Sehr geehrte Redakteure,

Nächsten Monat werde ich erneut zur Botschaft in Amsterdam gehen, um mein Nichteinwanderungsvisum „O“ zu beantragen. Jetzt habe ich gehört, dass man einen Führungsnachweis und ein Gesundheitszeugnis braucht. Was ist hier wahr?

Auf der Seite der Botschaft in Amsterdam kann ich dazu nichts finden.

Regards,

Janinne


Liebe Janine,

Ein Nachweis über gutes Benehmen und Anstand (Auszug aus dem Strafregister) sowie ein Gesundheitszeugnis sind Standardnachweise, die verlangt werden, wenn Sie einen „OA“ für Nichteinwanderer beantragen möchten. Dieses Visum erhalten Sie nicht beim Konsulat in Amsterdam, sondern nur bei der thailändischen Botschaft in Den Haag.
Bei anderen Visa wird dieser Nachweis nur dann verlangt, wenn er als notwendig erachtet wird, aber das ist eine Ausnahme.

Ich vermute, dass es sich in Ihrem Fall um ein einfaches Nichteinwanderungs-O (Ruhestand) handelt, und unter normalen Umständen müssen Sie auch dieses nicht angeben.
Was benötigt wird, ist auf ihrer Website klar angegeben.

Bitte beachten Sie, dass Sie in Amsterdam nur eine „O“-Einzeleinreise für Nichteinwanderer erhalten können. Für eine Nichteinwanderungs-Mehrfacheinreise „O“ müssen Sie sich an die Botschaft in Den Haag wenden.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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