Ministerin Cora van Nieuwenhuizen ist bereit, gemeinsam mit ANVR, ANWB, Consumentenbond und SGR die Möglichkeit eines Garantiefonds für Flugtickets in den Niederlanden zu prüfen. Dies ist das Ergebnis einer Diskussion, die die Parteien gestern darüber geführt haben.

Bei den telefonischen Beratungen erläuterten die Parteien noch einmal die erheblichen Folgen für Verbraucher, wenn Fluggesellschaften in Konkurs gehen. Allein in Europa gingen in den letzten 3,5 Jahren mehr als 20 Fluggesellschaften in die Pleite.
Dadurch erleiden Verbraucher einen Schaden in Millionenhöhe, weil sie ihr Ticketgeld verlieren und, wenn sie bereits am Zielort sind, oft zu hohen Kosten einen Rückflug buchen müssen.

Dem dänischen Beispiel folgend hat die Koalition „Flugticket-Garantiefonds“ einen Vorschlag entwickelt, bei dem Reisende einen kleinen Betrag von beispielsweise 0,25 € zusätzlich zum Flugticketpreis zugunsten des Garantiefonds zahlen. Aus diesem Fonds können Kunden im Falle einer Insolvenz einer Fluggesellschaft bezahlt und repatriiert werden.

Während der Konsultation deutete der Minister an, dass er dies gemeinsam weiter prüfen wolle. Sie bevorzugt einen europäischen Ansatz, aber eine spezifische niederländische Lösung muss dem nicht im Wege stehen. Van Nieuwenhuizen hat die Parteien gebeten, den Vorschlag weiter auszuarbeiten.

Die Arbeit an dem Vorschlag wird in den kommenden Wochen fortgesetzt. Über diesen Garantiefonds der Koalition für Flugtickets werden die Gespräche mit dem Minister Ende Oktober fortgesetzt.

6 Antworten zu „Reisebranche will Fluggarantiefonds gegen insolvente Fluggesellschaften“

  1. ruud sagt oben

    Ein neues Sparschwein voller Konsumgelder.
    Wir haben bereits zwei große Sparschweine, ANVR und SGR, aber wir können noch eines hinzufügen.
    Es gibt immer jemanden, der gegen eine nette Gebühr täglich den Kontostand überprüft.

    Der Nachteil eines solchen Sparschweins ist natürlich, dass das eingezahlte Geld nie wieder beim Verbraucher ankommt.
    Wenn der Fonds ausgezahlt ist, füllt er das Sparschwein schnell wieder auf und wenn das letzte Flugzeug gelandet ist, sieht der Verbraucher das Geld im Topf nie wieder, denn wem soll es gegeben werden?

    • Ja, es handelt sich um eine Art Gruppenversicherung. Und davon sieht man natürlich nichts. Wenn Sie damit ein Problem haben, sollten Sie keine Versicherung abschließen und darauf hoffen, dass Ihr Haus nie brennt.

  2. Goldie sagt oben

    Super Initiative!!!!!!!

  3. Rutscher sagt oben

    Solange die Versicherung eine Wahl ist, ist daran nichts auszusetzen. Solange es sich nicht um eine weitere Ergänzung der ohnehin langen Liste unvermeidbarer Zusatzkosten handelt, an denen die Reisewelt ohnehin schon so großen Anteil hat.

  4. TvdM sagt oben

    Und für welche Fluggesellschaften soll das gelten? (Halb-)niederländische Fluggesellschaften wie KLM? Alle europäischen Fluggesellschaften? Alle Unternehmen der Welt? Und andere Bedingungen? Abreise oder Ankunft in NL? Wie wäre es mit einem Flug mit Emirates, Brüssel-Dubai-Bangkok?
    Ich bin gespannt, was dabei herauskommt und werde es mit großem Interesse verfolgen.

  5. John Chiang Rai sagt oben

    Für die meisten Menschen ist es normal, dass Sie bei der Buchung einer Pauschalreise sofort einen Teil der Anzahlung leisten müssen und den Rest erst kurz vor dem Datum, an dem Sie das Produkt nutzen möchten.
    Ganz anders verhält es sich bei der Buchung von Flugtickets: Auch wenn Sie 7 oder 8 Monate oder länger vor dem Flugdatum buchen, möchte die Fluggesellschaft sofort den vollen Betrag sehen.
    Eine Barzahlung erfolgt, wobei die Fluggesellschaft selbst keine Garantien bieten muss, ob sie zum gebuchten Termin noch am Markt ist und diesen Flug noch durchführen kann.
    Der Verbraucher, der manchmal Monate im Voraus für ein Produkt bezahlt hat, das ihm überhaupt nicht gefallen hat, kann sich nun oft auf die monatelange Prozedur einlassen, um mit etwas Glück überhaupt etwas von seinem eigenen Geld zu sehen.
    Mit einem besseren Zahlungssystem könnte eine Fluggesellschaft ihre Kreditkarte erst dann belasten, wenn sie das gebuchte Produkt geliefert hat.
    Als Garantie dafür, dass die Fluggesellschaft das Geld tatsächlich überweisen kann, muss der Verbraucher bei der Buchung lediglich seine Kreditkartendaten angeben.


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