Lieber Ronnie,

In naher Zukunft möchte ich den größten Teil des Jahres in Thailand bleiben, maximal 8 Monate pro Jahr, denn das ist die gesetzliche Höchstgrenze, wenn man in den Niederlanden gemeldet bleiben möchte. Ich möchte auch nicht wegen der Kranken-/Krankenversicherung und der AOW-Anhäufung bis 67.3 Jahre aus den Niederlanden abgemeldet werden. Ich bin 61 Jahre alt und finanziell ist alles in Ordnung.

Ich möchte mit folgendem Visum in Thailand bleiben: Non-Immigrant Visum OA Multiple Entry.

Ist ein Aufenthalt von acht Monaten in Thailand und ein Aufenthalt von vier Monaten in den Niederlanden mit dem oben genannten Visum tatsächlich möglich, da man die 4 Tage (90 Monate) immer bei der Einwanderungsbehörde melden muss? Wenn Sie 3 Monate in den Niederlanden bleiben, erscheint mir dieses Visum unbrauchbar.

Wer hat Erfahrung mit diesem Visum und wurde nicht aus den Niederlanden abgemeldet? Gibt es Möglichkeiten, sich für dieses Visum zu entscheiden und die 90-Tage-Benachrichtigung zu umgehen? Wie streng ist die Kontrolle durch niederländische Behörden (z. B. die Gemeinde, in der Sie leben, oder die Marechaussee bei Ihrer Rückkehr), wenn Sie beispielsweise 9 oder 9,5 Monate in Thailand bleiben, um der 90-Tage-Meldung nachzukommen?

Ich bin neugierig und empfehle mich gerne weiter, wenn es um Ratschläge/Anregungen geht.

Mit freundlichen Grüßen,

Rob


Lieber Rob,

Mit einem Nichteinwanderungsvisum „OA“ für die mehrfache Einreise erhalten Sie für jede Einreise während der Gültigkeitsdauer (ein Jahr) des Visums eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr. Wenn Sie Thailand verlassen und innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums wieder nach Thailand einreisen, gilt für Sie erneut eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr.

TB Immigration Info Letter 039/19 – Das thailändische Visum (9) – Das „OA“-Visum für Nichteinwanderer

www.thailandblog.nl/dossier/visum-thailand/immigration-infobrief/tb-immigration-info-brief-039-19-het-thaise-visum-9-het-non-immigrant-oa-visum/

Der Preis für den Non-Immigrant „OA“ Multiple Entry beträgt jetzt 175 Euro statt 150 Euro.

Was die Kündigungsfrist von 90 Tagen betrifft. Sie müssen lediglich für jeden Zeitraum von 90 Tagen ununterbrochenen Aufenthalts in Thailand eine 90-Tage-Adressmeldung erstellen. Wenn Sie Thailand verlassen, erlischt auch die 90-Tage-Zählung automatisch. Bei Ihrer Rückkehr beginnt die Periode erneut bei 1 zu zählen. 90 Tage nach der Einreise müssen Sie dann erneut Ihre erste 90-Tage-Meldung abgeben, d. h. Sie dürfen nicht dort weiterzählen, wo Sie bei Ihrer Ausreise aus Thailand aufgehört haben.

Sie müssen die 90-Tage-Benachrichtigung also nur berücksichtigen, wenn Sie sich tatsächlich in Thailand befinden.

Angenommen, Sie bleiben 8 Monate ununterbrochen in Thailand, dann müssen Sie sich während dieser 8 Monate in Thailand alle 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde melden. Das muss nicht unbedingt am 90. Tag sein. Sie können dies auch in einem Zeitraum von 15 Tagen vor bis 7 Tagen nach dem 90. Tag tun. Für die Zeit, die Sie danach in den Niederlanden verbringen, sollten Sie die 90-Tage-Meldung nicht berücksichtigen. Es geht nicht weiter. Bei Ihrer nächsten Einreise beginnen Sie mit der Rückzählung von 1 und 90 Tage nach der Einreise müssen Sie die erste Meldung erneut vornehmen.

Sie müssen aufgrund dieser 90-Tage-Benachrichtigung also nicht länger in Thailand bleiben oder diese umgehen, da sie abläuft, wenn Sie Thailand verlassen.

Die Frage ist nun, ob Sie mit Ihrem 61. Lebensjahr Anspruch auf dieses Non-Immigrant „OA“ haben. Erkundigen Sie sich am besten rechtzeitig bei der Botschaft, wenn Sie noch nicht vollständig im Ruhestand sind. Nur sie entscheiden darüber.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

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