Liebe Leserinnen und Leser,

Seit 2004 lebe ich mit meiner thailändischen Freundin in den Niederlanden. Das MVV wurde mehrmals verlängert, aber jetzt wollen wir einen niederländischen Pass beantragen. Was ist mit dem Duplikat des Reisepasses? Lesen Sie bei IND, dass ein Doppelpass nur möglich ist, wenn sie mit mir verheiratet ist oder eine eingetragene Partnerschaft hat?

Welche Konsequenzen hat es, wenn sie dies nicht den thailändischen Behörden meldet, nachdem sie ihren Reisepass und die niederländische Staatsbürgerschaft erhalten hat? Sie möchte ihre thailändische Staatsangehörigkeit nicht verlieren.

Regards,

Alex

22 Antworten auf „Leserfrage: Einbürgerung und Doppelpass für meine thailändische Freundin?“

  1. Rob V. sagt oben

    Die niederländischen Behörden erlauben die doppelte Staatsangehörigkeit nur, wenn eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft vorliegt (was zu 99 % einer Ehe gleichkommt, aber nicht jedes Land erkennt den Hausarzt an, daher ist eine Heirat oft besser). Die andere Person muss bereits die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen.

    Wenn Sie und Ihre Freundin keine offizielle Beziehung (Ehe, Hausarzt) wollen, muss sie bei der Beantragung der Einbürgerung ihre thailändische Staatsangehörigkeit aufgeben. Für die meisten Menschen wird es sich nicht lohnen.

    Wenn Sie heiraten und die niederländische Staatsangehörigkeit beantragen, ist das für Sie als niederländische Partnerin kein Problem (vorausgesetzt, der Integrationsprozess ist abgeschlossen und sie verfügt seit mehr als 3 Jahren über eine Aufenthaltserlaubnis).

    Aus thailändischer Sicht ist eine zusätzliche Staatsangehörigkeit nicht verboten, aber auch nicht offiziell anerkannt. Vor Jahren war es verboten und einige Beamte und Bürger glauben, dass dies immer noch der Fall ist. Es gibt also wenig zu berichten an die thailändischen Behörden, wenn sie auch Niederländerin wird … Lesen Sie: Niemand macht das tatsächlich.

    Unter der Überschrift „Ähnliche Artikel“ direkt am Ende Ihrer Frage finden Sie ähnliche Fragen. Oder klicken Sie auf das Tag „Duplicate Passport“ ganz unten im Titel oben in diesem Artikel. Diese Frage wird ein- oder zweimal im Jahr gestellt, daher gibt es ein dickes Paket an Antworten auf alle möglichen Szenarien und Erfahrungen, die Sie sich vorstellen können.

  2. Rob V. sagt oben

    Und um genau zu sein: Ihr Angehöriger hat eine VVR (reguläre Aufenthaltserlaubnis), eine MVV (vorläufige Aufenthaltserlaubnis) ist nur ein Einreisevisum (Schengen-Visum Typ D, Typ C ist ein Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen).

    Um es genau zu sagen und Verwirrung zu vermeiden:
    Formal bedeutet das, dass Ihr Angehöriger einen VVR hat und das Einbürgerungsverfahren einleiten möchte. Wenn dies positiv ist (es kann ein Jahr dauern, bis das IND dies bearbeitet und der König es unterzeichnet hat), können Sie bei der Gemeinde einen niederländischen Pass beantragen (nachdem Sie im Rathaus während der staatsbürgerlichen Integrationszeremonie den Eid geleistet haben).

  3. Adrian sagt oben

    Hat sie die Integration bereits durchgeführt?

    Zuvor sind Sie nicht berechtigt, die niederländische Staatsbürgerschaft zu beantragen.

    Schade, dass Sie das nicht gleich im Jahr 2004 getan haben, damals unter der Leitung von Minister Verdonk
    Der gesamte Integrationskurs war weiterhin kostenlos, außerdem erhielten sie jeden Monat ein kostenloses Busticket
    in die Republik China reisen

    • Rob Phitsanulok sagt oben

      Lieber, bei mir im Restaurant Koch, der nicht eingebürgert ist, aber seit 4 Jahren verheiratet ist und trotzdem einen niederländischen Pass erhalten hat. Sie ist einmal zur Integration gegangen, hat sie aber nicht abgeschlossen, also kann sie es.

