Fragen und Antworten zu Visa Thailand: „Vorher einreisen“, bitte erläutern Sie dies

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Posted in Visumsfrage
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Dezember 8 2014

Sehr geehrte Redakteure,

Ich habe am 15. September in Laos ein Visum für die doppelte Einreise erhalten und bin erst am 1. Oktober mit meiner ersten Einreise nach Thailand eingereist. Bei der Einwanderung bekam ich eine 30-tägige Verlängerung bis zum 30. Dezember. Nur auf dem Visum steht „Einreise vor dem 14. Dezember“. Meine Frage ist, was genau damit gemeint ist, ist das das Datum, an dem ich meinen 2. Eintrag gemacht haben muss, oder ist das auch zwischen dem 14. und 30. Dezember möglich?

Mit freundlichen Grüßen

Roel


Lieber Roel,

Gültigkeit des Visums und Aufenthaltsdauer. Es gibt mehr Menschen, die sich irren oder für die es nicht ganz klar ist.

Im Visa-Dossier steht genau, was „Gültigkeitsdauer“ und „Aufenthaltsdauer“ bedeuten, aber ich werde es kurz zusammenfassen. Die Gültigkeitsdauer des Visums ist der Zeitraum, innerhalb dessen das Visum aktiviert werden muss. Bis dahin können Sie sozusagen mit diesem Visum nach Thailand einreisen. Dieser Zeitraum wird in einem Enddatum ausgedrückt (Eingabe vor …) und wird von der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat festgelegt.

Die zulässige Aufenthaltsdauer ist die Anzahl der Tage, die Sie ab dem Einreisedatum in Thailand bleiben dürfen. Das Ablaufdatum ist auf dem Einreisestempel angegeben und wird vom Einwanderungsbeamten entsprechend der Art Ihres Visums zugewiesen.
Wenn die Einwanderungsbehörde eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer gewährt, erhalten Sie einen neuen Stempel in Ihrem Reisepass mit einem Text, der unter anderem besagt, dass der Aufenthalt in Thailand bis …..(Datum) erlaubt war. Dieses neue Datum bestimmt dann, bis zu welchem ​​Zeitpunkt Sie mit dieser Verlängerung in Thailand bleiben können.

Das auf Ihrem Visum unter EINGEBEN VORHER angegebene Datum ist sehr wichtig, da dies das Enddatum der Gültigkeit Ihres Visums ist. Das bedeutet, dass Sie VOR diesem Datum alle Einträge für dieses Visum aktiviert haben müssen. Nicht genutzte Einträge sind ab diesem Datum ungültig.
In Ihrem Fall steht dort der 14. Dezember, dh der 13. Dezember ist Ihre letzte Chance (denken Sie daran, VORHER einzugeben). Wenn Sie danach zwischen dem 14. und 30. Dezember weiterreisen, je nachdem, ob Sie auf dem Landweg oder über den Flughafen reisen, erhalten Sie maximal 15 oder 30 Tage Visumbefreiung, jedoch nicht 60 Tage, da Ihr Visum am 14. Dezember abgelaufen ist.

Die Tatsache, dass Ihnen eine Verlängerung bis zum 30. Dezember gewährt wurde, bedeutet nur, dass diese Verlängerung Ihnen erlaubt, bis zum 30. Dezember in Thailand zu bleiben.
Dadurch verlängert sich nicht die Gültigkeit Ihres Visums, sondern nur Ihre aktuelle Aufenthaltsdauer.

Denken Sie also daran – spätestens am 13. Dezember (nicht am 14. Dezember, da Sie VORHER eintreten), sonst verfällt Ihr 2. Eintrag.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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