Das neue Abkommen mit Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, das am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird und eine quellenstaatliche Steuer auf Renten und Renten beinhaltet, hat bereits für fast alle einen negativen Einkommenseffekt, aber viele in Thailand lebende Niederländer können trotzdem kommen ein paar Stufen höher.

In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, was Sie nach Inkrafttreten des neuen Vertrages noch erwarten können, wenn es sich um eine Rente handelt, die Sie mit Ihrem Ex-Partner selbst begleichen müssen, oder um eine Unterhaltspflicht.

Und ich werde auch auf die Konsequenzen des Weihnachtsurteils des Obersten Gerichtshofs vom 24. Dezember 2021 in Bezug auf eine Zweitwohnung in den Niederlanden eingehen, denn auch diese wird ab 2023 einen finanziellen Verlust verursachen.

Rentenausgleich und Ehegattenunterhalt

Für die Rentenabrechnung nach einer Scheidung lassen sich zwei Regelungen unterscheiden:
a. nach dem 26. November 1981, aber vor dem 1. Mai 1995 geschieden und unter das Rentenurteil (Boon-Van-Loon-Urteil) fällt und
B. nach dem 30. April 1995 geschieden und unter das Versorgungsausgleichsgesetz (VPS-Gesetz) fallen.

Anzeige a. Über die Aufteilung der Rente einigen sich die geschiedenen Ehegatten selbst, selbstverständlich unter Beachtung des Rentenurteils. Der Rententräger bleibt außen vor und zahlt dem (Haupt-)Begünstigten die volle Rente, danach muss er die Rente an den ehemaligen Ehegatten weiterzahlen.

Aus steuerlicher Sicht stellt dies kein Problem dar, wenn Sie bis einschließlich 2023 in Thailand eine private Rente genießen, denn was Sie durch die Weiterzahlung nicht im Saldo haben, können Sie nicht als Einkommen einbringen in Thailand im Jahr, in dem Sie es genießen, und Sie zahlen auch keine persönliche Einkommenssteuer. Für den empfangenden Steuerpflichtigen, der häufig in den Niederlanden wohnt, handelt es sich dann um ein steuerpflichtiges Einkommen.

Aufgrund des neuen Abkommens mit Thailand zahlt der Steuerzahler, der weiterhin in Thailand zahlt und dort wohnt, ab 2024 jedoch „normale“ Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer auf seine Bruttorente, sodass die Einbeziehung dieser Fortzahlung negativ ist Einkommen), ohne dass Sie ein nicht qualifizierter nichtansässiger Steuerzahler sind und was der Fall ist, wenn Sie in Thailand leben, haben Sie Anspruch auf einen Abzug für persönliche Verpflichtungen, während der empfangende Steuerzahler auf dieses, als positives Einkommen, ebenfalls Steuern und Prämien schuldet . Das bedeutet, den gleichen Einkommensbetrag zweimal zu besteuern, sowohl das negative als auch das positive Einkommen: Das ist nur in den Niederlanden möglich!

Diese Situation galt bereits für Personen mit einer in den Niederlanden zu versteuernden staatlichen Rente, gilt nun aber auch für in Thailand lebende niederländische Staatsbürger mit einer Betriebsrente.

Anzeige b. In fast allen Fällen verlangen beide Parteien vom Rententräger, dass er die vereinbarte Ausschüttung unter Beachtung des VPS-Gesetzes abwickelt: Jeder erhält seinen Anteil, es ist keine Fortzahlung erforderlich und es kommt zu keiner Doppelbesteuerung.

Was mit der selbst zu regelnden Rente geschieht, gilt auch im Hinblick auf den Ehegattenunterhalt. Auch hier wird Ihre Bruttorente besteuert, ohne dass Ihnen ein Abzugsanspruch für persönliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel Ehegattenunterhalt, zusteht. Und auch hier wird der Ehegattenunterhalt Ihres in den Niederlanden lebenden Ex-Partners einfach besteuert, als ob nichts falsch wäre!

