Visumantrag für Thailand Nr. 133/20: COVID-19-Versicherung

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8 August 2020

Fragender: Fred

Als rechtmäßiger Ehemann bin ich nun seit fast einem halben Jahr von meiner thailändischen Frau getrennt. Ich habe jetzt gelesen, dass Menschen, die mit einem Thailänder verheiratet sind, nach Thailand zurückkehren könnten. Unser Wohnsitz ist in Belgien, aber wir bleiben etwa 8 Monate im Jahr in Thailand, wo wir ein Haus haben. Meine Frau kümmert sich derzeit um ihren kranken Vater und die Kinder. Wir sind seit 2016 in Belgien verheiratet.

Jetzt sehe ich, dass die Botschaft eine Versicherung verlangt, die speziell gegen Covid-19 abdeckt. Ich habe eine fortlaufende Reiseversicherung bei der AXA, die bei medizinischen Problemen bis zu 3 Millionen Euro Rückführung und alle anderen notwendigen Kosten abdeckt. Bei dieser Firma selbst bekomme ich Antworten von sicher, dass wir Sie im Krankheitsfall bis zur Normalität absichern, ja. Aber das wird natürlich nirgendwo ausdrücklich erwähnt, sondern nur Krankheits- und Arztkosten. Welche Krankheiten? Dringende medizinische Hilfe, sagen sie mir. Plattfüße oder Schlappohren gehören nicht dazu, damit es lustig bleibt ... damit können Sie warten.

Welche Versicherung gibt ausdrücklich an, dass sie auch Covid-19 bis zu 100.000 US-Dollar abdeckt? Haben Sie Kenntnisse über das erforderliche Dokument?


Reaktion RonnyLatYa

Normalerweise sind alle Krankheiten, die man sich einfangen kann, in der Reiseversicherung enthalten, dachte ich, also auch COVID-19. Das Problem ist, dass dies nicht explizit angegeben wird. Und das ist natürlich genau das, was die Leute sehen wollen

Auch bei einer Reiseversicherung muss man darauf achten, ob irgendwo vermerkt wird, dass die Reiseversicherung im Falle einer negativen Reisewarnung ungültig wird. Zumindest bei der Abreise in ein Land mit negativen Reisehinweisen. Wenn Sie bereits dort sind, ist das natürlich eine andere Geschichte.

https://diplomatie.belgium.be/nl/Diensten/Op_reis_in_het_buitenland/reisadviezen/thailand

Ich habe/hatte auch die Excellence von AXA. Die Gültigkeitsdauer dieser Reiseversicherung beträgt ein Jahr, die Reisedauer beträgt jedoch maximal 6 bzw. 9 Monate, ggf. können Sie diese gegen eine zusätzliche Zahlung auf 12 Monate verlängern.

Ich habe vor jeder Abreise immer einen Brief erhalten, ob ich aufgenommen werde. In diesem Schreiben waren neben dem abgedeckten Zeitraum auch das Land und der Betrag (tatsächlich 3 Euro) angegeben. Diese Menge ist natürlich ausreichend. Versuchen Sie, ein solches Schreiben von der AXA zu erhalten (mit Verweis auf die Informationen bei der thailändischen Botschaft) und fragen Sie, ob dort ausdrücklich angegeben werden soll, dass dies tatsächlich auch COVID-000 abdeckt.

Und ansonsten prüfen Sie, ob Sie in Thailand nicht eine Versicherung abschließen können, die auch den Betrag abdeckt und einen Hinweis auf COVID-19 enthält.

Vielleicht gibt es auch Leser, die sich mit einer Reiseversicherung in der gewünschten Höhe auskennen und auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass COVID-19 abgesichert ist.

Bitte bedenken Sie, dass es sich hier um einen Belgier handelt, der in Belgien lebt und ihm in den Niederlanden durch eine Krankenversicherung oder ähnliches nicht viel geholfen wird.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

15 Antworten auf „Thailand-Visa-Frage Nr. 133/20: COVID-19-Versicherung“

  1. Ronny sagt oben

    Diejenigen, die der Gegenseitigkeitsgesellschaft De Voorzorg angeschlossen sind, haben eine kostenlose Versicherung einschließlich Covid19. Lassen Sie sich Ihr Abreise- und Rückreisedatum in der Vorsichtsmaßnahme notieren. Anschließend erhalten Sie ein Zertifikat. Sie können Mutas auch über das Außenministerium in Brüssel genehmigen lassen. Also völlig kostenlos. Soweit ich weiß, nimmt der andere Gegenseitigkeits-CM nicht mehr teil. Mein Sohn hat es so gemacht, ohne Probleme und mit schneller Hilfe der Krankenkasse.

