Lieber Ronnie,

Meine Frage ist folgende: Ich habe seit mehr als 10 Jahren ein Ruhestandsvisum „OA“, das ich jedes Jahr erneuere. Kürzlich habe ich hier auf dem Thailand-Blog gelesen, dass für die Verlängerung dieses Visums nun der Abschluss oder der Abschluss einer Krankenversicherung für einen möglichen Krankenhausaufenthalt obligatorisch wäre.

Ich habe auch gelesen, dass dies nur für Vium „OA“ und NICHT für Visa „O“ gilt.

Ich würde gerne wissen, welchen Unterschied es zwischen diesen beiden Ruhestandsvisa gibt.

Bitte antworten Sie dazu.

Regards,

Mario


Lieber Mario,

Sie verlängern nicht Ihr Visum, sondern die Aufenthaltsdauer, die Sie mit einem Visum erhalten haben. Deshalb spricht man auch von einer „Verlängerung des Aufenthalts“.

Eine obligatorische Krankenversicherung ist derzeit nur bei der Beantragung eines Non-Immigrant „OX“ erforderlich. Dies wollen sie nun auch bei der Beantragung eines Non-Immigrant „OA“-Visums einführen. Angestrebter Termin ist/war der Juli, allerdings sehe ich derzeit keine Anzeichen dafür, dass dies tatsächlich erreicht wird. Aber das kann sich natürlich von Tag zu Tag ändern. Wir werden es zu gegebener Zeit auf den Websites der verschiedenen thailändischen Botschaften sehen (hoffe ich).

Es gibt derzeit auch keine Anzeichen dafür, dass bei einer Verlängerung Ihres Aufenthaltes eine Krankenversicherung erforderlich sein wird. Ob diese Aufenthaltsdauer mit einem „Non-immigrant „O“ oder Non-immigrant „OA“ erworben wurde, spielt an sich keine Rolle.

Ein Non-Immigrant „O“ ist ein Visum, das für alle möglichen Zwecke beantragt werden kann und für das (noch) kein spezielles Visum vorgesehen ist. Daher das „O“ von „Andere“. Sie können dies daher für „Ruhestand“, thailändische Heirat, thailändische Kinder, Sportwettkämpfe, medizinische Gründe usw. beantragen.

Das Non-immigrant „OA“ ist eine Ableitung des Non-immigrant „O“ und dann spezifisch für „Retirement“. Das hinzugefügte „A“ kommt von „Approved“ und bedeutet, dass die spezifischen Voraussetzungen einer „Retirement“ zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erfüllt sind. Für den Einwanderungsbeamten ist dies ein Zeichen dafür, dass bei der Einreise eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr statt der 90 Tage mit einem normalen Nichteinwanderungsvisum „O“ gewährt werden kann.

Sie können alles auch hier lesen

TB Immigration Info Letter 022/19 – Das thailändische Visum (7) – Das „O“-Visum für Nichteinwanderer (1/2) www.thailandblog.nl/dossier/visum-thailand/immigratie-infobrief/tb-immigration-info-brief-022-19-het-thaise-visum-7-het-non-immigrant-o-visum-1-2/

TB Immigration Info Letter 024/19 – Das thailändische Visum (8) – Das „O“-Visum für Nichteinwanderer (2/2)

TB Immigration Info Letter 024/19 – Das thailändische Visum (8) – Das „O“-Visum für Nichteinwanderer (2/2)

TB Immigration Info Letter 039/19 – Das thailändische Visum (9) – Das „OA“-Visum für Nichteinwanderer

TB Immigration Info Letter 039/19 – Das thailändische Visum (9) – Das „OA“-Visum für Nichteinwanderer

Mit freundlichen Grüßen

Ronny

Es sind keine Kommentare möglich.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website