Lieber Ronnie,

Ich reiste am 01 mit einem in Belgien ausgestellten „Non-Immigrant OS“-Visum ein, das in meinem Reisepass steckte. Das war also mit einem „Einzeleintrag“.

Im September 2018 habe ich eine Verlängerung in Form eines Ruhestandsvisums beantragt (ich bin jetzt 58 und seit 2016 mit einer Thailänderin verheiratet). Dafür habe ich jetzt einen Stempel in meinem Reisepass bekommen, der besagt, dass dort auf den 10 gesetzt wurde, dass ich bis zum 09 bleiben kann. Außerdem gibt es eine Briefmarke mit der Botschaft „Ruhestand“. Keine weiteren Meldungen zum Thema „Einzel- oder Mehrfacheinreise“! Dort heißt es: „Um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu behalten, muss vor der Ausreise aus Thailand eine Wiedereinreisegenehmigung erteilt werden.“ Eine Rückfallmeldung muss alle 2018 Tage erfolgen.“

Ich reise am 25 für 06 Tage nach Belgien ab und werde daher am 2019 zurückkehren. Und das wird nächstes Jahr etwa im gleichen Zeitraum der Fall sein. Einige Fragen und Beobachtungen, die daher beantwortet und/oder verbessert werden können.

  1. Also muss ich nach Jomtien, um eine Wiedereinreise zu beantragen. Was benötige ich dafür und ist es angesichts der oben genannten Reisedaten sinnvoll, eine Mehrfach- oder Einzeleinreise zu buchen?
  2. Wenn ich zurückkomme, bekomme ich sofort eine Verlängerung um ein Jahr. Beginnt es dann am 29 oder am Rückgabetag 09?
  3. Angenommen, ich fliege im Jahr 2020 am 01 für drei Wochen nach Belgien, was wiederum in das neue Jahr fällt. Bekomme ich dann kampflos eine Jahresverlängerung?
  4. Ich habe kürzlich auf Drängen des Mitarbeiters selbst meinen 90-Tage-Bericht (vor dem 01) über den PC (Büro Jomtien) erstellt. Nirgends etwas im Zusammenhang mit dem medizinischen Fragebogen und/oder der Krankenversicherung gesehen. Stimmt das, hast du noch keine Bestätigung erhalten?

Mit freundlichen Grüßen,

André


Lieber André,

1. Wenn Sie Thailand während Ihrer jährlichen Verlängerung einmal verlassen, ist eine „einmalige Wiedereinreise“ ausreichend. Wenn Sie sich den Preis eines „Single Re-entry“ (1000 Baht) und den eines „Multiple Re-entry“ (3800 Baht) ansehen, werden Sie feststellen, dass ein „Multiple Re-entry“ erst beim 4. Mal vorteilhaft ist . So….

Die folgenden Dokumente müssen mit der Bewerbung eingereicht werden (am häufigsten verlangt, aber nicht beschränkt):

– Ausgefülltes Antragsformular TM8 – Antrag auf Wiedereinreise in das Königreich
- Passfoto
- Reisepass
– Persönliche Daten der Passseite kopieren
– Kopieren Sie TM6 „Abfahrtskarte“
– Kopie „Ankunftsstempel“
– Kopieverlängerung (falls zutreffend)
– 1000 Baht für einen einmaligen Wiedereintritt

2. Sie erhalten bei Ihrer Rückkehr überhaupt keine Verlängerung um ein neues Jahr. Sie erhalten nur das Enddatum Ihres letzten Aufenthaltszeitraums erstattet, zumindest wenn Sie vor Ihrer Abreise aus Thailand eine „Wiedereinreise“ bestanden haben. In Ihrem Fall bedeutet das, dass Sie einen „Ankunft“-Stempel erhalten, der Ihnen die Aufenthaltserlaubnis bis zum 28. September 2019 zusichert. Wieder dasselbe Enddatum wie Ihre jährliche Verlängerung.

