Liebe Leserinnen und Leser,

Im Dezember letzten Jahres habe ich beim Auswärtigen Finanzamt einen Antrag auf Befreiung vom Lohnsteuerabzug gestellt, da meine bisherige Befreiung am 1. März 2019 enden sollte. Alle erdenklichen Kopien und ein Nachweis über die Abmeldung aus den Niederlanden müssen beigefügt werden.

Ich habe im Februar einen Brief erhalten, dass mein Antrag nicht vollständig sei, ich müsse einen Nachweis über den steuerlichen Wohnsitz vorlegen und diesen Antrag innerhalb von 6 Wochen einreichen, damit mein Antrag weiter bearbeitet werden könne. Ich habe darauf geantwortet, dass die Menschen sich an das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Thailand usw. halten müssen und dass ich Einspruch erheben würde, wenn sie Steuerbeträge einbehalten würden.

Jetzt habe ich letztes Wochenende gesehen, dass die Lohnsteuer von meiner Rentenleistung abgezogen wurde, während die Korrespondenz mit Heerlen noch läuft, weil ich noch keine Nachricht erhalten habe bzw. eine Bestätigung einer Absage erhalten. Ich habe meine Pensionskasse diesbezüglich angerufen und sie hat mir bestätigt, dass dies im Namen der Steuer- und Zollverwaltung Buitenland Heerlen geschieht. Auch der Belastungsdienst Heerlen hat angerufen. Es wird empfohlen, auf eine Nachricht aus Heerlen zu warten.

Nun meine Frage, ist das möglich? Mir ist bekannt, dass die Amtszeit am 1. März 2019 enden würde. Soll ich jetzt Einspruch einlegen oder auf eine Nachricht aus Heerlen warten?

Vielleicht kann jemand seine Meinung dazu äußern.

Regards,

Hennie

25 Antworten auf „Können die niederländischen Steuerbehörden die Lohnsteuer einfach ohne Benachrichtigung einbehalten?“

  1. ruud sagt oben

    Was ist das Problem beim Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit?
    Wenn Sie angeben, dass Sie in Thailand leben, müssen Sie dies nachweisen. Die bloße Angabe reicht nicht aus, ebenso wie die Nichtabmeldung aus den Niederlanden.
    Als Nachweis akzeptieren die niederländischen Steuerbehörden die Zahlung von Steuern in Thailand oder zumindest die Abgabe einer Steuererklärung.

    Es erscheint mir nicht unangemessen, dass eine Steuerbehörde als Beweis die Registrierung bei der thailändischen Steuerbehörde sehen möchte und nicht alle möglichen anderen Papiere.
    Schließlich kommt es darauf an, wo die Steuern erhoben werden, das ist das Einzige, was für die Steuerbehörden zählt.

    • Henry Em sagt oben

      Lieber Ruud,

      Das ist nicht meine Frage, die Lohnsteuer wurde bereits einbehalten, es gab noch keine Ablehnung, und Sie wissen sehr gut, dass Heerlen auch das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Thailand einhalten muss.
      Die Herren Lammert de Haan und Eric haben dazu bereits viel geschrieben.

  2. John Chiang Rai sagt oben

    Im ersten Fall ist es nicht das Finanzamt, das diese Lohnsteuerkosten abzieht, sondern in Ihrem Fall die Pensionskasse, die verpflichtet ist, diese Kosten an das Finanzamt abzuführen.
    Solange diese Stelle, die Sie bezahlt, vom Finanzamt kein grünes Signal für diese Abgabekosten erhält, ist sie darüber hinaus zur Zahlung dieser Abgaben verpflichtet.
    Erst wenn Sie das korrekte Verfahren durchlaufen haben, sodass Sie unter anderem eindeutig nachweisen können, dass Sie nun in Thailand steuerlich ansässig sind und bereits aus den Niederlanden abgemeldet wurden, wird dieses Signal auf Grün geschaltet.
    Solange dieser Befreiungsantrag nicht zur Zufriedenheit des Finanzamtes gestellt wurde, muss Ihre Rentenversicherung dies weiter einbeziehen.

