Visum Thailand: Betrifft ein Visum für einen Zeitraum von 140 Tagen

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Posted in Visumsfrage
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24 September 2016

Sehr geehrte Redakteure,

Jedes Jahr verbringe ich den Winter in Thailand für etwa 3 bis 4 Monate an einem festen Ort in Krabi. Zu Beginn dieses Jahres hatte ich ein Nichteinwanderungsvisum vom Typ O für die mehrfache Einreise, das mir den Aufenthalt mit einem Zwischenvisum von Januar bis April ermöglichte. Dieses ist vor meiner nächsten Abreise abgelaufen, sodass ich ein neues Visum beantragen muss. Der Visumslauf für diese Art von Visum ist aufgrund des Ablaufs der Mehrfacheinreise nicht mehr möglich.

Mit einem Nichteinwanderertyp O mit einmaliger Einreise kann ich 90 Tage bleiben, aber wie gehe ich mit den restlichen 50 Tagen um, die ich bleiben möchte? Obwohl ich ein thailändisches Bankkonto habe, kommt eine Verlängerung meines Jahresvisums für mich nicht in Frage, da ich nicht 800.000 TBH auf ein thailändisches Bankkonto einzahlen möchte.

Regards,

Gijs


Lieber Gijs,

Sie schreiben: „Der Visumlauf für diese Art von Visum ist aufgrund des Ablaufs der Mehrfacheinreise nicht mehr möglich.“ Das ist nicht richtig

Die „O“-Mehrfacheinreise für Nichteinwanderer gibt es immer noch und Sie können sie weiterhin in den Niederlanden beantragen. Der einzige Unterschied besteht jetzt darin, dass Sie die Mehrfacheinreise für Nichteinwanderer „O“ nur noch bei der thailändischen Botschaft in Den Haag und nicht mehr beim thailändischen Konsulat in Amsterdam beantragen können. Sie können beim thailändischen Konsulat in Amsterdam nur ein Visum für die einmalige Einreise erhalten. Für Mehrfacheinreisevisa müssen Sie sich an die Botschaft in Den Haag wenden. Im Übrigen hat sich überhaupt nichts geändert.

Sie können also weiterhin wie bisher in Thailand bleiben. Nur müssen Sie für Ihr Visum nach Den Haag statt nach Amsterdam gehen.

Lesen Sie auch die Leserfrage von gestern, 5. September 2016: www.thailandblog.nl/visumquestion/non-immigrant-o-multiple-entry/

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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