Fragender: Els

Ich sitze schon seit einiger Zeit in den Niederlanden fest und würde gerne nach Thailand zurückkehren. Während meines Aufenthalts in den Niederlanden ist meine Wiedereinreisegenehmigung für mein Ruhestandsvisum abgelaufen, sodass ich kein gültiges Visum mehr habe. Mit einem gültigen OA-Visum könnten Sie eine Einreisebescheinigung erhalten (Update 31. Oktober).

Ich hatte in den letzten Tagen E-Mail-Kontakt mit der Botschaft in Den Haag und habe den Eindruck, dass dies nun möglich ist. hague.thaiembassy.org

Hat jemand Erfahrung damit? Einen OA beantragt, erhalten und auf dieser Grundlage ein CoE erhalten? Ich bin sehr neugierig.


Reaktion RonnyLatYa

Wenn Sie Kontakt mit der Botschaft hatten, sollte bereits klar sein, dass ein Non-Immigrant OA-Visum die Möglichkeit zur Rückkehr nach Thailand bietet. Kann man auch auf deinem Link sehen. Dort finden Sie auch alle Informationen zum Erhalt dieses Visums und des CoE (Certificate of Entry). 

Darüber hinaus beziehen sich fast alle Fragen (13 von 16), die seit dem 6. Oktober auf dem Blog gestellt wurden, auf die Bewerbung für die OA für Nichteinwanderer. Werfen Sie einfach einen Blick ab Visa-Frage 163. Möglicherweise finden Sie dort auch die notwendigen Informationen. 

Vielleicht gibt es Leser, die kürzlich eine Non-Immigrant-OA verlassen haben und ihre Erfahrungen teilen möchten oder neue Informationen haben möchten, die für Sie nützlich sein könnten.

30 Antworten auf „Thailand-Visumfrage Nr. 179/20: Kann ich mit einem Nichteinwanderungs-OA nach Thailand reisen?“

  1. Matthäus sagt oben

    Ich hoffe, dass die Menschen, die aus den Niederlanden nach Thailand zurückkehren möchten, dies lesen, damit viele Fragen zum gleichen Thema vermieden werden können.
    Ich habe meinen Non Imm OA gemäß den auf der Website der thailändischen Botschaft in Den Haag veröffentlichten Richtlinien beantragt. Dieses Visum ermöglicht tatsächlich die Einreise in das Königreich.
    Das hat alles gut geklappt und bei Bedarf gibt die Botschaft schnelle und gute Ratschläge.
    Habe gestern das Visum erhalten, am selben Tag das COE über die Website coethailand.mfa.go.th beantragt und heute die COE-Genehmigung erhalten.
    Habe sofort das Ticket (Swiss Air) und die ASQ-Reservierung im Folgeprozess hochgeladen und hoffe, die Abrechnung morgen zu haben (Laut einem Bekannten dauert es auch 1 Werktag statt der im Antrag angegebenen 3 Werktage).
    Bitte beachten Sie, dass diese beiden Dinge innerhalb von 15 Tagen nach der Genehmigung hochgeladen werden müssen, andernfalls können Sie erneut von vorne beginnen.
    Dann beantragen Sie vier Tage vor Abflug eine Flugtauglichkeitserklärung, in diesem Fall bei Medimare, und einen RT-PCR-Test am Tag vor dem Flug. in diesem Fall im Coronalab Breda (beachten Sie, dass nur dieser RT-PCR-Test akzeptiert wird), morgens getestet, Ergebnisse abends gegen 10 Uhr.
    Hier scheint es wie Apfel, Ei, aber es dauert ziemlich lange (z. B. dauert ein Auszug aus dem Rotterdamer Geburtsregister 10 Arbeitstage) und Rätsel, bis man die nötigen Teile hat. 4 Dokumente müssen zweimal und 1 Dokument dreimal legalisiert werden.
    Die Gesamtkosten betragen 175 € für das Visum, 40 € für die Legalisierung durch das Außenministerium, 60 € für die Legalisierung durch die thailändische Botschaft. Legalisierung durch BRIC, ärztliche Stellungnahme ist kostenlos.
    Vergessen Sie nicht, beim Krankenversicherer eine Versicherungsbescheinigung inklusive einer COVID-19-Notiz anzufordern. Geben Sie auf Ihrer Abrechnung unbedingt die maximale Versicherungsdauer von 1 Jahr an, die Botschaft schaut sich das an und hat dies in meinem Fall auch auf dem Visum vermerkt.
    Das ist es, Stärke und Erfolg.
    Oh ja, ich vergesse es fast, Kompliment für die Bemühungen und den Service der thailändischen Botschaft in Den Haag.