  3. Alexander sagt oben

    Lohnsteuer in NL zahlen, für mich völlig in Ordnung, aber Sozialversicherungsbeiträge und ZVW-Prämien, auf die ich als abgemeldete Person (im RNI registriert) keinen Anspruch habe, gehen mir zu weit.
    Einer meiner Rentenversicherer weigert sich, dies anzupassen und verlangt eine Befreiung von der niederländischen Steuerbehörde. Der andere hat sich von selbst gut geschlagen. Ich lebe von meinen Ersparnissen und erhalte meine Rente auf einem NL-Konto. Es ist in Ordnung, darauf Steuern zu zahlen.
    Das Befreiungsformular beginnt bereits mit der Anforderung, dass Sie eine Steuerbescheinigung aus Thailand einreichen müssen, andernfalls wird der Antrag nicht bearbeitet. Aber ich WILL überhaupt keine Steuerbefreiung! Ich möchte Prämienbefreiung für Dinge, auf die ich keinen Anspruch habe. Logisch, oder? Ich möchte auch nicht für Erdnussbutter im Supermarkt bezahlen, die ich nicht kaufe.
    Liege ich falsch und/oder hat jemand Erfahrung?

    • Lammert de Haan sagt oben

      Lieber Paul,

      Sie sehen es teilweise richtig und möglicherweise teilweise falsch.

      Was die Sozialversicherungsbeiträge und den einkommensabhängigen Beitrag nach dem Krankenversicherungsgesetz betrifft, haben Sie in der Tat Recht: Sie gehören nicht zum Kreis der Versicherten.

      Es gibt einige Rentenversicherungsträger und Versicherer, die auch dann eine Befreiung beim Finanzamt beantragen, wenn Sie im Ausland wohnen. Eine davon ist ACHMEA. Und eigentlich ist das zu verrückt, um es in Worte zu fassen. Das würde bedeuten, dass eine alte Oma von 90 Jahren in den Niederlanden eine Befreiung von der Kfz-Steuer beantragt, weil sie kein Auto besitzt. Das sei allerdings „höchst ungewöhnlich“. Eine solche Freistellungsbescheinigung wird daher von der Finanz- und Zollverwaltung nicht ausgestellt.

      Bei der Lohnsteuer ist es wichtig zu wissen, ob es sich um eine private Rente oder eine staatliche Rente handelt. Private Renten werden in den Niederlanden nicht besteuert, staatliche Renten hingegen schon. Ohne Freistellungserklärung müssen Ihre Pensionskassen die Lohnsteuer einbehalten. Handelt es sich jedoch um eine private Altersvorsorge, erhalten Sie zusätzlich zu den nicht geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen auch eine Erstattung der nicht geschuldeten Lohnsteuer in einer Erklärung.

      Um auch eine Rückerstattung des Zvw-Beitrags zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Steuer- und Zollverwaltung/Büro Arnheim einreichen. Eine anschauliche Beschreibung, wie das funktioniert, finden Sie im folgenden Weblink. Sie können das erforderliche Formular auch über diesen Weblink herunterladen:

      https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/themaoverstijgend/programmas_en_formulieren/verzoek_teruggaaf_inkomensafhankelijke_bijdrage_zvw_buitenland

      • Alexander sagt oben

        Lieber Lambert,

        Ich habe tatsächlich angefangen, ein wenig an mir selbst zu zweifeln, aber so verrückt finde ich das offenbar nicht. Vielen Dank für deine Antwort. Ich selbst habe zwei Rentenversicherungsträger: Nationale Nederlanden und Aegon. NN hat alleine ganz gut abgeschnitten, aber Aegon weigert sich ohne Ausnahmeerklärung. Ich habe diesen Antrag heute per Post eingereicht, aber ich habe große Angst, weil Frage 2 sich sofort auf die erforderliche thailändische Steuererklärung bezieht, mit dem Zusatz (der mir höchst irritierend und sogar pedantisch erscheint), dass ohne diese thailändische Erklärung niemand bereit ist, die einzureichen Anwendung. Ich habe daher nur mit einem Stift auf die Erklärung verwiesen, die ich abgeben darf, und wo ich schreibe, dass ich keine Befreiung von der Lohnsteuer beantrage, sondern dass ich die Erdnussbutter, die ich nicht bezahlen darf, nicht bezahlen möchte verbrauchen.
        Übrigens noch eine schöne Sache: Auf ein Schreiben an die Steuer- und Zollverwaltung, die Mahnung und die diesbezügliche Beschwerde an den Generaldirektor habe ich immer noch keine Antwort erhalten. Nichts, überhaupt nichts, nicht einmal eine Empfangsbestätigung. Das liegt jetzt beim Nationalen Ombudsmann (aber abgesehen von einer Empfangsbestätigung vor 3 Wochen bleibt es auch dort beängstigend still.
        Habt ihr dazu Ideen?
        Beste Grüße, Paul