(JPstock / Shutterstock.com)

Das Weihnachtsurteil des Obersten Gerichtshofs von 2021 und der Zweitwohnsitz in den Niederlanden

Am 24. Dezember 2021 erließ der Oberste Gerichtshof ein vernichtendes Urteil, da die Kapitalertragssteuer von Box 3 einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) darstellte.

Die Abgabe auf Erträge aus Spar- und Anlageerträgen ist seit vielen Jahren Gegenstand kontroverser Diskussionen. Für das Jahr 2017 gingen die Steuerbehörden von einer fiktiven Rendite Ihres Vermögens von 4 % aus. Ab 2017 wurde von einer fiktiven Aufteilung in Sparen und Investieren und mit fiktiven Renditen für diese beiden Gruppen ausgegangen. Es wurde davon ausgegangen, dass das Kapital über 50.000 € angelegt würde, und zwar mit einer höheren Rendite als bei Ersparnissen.

Diese 2017 in Kraft getretene Grundlage wurde vom Obersten Gerichtshof bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Steuerzahler, die nicht (risikoreich) investieren, werden relativ hoch besteuert. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs drohte der Regierung einen Milliardenverlust. Dies veranlasste die Regierung, im Zusammenhang mit dieser Ertragsabgabe eine völlig neue Berechnungsmethode zu entwickeln, die dem Urteil des Obersten Gerichtshofs gerecht wird.

Die Lösung besteht darin, die tatsächliche Höhe der Ersparnisse mit einem realen Festzinssatz zu besteuern und die anderen Vermögenswerte, wie zum Beispiel ein Zweitwohnsitz, mit einem Festzinssatz zu besteuern, der deutlich höher ist. Wenn Sie in Thailand leben, werden Ersparnisse nicht besteuert, aber Ihr Zweitwohnsitz in den Niederlanden wird besteuert, und zwar ab 2023 deutlich mehr als im Jahr 2022.

Angenommen: Im Jahr 2022 haben Sie ein Zweitwohnsitz in den Niederlanden mit einem WOZ-Wert von 350.000 €. Dieser hat noch eine Hypothek von 125.000 €. Der Freibetrag beträgt 50.000 €. Die Basis für das Sparen und Investieren beträgt dann 175.000 €.

Basierend auf den für das Jahr 2022 geltenden Beträgen und Prozentsätzen würden Sie in Box 2.038 3 € Steuern schulden (170 € pro Monat). Durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs und die daraus resultierende neue Systematik erhöht sich dieser auf 4.060 € (338 € pro Monat). Dies stellt somit nahezu eine Verdoppelung dar und wird bereits ab 2023 wirksam.

Bedenken Sie dies auch, wenn Sie einen Zweitwohnsitz in den Niederlanden haben.

Finanzielle Folgen beider Maßnahmen

Ein Zweitwohnsitz in den Niederlanden kann Sie zusammen mit den Folgen der Vertragsänderung und der Tatsache, dass Sie die Abfindung Ihrer Rente oder Ihres Partnerunterhalts weiterhin selbst zahlen müssen, Hunderte von Euro pro Monat kosten!

Dies wiegt umso schwerer, wenn Sie in Thailand von Ihren Ersparnissen leben und daher keine Einkommensteuer schulden. Denn dann gibt es in Thailand keinen steuerlichen Vorteil gegenüber den Nachteilen und man hat regelrecht Pech.

Ein bekannter niederländischer Philosoph, der einmal etwas mit „Fußball“ zu tun hatte, sagte einmal die weisen Worte: „Jeder Nachteil hat seinen Vorteil“ (nein, er war kein niederländischer Gelehrter). Das gilt auch hier, denn trotz der Steuernachteile lässt es sich im „Land des ewigen Lächelns“ mit seinen perlweißen Stränden gut leben. Und das kann etwas kosten! Jedoch?

Lammert de Haan, Steuerfachmann (spezialisiert auf internationales Steuerrecht und Sozialversicherung).