  4. Adrian sagt oben

    Oow ja, Doppel-PP seit 2007 bisher nie ein Problem,

    Wenn Sie nach Thailand fliegen, zeigen Sie der Fluggesellschaft einfach 2 PP.
    NL raus mit NL PP
    Thai rein mit Thai PP
    Thai raus mit Thai PP
    NL rein mit NL PP

    Übrigens hat der Zoll in BKK schon vor langer Zeit mitgeteilt, dass er weiß, dass es sich um 2 PP handelt
    und dass dies zumindest bisher kein Problem darstellt.

    Habe in die Kristallkugel geschaut und kann nicht sehen, was in der Zukunft passieren wird

    • Jos sagt oben

      Meine Frau hat die niederländische und thailändische Staatsangehörigkeit

      „Thai raus mit Thai PP“ ist kein Problem, sagen Sie.

      Meine Frau wird immer gefragt, ob sie ein Visum für die Niederlande hat.

  5. Peter Sonneveld sagt oben

    Wenn Ihr Partner seit 2004 über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt und sich somit seit mehr als fünfzehn Jahren in den Niederlanden aufhält, kann die Einbürgerung auch im Rahmen des Optionsverfahrens beantragt werden.

    https://ind.nl/Nederlanderschap/Paginas/Optie.aspx

    Jürgen

    • Louis sagt oben

      Meine Frau hat sich letztes Jahr für die Option entschieden, 15 Jahre in den Niederlanden zu bleiben. Es ist kein Integrationsdiplom erforderlich, aber meiner Meinung nach sind fünf Jahre Ehe erforderlich. Ich weiß es nicht mehr genau, aber wir waren seit sechs Jahren verheiratet und nach dem Antrag war ihre Einbürgerung innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen. Ich musste also nicht ein Jahr auf das IND warten. Alle gingen durch unser Rathaus.

      • Recht sagt oben

        Ich glaube nicht, dass das ein Antrag auf Einbürgerung war.
        Sie wurde freiwillig Niederländerin.

    • Eline sagt oben

      Das ist nur die halbe Wahrheit. Jemand, der ununterbrochen 15 Jahre alt und 65+ Jahre alt ist, muss nicht unbedingt in einer ehelichen Lebensgemeinschaft eingetragen oder verheiratet sein. Aus der Frage lässt sich ableiten, dass weder das eine noch das andere der Fall ist. Das Optionsverfahren ist übrigens einfacher, da es direkt bei der Gemeinde beantragt werden kann.
      Alex‘ Freundin kann durch Einbürgerung Niederländerin werden, da sie seit mehr als 5 Jahren in den Niederlanden lebt. Der Antrag läuft über die Gemeinde, die sich auf das IND berufen wird.
      Ist die Freundin 65+ Jahre alt, stellt die Gemeinde den Antrag selbst.
      Nachdem sie nach einem Monat oder am 10. die niederländische Staatsbürgerschaft erhalten hat, kann sie einen Reisepass beantragen. Das ist ma g. Muss nicht.
      Erforderlich ist die Beantragung eines Personalausweises, da dieser für alle in den Niederlanden/EU obligatorisch ist.
      Da die Freundin Thailänderin ist, wird nicht weiter nachgefragt, ob sie ihre thailändische Staatsangehörigkeit aufgibt. Nicht von der Gemeinde, nicht von der IND.
      Sie muss selbst entscheiden, ob sie ihre neue Staatsangehörigkeit an die thailändische Botschaft weitergibt, aber ein Thailänder verliert seine/seine thailändische Staatsangehörigkeit niemals legal. Sie behält es weiterhin.
      Kurzum: Fragesteller Alex macht sich unnötig Sorgen.
      Siehe auch: https://ind.nl/Nederlanderschap/Paginas/Afstand-nationaliteit.aspx
      Aber wäre er verheiratet, wenn es weniger nötig wäre: Für die Freundin gilt das Zitat:
      „Anmerkung: Sind Sie mit einem Niederländer verheiratet? Das thailändische Gesetz besagt, dass Sie Ihre thailändische Staatsangehörigkeit nicht automatisch verlieren. Sie können auf Ihre thailändische Staatsangehörigkeit verzichten, dies ist jedoch nicht zwingend. Das niederländische Gesetz besagt, dass Sie nicht verzichten müssen, wenn Sie mit einem niederländischen Staatsangehörigen verheiratet sind.“

