Sehr geehrte Redakteure,

Wir, mein männlicher thailändischer Partner und ich, wollen ab dem nächsten Jahr acht Monate in Thailand und dann vier Monate in den Niederlanden leben. Wir werden dies jährlich wiederholen. Wir haben in den Niederlanden geheiratet.

Im ersten Jahr möchte ich mit einem ED-Visum die Sprache auf Samui lernen. Welches Visum ist nach diesem Jahr für mich am besten geeignet? Ich bin jetzt 56 Jahre alt und erfülle die Einkommensvoraussetzung in Bezug auf Ersparnisse. Ich denke über ein Ruhestandsvisum nach (nicht O). Muss ich das Land alle drei Monate verlassen oder kann ich es vor Ort verlängern?

Hank Samui


Lieber Henk,

Abhängig von Ihrem Alter und Einkommen/Ersparnissen haben Sie bereits Anspruch auf ein Non-Immigrant „O“ (oder „OA“). Nicht weil Sie die Sprache im ersten Jahr lernen, benötigen Sie ein „ED-Visum“. Sie können die Sprache auch ohne „ED“-Visum lernen. Wenn Sie kein „ED“-Visum benötigen, beantragen Sie es nicht, da das „ED“-Visum einer strengen Kontrolle unterliegt. Mit einem Non-Immigrant „O“ können Sie in jede Richtung gehen und müssen sich nicht um all diese Kontrollen kümmern.

Da Sie alle Voraussetzungen erfüllen können, ist es in Ihrem Fall besser, einen Non-Immigrant „O“ Single Entry zu beantragen. Diese hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. Bei der Einreise erhalten Sie eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. Nach Ablauf dieser 90 Tage können Sie eine Verlängerung um ein Jahr erhalten. Einzelheiten finden Sie im Dossier Visum. Dies können Sie dann jährlich wiederholen. Visumfahrten (Grenzfahrten) müssen Sie hiermit nicht durchführen. Allerdings müssen Sie der Einwanderungsbehörde alle 90 Tage Ihre Adresse melden. Kann persönlich, durch eine andere Person, per Post oder online erfolgen. Wenn Sie Thailand während der Verlängerung verlassen möchten, müssen Sie vor Ihrer Ausreise aus Thailand eine Wiedereinreise bei der Einwanderungsbehörde beantragen. Wenn Sie dies nicht tun, verfällt Ihre Verlängerung.

Sie können auch eine Mehrfacheinreise für Nichteinwanderer „O“ (muss ein Visum durchgeführt werden) oder eine „OA“ für Nichteinwanderer beantragen. Wenn Sie eines davon möchten, können Sie die Details im Visa-Dossier auf dem Blog lesen: www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/TB-2014-12-27-Dossier-Visa-Thailand-vollversion. pdf

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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