Visum Thailand: Visa Non Immigrant OA und Bedingungen

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Posted in Visumsfrage
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4 April 2016

Sehr geehrte Redakteure,

In der letzten Nachricht zur Frage zu Visa-Informationen gab RonnyLatPhrao „meiner Meinung nach“ falsche Ratschläge. Es geht um seine Erklärung zum Non Immigrant Cat: OA-Visum.

Ich besitze dieses Visum und möchte Sie darüber informieren, dass Ihre Erklärung nur für eine Verlängerung um ein Jahr gültig ist. Für die zweite Verlängerung (also nach zwei Jahren) muss man wie beim Nichteinwanderungsvisum, Kat.: O, alle unten aufgeführten Bedingungen erfüllen. Konkret: Ich habe mein OA-Visum am 25 bei der thailändischen Botschaft in Brüssel erhalten. Ich habe dafür 2014€ bezahlt und musste eine ganze Reihe von Dokumenten vorlegen können (Bankbescheinigung, ärztliches Attest, Anstandsbescheinigung, usw...usw...).

Am 19. Mai 2015 musste ich einfach die Grenze (in meinem Fall Nongkai) nach Laos überqueren und am 19. Mai erhielt ich eine automatische Verlängerung. Dieses Jahr muss ich eine Visumverlängerung beantragen und folgende Belege einreichen:

  1. Antragsformular TM.7
  2. 1 Passfoto, 4 x 6 cm
  3. 1900 Baht
  4. Sie müssen mindestens 50 Jahre alt sein
  5. Kopien von Reisepass, Visum, Verlängerung und Stempeln der Migrationspolizei (wie bei der vierteljährlichen Wohnsitzbestätigung an Ihrer angegebenen Adresse). In meinem Fall wurde ich gebeten, auch mein gelbes Buch mitzubringen.
  6. Nachweis, dass ich drei volle Monate lang 800.000 Baht auf einem thailändischen Konto habe (oder eine Kombination aus Einkommen und Bankkonto für 800.000 Baht zusammen).
  7. Eine vom selben Tag datierte Abrechnung der Bank über den angegebenen Betrag.

Ich möchte diese Information weitergeben, da Ihre Erklärung von OA den Eindruck erweckt, dass die Erweiterungen endlos sind.

Ich hoffe, dass dieser Artikel Ihnen und den Lesern des Blogs von Nutzen war.

Bis dahin liebe Grüße,

Januar


Lieber Jan,

Was ich damit meine, dass Sie in Thailand nichts nachweisen müssen, ist, dass Sie mit diesem Visum bei der Ankunft eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr haben und in Thailand nichts nachweisen müssen. Das haben Sie mit der Bewerbung bereits getan. Das „A“ steht übrigens für „Approved“.
Natürlich ist dies nicht unbegrenzt und gilt nur für die Aufenthaltsdauer(n), die Sie mit diesem Visum erhalten können. Kein Visum ist unendlich. Nun, vielleicht war das nicht klar und es hat zu Verwirrung geführt.

Wenn Sie länger bleiben möchten, werden Sie das tun Erweiterung Muss bei der Einwanderungsbehörde nachfragen. Wenn Sie eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei einer nichteinwandernden OA beantragen, müssen Sie selbstverständlich auch die gleichen finanziellen Voraussetzungen erfüllen. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei einem Nicht-Einwanderer-O oder eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei einem Nicht-Einwanderungs-OA beantragen. Die Voraussetzungen für eine Verlängerung sind die gleichen, zumindest beim Thema „Ruhestand“.

Doch dieser hier. Sie müssen zwischen einer Aufenthaltsdauer, die Sie mit einem Visum erhalten, und einer Verlängerung unterscheiden. Wenn Sie das Land während der Gültigkeitsdauer Ihres Visums verlassen und wieder einreisen, erhalten Sie eine neue Aufenthaltsdauer. Das ist keine Erweiterung. Eine Verlängerung wird bei einer Einwanderungsbehörde beantragt, nicht an der Grenze, und bedeutet dort eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer.

Der Non-Immigrant OA verfügt über eine Mehrfacheinreise und ist ein Jahr gültig. Bei Ihrer Ankunft haben Sie somit eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr.
Jedes Mal, wenn Sie Thailand verlassen und innerhalb der Gültigkeitsdauer wieder einreisen, erhalten Sie eine neue AUFENTHALTSZEIT. Das ist keine Erweiterung.
Auf diese Weise können Sie mit diesem Visum theoretisch fast zwei Jahre in Thailand bleiben (einschließlich Grenzübergänge).