    • Michael Kleinmann sagt oben

      Lieber Matthäus,

      Ich habe eine Frage zu Ihrer detaillierten Wegbeschreibung. Welches Dokument haben Sie im BRIC legalisiert?
      Wenn ich das Wort „legalisieren“ sehe, denke ich schon an eine sehr lange Zeit, die man eigentlich nicht hat.

    • Paul J sagt oben

      Was müssen Sie legalisieren? Welcher RT-PCR-Test?

    • Rob sagt oben

      Hallo Matthew,

      Nächsten Dienstag habe ich einen Termin in der thailändischen Botschaft. Ich habe jetzt alle Dokumente in Ordnung und werde morgen nach Den Haag fahren, um die Legalisierungen beim CBIG und für Auswärtige Angelegenheiten durchzuführen. Auf der Website der Th.-Botschaft wird nirgends erwähnt, dass die thailändische Botschaft die Dokumente auch für 60 Euro legalisiert. Neu für mich.

      Grüße,

      Rob

    • Pieterjan glerum sagt oben

      Hallo Mattheus, in deiner Nachricht habe ich gelesen, dass die Krankenkasse die Versicherungsabrechnung inklusive Covid19 ausgestellt hat. Welche Versicherung ist das? Mein De Friesland verweist mich auf die europäische Versicherungskarte und meine Reiseversicherung Aegon verweist mich auf eine Versicherungsabrechnung im Ausland, auf der ich keinen Covid-Vermerk entdecken kann. Die Expat-Versicherung von OOM ist für mich sehr teuer.

    • Ger Korat sagt oben

      Ticket und ASQ-Reservierung müssen innerhalb von 15 Tagen hochgeladen werden. Meine Frage: Kann die Abreise zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen oder muss sie innerhalb dieser 15 Tage erfolgen? Nicht ganz klar, da dies nicht auf der Website beschrieben ist. Vielleicht haben Sie oder jemand anderes diese Informationen, da diese Upload-Bedingung auch für einen COE gilt, der ein Non-Immigrant-O-Visum verwendet.

    • Ger Korat sagt oben

      Lieber Mattheus, kannst du uns bei deiner Abreise mitteilen, ob deine Abreise in die angegebenen 15 Tage fällt, in denen du deine Daten hochladen musst, oder ob die angegebenen 15 Tage der Zeitraum des Hochladens sind und du nach diesen 15 Tagen abreisen kannst?

  2. Sjoerd sagt oben

    Seit mehr als einem Monat ist die Einreise bei OA möglich.

    Auch eine andere Möglichkeit scheint noch nicht jedem bekannt zu sein: Sie können ein Visum B erhalten, wenn Sie EINE der folgenden Bedingungen erfüllen (sinnvoll für Personen unter 50):

    …. ODER(2) Der Antragsteller hat in eine Eigentumswohnung in Thailand oder in eine thailändische Staatsanleihe im Wert von mindestens 3 Millionen Baht investiert; ODER(3) Der Antragsteller muss über ein oder mehrere thailändische Bankkonten mit einer Einlage von mindestens 3 Millionen Baht verfügen. Dies können Sie über folgenden Link nachlesen:

    Hauptlink: https://hague.thaiembassy.org/th/content/118896-measures-to-control-the-spread-of-covid-19

    Direkte Verbindung: https://image.mfa.go.th/mfa/0/SRBviAC5gs/COVID19/1_11_non_Thai_nationals_who_are_permitted_to_enter_the_Kingdom_under_a_special_arrangement_(Non_B)_121020.pdf

    Das Überraschende ist, dass auf Websites thailändischer Botschaften in anderen Ländern (zumindest denen, die ich mir angesehen habe, z. B. der in London): https://london.thaiembassy.org/en/publicservice/119247-requirements-for-certificate-of-entry-during-travel-restriction) ist nicht ODER, sondern UND. Also für die Niederländer: Es reicht aus, nur eine Eigentumswohnung für 3 Millionen zu besitzen, in (einigen?) anderen Ländern eine Eigentumswohnung UND 3 Millionen auf der Bank.

