Lieber Ronnie,

Ich habe mit Ihnen viel über ein Non-O-Einwanderungsvisum gelesen. Meine Frage ist nun: Ich bin mit einer philippinischen Frau verheiratet, sie ist 40 Jahre jung, ich habe ein Rentenvisum und wir sind nach thailändischem Recht verheiratet. Gelten die gleichen Vorschriften und Dokumente, wenn Sie mit einem Thailänder verheiratet sind?

Sie versteht nun, dass sie das Visum in Manila (PH) beantragen muss. In Vientiane (Laos) ist dies nicht mehr möglich.

Ich würde gerne von dir hören,

Regards,

Cees


Lieber Casey,

Ihre Frau ist Filipino und daher eine Ausländerin in Thailand. Sie fällt dann unter die Ausländerregelung. Ob Sie in Thailand verheiratet sind oder nicht, spielt keine Rolle. Es kommt auf die Nationalität an.

Sie kann als Ihr Ehepartner ein Nichteinwanderungsvisum „O“ erhalten. Aber vielleicht müssen Sie gar nicht auf die Philippinen reisen. Ist sie mit einem „Touristenvisum“ oder „Visa Exempt“ hier, kann sie dieses möglicherweise bei der Einwanderung in ein Nichteinwanderungsvisum „O“ umwandeln lassen? Schauen Sie einfach bei der Einwanderungsbehörde vorbei, um die Einzelheiten dazu zu erfahren, denn diese können überall unterschiedlich sein.

Ich gehe für einen Moment davon aus, dass Sie mit Jahresvisum eine einjährige Verlängerung basierend auf „Ruhestand“ meinen. Sie kann als Ihre Ehefrau auch eine Verlängerung um ein Jahr erhalten.

Entweder muss dies mit einem Bankbetrag auf ihren Namen (800 Baht) möglich sein, oder als Ihr „Abhängiger“ und bei letzterem müssen Sie lediglich die finanziellen Voraussetzungen der Verlängerung erfüllen.

Natürlich müssen Sie auch nachweisen, dass es sich offiziell um Ihre Ehefrau handelt. Sowohl bei der Beantragung/Umwandlung des Visums als auch bei der Beantragung der jährlichen Verlängerung

Das sind nur die Möglichkeiten, aber besuchen Sie auch Ihre Einwanderungsbehörde. Sie sagen Ihnen, was möglich ist, was genau sie von Ihnen sehen wollen und ob noch weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

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