Sehr geehrte Redakteure,

Zunächst einmal noch einmal mein Kompliment für Ihren Blog, den ich täglich mit großer Freude lese. Schon einmal (am 17. Februar 2016) habe ich Ihnen eine Frage zu einem Visum gestellt, die noch am selben Tag klar und eindeutig beantwortet wurde. Nochmals vielen Dank dafür.

Ich bereite derzeit einen Aufenthalt in Thailand für den Zeitraum November 2016 bis März 2017 vor. Ich möchte Ihnen meine Planung vorstellen und würde mich freuen, wenn Sie diesen Vorschlag testen würden. Leider ist ein Touristenvisum mit dreifacher Einreise nicht mehr verfügbar und das METV, das es ersetzt hat, kommt für mich auch nicht in Frage.

Ich erfülle nicht alle in diesem METV festgelegten Bedingungen. Ich habe dann versucht, einen neuen Reiseplan auf der Grundlage von Visa zusammenzustellen, für die ich die Bedingungen erfülle. Ich bin 50 Jahre alt und das frei ausziehbare Sparkapital beträgt > 20.000 E. Hiermit gebe ich Ihnen meinen Zeitplan:

  • August 2016: Antrag „Non-immigrant O“ (einmalige Einreise) beim thailändischen Konsulat in Amsterdam.
  • 4. November 2016: Amsterdam – Bangkok (Ankunft 5. November).
  • 31. Januar 2017 (= Tag 88): Bangkok – Kuala Lumphur und Kuala Lumphur – Bangkok (= Rückflug am selben Tag). Bei meiner Ankunft in Bangkok erwarte ich einen neuen 30-tägigen Aufenthalt.
  • 27. Februar 2017 (= Tag 28): einmalige Verlängerung um 30 Tage bei der Einwanderungsbehörde in Bangkok.
  • 27. März 2017 (= Tag 29): Bangkok – Amsterdam.

Theoretisch erscheint mir dieser Zeitplan für meinen Aufenthalt vom 5. November 2016 bis 27. März 2017 möglich. Ob dies für die thailändischen Behörden sowohl in Amsterdam als auch in Bangkok zulässig ist und daher möglicherweise Probleme bereiten könnte, bezweifle ich. Natürlich kann ich in Amsterdam auch eine Mehrfacheinreise für Nichteinwanderer beantragen und dann einen Grenzübertritt machen. Allerdings bevorzuge ich dies (vorerst) aufgrund weiterer Zukunftspläne und der Gültigkeit eines Jahres, die erst abgelaufen sein muss, bevor ein neues Visum beantragt werden kann. Die Zeiträume überschneiden sich dann.

Hoffentlich ist Ihnen meine Geschichte klar. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diesen Vorschlag unter Berücksichtigung der zu erwartenden Probleme testen würden. Das ist das Letzte, was ich will. Ich sehe keine andere Möglichkeit, aber vielleicht hast du noch einen Tipp für mich.

Wir hoffen, Sie ausreichend informiert zu haben und warten auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Ruud


Lieber Ruud,

Normalerweise sollte dies kein Problem darstellen.

  • August 2016: Antrag auf Non-Immigrant O (einmalige Einreise) beim thailändischen Konsulat in Amsterdam - Das kommt noch rechtzeitig. Berücksichtigen Sie die Gültigkeitsdauer des Visums. In diesem Fall sind es 3 Monate. Berechnen Sie nicht alles am Rande. Es besteht keine Notwendigkeit, dies so früh anzufordern. Wenn Sie Ihr Visum Anfang Oktober beantragen, ist das auch ausreichend Zeit.
  • 4. November 2016: Amsterdam – Bangkok (Ankunft 5. November) - Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie eine 90-tägige Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltsdauer läuft dann bis zum 2. Februar 2017.
  • 31. Januar 2017 (= Tag 88): Bangkok – Kuala Lumphur und Kuala Lumphur – Bangkok (= Rückflug am selben Tag). Bei meiner Ankunft in Bangkok erwarte ich einen neuen 30-tägigen Aufenthalt - Das ist richtig. Da Sie über einen Flughafen nach Thailand einreisen, erhalten Sie eine „Visumbefreiung“ von 30 Tagen. Diese Aufenthaltsdauer läuft dann bis zum 1. März 2017.
  • 27. Februar 2017 (= Tag 28): einmalige Verlängerung um 30 Tage bei der Einwanderungsbehörde in Bangkok - Rechts. Diese Verlängerung beginnt nach dem Enddatum Ihrer „Visumbefreiung“ und läuft dann bis zum 31. März 2017.
  • 27. März 2017 (= Tag 29): Bangkok – Amsterdam - Kein Problem bezüglich des Abreisetermins, denn Ihre Verlängerung läuft bis zum 31. März 2017.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

1 Antwort auf „Visa-Frage: Nichteinwanderer O (einmalige Einreise), möchten Sie meinen Zeitplan überprüfen?“

  1. Peter V. sagt oben

    Eine mögliche Herausforderung hierbei ist die Fluggesellschaft. Bei Emirates werden die Tickets anhand der Gültigkeit des Visums überprüft.
    Ich weiß nicht, ob sie die 30-Tage-Verlängerung kennen.
    Um dies nachzuweisen, sollte OP möglicherweise auch die anderen Tickets beim Einsteigen in AMS vorlegen können.


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