Frage eines Lesers aus Thailand: Legalisierung von Dokumenten der thailändischen Steuer- und Zollbehörde
Liebe Leserinnen und Leser,
Legalisierung von Dokumenten für die thailändischen Steuerbehörden. Insbesondere für Menschen wie mich (75 Jahre alt), die nicht selbst in die Niederlande reisen können und praktisch keine Familie haben, die helfen kann.
Ich habe bereits viele Informationen gesammelt, aber mir ist immer noch unklar, wie das korrekte Vorgehen ist. Wie genau läuft das Verfahren ab? Ich beziehe selbst eine staatliche ABP-Rente und AOW.
Ein Vermittler wie Visumdienst Breda kann Ihnen viel erleichtern. Die erste Phase ist jedoch oft unklar. Denken Sie beispielsweise daran, eine Unterschrift auf einem Jahresauszug der ABP, der SVB, einem Steuerbescheid usw. beglaubigen zu lassen. Wie genau gehen Sie dabei vor? An welche Behörden müssen Sie sich wenden?
Die Übersetzung scheint ebenfalls schwierig und zudem teuer zu sein. Die thailändische Botschaft oder das Konsulat verlangt, dass die Erklärung mindestens in englischer Sprache vorliegt.
Die CDC legalisiert Dokumente dieser Behörden direkt. Doch wie funktioniert das für Personen, deren Rente von einer anderen Behörde stammt? Und vor allem: Wie lange dauert das gesamte Verfahren und wie hoch sind die Kosten? Und welche Konsequenzen hat es, wenn die Legalisierung nicht gelingt?
Ich glaube, es gibt bereits Leute, die sich damit befassen. Schließlich muss jeder, der sich länger als 180 Tage in Thailand aufhält, eine Steuererklärung bei der thailändischen Steuer- und Zollbehörde einreichen. Gilt das nicht auch für Personen, die staatliche Renten, Pensionen von Regierungsstellen oder Betriebsrenten beziehen?
Ich habe meine Steuererklärung kürzlich elektronisch eingereicht. Sie können aber davon ausgehen, dass bei einer Steuerprüfung trotzdem Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Leendert
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Lieber Leendert,
Hier seit Dezember 2023, aber erst im Oktober 2024 offiziell ausgewandert.
Jetzt ist er 57 Jahre alt und bezieht eine RVU-Leistung von der ABP (staatliche Leistung), die sich im Rentenalter auf 50 % erhöht.
als eine ABP-Rente + AOW).
Ich habe letztes Jahr auch in Thailand meine Steuererklärung eingereicht.
Teils deshalb, weil ich von den niederländischen Steuerbehörden einen sehr hohen Betrag zurückerhalten habe.
Deshalb dachte ich, ich würde die Steuern, die ich in den Niederlanden gezahlt habe, zurückbekommen.
Deshalb habe ich vorsichtshalber letztes Jahr in Thailand eine Steuererklärung abgegeben.
Die einzigen Unterlagen, die ich mitgenommen habe, waren Kontoauszüge meiner thailändischen Bank, aus denen alle meine Einzahlungen hervorgingen.
Außerdem mein gelbes Heft, mein thailändischer Personalausweis und mein niederländischer Reisepass.
Nichts wurde legalisiert usw.
Ich habe dieses Jahr keine Steuererklärung abgegeben und warte ab, was passiert.
In den Niederlanden werden bereits Steuern von einer staatlichen Rente der ABP und AOW einbehalten.
Daher müssen Sie in Thailand keine Steuern zahlen.
Meines Wissens gilt weiterhin die Regel, dass man nicht in zwei Ländern Einkommensteuer zahlen muss.
Das könnte ab dem nächsten Jahr ganz anders sein, wenn der neue Vertrag in Kraft tritt.
In diesem Blog werden regelmäßig Neuigkeiten zu diesen Entwicklungen veröffentlicht.
Viele Grüße, Rob.