  6. Laksi sagt oben

    Nun Alex,

    Sie ist in Thailand im Zivilsystem registriert und hat immer Anspruch auf einen Reisepass, auch wenn in den Niederlanden nur ein Reisepass erforderlich ist. Sie geht einfach zu ihrem Ampur in Thailand und holt sich dort einen neuen Pass.

    • Recht sagt oben

      Und vergessen Sie nicht zu erwähnen, dass sie bereits Niederländerin ist, zumindest wenn sie noch unverheiratet ist.

      Wer eingebürgert wurde und der Verzichtspflicht unterliegt, muss damit rechnen, dass die niederländische Staatsangehörigkeit nach ein bis zwei Jahren entzogen wird, wenn kein Verzicht erfolgt ist.

  7. Recht sagt oben

    Lassen Sie Ihre Freundin sorgfältig darüber nachdenken, welchen Mehrwert die niederländische Staatsbürgerschaft für sie hat.
    Und lass sie es auch herausfinden!
    Angesichts der Nachricht von Eline ist es für einen Verlust offenbar von Bedeutung, ob die Thailänderin verheiratet ist.

    Wenn sie nicht oft in ein Land reist, das für Niederländer visumfrei ist, für Thailänder jedoch nicht, und/oder das aktive und passive Wahlrecht für das Repräsentantenhaus und das Europäische Parlament nicht nutzen möchte, dann Niederländer Die Staatsbürgerschaft trägt formal wenig dazu bei.

    Nach Angaben der niederländischen Regierung verlieren Thailänder bei der Einbürgerung automatisch ihre Staatsangehörigkeit.
    Siehe Länderliste https://ind.nl/Nederlanderschap/Paginas/Afstand-nationaliteit.aspx
    Wo Thailand sagt:
    Sie verlieren automatisch Ihre thailändische Staatsangehörigkeit.

    Was bedeutet das
    Sie dürfen Ihre thailändische Staatsangehörigkeit nicht behalten, wenn Sie niederländischer Staatsangehöriger werden. Das thailändische Gesetz besagt, dass Sie automatisch Ihre thailändische Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit erwerben. Sie müssen daher keinen Antrag auf Verzicht auf Ihre Staatsangehörigkeit bei der thailändischen Regierung stellen.

    • Recht sagt oben

      Leider fehlt hier ein Satz.

      Wenn sie nicht oft in ein Land reist, das für Niederländer visumfrei ist, für Thailänder jedoch nicht, und/oder das aktive und passive Wahlrecht für das Repräsentantenhaus und das Europäische Parlament nicht nutzen möchte, dann Niederländer Die Staatsbürgerschaft trägt formal wenig dazu bei.

      Nämlich: Folgendes:

      Dann ist es für sie besser, den Status einer langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen zu beantragen. Es ist sogar noch günstiger.
      Hierzu stellt das IND folgende Informationen bereit https://ind.nl/Paginas/Economisch-niet-actieve-EU-langdurig-ingezetene.aspx

      • Erik2 sagt oben

        Lieber Prawo,

        Wenn das, was Sie sagen, in dieser Situation nicht korrekt ist, folgen Sie Ihrem eigenen Link und schauen Sie unter Ausnahmen nach:

        In den folgenden Situationen ist ein Verzicht nicht zwingend erforderlich: Sie sind mit einem niederländischen Staatsangehörigen verheiratet. Oder Sie sind eingetragener Partner eines niederländischen Staatsangehörigen.

        Klar, oder? Meine Frau hat übrigens die Aufenthaltserlaubnis für EU-Daueraufenthalte, ich stimme Ihnen zu, dass diese oft ausreicht, wie Sie oben beschrieben haben.