        • Lammert de Haan sagt oben

          Lieber Paul,

          Ich habe bereits geschrieben, dass AEGON zu den Rentenversicherungsträgern gehört, die sich ständig weigern, auf den Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und den einkommensabhängigen Beitrag zum Krankenversicherungsgesetz zu verzichten, während Menschen mit Wohnsitz im Ausland aus dem Kreis der Versicherten herausfallen.

          Bezüglich Ihres Antrags auf Befreiung von der Lohnsteuer und den Krankenversicherungsbeiträgen haben Sie sich alle Mühe gegeben. Jetzt heißt es warten

          Was Sie noch tun können, ist, einen Einspruch beim Finanzamt/Büro Heerlen einzureichen. Sie müssen dies innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt einer Zahlung von AEGON tun.

          Dieser Einspruch wird höchstwahrscheinlich zurückgewiesen, woraufhin Sie beim Gericht von Breda Berufung einlegen können. Der Widerspruchsbescheid muss ebenfalls innerhalb von 6 Wochen nach der Zurückweisung Ihres Widerspruchs eingereicht werden.

          Ich erledige einen solchen Job nun schon seit über anderthalb Jahren für einen thailändischen Kunden. Das ist also auch ein langer Weg. Kürzlich (also nach mehr als anderthalb Jahren) hat die Steuer- und Zollverwaltung/Heerlen beim Gericht eine Klageerwiderung eingereicht.

          • Alexander sagt oben

            Lieber Lambert,

            Ich bin sehr positiv berührt von Ihrem Kommentar. Ich würde gerne den direkten Kontakt zu Ihnen pflegen, vielleicht können wir beide davon profitieren und vielleicht auch die Leser von Thailandblog. Gerne erläutere ich dies näher per E-Mail. Meine E-Mail-Adresse ist [E-Mail geschützt] . Ich hoffe, der Moderator erlaubt mir, es Ihnen mitzuteilen.
            Ich schaue interessiert auf meinen Posteingang.
            Mit freundlichen Grüßen,
            Alexander

            • Lammert de Haan sagt oben

              Lieber Paul,

              Vielen Dank für Ihre sympathische Antwort. Ich habe Ihnen bereits eine Nachricht über Ihre E-Mail-Adresse gesendet. Vielleicht „höre“ ich dann auch, was Du AEGON gegenüber getan hast.

              Ich habe jetzt einen Eintrag für den Thailand-Blog über die Aktionen von AEGON und die zu tunden Maßnahmen geschrieben. Vielleicht kann ich Ihre Erkenntnisse darin einfließen lassen.

              Regards,

              Lammert.

          • Lammert de Haan sagt oben

            In meiner früheren Antwort an Paul habe ich AEGON falsch geschrieben. Das muss jedoch ACHMEA sein.

          • Recht sagt oben

            Mich interessiert nun, warum sich die Steuer- und Zollverwaltung weiterhin vor Gericht wehrt und worauf das beruht.

  4. Bz sagt oben

    Hallo Henry,

    Offenbar haben Sie die Nachricht verpasst, dass die Lohnsteuerbefreiung für alle im Ausland lebenden Personen seit 2015 aufgehoben wurde. Soweit ich weiß, haben die Steuerbehörden dies bei vielen nicht angewendet, aber sie können mit einer hohen Nachzahlung rechnen, um den erhaltenen Überschuss zurückzuzahlen. Dem wurde bereits viel Aufmerksamkeit geschenkt. Daher denke ich, dass Ihr Vorgehen der Steuerbehörden nichts mit Ihrem Antrag zu tun hat.

    Mit freundlichen Grüßen. Bz

    • Ez sagt oben

      Erhielt 2015 durch das Central Appeals Board eine Befreiung von der Lohnsteuer
      Ich würde sagen, Ausdauer siegt

      • Lammert de Haan sagt oben

        Lieber EZ,

        Haben Sie gegen eine Ablehnung durch die Steuer- und Zollverwaltung/Amt Heerlen Einspruch eingelegt? Dann haben Sie wahrscheinlich beim Gericht von Breda Berufung eingelegt.