    Für den Fragesteller: Sie müssen ein OA-Visum physisch in Den Haag beantragen. Ich hatte OA in einer Woche, dann COE in 1 Arbeitstagen. Leider dauerte die Vorphase für OA mit ärztlichem Attest etc. ein paar Wochen länger.

    COE kann in den Niederlanden online durchgeführt werden über: https://coethailand.mfa.go.th/
    (Ich habe von einem Belgier gehört, dass der COE dort physisch beantragt werden muss.)

    Für eine sehr detaillierte Beschreibung der verschiedenen Schritte: https://coethailand.mfa.go.th/images/RegistrationGuideEng281020.pdf

    • fred sagt oben

      Tatsächlich wurde in Belgien bisher alles nach Vereinbarung in der Botschaft erledigt. Vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail. [E-Mail geschützt] . Beim ersten Termin geht es um Ihr Visum. Wenn alles in Ordnung ist, bekommen Sie einen Termin für das COE. Bei diesem Termin müssen Sie die Hotelreservierung sowie die Versicherung und auch das E-Ticket vorlegen können.

      Wenn alles genehmigt ist, erhalten Sie einen Termin zur Abholung Ihres COE. Das dauert in der Regel etwa 10 Werktage. Denken Sie also daran, wenn Sie Ihr Hotel und Ihren Flug buchen.

  3. en th sagt oben

    Ich bin jetzt in Thailand und übernachte zwei Wochen in einem Hotel.
    Ich musste zunächst eine Kopie der Wiedereinreisegenehmigung vorlegen, um eine Chance zu bekommen.
    Wenn Sie den ersten Antrag einreichen, achten Sie darauf, dass Sie ihn korrekt ausfüllen, sonst haben Sie immer noch das Problem, dass Ihre Arbeit mit der Meldung „Abgelehnt ohne Angabe von Gründen“ zurückkommt, was falsch ist.
    Außerdem wurde nach einem Grund für die Rücksendung gefragt.
    Aus den Kopien, die ich geschickt habe, ging hervor, dass ich ein Ruhestandsvisum habe, aber bei der Botschaft ist etwas schief gelaufen und sie haben es in eine Arbeitserlaubnis umgewandelt. Als das geklärt war, hatte ich einen Holländer am Telefon und er hat mich abgewimmelt, woraufhin meine Frau erneut die Botschaft angerufen hat und ein Thailänder das Problem erklärt hat und der den Papierkram erledigt hat, den der Niederländer NICHT erledigen wollte, und ihm das auch gesagt hat es würde wahrscheinlich abgelehnt werden, aber dank des thailändischen Mitarbeiters habe ich am Ende des Tages trotzdem die Zusage von der Botschaft erhalten.
    Auch wenn meine Frau sie nach einem Kommentar von jemandem auf diesem Blog anrief, der etwas behauptete, was nicht stimmte, und mit dem Vorwurf, man müsse der Botschaft folgen und nicht von anderen reden.

  4. Jacobus sagt oben

    Ich bin derzeit dabei, ein Nichteinwanderungsvisum „O“ aufgrund meiner Pensionierung zu erhalten. Die Vorgehensweise ist die gleiche wie zuvor. Allerdings können Sie mit der Bewerbung erst beginnen, wenn Sie ein COE (Certificate of Entry) erhalten haben. Ohne COE wird der Visumantrag nicht bearbeitet. Die Bewerbung für ein COE erfolgt vollständig digital. An https://coethailand.mfa.go.th/ Du findest alle Infos und wirst durch das Bewerbungsprogramm geführt. Mein größtes Problem war die von der Botschaft geforderte Krankenversicherung. Aus einer englischen Deckungserklärung muss klar hervorgehen, dass Sie für einen Mindestbetrag von 19 US-Dollar gegen COVID-100,000 versichert sind. Obwohl dies durch eine niederländische Versicherung abgedeckt ist, sind sie nicht bereit, dies zu Papier zu bringen. Ich habe bei Oom eine separate, zeitlich befristete Auslandsversicherung abgeschlossen. Onkel gibt diese spezifische Aussage ab.