        • Janus sagt oben

          Der Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit steht und fällt mit der Heirat. Siehe Elines Antwort und den in dieser Antwort bereitgestellten Link zum IND. Der Fragesteller Alex gibt deutlich zu verstehen, dass er ein Problem darin sieht, dass er weder verheiratet noch in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Seine Partnerin läuft Gefahr, ihre thailändische Staatsangehörigkeit zu verlieren, wenn sie ihre niederländische Staatsangehörigkeit nicht offenlegt.
          Für einen einfachen Lebensgemeinschaftsvertrag würde Alex gut darüber nachdenken, einen Notar aufzusuchen. Aber eine einfache legale Ehe kann günstiger sein.

        • Recht sagt oben

          Sie übersehen, dass es in jedem Land um seine eigenen Staatsangehörigen geht: Thailand bestimmt, wer thailändisch ist, und die Niederlande regeln, wer niederländischer Staatsbürger ist, werden kann und bleiben kann.

          Die Niederlande können daher eine Bedingung stellen, dass jemand auf die thailändische Staatsangehörigkeit verzichtet. Die Niederlande können in bestimmten Situationen auch zulassen, dass jemand seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behält. Sie erinnern sich an Letzteres, aber auch das hat hier niemand bestritten.

          Thailand kümmert das jedoch nicht. Um die thailändische Staatsangehörigkeit zu erhalten und zu behalten, muss man sich lediglich mit dem thailändischen Recht befassen (und nur dort).

          Es ist gut zu lesen, dass sich Ihre Partnerin für den in ihrer Situation besten Aufenthaltsstatus entschieden hat. Dies gibt ihr völlige Aufenthaltsfreiheit in den Niederlanden, die Möglichkeit, sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat niederzulassen und aus jedem Land problemlos (in der Regel innerhalb eines Jahres) in die Niederlande zurückzukehren.

        • Rob V. sagt oben

          Auch das IND weiß nicht alles. Ich habe sie zweimal gefragt, wie sie zu dem Schluss gekommen sind, dass Thailänder automatisch die thailändische Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie einen niederländischen (verheirateten oder unverheirateten) Partner angenommen haben, und habe mich dabei auf die Staatsangehörigkeitsbescheinigung verwiesen. Hatte nie eine vernünftige Reaktion darauf.

          Das sagt das IND (aber was wissen sie über thailändisches Recht? Betrachten Sie es als einen schlecht informierten Service des IND für den Bürger) auf der Webseite von Prawo:

          -
          Sie verlieren automatisch Ihre thailändische Staatsangehörigkeit.
          Was bedeutet das

          Sie dürfen Ihre thailändische Staatsangehörigkeit nicht behalten, wenn Sie niederländischer Staatsangehöriger werden. Das thailändische Gesetz besagt, dass Sie automatisch Ihre thailändische Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit erwerben. Sie müssen daher keinen Antrag auf Verzicht auf Ihre Staatsangehörigkeit bei der thailändischen Regierung stellen.

          Was hast du zu tun?

          Sind Sie niederländischer Staatsbürger geworden? Sie müssen dies selbst der thailändischen Regierung melden. Sie werden dann im thailändischen Regierungsanzeiger veröffentlichen, dass Sie Ihre thailändische Staatsangehörigkeit verloren haben. Sie müssen diese Veröffentlichung (oder eine Kopie davon) an das IND senden.

          Bitte beachten Sie: Sind Sie mit einem niederländischen Staatsangehörigen verheiratet? Das thailändische Gesetz besagt, dass Sie Ihre thailändische Staatsangehörigkeit nicht automatisch verlieren. Sie können auf Ihre thailändische Staatsangehörigkeit verzichten, dies ist jedoch nicht zwingend. Das niederländische Recht besagt, dass Sie nicht verzichten müssen, wenn Sie mit einem niederländischen Staatsangehörigen verheiratet sind.

