Leserfrage: Steuern zahlen in Thailand

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22 Mai 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich darf/muss zum ersten Mal nach 16 Monaten in Thailand eine Steuererklärung abgeben. Ich wohne in der Nähe des regionalen Finanzamts von Chon Buri, das ist also nicht das Problem. Meine Frage ist: Was soll ich zum ersten Mal mitbringen? Bankbuch, in das 70 aus NL überwiesen werden, oder Steuererklärung aus NL oder die offiziellen Rentenüberweisungen?

Kurz gesagt: Was verlangen die Leute, was soll ich verlangen usw.

Ich denke, es gibt hier Leute, die das alles schon erlebt haben.

Danke und Grüße,

Peter

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11 Antworten auf „Leserfrage: Steuern zahlen in Thailand“

  1. Sieger sagt oben

    Unbeeindruckt von irgendwelchen Kenntnissen und dem Wissen, dass hier in Thailand jedes Büro (und manchmal sogar jedes Büro innerhalb dieses Büros) seine eigenen Regeln hat, rate ich Ihnen, sich beim regionalen Finanzamt selbst zu erkundigen und sich dann bei demselben Schalter zu melden.

  2. Bob, Jomtien sagt oben

    Warum sich all diese Mühen machen? Sie sind ausgewandert und über 50 Jahre alt. Ich selbst lebe seit 10 Jahren in Jomtien und wurde mehrmals vom Finanzamt weggeschickt. Angesichts der vielen Abzüge ist wenig zu gewinnen. Und man muss sich große Mühe geben und eine Erklärung erstellen lassen, die mindestens 10,000 Baht kostet. Ich denke, überhaupt nichts zu tun ist die beste Option.

  3. Theo Gerritsen sagt oben

    Das hängt von den Fakten ab.
    Haben Sie AOW, Betriebsrente, staatliche Rente?
    Wie hoch ist Ihr Vermögen und verfügen Sie über Immobilien?
    Bleiben Sie länger als 180 Tage in Thailand?
    Verheiratet? Ausgewandert? Nur? Rente?
    Auszug in den Niederlanden steuerlich abgeschlossen? Usw.

    • Peter sagt oben

      Staatliche Rente seit Februar, also k. A., Betriebsrente, sehr geringe staatliche ABP-Rente, keine Immobilien, kein Partner, bin ausgewandert, habe ein Haus gemietet und mich von der Steuer in den Niederlanden abgemeldet.
      GR. John.

  4. Ferdinand sagt oben

    Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Botschaft, inwieweit das Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand gilt (hier wurde hier im Forum schon viel geschrieben, aber ich denke, es ist besser, jeden Fall einzeln zu betrachten)

  5. RichardJ sagt oben

    Ich denke, es ist ratsam, beim ersten Mal einen Berater zu konsultieren.
    Er kennt die Besonderheiten. Die Kosten werden ca. 10-15,000 betragen.

  6. Rembrandt sagt oben

    Beste John,
    Ich kann Dir nur von meinen Erfahrungen berichten. Mi Sie benötigen für die Deklaration Folgendes
    1. Ihre Steueridentifikationsnummer. Dies ist auf einer winzigen 7*7-Karte, die sofort vor Ort erstellt werden kann.
    2. Eine Kopie Ihres gelben Hausbuchs. Unterschreiben Sie alle Kopien.
    3. Eine Kopie aller Seiten Ihres Reisepasses mit Ausweis, Visum sowie Ein- und Ausreisestempeln. Unterschreiben Sie alle Kopien,
    4. Eine Übersicht über die Beträge, auf die Sie Steuern zahlen müssen. Ich selbst nutze ein Bankkonto, auf das meine steuerpflichtigen Renten eingehen, lade alle Daten von diesem Bankkonto herunter, trage sie in Excel ein und drucke sie aus. Unterschreiben Sie alle Kopien,
    5. Originaldokumente über abzugsfähige Kosten wie Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen oder z. B. die Konjunkturmaßnahmen der Regierung zum Jahresende vom 15. November bis 31. Dezember. Auf diesen Dokumenten müssen Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre TIN aufgedruckt sein. Unterschreiben Sie alle Kopien,
    6. Wenn Sie den Abzug einer verheirateten Person beantragen, bringen Sie (Kopien) von Belegen über Ihren Familienstand mit,
    7. Bringen Sie TIN, gelbes Hausbuch, Reisepass, Familienstand und Bankbuch als Belege mit.
    8. Lassen Sie es vom Finanzamt ausfüllen (Sie haben dies selbst zu Hause erledigt, damit Sie genau wissen, was Sie bezahlen müssen). Wenn Sie 65 Jahre oder älter sind, haben Sie eine zusätzliche Befreiung von 190.000 Baht. Hierzu muss ein Dokument ausgefüllt werden.
    9. Vergessen Sie nicht, nach der Erklärung die Bescheinigungen RO 21 und 22 (Thailändischer Steueransässiger und Übersicht über die Erklärung) anzufordern. Diese werden Ihnen nach 14 Tagen per Einschreiben nach Hause geschickt. Wenn Sie diese Dokumente wünschen, benötigen Sie eine zusätzliche Kopie. Fordern Sie eine Kopie Ihres ausgefüllten und unterschriebenen Steuererklärungsformulars und einen Zahlungsnachweis an.
    10. Nehmen Sie schließlich Geld mit, um Bargeld abzuheben.