    • jakie sagt oben

      Ein paar Details zur Krankenversicherung: „Die Deckung von 100.000 US-Dollar ist mit einer befristeten Auslandsversicherung nachgewiesen.“ Schaut die Botschaft nicht auf die Laufzeit dieser Police und sollte diese nicht mindestens 1 Jahr betragen?
      Sind Sie später gezwungen, bei Verlängerung in Thailand eine Versicherung bei einem thailändischen Versicherer mit einer Laufzeit von 1 Jahr abzuschließen?

      • Ger Korat sagt oben

        Was ich verstehe ist, dass man für einen Non Immigrant OA einen Aufenthalt von 1 Jahr bekommt und daher eine entsprechende Krankenversicherungspolice von 1 Jahr vorlegen muss. Für ein Non Immigrant O-Visum bekommt man eine einmalige Einreise und die ist dann für einen 90-tägigen Aufenthalt gültig, bei diesem Visum ist nichts über die Laufzeit der Krankenversicherung beschrieben und ich gehe sicherheitshalber davon aus Sie achten darauf, dass Sie während dieses 90-tägigen Aufenthalts in Thailand versichert sind und nicht länger, denn dann endet der Aufenthaltszeitraum (und Sie können ihn ggf. über die Einwanderungsbehörde in Thailand verlängern).

        • RonnyLatYa sagt oben

          Denn dies ist derzeit keine Voraussetzung für den Erhalt eines Nichteinwanderungs-O, ebenso wenig wie es eine Voraussetzung für die Verlängerung eines mit einem Nichteinwanderer-O erworbenen Aufenthaltszeitraums ist.

          Was Sie natürlich nicht davon abhält, sich zu versichern.

      • Ger Korat sagt oben

        Auf der Website der Botschaft sah ich einen Hinweis auf eine COVID-Versicherung mit den geforderten Beträgen von 32 Millionen Baht. 90 Tage lang habe ich gesehen, dass es 12160 Baht kostet. Es wird erwähnt, dass Sie während des Aufenthalts versichert sein müssen, was bedeutet, dass Sie für ein Non-Immigrant-O-Visum maximal 90 Tage Zeit haben. Wenn Sie sich für dieses Visum entscheiden, ist es daher ratsam, dass Sie dies mit einem Rückflugticket nachweisen (wenn Sie länger bleiben und eine Verlängerung in Thailand beantragen, verschieben Sie meiner Meinung nach das Rückreisedatum) und dass Sie die Bedingungen erfüllen.

    • fred sagt oben

      Irgendwas stimmt nicht. Sie erhalten nur dann ein COE, wenn Sie zur Rückreise berechtigt sind. Nicht jeder darf zurückkehren... Nur Personen mit einem triftigen Grund (die Liste finden Sie auf allen Webseiten der Botschaften). Sie müssen zunächst ein gültiges Visum beantragen, bevor Sie Anspruch auf das COE haben. Ich glaube nicht, dass ein NON-imm-O-Visum allein auf der Grundlage einer Rente ohne andere Verbindungen zu Thailand ausreicht, um sich für ein COE zu qualifizieren.

      Wenn Sie im Ruhestand und nicht verheiratet sind oder keine thailändischen Kinder haben, müssen Sie meiner Meinung nach ein Nicht-OA-Visum beantragen.

      Erst wenn diese gewährt wird, werden Sie für das COE berücksichtigt.

    • Paul J sagt oben

      Die OOM-Versicherung ist sehr teuer. Die Absicht ist, dass man eine deutlich günstigere Thai-Versicherung abschließt. Ich habe sie bei AXA für 3 Monate zum Preis von 7500 Baht abgeschlossen.
      Günstiger geht es wirklich nicht und nach der Bezahlung erhalten Sie sofort die Abrechnung mit Angabe von Covid-10 plus dem Mindestbetrag von 100.000 US-Dollar.
      Praktisch, wenn Sie ein thailändisches Bankkonto haben, denn dann erhalten Sie den Kontoauszug noch am selben Tag.

      • Niek sagt oben

        Akzeptieren sie eine befristete Versicherung für drei Monate? Sollte das nicht eine Jahresversicherung sein?