          Sind Sie niederländischer Staatsbürger geworden? Sie können dies der thailändischen Regierung melden. Sie müssen keine IND-Dokumente über den Verlust Ihrer thailändischen Staatsangehörigkeit einreichen. Das IND weiß, dass Sie diese Staatsangehörigkeit automatisch verlieren.
          -

          Ich habe immer noch keine Ahnung, wie sie dorthin gekommen sind ... und es ist auch verwirrend. Das IND geht seit Jahren fälschlicherweise davon aus, dass Thailänder bei der Einbürgerung ihre Staatsangehörigkeit verlieren und man nichts unternehmen muss, schreibt aber etwas weiter unten, dass man sich melden muss, wenn man auf seine thailändische Staatsangehörigkeit verzichtet und dies im Amtsblatt der thailändischen Regierung erscheint Dies zum IND. äh???

          Fazit: Einbürgerung und Heirat (oder Hausarzt) mit einem Niederländer = kein Problem. Unverheiratet zu sein, kann zu Ärger, Verwirrung oder Problemen mit den Behörden in den Niederlanden oder Thailand führen, insbesondere wenn Sie den Mund aufmachen. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, denke ich.

  8. Theo sagt oben

    Das thailändische Gesetz unterscheidet zwischen männlichen und weiblichen Staatsangehörigen.
    Ein erwachsener Mann kann niemals zwei Nationalitäten haben. Wenn ein junger Mensch 18 Jahre alt wird und zwei Nationalitäten besitzt, muss er sich für eine dieser beiden entscheiden. Wählt er die Staatsangehörigkeit Thailands, ist er ebenfalls zum Dienst verpflichtet.
    Eine Frau/ein Mädchen kann niemals ihre Staatsangehörigkeit verlieren (nur wenn sie dies in Thailand mit dem richtigen Beamten tut und es alleine tun muss, ohne vor anderen Personen zu stehen, kann sie auf ihre Staatsangehörigkeit verzichten). Das bedeutet, dass sie jederzeit thailändische Staatsbürgerin bleibt, auch wenn sie eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat.
    Mit der thailändischen Regierung muss man sich nicht schwertun, denn das ist dort vollumfänglich bekannt und gesetzlich geregelt.
    Offiziell ist es einem niederländischen Beamten aus diesen Gründen nicht einmal gestattet, ihren thailändischen Pass einzuziehen.
    Die offiziellen Gesetze konnten wir damals bei der thailändischen Botschaft anfordern. Ja, wir hatten damals auch einen niederländischen Beamten, der glaubte, es besser zu wissen.
    Daher spielt es für Thailand keine Rolle, ob Sie verheiratet sind oder nicht, wohl aber, ob Sie ein Mann oder eine Frau sind.
    So geht Thailand damit um. Erkundigen Sie sich immer bei der Botschaft, ob sich die Gesetzgebung geändert hat.

    • Recht sagt oben

      Theo schreibt unter anderem
      „Eine Frau/ein Mädchen kann niemals ihre Staatsangehörigkeit verlieren (nur wenn sie dies in Thailand mit dem richtigen Beamten tut und es alleine tun muss, ohne vor anderen Personen zu stehen, kann sie auf ihre Staatsangehörigkeit verzichten). Das bedeutet, dass sie jederzeit thailändische Staatsbürgerin bleibt, auch wenn sie eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat.“

      Das bedeutet, dass für eine Thailänderin, die sich einbürgern möchte, die Kosten eines Verzichts viel zu hoch sind. Das ist AUCH ein Grund, warum jemand bei der Einbürgerung als niederländischer Staatsbürger nicht auf seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit verzichten muss.

    • Rob V. sagt oben

      Lieber Theo, im thailändischen Staatsangehörigkeitsgesetz werden Männer und Frauen im Hinblick auf den Verlust der Staatsangehörigkeit seit Jahren gleich behandelt. Es stimmt, dass eine Frau von außerhalb leichter Thailänderin werden kann als ein Mann, Sie haben also teilweise Recht, dass das thailändische Gesetz für Männer und Frauen unterschiedliche Regeln hat.

      Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde bei fast jeder Leserfrage zu diesem Artikel unter Tränen zitiert, ich hatte gehofft, dass eine Cut/Paste-Arbeit entfallen könnte. Hier ist, was das thailändische Gesetz sagt:

      -

      NATIONALITÄTSGESETZ
      Kapitel 2. Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit

      § 13. Ein Mann oder eine Frau mit thailändischer Staatsangehörigkeit, die einen Ausländer heiratet und gemäß dem Gesetz über die Staatsangehörigkeit seiner Frau oder ihres Mannes die Staatsangehörigkeit der Ehefrau oder des Ehemanns erwerben kann Wenn er oder sie die thailändische Staatsangehörigkeit aufgeben möchte, kann er oder sie vor dem zuständigen Beamten eine Erklärung seiner Absicht gemäß der in den Ministerialverordnungen vorgeschriebenen Form und Weise abgeben.

      Abschnitt 14 (über Personen, die mit einer anderen Nationalität geboren wurden und auf ihre thailändische Staatsbürgerschaft verzichten können)

      Abschnitt 15: dass eine Person bei der Einbürgerung auf die thailändische Staatsangehörigkeit verzichten kann

      Abschnitt 16: Eine Frau, die durch ihren Ehemann Thai wurde und dann bla bla bla
      usw. usw.
      -

      Quelle: https://www.refworld.org/pdfid/506c08862.pdf

      Die letzte Aktualisierung des thailändischen Gesetzes erfolgte vor mehr als 10 Jahren, aber wie ich in meiner ersten Antwort schrieb, scheinen nicht alle Beamten das zu wissen und sind immer noch der Meinung, dass mehrere Staatsangehörigkeiten nicht zwischen Mann und Frau unterscheiden können oder können. Frau, wo das Gesetz früher dies tat, jetzt aber seit Jahren von „Mann oder Frau“ oder „einer Person“ spricht.

  9. Recht sagt oben

    Ich habe gerade nachgeschaut, was die niederländischen Behörden dazu sagen.
    Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit orientiert sich das IND an der Länderliste der Vereinten Nationen. Die aktuellste Liste der Abstandsregelungen stammt vom 5. Januar 2017: https://nvvb.nl/nl/nieuws/nieuwe-landenlijst-wbn-2017-1-gepubliceerd/

    Für Thailand heißt es in der aktuellen Liste:

    „A (= automatischer Verlust) und manchmal B (= Verzicht ist möglich).
    Der (automatische) Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit wird nach Veröffentlichung in der wirksam
    Amtsblatt der thailändischen Regierung.

    Gemäß Abschnitt 13 des thailändischen Staatsangehörigkeitsgesetzes verliert eine Person thailändischer Staatsangehörigkeit, die mit einer Person nicht thailändischer Staatsangehörigkeit verheiratet ist, nicht automatisch die thailändische Staatsangehörigkeit, wenn sie in die Staatsangehörigkeit des Ehegatten eingebürgert wird.

    Er oder sie kann jedoch auf die thailändische Staatsangehörigkeit verzichten.
    Dies wird in den Niederlanden nicht verlangt, da diese Person unter eine der Ausnahmekategorien fällt (Artikel 9 Absatz 3 RWN).

    Thailändische Personen, die mit einem nicht niederländischen Partner verheiratet sind, verlieren automatisch ihre thailändische Staatsangehörigkeit, wenn sie die niederländische Staatsangehörigkeit erwerben.
    Dies gilt auch für eine thailändische Person, die mit einem thailändischen Partner verheiratet ist.“

    Denken Sie daran, dass es beim IND in allen Fällen um die Einbürgerung geht. Also auch darüber, ob das Abstandsgebot eingeführt werden soll oder nicht.
    Die Gemeinde ist ein Vermittler (z. B. ein verherrlichter Postbote) und gibt nur Ratschläge. Kommunale Beamte verwenden die oben genannte Länderliste. Sie möchten sich auch absichern, um zu verhindern, dass sie eine Beschwerde erhalten und die Gemeinde die (ziemlich hohen) gezahlten Gebühren zurückzahlen muss. Daher wird regelmäßig davon abgeraten, einen Antrag zu stellen, und die Naturalisandis werden gebeten, eine Entschädigungserklärung zu unterzeichnen, wenn sie dennoch einen Antrag stellen möchten.


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