Sehr geehrte Redakteure,

Wir sind ein niederländisches Paar, das in Thailand lebt, verheiratet ist, beide über 50 Jahre alt sind und derzeit im Besitz eines Nichteinwanderungsvisums für die mehrfache jährliche Einreise sind.

Wenn dies endet, möchten wir es durch ein Ruhestandsvisum für einen längerfristigen Aufenthalt ersetzen. Die Bedingungen hierfür sind auf Ihrer Website klar angegeben.
Ich habe noch eine Frage zu den Konditionen für den Partner. Wenn der Partner keinen Anspruch auf ein Ruhestandsvisum für einen längerfristigen Aufenthalt hat, kann er/sie ein Non-Immigrant O-Visum beantragen.

Ist der Nachweis über 600 Euro pro Monat oder 20.000 Euro auf einem Sparkonto dennoch erforderlich, wenn der Partner kein Einkommen hat?

Oder gibt es in diesem Fall eine andere Möglichkeit?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mariska


Liebe Mariska,

Ich sehe das Problem eigentlich nicht. Sie sind beide über 50 Jahre alt, besitzen ein Nichteinwanderungsvisum „O“ und wohnen bereits in Thailand. Damit können Sie bei der Einwanderungsbehörde eine einjährige Verlängerung beantragen, die an Ihren zuletzt erworbenen Aufenthaltszeitraum anknüpft (Visummöglichkeit muss ausgeschöpft werden).

Um diese Verlängerung zu erhalten, müssen Sie die Bedingungen jeweils einzeln erfüllen. Der Partner, der kein Einkommen hat, kann die Finanzen dann nur durch einen Bankbetrag von 800 Baht nachweisen. Beispielsweise kann Ihr Mann sein Einkommen von mindestens 000 Baht verwenden, und Sie können natürlich ein Bankguthaben von 65 Baht verwenden oder umgekehrt. Selbstverständlich ist auch eine Kombination Einkommen/Bank möglich.

Da Sie bereits in Thailand wohnen und dort eine Verlängerung beantragen können, verstehe ich wirklich nicht, wohin Sie mit Ihrer letzten Frage wollen. Die 600 Euro Einkommen oder 20 Euro auf der Bank haben Sie auf der Website des Konsulats gefunden. Dort heißt es auch, dass, wenn der Partner kein Einkommen hat, in den Anträgen 000 Euro nachgewiesen werden müssen: http://www.royalthaiconsulateamsterdam.nl/index.php/visa-service/visum-aanvragen „Sind Sie verheiratet/offiziell eingetragene Partnerschaft und wenn 1200 „Wenn einer der Partner kein Einkommen hat, muss der monatliche Betrag 1 pro Monat betragen. Anschließend ist eine Kopie der Heiratsurkunde/Heiratsurkunde/offiziell eingetragenen Partnerschaft beizufügen.“

Vielleicht meinen Sie ein „OA“ für Nichteinwanderer mit einem „Visum für den längeren Aufenthalt im Ruhestand“. Dann reichen 600 Euro als Einkommen nicht aus. Für ein „OA“ müssen Sie ein Einkommen in Euro in Höhe von mindestens 65000 Baht oder 800 Baht bei einer Bank nachweisen. Gleiche Beträge wie bei einer jährlichen Verlängerung.
„OA“-Visa für Nichteinwanderer können nur bei einer thailändischen Botschaft beantragt werden, allerdings nur im Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres offiziellen Wohnsitzes (jedoch nicht in Thailand).

In Ihrem Fall ist es viel einfacher, eine Verlängerung um ein Jahr für Ihr „O“ für Nichteinwanderer zu beantragen. Die finanziellen Anforderungen sind die gleichen, es gibt weniger Papierkram und die Einwanderung wird viel einfacher sein.

Sollte Ihre Frage nicht vollständig beantwortet werden, können Sie mich jederzeit erneut kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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