        • Ger Korat sagt oben

          Für Nichteinwanderer O wird Ihnen eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen gewährt, dann sind 3 Monate ausreichend. Mit einer Verlängerung fallen Sie unter die bestehenden thailändischen Vorschriften und diese schreiben für eine Verlängerung des Aufenthalts auf Basis dieses Visums keine Krankenversicherung vor.

          • RonnyLatYa sagt oben

            Auch bei der Beantragung einer Nichteinwanderungs-O ist keine Krankenversicherung erforderlich. Sie müssen also 3 Monate lang keine Krankenversicherung abschließen.

      • Marcel sagt oben

        Hast du einen Link von AXA?
        Bin über 60, mit Thai verheiratet und suche eine Sonnenversicherung
        Habe auch ein thailändisches Konto

        Dank je

        • Paul J sagt oben

          [E-Mail geschützt]

    • Cornelis sagt oben

      Jetzt verstehe ich es nicht mehr. Eine Einreisebescheinigung bekommt man nur, wenn man über das erforderliche Visum verfügt, ich denke, ich kann aus allen bisherigen Informationen schließen, oder? Und meinen Sie nicht ein OA- statt eines O-Visums?

    • Sjoerd sagt oben

      Inhaber eines Nicht-O dürfen noch nicht nach Thailand einreisen???

    • Jos sagt oben

      James,
      Anscheinend hast du bei Onkel eine separate Krankenversicherung abgeschlossen, kannst du mir die Adresse geben? Herzliche Grüße Jos.

      • Siehe hier: https://www.reisverzekeringblog.nl/ziektekostenverzekering-thailand-met-covid-19-dekking/

    • Ger Korat sagt oben

      Ich dachte, dass man kein Nichteinwanderungsvisum O auf der Grundlage des Ruhestands erhalten kann, aber man kann ein Visum auf der Grundlage einer Heirat, eines Kindes oder etwas anderem bekommen. Dann können Sie zunächst eine Versicherung über OOM abschließen und den ersten Antrag starten, erhalten dann aber eine Absage, weil Sie die Voraussetzungen für ein COE nicht erfüllen und außerdem, wenn Sie tatsächlich ein Visum beantragen (falls nicht). haben), erhalten Sie keine positive Nachricht. Vielleicht können Sie das erklären.

    • en th sagt oben

      Lieber James,
      Es stimmt, was Sie hier schreiben, ABER eines verstehe ich nicht und das ist die Versicherung, die Sie abgeschlossen haben.
      Ich habe einfach bei meiner Versicherung eine Abrechnung in englischer Sprache beantragt und wurde bei der Botschaft ohne Angabe eines Betrags abgegeben und bin, wie gesagt, jetzt gelangweilt in einem Hotel in Thailand.
      Ich frage mich also, ob Sie nicht irgendwo etwas falsch eingegeben haben, denn nach vielen Anrufen sagte mir ein thailändischer Mitarbeiter der Botschaft, was mit meinem Antrag nicht stimmte, was mir der Niederländer in der Botschaft NICHT sagen wollte, was Ich habe gelernt, dass die thailändischen und niederländischen Anträge von verschiedenen Abteilungen gestellt werden.

  5. Dirk N sagt oben

    Lieber James,

    Ich habe Ihren Kommentar zur Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums „O“ aufgrund des Ruhestands gelesen. Ich möchte das Gleiche tun. Können Sie mir Ihre E-Mail-Adresse geben, damit ich Sie diesbezüglich kontaktieren kann?
    Meine E-Mail-Adresse ist [E-Mail geschützt]
    Danke für die Mühe.
    Gr. Dick

  6. Sjoerd sagt oben

    Sie können eine günstige thailändische Versicherung mit einer Gültigkeit von EINEM Jahr, mit 200.000 Baht Selbstbeteiligung, 400.000 Baht stationärem und 40.000 Baht ambulantem Versicherungsschutz abschließen. Für jemanden im Alter von 65 Jahren kostet dies nur 7700 Baht.

    Praktisch, wenn Ihr niederländischer Versicherer nicht die korrekte Abrechnung ausstellen möchte und/oder wenn Sie die OA nach einem Jahr verlängern möchten und dafür einen thailändischen Versicherer beauftragen müssen.

    Über AA Insurance in Hua Hin, auch in Pattaya. http://www.aainsure.net


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