    • Josh M sagt oben

      @ Rembrandt,

      Punkt 9: Sie sagen, dass RO 21 und 22 nach Hause geschickt werden?
      Ich habe im Februar in der Nähe von Khon Kaen in einem kleinen Büro, das auch mein Dorf umfassen sollte, einen Bericht eingereicht.
      Bezahlt wird sofort per Prompt Pay, also nicht bar.
      Aber als ich heute fragte, wo RO 21 und 22 sind, wurde mir gesagt, ich müsse sie in Udon Thani holen, etwa 100 Kilometer entfernt?

      • Lammert de Haan sagt oben

        Jos M, die kleinen Büros geben die Abrechnungen RO21 und RO22 nicht selbst aus, sondern verweisen Sie an ein Regionalbüro. Sie können sie dort abholen. Es gibt jedoch auch Regionalbüros, die diese auf Anfrage per Post versenden. In Thailand herrscht keine einheitliche Politik.

        Anstatt sich an Ihr Finanzamt zu wenden, können Sie diese Formulare auch schriftlich anfordern. Dazu müssen Sie den Anhang senden, den Sie unter folgendem Weblink finden:
        https://www.rd.go.th/fileadmin/tax_pdf/ro/add_ro22_311251_v8.pdf

        Wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Nähe niemanden haben, der Thailändisch lesen kann, können Sie diesen Anhang ganz einfach selbst mit Google Translate übersetzen (das habe ich getan).
        Dann erhalten Sie es in der Regel per Post (aber nicht immer).

        Das ist einfach der „Charme“ der thailändischen Steuerbehörden.

  7. Erik sagt oben

    John, ich habe dir eine Nachricht über ein anderes Medium gesendet.

    Der Schriftsteller Rembrandt gibt Ihnen eine Zusammenfassung der Dokumente und hat Ihnen in diesem Blog bereits gesagt, dass Sie in Thailand eine Erklärung abgeben sollen. Wenn Sie einen Beamten finden, der gut Englisch spricht, können Sie mit ihm/ihr lesen und schreiben und für die Erklärung fallen keine Beratungsgebühren an.

    Ich glaube nicht, dass Sie weiterkommen, wenn Sie die Botschaft um Rat fragen (siehe Ferdinands Kommentar), da die Botschaft keine Steuerberatung anbietet. Sie sind auch zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet; Der spätere Nachweis, dass Sie am Schalter abgelehnt wurden, wird sich als Problem erweisen. Es drohen Strafen.

    Sie überweisen jeden Monat 70 Baht nach Thailand. Wenn es sich um eine reine Betriebsrente und eine staatliche Rente handelt, kann Thailand beides erheben und Sie haben Anspruch auf eine Kürzung der staatlichen Rente, wie Lammert de Haan kürzlich in diesem Blog erläuterte.

  8. Lammert de Haan sagt oben

    Hallo John,

    Ich halte es für äußerst sinnvoll, dass Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das kann Ihnen viel Leid ersparen, beispielsweise eine saftige Geldstrafe von 200 % der endgültig fälligen Steuer. Ganz zu schweigen von der Erhöhung dieser Steuer um 1,5 % pro Monat oder Teil eines Monats, in dem Sie Ihre Steuererklärung zu spät einreichen. Mit der Steuererklärung für 2020 sind Sie übrigens bereits zu spät dran.