        Kannst du dazu noch etwas sagen? Im Namen eines in Thailand lebenden Mandanten habe ich derzeit auch eine Klage gegen eine solche Ablehnung. Das geht schon seit über anderthalb Jahren so. Die Steuer- und Zollverwaltung/Amt Heerlen hat kürzlich (also nach anderthalb Jahren!) eine Klageerwiderung beim Gericht eingereicht.

        Würde es Ihnen etwas ausmachen, mir über meine E-Mail-Adresse einige Informationen dazu zu senden? Ich wäre sehr dankbar.

        Meine E-Mail-Adresse ist [E-Mail geschützt] .

        Vielen Dank im Voraus.

  5. Gertg sagt oben

    Soweit ich weiß, ist es normal, dass man trotz Widerspruch zahlt. Wenn Sie im Recht sind, erhalten Sie die gezahlte Lohnsteuer ohne weiteres auf Ihr Konto zurückerstattet.

  6. Puuchai Korat sagt oben

    Lieber Heinrich,

    Ich habe auch vor Kurzem einen Antrag gestellt, der bis 2025 bewilligt wurde.

    Wenn Sie in Thailand eine Steuererklärung eingereicht haben, müssen Sie beim Finanzamt die Formulare RO 21 und RO 22 anfordern und diese bei den niederländischen Steuerbehörden einreichen.

    Ich gehe davon aus, dass die zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet wird. Zumindest war das bei mir der Fall. Die niederländischen Steuerbehörden geben dies an die Pensionskasse weiter. Geben Sie unbedingt das Datum an, an dem Sie die Befreiung beantragen, in Ihrem Fall ab dem Datum, an dem der Abzug nun (fälschlicherweise) vorgenommen wird.

    Erfolg damit.

  7. Marc sagt oben

    Während ich es lese, Hennie, läuft Ihre Steuerbefreiung jetzt ab und die neue Befreiung wurde noch nicht gewährt. Es gibt also für eine Weile kein „Freistellungsrecht“ mehr. Sobald Sie nachgewiesen haben, dass Sie in Thailand eine Steuererklärung abgeben, wird die Befreiung voraussichtlich gewährt. Es wird immer empfohlen, rechtzeitig eine neue Ausnahmegenehmigung zu beantragen, und das letzte Mal habe ich dies im August für eine Ausnahmegenehmigung getan, die am 31. Dezember abgelaufen ist. Dann wurde alles pünktlich arrangiert.
    Es gibt noch einige Unklarheiten … Sie hatten bereits eine Ausnahmegenehmigung, also eine private Rente? Beziehen Sie bereits eine staatliche Rente, von der nun die Steuergutschrift abgezogen wird?
    Es scheint, dass einige in diesem Blog von der Steuergutschrift sprechen (wird von der Steuer abgezogen), während Hennie von der Lohnsteuer (= Steuer) spricht.

    • Henry Em sagt oben

      Vielen Dank für Ihre Antwort.
      Ich warte immer noch auf den Bericht aus Heerlen.

  8. Henk sagt oben

    Diesen Rat habe ich kürzlich von meinem thailändischen Anwalt erhalten.

    Jede ausländische natürliche Person wird in einem bestimmten Kalenderjahr steuerpflichtig in Thailand, wenn sie sich im betreffenden Kalenderjahr mindestens 180 Tage in Thailand aufhält. Um diesen Status zu bestätigen, muss die ausländische Person nicht einmal eine thailändische Steueridentifikationskarte einholen, obwohl es für eine ausländische Person möglich ist, eine Steueridentifikationskarte von einem örtlichen Finanzamt zu erhalten, wenn sie persönliche Einkommensteuer nach Thailand zahlen muss. Der Besitz einer thailändischen Steueridentifikation ist in keiner Weise ein Beweis dafür, dass ein nicht-thailändischer Staatsbürger den Status eines thailändischen Steueransässigen hat. Wenn Sie in Ihrem Reisepass mindestens 180 Tage in Thailand verbracht haben, beweisen Sie, dass Sie als Steuerinländer in Thailand ansässig sind.

