Visumantrag für Thailand Nr. 173/20: Nichteinwanderer OA – Flugticket

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Posted in Visumsfrage
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24. Oktober 2020

Fragender: John

Flugticket OA-Visum für Nichteinwanderer, Hin- und Rückflug oder One-Way-Ticket? Ich habe bereits einen ganzen Stapel Dokumente für die Beantragung eines OA-Visums für Nichteinwanderer gesammelt.

Wenn ich beispielsweise versuche, ein Ticket mit Abfahrt am 1. zu buchen, kann ich auf den meisten Websites kurz vor dem 12 nicht schnell eine Rückbuchung vornehmen. Normalerweise geht es nur bis Mitte Oktober 1. Ist die Vorlage eines Rückflugtickets zwingend erforderlich?

Welche Konsequenzen hat es für Ihr Visum, wenn Sie am 1 abreisen und der Rückflug am 12 erfolgt, Sie aber lediglich mindestens ein ganzes Jahr in Thailand bleiben möchten?


Reaktion RonnyLatYa

Es gibt überhaupt keine Konsequenzen. Bei der Einreise erhalten Sie immer eine einjährige Aufenthaltserlaubnis, unabhängig davon, wann der Rückreisetermin liegt. Sie können auch länger als ein Jahr bleiben, wenn Sie die Bedingung einer Verlängerung um ein Jahr erfüllen.

Auf der Website steht auch nicht, dass man ein Rückflugticket vorlegen muss.

– Bestätigtes Ticket, vollständig bezahlt

hague.thaiembassy.org/th/page/76475-non-immigrant-visa-oa-(long-stay)

Zu Ihrer Information: Auf der Website der thailändischen Botschaft in Brüssel wurde das vielleicht deutlicher beschrieben

2 Kopien der Reservierung der Flugtickets (für die Einreise nach Thailand)

Nur ein Ticket, das beweist, dass Sie nach Thailand reisen. Nicht, dass du zurückkommst.

www.thaiembassy.be/visa/

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