29 Antworten auf „Dunkle Wolken am Horizont für viele Niederländer, die in Thailand leben“

  1. Rebel4Ever sagt oben

    Lieber Lambert,
    Vielen Dank und Kompliment für Ihre klare Erklärung. Mehr Spaß kann man auch nicht machen, aber man ist wenigstens ehrlich und das kann man von den niederländischen Steuerbehörden nicht immer behaupten...

    • Ben Kraynbrink sagt oben

      Kasten 3 ???
      Meine Lebenssituation ist ähnlich, da ich seit 17 Jahren in Brasilien lebe. Ähnlich, weil Brasilien wie Thailand außerhalb der EU liegt. Ab 2016 wurde das Steuergesetz ohne Übergangsmaßnahme geändert. Von diesem Jahr an werden meine AOW und zwei weitere Renten ausschließlich besteuert. Meine Frau darf nicht mehr zusammen mit mir eine Steuererklärung einreichen und zwar als „qualifizierter niederländischer Steuerpflichtiger“ (also mit Feld 2 und 3 und Abzügen inklusive), gerade weil ich außerhalb der EU lebe. Der niederländischen Gesetzgeber sieht sich nicht verpflichtet, dieser Gruppe von Steuerzahlern Vorteile zu gewähren. Vergeblich habe ich wegen des Fehlens einer Übergangsmaßnahme Berufung beim Obersten Gerichtshof eingelegt. Deshalb bin ich überrascht, dass der in Thailand lebende niederländische Steuerzahler nach Box drei veranlagt wird, selbst wenn es sich um ein Haus in den Niederlanden handelt. Höchstens das Einkommen aus diesem Eigenheim kann besteuert werden, jedoch nicht wie „Box 3“. In diesem Fall ist es auch so, dass eine bestehende Hypothek nicht abgezogen werden kann, da es sich um ein Eigenheim außerhalb des Wohnsitzlandes handelt. Brasilien hat ebenfalls ein Doppelbesteuerungsabkommen, aber keine persönliche Einkommenssteuer.

      • Lammert de Haan sagt oben

        Hallo Ben,

        Das zwischen den Niederlanden und Brasilien geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 20. November 1991 geschlossen und trat am 1. Januar 1992 in Kraft.

        Nicht ab 2016, sondern bereits ab 2015 wurde die Unterteilung in qualifizierte und nicht qualifizierte Steuerpflichtige in das Einkommensteuergesetz 2001 aufgenommen. Dies war ein Beitrag von Geert Wilders vom PVV im Toleranzkabinett Rutte I und wurde anschließend vom VVD übernommen.

        Bis einschließlich 2014 konnten Sie sich für die Einstufung als inländischer Steuerpflichtiger (mit Anspruch auf Steuergutschriften und -abzüge) oder für die Einstufung als nichtansässiger Steuerpflichtiger (ohne diese Rechte) entscheiden. Aufgrund des Progressionsvorbehalts lag der Wendepunkt bei einem zu versteuernden Einkommen von etwa 33.000 €.

        Der neue mit Thailand geschlossene Vertrag weist viele Ähnlichkeiten mit dem zwischen den Niederlanden und Brasilien geschlossenen Vertrag auf.
        Für beide Länder gilt eine Quellenstaatsteuer für Sozialversicherungsleistungen sowie private und staatliche Renten.
        Für Rentenzahlungen sieht der mit Brasilien geschlossene Vertrag jedoch eine Ansässigkeitssteuer vor, während der neue mit Thailand geschlossene Vertrag eine Quellenstaatsteuer vorsieht.

        Die Situation bezüglich eines Zweitwohnsitzes in den Niederlanden ist völlig anders als von Ihnen angegeben:
        1. Eine Zweitwohnung ist keine Wohnung zur Selbstnutzung und fällt daher nie unter Box 1 und
        2. Sowohl im Vertrag mit Brasilien als auch im Vertrag mit Thailand wird für ein in den Niederlanden gelegenes Zweithaus das Situsprinzip angenommen, das einer Quellensteuer unterliegt und in Box 3 fällt, jedoch nach Abzug einer etwaigen Hypothek.

