Frage zum Schengen-Visum: Visumantrag und Rückkehrnachweis
Ich möchte mich gut auf eine heikle Frage im Visumantrag vorbereiten – den Rückkehrnachweis. Das Problem ist, dass meine Freundin keinen Arbeitsvertrag hat. Die Erklärung hierfür ist etwas komplex. Deshalb brauche ich Ihre Hilfe. Basierend auf Ihrer Akte lege ich meinen Vorschlag als Nachweis für die Rücksendung auf den Tisch. Möchten Sie wissen, wie stark es ist und ob Sie weitere Vorschläge haben?
Thailand-Visum-Frage Nr. 143/23: Dokumentarischer Nachweis für die Kombinationsmethode
Ich habe ein Ruhestandsvisum und einen Bankbetrag bei der Bangkok Bank von 800.000 THB. Anfang nächsten Jahres möchte ich bei der Beantragung der Verlängerung meines Ruhestandsvisums mit einem Visumunterstützungsschreiben der Botschaft die erforderliche Anzahlung auf 400.000 THB festlegen und den Restbetrag über meine Rente und staatliche Rente begleichen.
Für das Touristenvisum wird von der Botschaft in Den Haag ein Unterkunftsnachweis verlangt. Ist ein Nachweis über die Reservierung eines Hotels in Bangkok für eine Nacht ausreichend? Wir wissen noch nicht, wohin wir als nächstes reisen wollen.
Frage zum Thailand-Visum Nr. 333/21: Visumantrag online (10)
Fast alle Fragen zu den erforderlichen Unterlagen für die Beantragung eines Visums sind mittlerweile mehr oder weniger beantwortet. Eine Frage wurde bisher unterbelichtet, nämlich die Anforderung, dass Sie einen „Nachweis Ihrer Unterkunft in Thailand“ (Hotelbuchung, Einladungsschreiben von Familie oder Bekannten in Thailand usw.) einreichen müssen.
Frage zum Thailand-Visum Nr. 332/21: Verlängerung der thailändischen Ehe – Nachweis der Ehe
Heute sind wir zur Einwanderungsbehörde in Jomtien gegangen, um Informationen bezüglich der Verlängerung der Aufenthaltsdauer meines nicht-o-thailändischen Heiratsvisums einzuholen. Wir haben nicht viele Informationen bekommen, nur zwei Papiere wurden uns in die Hände gedrückt. Eines auf Englisch und das andere auf Thailändisch.
Thailand-Visumfrage Nr. 204/21: Nichteinwanderer O – Rentennachweis
Nichteinwanderungsvisum O, Ruhestandsnachweis. Ich bin weit über 50, aber noch nicht 67 und wurde komplett abgelehnt (altes WAO-Schema). Ich sehe auf der Website der thailändischen Botschaft unter den Bedingungen für ein Nichteinwanderungsvisum O, dass „Ein Nachweis über den Ruhestand/Vorruhestand (Zweck 4)“ gewünscht wird.
Mein erster Antrag auf CoE wurde von der thailändischen Botschaft in Den Haag abgelehnt. Obwohl ich beim Konsulat in Amsterdam ein Non-0-Visum aufgrund der Pensionierung erhalten habe, wird ein Nachweis über die vorzeitige Pensionierung verlangt. Ich erhalte seit Jahren eine monatliche Leistung, die auf einem goldenen Händedruck basiert. Hat jemand Erfahrung mit dem Nachweis einer vorzeitigen Pensionierung?