Darf man eine Drohne nach Thailand mitnehmen?
Wenn Sie eine Drohne mit Kamera in den Thailand-Urlaub mitnehmen, müssen Sie diese zunächst registrieren. Das gilt sogar für leichte Drohnen wie die DJI Mini. Beginnen Sie mit dem Abschluss einer englischsprachigen Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung muss Ihren Namen, Drohneninformationen und eine Bestätigung enthalten, dass sie in Thailand gilt. Die Versicherungssumme muss mindestens 1.000.000 Baht, etwa 26.000 €, betragen.
Dann registrieren Sie Ihre Drohne lange vor Ihrer Reise online bei CAAT (The Civil Aviation Authority of Thailand) unter uav.caat.or.th. Es kann einige Zeit dauern, bis CAAT Ihre Registrierung genehmigt.
Sobald Sie in Thailand angekommen sind, müssen Sie Ihre Drohne auch bei der NBTC (National Broadcasting and Telecommunications Commission) registrieren. Tun Sie dies online über https://anyregis.nbtc.go.th/sign_up/foreigner/ nach Ihrer Ankunft im Land, da Sie den Einreisestempel Ihres Reisepasses hochladen müssen. Nach der Online-Registrierung beim NBTC erhalten Sie ein Dokument per E-Mail. Gehen Sie damit zu einer thailändischen Bank, um die Registrierungsgebühr von 214 Baht (ca. 6 Euro) zu bezahlen.
Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen. Wenn Ihr Urlaub kürzer als zwei Wochen ist, reicht die Zeit möglicherweise nicht aus, um alles zu organisieren. Planen Sie im Voraus, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Drohne in Thailand einsetzen können!
In der Theorie alles gut, aber ich befürchte, dass in der Praxis viel herumgeflogen wird, ohne rechtskonform zu sein.
Wie viele Touristen, geschweige denn Thailänder, kennen diese Regelung? Und einen Thailänder und etwas Versichertes zu haben, ist eine schlechte Kombination. Aber nützliche Informationen.