        Wenn Sie Probleme mit Ihrer niederländischen Einkommensteuererklärung haben, können Sie mich jederzeit kontaktieren. Ich habe mehrere Kunden in Brasilien.

  2. WM sagt oben

    Wenn die Steuervorteile tatsächlich am 1. auslaufen und auch berücksichtigt wird, dass das Haus in den Niederlanden als Ferienhaus eingestuft ist, kann es sinnvoller sein, sich erneut in den Niederlanden anzumelden und daher kein (teures und günstiges) mehr zu haben mögliche Ausschlüsse) Auslandskrankenversicherung?
    Wie lange können Sie unter Berücksichtigung der obligatorischen Krankenversicherung außerhalb der Niederlande (oder Europas) bleiben und trotzdem von dieser niederländischen Versicherung Gebrauch machen?
    Ist es in diesem Fall vielleicht sinnvoll, eine zusätzliche Krankenversicherung für Thailand abzuschließen?
    Bitte antworten.
    Dank
    WM

    • herman sagt oben

      Für Belgien sind das maximal 6 Monate, für die Niederlande dachte ich maximal 8 Monate. Sie können mich korrigieren, wenn ich falsch liege.

      • Mürrisch sagt oben

        Schläge. In den Niederlanden sind Sie gegen Krankheitskosten pflichtversichert, zahlen daher Prämien und der ZVW-Beitrag wird von den Leistungen abgezogen. Letzteres geschieht automatisch. Wenn Sie sich weniger als 4 Monate in den Niederlanden aufhalten, müssen Sie sich von der städtischen BRP abmelden und die obligatorische Krankenversicherung erlischt ebenfalls automatisch. Viele Krankenversicherungen bieten weltweiten Versicherungsschutz für Reisen außerhalb der EU und bieten daher keine spezifischen Zusatzversicherungen für ein bestimmtes Land an. (Jeder sollte es inzwischen wissen!) Für BE weiß LungAddie, wie die Dinge funktionieren.

        • WM sagt oben

          Vielen Dank, also maximal mehr als 7 Monate in Thailand und mindestens mehr als 4 Monate in den Niederlanden. Deutlich.

      • Lungenaddie sagt oben

        Lieber Hermann,
        Für Belgien ist das völlig anders. Ich habe dies ausführlich beschrieben, hier auf TB, zu finden unter Dateien, hier links: „UNSUBSCRIBE FOR BELGIANS.“
        Darüber gibt es einige Missverständnisse. Ich werde es hier nicht noch einmal beschreiben: Lesen Sie die Akte zur Abmeldung für Belgier unter „Krankenkassen“ und sie wird Ihnen Klarheit verschaffen.
        Bei den 6 Monaten, von denen Sie sprechen, handelt es sich lediglich um die „gesetzliche MELDEPFLICHT“, die Sie gegenüber Ihrer Gemeinde geltend machen müssen, „wenn Sie länger als diese 6 Monate von Ihrem Wohnort abwesend sind.“ Bei einer Dauer von mehr als 1 Jahr gilt die „Gesetzliche Abmeldepflicht“. Alles hat nichts mit der Krankenkasse zu tun. Es gelten völlig andere Regeln.

  3. Mark Willemsen sagt oben

    Hallo Lammert,

    Danke für das Update, danke, dass du es so klar dargelegt hast. Ich habe gelesen, dass der neue Vertrag am 01 in Kraft treten wird. In der aktuellsten Vertragsübersicht der Finanzverwaltung vom 01. Juli 2024.

    (https://www.rijksoverheid.nl/documenten/circulaires/2022/07/11/verdragenoverzicht)

    Das habe ich noch nicht gelesen. Haben Sie eine andere Quelle zu diesem Inkrafttreten?

    Mit freundlichen Grüßen Mark

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo Mark,

      Sie werden den neuen Vertrag zwar noch nicht in der Vertragsübersicht vom 1. Juli 2022 finden. Im Tractantenblad ist er noch nicht veröffentlicht, aber ich glaube immer noch, den Text des neuen Vertrags zu kennen. Dies basiert auf dem Memorandum zur Steuerabkommenspolitik 2020 und wird nicht wesentlich von kürzlich geschlossenen Abkommen abweichen.