    Ab Februar dieses Jahres erhalten Sie zusätzlich zur privaten und staatlichen Rente eine AOW-Leistung. Das bedeutet, dass Sie im gesamten Jahr 2020 bereits 65 Jahre alt waren und somit Anspruch auf einen Abzug von THB 190.000 haben. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf eine Ermäßigung von 50 % des von Thailand zu versteuernden Einkommens mit einem Höchstbetrag von 100.000 THB und einem persönlichen Abzug von 60.000 THB.

    Sie sind nicht verheiratet, haben keine eigenen, adoptierten oder behinderten Kinder und haben daher keinen Anspruch auf einen Abzug dafür.

    Möglicherweise haben Sie eine Kranken- und/oder Lebensversicherung bei einem thailändischen Versicherer abgeschlossen. Für die Krankenversicherung können Sie die gezahlte Prämie bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 THB abziehen. Bei einer Lebensversicherung gilt ein maximaler Abzug von 100.000 THB. Bei der Kombination von Krankenversicherung und Lebensversicherung gilt ebenfalls ein maximaler Abzug von 100.000 THB.

    Ich vermute, dass Ihre Abzugsmöglichkeiten darauf beschränkt sind. Ich glaube nicht, dass Sie in Thailand Beiträge an eine politische Partei zahlen (Ihre aktuelle Mitgliedschaft in der PvdA ist in Thailand nicht abzugsfähig) und auch nicht für die Instandhaltung der königlichen Paläste und Gärten spenden.

    Rembrandt hat bereits eine hervorragende Zusammenfassung der für einen Besuch beim Finanzamt am 22. Mai erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Einige davon treffen auf Sie nicht zu, beispielsweise diejenigen, die eine Ehefrau betreffen. Ich würde jedoch jedem empfehlen, diese Liste auf seinem Computer zu speichern (sie kann immer nützlich sein).

    Allerdings denke ich, dass Sie mit einer Bemerkung von ihm verwechselt werden, nämlich mit der Aussage, dass Sie die Steuererklärung bereits selbst ausfüllen und bereits wissen, was Sie an Steuern zahlen müssen. Sonst hättest Du Deine Frage nicht im Thailandblog gestellt.

    Wenn Sie ein ausgefülltes Erklärungsformular PND91 (das für Sie gilt) und eine Berechnung der fälligen persönlichen Einkommensteuer benötigen, kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail:
    [E-Mail geschützt]

    Was ich dafür benötige, ist Ihr im Jahr 2020 nach Thailand gebrachtes Einkommen, aufgeteilt in Betriebsrente (wird in Thailand besteuert) und staatliche Rente (wird nicht in Thailand, sondern in den Niederlanden besteuert) und dann in THB. Sie erhalten von mir dann das ausgefüllte Blatt 2 mit einem Anhang der PND91-Erklärung und einer Berechnung der fälligen Steuer. Blatt 1 mit Fragen zu Name, Adresse, Stadt, Unterbezirk, Bezirk, Provinz, TIN usw. müssen Sie selbst ausfüllen, es ist aber für Ihren Besuch beim Finanzamt nicht wirklich notwendig. Denn genau dazu dienen die Dokumente in Rembrandts Aufzählung.

    Bitte beschreiben Sie auch kurz die von Ihnen geleistete Arbeit, auf die sich Ihre ABP-Rente bezieht. Keineswegs kann jede ABP-Rente als staatliche Rente (die sich aus dem Status eines Beamten im Sinne des Beamtengesetzes ergibt) angesehen werden. Dabei passieren auch Steueranwälten und Steuerfachleuten häufig Fehler.

    Ich werde Ihnen auch den offiziellen englischen Text von Artikel 19 des zwischen den Niederlanden und Thailand geschlossenen Vertrags zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung staatlicher Renten zusenden.

    Sie können den vollständigen Text dieses Vertrags auch über den folgenden Link einsehen:
    http://download.rd.go.th/fileadmin/download/nation/netherland_e.pdf

    Regards,

    Lammert de Haan, Steuerfachmann (spezialisiert auf internationales Steuerrecht und Sozialversicherung).


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