3. Nein, wie ich oben bereits sagte, erhalten Sie bei der Einreise keine Verlängerung um ein neues Jahr. Sie müssen jedes Jahr eine jährliche Verlängerung bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde beantragen. Sie müssen die Bedingungen auch jedes Jahr erfüllen. In Ihrem Fall müssen Sie dies jedes Jahr bis spätestens 28. September tun. Sie können den Antrag einen Monat im Voraus einreichen.

Wenn Sie Thailand während der jährlichen Verlängerung verlassen, erhalten Sie bei Ihrer Rückkehr nur das zuletzt erhaltene Enddatum Ihres Aufenthalts. Zumindest wenn Sie vor der Abreise eine „Wiedereinreise“ beantragt haben. Wenn Sie dies nicht tun, verfällt auch Ihre jährliche Verlängerung.

Sie können eine neue Aufenthaltsdauer von einem Jahr nur mit einem Nichteinwanderungsvisum „OA“ erhalten, das Sie nicht besitzen. Sie haben eine Verlängerung um ein Jahr.

Sie können bei der Einreise nie eine neue Aufenthaltsdauer mit einer Verlängerung um ein Jahr erhalten. Sie können nur ein zuvor erhaltenes Enddatum beibehalten.

4. Diese Krankenversicherung gilt nur, wenn Sie ein Nichteinwanderungsvisum „OA“ beantragen. Sie können dieses Visum bei der Botschaft beantragen und müssen dort ab Juli (das ist der Stichtag) einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen. Da Sie kein Nichteinwanderungsvisum „OA“ besitzen, gilt diese Versicherung auch nicht für Sie.

Sie haben eine jährliche „Ruhestands“-Verlängerung und die Krankenversicherung gilt nicht für Nichteinwanderungsvisa „O“ oder jährliche Verlängerungen.

Was Ihre Kündigungsfrist von 90 Tagen betrifft. Wenn Sie vor dem 01 keine Bestätigung/E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich am besten erneut an die Einwanderungsbehörde.

Sie sagen nicht, wann Sie diese 90 Tage gemeldet haben, aber Sie müssen sie 15 Tage bis 7 Tage vor dem 90. Tag online stellen.

Soweit ich weiß, ist Ihr 90. Tag der 1, dann mussten Sie diesen Bericht zwischen dem 06. und 19. Mai erstellen. Und war das so? „Bewerber können diesen Online-Antrag innerhalb von 17 Tagen, jedoch nicht weniger als 25 Tage vor dem Fälligkeitsdatum der Benachrichtigung einreichen.“

extranet.immigration.go.th/fn90online/online/tm47/TM47Action.do

Noch eins.

- Du schreibst ". Außerdem gibt es eine Briefmarke mit der Botschaft „Ruhestand“. Keine weiteren Meldungen zum Thema „Einzel- oder Mehrfacheinreise“!! Darin heißt es: „Um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu behalten, muss vor der Ausreise aus Thailand eine Wiedereinreisegenehmigung erteilt werden.“ Die Wiedereinreise muss alle 90 Tage gemeldet werden. Normalerweise gibt es keine Meldung über „einmalige oder mehrmalige Einreise“. Eine (Jahres-)Erweiterung hat niemals „Einträge“. Aus diesem Grund heißt es auch, dass Sie, wenn Sie die Verlängerung behalten möchten, vor Ihrer Abreise aus Thailand eine „Wiedereinreise“ erwerben müssen.

Sie müssen nur eine 90-Tage-Meldung für einen Zeitraum des unterbrochenen Aufenthalts in Thailand und jeden darauffolgenden Zeitraum von 90 Tagen ununterbrochenen Aufenthalts erstellen.

Wenn Sie Thailand verlassen, verfällt die Zählung. Bei Ihrer Rückkehr beginnen Sie erneut mit der Zählung bei 1. Ihre nächste Meldung erfolgt also 90 Tage nach Ihrer Rückkehr.

Lesen Sie auch dies

TB Immigration Info Brief 048/19 – Das thailändische Visum (11) – Einreise/Wiedereinreise und Borderrun/Visarun.

TB Immigration Info Brief 048/19 – Das thailändische Visum (11) – Einreise/Wiedereinreise und Borderrun/Visarun

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

Es sind keine Kommentare möglich.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website