Im Jahr 2014 gab es weniger Flugverspätungen und Annullierungen als im Jahr 2013. Untersuchungen von EUclaim zeigen, dass die Zahl der Vorfälle* um 20 % zurückgegangen ist. Der Rückgang ist vor allem auf weniger annullierte Flüge im Jahr 2014 zurückzuführen.

Die Zahl der beanstandeten Verspätungen ist gestiegen

Die Zahl der verspäteten erstattungsfähigen Flüge** hingegen stieg um 4 %, von 1048 Flügen im Jahr 2013 auf 1093 erstattungsfähige Flüge im Jahr 2014. Dies ist hauptsächlich auf die weniger gute Leistung der niederländischen Fluggesellschaften zurückzuführen. Transavia, KLM und Corendon Dutch Airlines verzeichneten 2014 mehr erstattungsfähige Verspätungen. Nur Arkefly schnitt 2014 mit fast 15 % weniger erstattungsfähigen Verspätungen besser ab.

133.000 verspätete Passagiere hatten Anspruch auf eine Entschädigung

Im Jahr 2014 hatten fast 133.000 verspätete Passagiere, die mit den niederländischen Fluggesellschaften KLM, Transavia, Arkefly und Corendon Dutch Airlines geflogen waren, Anspruch auf eine Entschädigung für eine Flugverspätung. Laut EU-Verordnung 261/2004 handelt es sich um einen Betrag von 250 bis 600 Euro pro Passagier, abhängig von der Flugstrecke. Allerdings kennen viele Passagiere die EU-Vorschriften nicht und wissen nicht, dass sie im Falle einer Flugverspätung Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben.

Schauen Sie sich die Infografik unten für alle Details an!

*Zu den Vorfällen zählen annullierte Flüge und Flüge mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden. Diese Flüge fallen unter die EU-Verordnung 261/2004, die Passagierrechte regelt.

**Anspruchsberechtigte Flüge sind Flüge, bei denen Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004 haben. Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden oder einem annullierten Flug haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung, sofern keine außergewöhnlichen Umstände wie schlechtes Wetter, Streiks der Flugsicherung oder Kriegssituationen vorliegen.

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