    Wenn Sie also (mit Ihrem Reisepass) nachweisen können, dass Sie sich mehr als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufhalten, sind Sie nach thailändischem Recht ein Steuerinländer. Warum Heerlen weitere Informationen von den Steuerbehörden in Thailand bezüglich der steuerlichen Ansässigkeit benötigt, ist mir daher ein Rätsel.

    • ruud sagt oben

      Der Status als Steuerinländer beweist nicht, dass Sie in Thailand auch Steuern zahlen, sondern nur, ob Sie dazu verpflichtet sind.
      Der Besitz einer Steuernummer kann auch nur für das Jahr gelten, in dem diese vergeben wurde, denn das bedeutet nicht zwangsläufig, dass man sich im Folgejahr länger als 180 Tage in Thailand aufgehalten hat und somit Steuern zahlen müsste.

      Der Ansatz der niederländischen Steuerbehörden scheint darin zu bestehen, dass Sie zumindest irgendwo Steuern zahlen.
      Das ist wahrscheinlich der Grund, warum sie so schwierig sind.
      Sie wollen durch eine Befreiung verhindern, dass Sie in den Niederlanden keine Steuern zahlen, während Sie in Thailand keine Steuern zahlen, einfach weil Sie sich nicht bei den thailändischen Steuerbehörden registrieren.
      Ich persönlich finde daran nichts auszusetzen.
      Regierungen werden mit Steuergeldern bezahlt und Infrastruktur wird mit Steuergeldern bezahlt.
      Dazu muss jeder seinen Beitrag leisten.

      • Henk sagt oben

        Es stimmt, was Sie sagen, aber es liegt nicht in der Verantwortung der niederländischen Steuerbehörden, sicherzustellen, dass Sie in Thailand Steuern zahlen. Die niederländischen Steuerbehörden müssen sicherstellen, dass Steuerzahler in den Niederlanden Steuern zahlen, und das Gleiche gilt für die thailändischen Steuerbehörden, jedoch für Thailand. Wenn sie kooperieren wollen, ist das in Ordnung, aber das sollte nicht auf die Person abgewälzt werden, insbesondere wenn es nicht immer einfach ist, eine Erklärung der thailändischen Steuerbehörden und/oder eine andere Kooperation zu erhalten.

        Glauben Sie wirklich, dass die thailändischen Steuerbehörden genauso hart daran arbeiten, sicherzustellen, dass thailändische Steuerzahler in den Niederlanden ihre Steuern in den Niederlanden zahlen? Ich wage zu behaupten, dass die überwiegende Mehrheit der Länder das Gleiche tut und lediglich dafür sorgt, dass die Steuer im eigenen Land und nicht außerhalb gezahlt wird. Wie üblich müssen die Niederlande der Klassenbeste sein, auch auf Kosten ihrer eigenen Bürger.

  9. Khun Jan sagt oben

    Eigentlich bin ich neugierig auf die Befreiung von der Lohnsteuer, wenn ein Teil Ihrer Rente bei ABP angespart und später an einen privaten Pensionsfonds überwiesen wurde. Wird eine Befreiung von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen anteilig gewährt?

    • Lammert de Haan sagt oben

      Lieber Khun Jan,

      Ich gehe davon aus, dass Ihre bei ABP angesammelte Rente teilweise aus einer Regierungsposition stammt.
      und teilweise mit einer privaten Party. Wenn diese Partei auch der ABP angeschlossen ist (was häufig im Bildungs- und Gesundheitswesen vorkommt), wird nur die während der Regierungsfunktion angesammelte Rente erhoben.

  10. Khun Jan sagt oben

    Lieber Lambert,
    Ich war mit meiner Frage nicht vollständig. Ein Teil meiner Rente wurde tatsächlich aus einer Regierungsposition aufgebaut. Danach begann ich in der Privatwirtschaft zu arbeiten und meine Rente wurde an einen unabhängigen Pensionsfonds übertragen, der von der ABP getrennt ist. Ist Ihre Antwort auf meine Frage also zutreffend? z.B. Für Ihre Kooperation..

    • Lammert de Haan sagt oben

      Das stimmt, KhunJan. Auch in diesem Fall wird nur die Rente besteuert, die während der Regierungsfunktion erworben wurde. Wenn Sie das selbst nicht wissen, fragen Sie Ihren Rentenversicherungsträger nach einer Aufschlüsselung.


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