      Im Jahr 2020 begannen auf Wunsch Thailands Verhandlungen über einen neuen Vertrag. Thailand stellte diesen Antrag im Hinblick auf die neuen Bestimmungen des OECD-Musterabkommens bezüglich der missbräuchlichen Nutzung oder des Missbrauchs eines Abkommens sowie der Steuerumgehung oder -umgehung. Die Niederlande brachten ihren seit langem gehegten Wunsch einer Quellenstaatsabgabe zum Ausdruck. Dies steht im Einklang mit dem Policy Memorandum des Fiskalvertrags 2020.
      Eine quellenstaatliche Steuer auch im Hinblick auf private Renten und Renten weicht vom OECD-Mustervertrag ab, so dass die Niederlande die antragstellende Partei in den Verhandlungen waren.

      Der so geschaffene neue Vertrag wurde am 2. September 2022 vom Ministerrat angenommen und wird, auch im Hinblick auf die Verfahren zu anderen kürzlich geschlossenen Verträgen, sicherlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

      Ich wage zu behaupten, dass ohne eine Anfrage der thailändischen Regierung kein neuer Vertrag mit Thailand zustande gekommen wäre. Durch die Corona-bedingten Reisebeschränkungen ist die Regierung beim Abschluss geänderter oder neuer Verträge in Verzug geraten.

      Thailand ist mit den neuen Bestimmungen zur Bekämpfung von Missbrauch, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung zufrieden und die Niederlande sind zufrieden damit, dass sie das einzige Land sind, das Steuern auf alle aus den Niederlanden stammenden Einkommensquellen erheben darf. Zählen Sie Ihren Gewinn (oder Verlust) ab!

  4. Keith 2 sagt oben

    Lammert,
    Nochmals vielen Dank für Ihre kristallklare Erklärung, unterbrochen von einem klaren Beispiel zum 2. Haus in NL!

    Dank Ihnen weiß ich nun, dass ich den einbehaltenen Krankenversicherungsbeitrag (Aegon!) nicht bei den ausländischen Steuerbehörden (Heerlen), sondern beim Büro in Utrecht zurückfordern musste. Kürzlich erledigt und ich erwarte eine Rückerstattung von > 1000 Euro!

    Vielen Dank!

  5. Tarud sagt oben

    Die Retourenquote, die jetzt für Box 6 auf 3 % festgelegt ist, erscheint mir viel zu hoch. Meine AXA-Investition ist an der Hypothek verpfändet. Der Wert davon ist in einem Jahr von 1 Euro auf 20429 Euro gesunken. Glücklicherweise wird dies nicht in Box 18020 besteuert, da diese Investition an der Hypothek verpfändet ist. Aber es scheint mir, dass es nur wenige Menschen gibt, die tatsächlich eine Rendite von 3 % auf ihre Investition erzielen. Ich hoffe, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die äußerst unfairen Steuermaßnahmen zu ändern. Lammert hat dafür alle Kenntnisse, ist aber in seinem Alter bereit für etwas Ruhe 🙂 Ich hoffe, dass sich Experten melden, um mit der Politik über die neuen Maßnahmen zu diskutieren. Ich habe auch in den Medien gelesen, dass es viele negative Auswirkungen auf den Immobilienmarkt geben wird.

  6. Luke Gillins sagt oben

    Interessanter Artikel Lambert. Ich bin Belgier und trifft daher nicht auf mich zu. Ich habe noch eine Frage zu den Steuern in Thailand. Wie kann ich mit Ihnen in Kontakt treten? Grüße, Luke

    • Lammert de Haan sagt oben

      Du kannst mich per E-Mail kontaktieren, Luc.

      Das ist: [E-Mail geschützt] . Fünf Leser von Thailandblog sind Ihnen bereits vorausgegangen. Ich werde sie im Laufe des Tages beantworten.

