Fragender: Yen

Nach niederländischem Recht mit einem gleichgeschlechtlichen thailändischen Partner verheiratet. Nach thailändischem Recht gilt dies (noch?) nicht als offizielle Eheschließung. In der Vergangenheit wurde dies daher nicht als Grund für ein Visum akzeptiert.

Hat jemand Erfahrung mit der Beantragung eines Visums in einer solchen Situation jetzt, in der Corona-Zeit?


Reaktion RonnyLatYa

Und warum glauben Sie, dass die diesbezügliche Gesetzgebung in Zeiten von COVID plötzlich anders sein würde?

Solange in Thailand eine legale Ehe zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Personen nicht erlaubt ist, wird sich dadurch auch in der COVID-Zeit nichts an der Beantragung eines Visums ändern.

Es gibt Gesetzesentwürfe, die die Ehe zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts erlauben, wie ich dem Link unten entnehmen kann. Aber ob und wann wird dies schließlich umgesetzt?

en.wikipedia.org/wiki/LGBT_rights_in_Thailand

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