. Roger sagt oben

    Belgische Rente, daher müssen Sie dort auch Steuern zahlen, auch wenn Sie in Thailand gemeldet sind. Es bestehen keine Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Zum Glück ist dein letzter Satz falsch, Roger.

      Tatsächlich hat Belgien am 29. Dezember 1980 ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand abgeschlossen. Dieses Abkommen trat am 1. Januar 1980 in Kraft.

      Wenn, wie Sie sagen, tatsächlich kein Vertrag zwischen Belgien und Thailand geschlossen worden wäre, wären die Rüben gekocht worden. Dann wären sowohl Belgien als auch Thailand berechtigt, Steuern auf Marcs Rente zu erheben, da in einem solchen Fall die nationalen Rechtsvorschriften beider Länder gelten würden. Also ohne Vertragsschutz, wobei angegeben wird, welches Vertragsland zur Erhebung berechtigt ist, während das andere Vertragsland Befreiung und ggf. Ermäßigung gewährt.

    • John sagt oben

      „Es gibt keine Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern“, sagen Sie. Scheinbar nicht korrekt. Sehen Sie sich die Nachricht des Steuerexperten in unserer Mitte an: de Haan Lämmer genau für Ihre Nachricht. Zeit: 13.10


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