  7. Eric H sagt oben

    Ich bin selbst dafür verantwortlich, die Rente für meinen Ex in den Niederlanden zu organisieren und auszuzahlen.
    hat sicherlich keine Auswirkung, wenn Sie Ihre Rente auf ein niederländisches Konto einzahlen, dort den Unterhalt zahlen und dann den Rest nach Thailand überweisen. (nur eine Idee)
    Es gibt keine Möglichkeit, dies zurückzuerhalten, da die Zahlung aller Steuern in den Niederlanden einen Nachteil darstellt, aber nicht die Vorteile mit sich bringt
    Ich bin kein Steuerexperte, sondern eher ein Laie, aber auch hier handelt es sich um eine typisch niederländische Gesetzgebung, bei der es darum geht, so viel Steuergeld wie möglich einzutreiben

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo Eric,

      Sie sind genau eines der Opfer, um die es in meinem Artikel geht. Sie sind ein „Do-it-yourselfer“: offenbar nach dem Boon-Van-Loon-Urteil geschieden, was bedeutet, dass Sie sich selbst regeln müssen.
      Im nächsten Jahr wird Ihre Brutto-Privatrente in den Niederlanden als positives Einkommen versteuert, Sie können die Weiterzahlung an Ihren Ex-Partner jedoch nicht als negatives Einkommen als persönliche Verpflichtung von Ihrer steuerpflichtigen Bruttorente abziehen.

      Wenn Ihr Ex-Partner in den Niederlanden lebt, schuldet er/sie dann Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
      Ich nenne das die doppelte Besteuerung des gleichen Einkommens: sowohl Ihr negatives als auch das positive Einkommen Ihres Ex!

  8. John Veenstra sagt oben

    Lesen Sie einfach, dass es für die Menschen in Thailand dunkle Wolken gibt.
    4. Juni 2023einen Brief erhalten.
    Wir führen die Befreiung von der Lohnsteuer fort
    TOT 2026
    Ist es möglich, gemachte Versprechen rückgängig zu machen?

    • Mürrisch sagt oben

      Ich glaube nicht, dass es jetzt sinnvoll ist, Post aus der Zukunft zu erhalten. Dürfen wir wissen, wer diesen Brief vom 4. Juni 2023 gesendet hat?

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo Jan.

      Der Ausnahmebescheid vom voraussichtlich 4. Juni 2022 wird sicherlich einen Haftungsausschluss in dem Sinne enthalten, dass er aufgrund neuer Gesetze und Vorschriften hinfällig werden kann. Und das ist auch aufgrund des neuen Vertrags mit Thailand der Fall, der später, nämlich am 2. September 2022, geschlossen wurde.

  9. John sagt oben

    Ich habe eine Frage..

    Gilt dies auch für Niederländer, die mit einer WAO-Leistung in Thailand leben?

    BVD,

    John..

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo John,

      Eine WAO-Leistung wird in den Niederlanden bereits besteuert.

      Sie müssen sich noch nicht selbst um die Begleichung Ihrer Rente kümmern, aber wenn Sie Ehegattenunterhalt schulden, können Sie diesen nicht von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

      Und wenn Sie einen Zweitwohnsitz in den Niederlanden besitzen, gilt ab 2023 auch für Sie die erhöhte Renditeabgabe der Box 3.

      • John sagt oben

        Danke Lambert.

  10. Niek sagt oben

    Guten Tag Lammert,
    Sie bemerken, dass wir „der Hase“ sind, wenn wir von unseren Ersparnissen leben und daher keine Einkommensteuer zahlen müssen/können. Es wird Menschen geben, die nicht ihr gesamtes Einkommen benötigen, das sie auf ihrer Bank in den Niederlanden hinterlassen, sondern nur Überweisen Sie, was Sie benötigen, unabhängig von der Einkommensquelle (Rente, Sozialleistung)
    Welche Auswirkungen hat das auf Ihren Anschlag in Thailand?

    • Lammert de Haan sagt oben

      Tschüss Nick.

