Thailand-Visumantrag Nr. 184/20: Thailändische Heirat

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Posted in Visumsfrage
Stichworte:
November 9 2020

Fragender: Redback

Ich bin Belgierin und habe in Belgien geheiratet, nachdem ich 10 Jahre lang mit einer Thailänderin zusammengelebt habe. Mittlerweile besitzt sie auch die belgische Staatsangehörigkeit. Da ich im März 2021 in den Ruhestand gehe, möchte ich für längere Zeit nach Thailand ausreisen. Meine Frau würde aus familiären Gründen gerne im Januar reisen.

Jetzt möchte ich meine belgische Ehe in Thailand anmelden. Kann meine Frau dies alleine mit den nötigen Unterlagen ohne meine Anwesenheit erledigen? Und kann ich im März ein Heiratsvisum beantragen?

Vielen Dank für die notwendigen Antworten.


Reaktion RonnyLatYa

1. Ich denke, dass es ausreicht, einen Auszug aus Ihrem Personenstand vorzulegen, der beweist, dass Sie verheiratet sind, um Ihr O-Zertifikat für Nichteinwanderer aufgrund einer thailändischen Ehe zu erhalten. Kannst du bei der Gemeinde bekommen?

Darüber hinaus muss Ihre Frau nachweisen, dass sie auch die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt.

Siehe auch www.thaiembassy.be/visa/

Nichteinwanderungsvisum „O“-Visum (Ehepartner/Familie) für Personen, die mit einem Thailänder verheiratet sind

.....

– Eine Kopie der Heiratsurkunde, auf der Sie „beglaubigte Kopie“ + Datum + Unterschriften von Ihnen und Ihrem Partner vermerken

– Eine Kopie des thailändischen Personalausweises Ihres Partners, auf dem er „beglaubigte Kopie“ + seine Unterschrift vermerkt

....

Am besten erkundigen Sie sich jedoch beim Konsulat in Antwerpen oder bei der Botschaft in Brüssel, ob dies als Heiratsnachweis ausreicht. Haben Sie sofort Klarheit?

Selbstverständlich können Sie auch Ihr Non-Immigrant O auf der Grundlage einer Rente beantragen. Sofern das bereits möglich ist, natürlich. Auch für Ihre spätere Verlängerung in Thailand spielt es keine Rolle, auf welchem ​​Weg (Ruhestand oder thailändische Heirat) Sie sich angemeldet haben, um eine spätere Verlängerung zu beantragen. Kann auf Ruhestand oder thailändischer Heirat basieren. Natürlich nur, wenn Sie die Bedingungen Ihrer Wahl erfüllen.

2. Was die Registrierung in Thailand betrifft, gehe ich davon aus, dass Sie dort sein müssen, da die erforderlichen Dokumente unterschrieben werden müssen. Diese Registrierung in Thailand ist in der Tat notwendig, wenn Sie eine Verlängerung aufgrund einer thailändischen Ehe beantragen möchten. Schließlich müssen Sie hierfür ein Kor Ror 22 einreichen und dieses können Sie nur erhalten, wenn Ihre Ehe in Thailand eingetragen ist. Wenn die Ehe in Thailand geschlossen wurde, handelt es sich normalerweise um eine Kor Ror 2 – Kopie der Heiratsurkunde. Ein Kor Ror 22 ist dasselbe, bedeutet aber, dass die Ehe im Ausland stattgefunden hat.

Vielleicht gibt es Leser, die ihre ausländische Ehe nachträglich auch in Thailand eingetragen haben und Ihnen erzählen können, wie das Verfahren abgelaufen ist.

2 Antworten auf „Thailand-Visum-Frage Nr. 184/20: Thai-Ehe“

  1. Jm sagt oben

    Ich habe mich in Thailand scheiden lassen, ohne dort zu sein.
    Zuerst in Belgien geschieden, dann mit beglaubigten und übersetzten Papieren nach Thailand und dorthin überstellt.
    Ich denke, dass Sie dasselbe für Ihre Ehe tun können.

  2. Kerl sagt oben

    Meiner bescheidenen Meinung nach und aufgrund der Erfahrung, die wir haben, ist es besser, alle Verwaltungsaufgaben in der Botschaft in Brüssel zu erledigen und dann zusammen mit Ihrer Frau,
    Die Vertreter der thailändischen Botschaft sind hilfreich bei der Suche nach geeigneten Lösungen.

    Sobald die notwendigen Unterlagen vorliegen, kann Ihre Frau auf Wunsch natürlich auch früher abreisen.

    viel Glück


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