In Ihrem Fall. Sie haben am 19. Mai einen Grenzübertritt unternommen und dadurch bei der Einreise eine neue Aufenthaltsdauer von einem Jahr erhalten, keine Verlängerung.
Übrigens möchten Sie Thailand während des Aufenthaltszeitraums verlassen, nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums ist jedoch eine erneute Einreise erforderlich. (Genau wie bei einer Erweiterung).

Selbstverständlich können Sie auch eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei einer nichteinwandernden OA beantragen. Es unterscheidet sich nicht von der Beantragung einer Verlängerung bei einem „O“ ohne Einwanderer.
Dies ist erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums möglich (es sollte also nicht mehr möglich sein, mit diesem Visum eine neue Aufenthaltsdauer zu erhalten).
Theoretisch ist dies nach einem Jahr möglich und nicht nach zwei Jahren, wie Sie schreiben.
Angenommen, ein OA-Mehrfachvisum für Nichteinwanderer hat einen Gültigkeitszeitraum vom 1. Februar 2015 bis zum 31. Januar 2016.
Angenommen, Sie reisen am 10. Februar 2015 nach Thailand ein. Sie haben dann eine Aufenthaltsdauer bis zum 9. Februar 2016.
Da die Gültigkeitsdauer am 31. Januar 2016 abläuft, können Sie bereits ab dem 1. Februar 2016 eine Verlängerung beantragen, die am 9. Februar 2016, dem Ende Ihres Aufenthaltszeitraums, folgt.
Sie müssen also nicht das Beste aus Ihrer „OA“ für Nichteinwanderer herausholen. Wenn eine Verlängerung günstiger ist als ein „Grenzlauf“, ist es am besten, so schnell wie möglich eine Verlängerung zu beantragen.
Theoretisch bereits nach einem Jahr.

Welche Belege für eine Verlängerung vorliegen müssen, ist in der Datei klar angegeben: www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/TB-Dossier-Visa-2016-Definatief-11-januari-2016.pdf

Daher möchte ich Ihre Punkte wie folgt ergänzen.

6) Nachweis, dass ich drei volle Monate lang 800.000 Baht auf einem thailändischen Konto habe (oder eine Kombination aus Einkommen und Bankkonto für insgesamt 800.000 Baht).
Für den ersten Antrag auf Verlängerung genügen zwei Monate. Die Dauer einer Folgebeantragung beträgt drei Monate. Ein Einkommen von 65 Baht ist natürlich auch ausreichend, allerdings muss man dann eine „Einkommenserklärung“ haben. Oder die Kombination wie du schon geschrieben hast.
7) Eine vom selben Tag datierte Abrechnung der Bank über den angegebenen Betrag.
Nicht alle Einwanderungsbehörden verlangen, dass dies vom selben Tag erfolgt. Am besten beantragen Sie den Antrag direkt bei der Ausländerbehörde.
Für Pattaya steht unter anderem auf deren Formular (was die Finanzen betrifft). (Jede Ausländerbehörde hat ihre eigenen Regelungen, informieren Sie sich daher rechtzeitig.)
Einkommen ('Fondsbuch' nicht erlaubt):
a. ENTWEDER: Brief einer thailändischen Bank, der nicht älter als eine Woche ist und einen Kontostand von mindestens 800,000 Baht bescheinigt, zusammen mit einer Kopie Ihres Bankbuchs mit der Namensseite und den Transaktionen der letzten drei Monate. Im ersten Jahr des Ruhestandsvisums müssen die 800,000 Baht vor der Beantragung mindestens zwei Monate auf der Bank gewesen sein, in den Folgejahren jedoch mindestens drei Monate zuvor.
B. ODER: Schreiben Ihrer Botschaft, aus dem monatlich eine Rente oder ein anderes Einkommen in Ihrem Heimatland in Höhe von mindestens 65,000 Baht hervorgeht.
C. ODER eine Kombination aus (a) und (b) oben: Einkommen von weniger als 65,000 Baht-Äquivalent plus ein kostenloser Bargeldbetrag auf der thailändischen Bank. Die Summe aus beiden Quellen zusammen muss mindestens 800,000 Baht betragen. Sie benötigen jeweils einen Brief Ihrer Bank und Ihrer Botschaft (sowie die unter a genannten Bankbuchseiten).

Mit freundlichen Grüßen

Ronny

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