      Nach Inkrafttreten des neuen Vertrags, der eine Quellenstaatsabgabe für alle aus den Niederlanden stammenden Einkommensquellen vorsieht, hat Thailand keine Erhebungsrechte mehr.

      Wenn Sie jedoch bereits wenig oder gar keine persönliche Einkommenssteuer (PIT) schulden, weil Sie für einen Großteil Ihrer Ersparnisse in Thailand leben, ist der Steuervorteil, der aufgrund der abgelaufenen PIT erzielt werden kann, ebenfalls nur gering, während dies in den Niederlanden der Fall ist Zahlen Sie das volle Pfund „können“ zahlen!

  11. Rens sagt oben

    Guten Tag Lammert,

    Werden mit dieser neuen Regelung auch Spareinlagen bei der Bank in den Niederlanden in den Niederlanden besteuert? Wäre es sinnvoll, das zu wissen, bevor ich aus einem anderen Land nach Thailand reise, oder müssen Ersparnisse, die Sie in Thailand haben, auch deklariert werden?

    Jetzt muss ich die Zinsen versteuern, das lohnt sich also bei den Zinsen der letzten Jahre nicht. Aber der Betrag der Ersparnisse (Kapital?) wird nicht besteuert, weder in den Niederlanden noch dort, wo ich jetzt wohne. (Ned Antilles). Da ich die Niederlande schon lange verlassen habe, weiß ich so gut wie nichts darüber, was dort vor sich geht.

    Darüber hinaus zahle ich in den Niederlanden bereits Steuern auf meine ABP-Rente (staatliche Rente) und meine AOW, sodass sich in dieser Hinsicht meines Wissens kaum etwas geändert hat.

    BVD
    Rens

  12. Lammert de Haan sagt oben

    Hallo Rens,

    Wenn Sie in Thailand leben, werden Ihre niederländischen Ersparnisse in den Niederlanden nicht besteuert. In Box 3 – Sparen und Investitionen – werden nur in den Niederlanden gelegene Immobilien besteuert.

    Prinzipiell kann Thailand die Zinsen auf Ihre niederländischen Ersparnisse besteuern, tut dies jedoch nicht, da Thailand eine Quellensteuer auf Zinserträge erhebt. Wenn Sie dann die in Thailand erhaltenen Zinsen einbringen, um davon zu leben (Sie sind also ein echter „Rentier“), werden diese in Thailand besteuert und sind dann Teil der persönlichen Einkommenssteuer (PIT).

    Doch bevor Sie zur Zahlung der PIT übergehen, muss diese aufgrund der zahlreichen Ausnahmen gesenkt werden
    und der steuerfreie Betrag für die PIT sind jedoch angesichts des niedrigen Zinssatzes ein fürstlicher (sagen wir „königlicher“) Zinsbetrag und ein fürstlicher (sagen wir „kaiserlicher“) Sparbetrag.

    • Rens sagt oben

      Vielen Dank Lammert de Haan für die klaren Informationen.
      Rens

  13. Evert sagt oben

    HI Lammert, wenn Sie 7 Monate in Thailand und fünf Monate in den Niederlanden leben, können Sie die Krankenversicherung in den Niederlanden laufen lassen, steuerlich sind Sie dann aber ausländischer Steuerzahler, sodass Ihre Box 3 steuerfrei ist auf Vermögenswerte. Ist das richtig?

    • Lammert de Haan sagt oben

      Das ist nicht richtig, Evert.

      Wenn Sie 7 Monate in Thailand und 5 Monate in den Niederlanden leben, müssen Sie sich nicht abmelden, Sie behalten Ihre niederländische Krankenversicherung, sind aber weiterhin ansässiger Steuerzahler.

      Wenn Sie innerhalb eines Zeitraums von 8 Monaten länger als 12 Monate außerhalb der Niederlande leben oder sich dort aufhalten, sind Sie zur Abmeldung verpflichtet, verlieren Ihre niederländische Krankenversicherung und sind ein nichtansässiger Steuerzahler.


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