  2. winlouis sagt oben

    Lieber Fred, ich nutze immer noch die Reiseversicherung „Mutas“ bei der Krankenkasse Bond Moyson, jeweils vor Reiseantritt von 3 Monaten. Ich bin seit 2004 mit meiner thailändischen Frau verheiratet, kann aber aus gesundheitlichen Gründen nicht dauerhaft in Thailand leben, sodass mein Wohnsitz weiterhin in Belgien liegt.
    Ich konnte Ende Juni nicht nach Thailand abreisen, da mein Flug annulliert wurde. Wenn ich wieder abreisen möchte, muss ich daher auch nachweisen, dass meine Reiseversicherung auch eine Corona-Ansteckung abdeckt.
    Ab Montag werde ich Kontakt zu Bond Moyson aufnehmen.
    Ich habe noch eine Frage an Sie persönlich.
    „Wie können Sie als Belgier“ 8 Monate pro Kalenderjahr in Thailand bleiben?
    Ich bin verpflichtet, den Gemeinderat zu informieren, wenn ich länger als 3 Monate in Thailand bleiben möchte. Auch eine Dauer von mehr als 6 Monaten pro Kalenderjahr ist möglich, kann aber nur in Ausnahmefällen auf ein Jahr verlängert werden. Die Genehmigung hierfür können Sie nur einmal erhalten, danach müssen Sie entscheiden, wo Sie Ihren ständigen Wohnsitz einrichten möchten.
    Wenn Sie dies nicht tun, werden Sie automatisch aus dem Melderegister gestrichen.
    Das habe ich 2014 erlebt, als ich mit meiner Frau und meinen zwei Kindern nach Thailand aufbrach, als ich im September 2013 meine Rente erhielt.
    Nach 6 Monaten stellte ich fest, dass ich keine Adresse mehr in Belgien hatte, da meine Rente nicht mehr gezahlt wurde, nachdem ich den Rentendienst kontaktiert hatte!
    In den Niederlanden ist es erlaubt, 8 Monate pro Kalenderjahr in Thailand zu bleiben, das habe ich bereits im Forum gelesen.
    Wenn möglich, antworten Sie bitte auf meine E-Mail-Adresse. [E-Mail geschützt] .
    Vielen Dank im Voraus.
    Louis Buyl zurückgewinnen.

  3. Ger Korat sagt oben

    Für die Situation in den Niederlanden spielt auch Folgendes eine Rolle. Lebe normalerweise in Thailand und bin dort krankenversichert. Da ich nun wieder in den Niederlanden bin, gehöre ich zum niederländischen Krankenversicherungssystem und Sie sind weltweit versichert (bis zu den Kosten der niederländischen Krankenversicherung). Ich versuche herauszufinden, was ich vor meiner Rückkehr arrangieren soll, und dazu gehört unter anderem der Abschluss einer Reiseversicherung für zusätzliche medizinische Kosten, Notaufnahmen und andere Angelegenheiten. Jetzt habe ich gelesen, dass man bei FBTO nur dann mit einer (fortlaufenden) Reiseversicherung versichert ist, wenn man unbedingt nach Thailand reist, in diesem Fall, und Thailand unter die orangen und roten Codes der niederländischen Regierung fällt. So notwendig. In einem anderen Land, CZ, habe ich gelesen, dass man nicht in ein Gebiet reisen darf, das nicht empfohlen wird, weil man dann nicht durch eine Reiseversicherung abgesichert ist. Es scheint, dass viele keine Reiseversicherung abschließen können, wenn Sie nach Thailand reisen.
    In meinem Fall kann ich mich auf die Reiseversicherung von CZ verlassen, da ich für die notwendige Betreuung meiner Kinder anwesend sein muss. Dies ist jedoch zu beachten, da, wie bereits erwähnt, kein Versicherungsschutz besteht, solange die niederländische Regierung die Reisehinweise für Thailand nicht ändert. Und dann können Sie eine Reiseversicherung abschließen und bezahlen, dürfen sich aber nicht darauf verlassen.

  4. Yan sagt oben

    Lieber Fred,
    Da ich auch auf der Suche nach einer passenden (Reise-)Versicherung bin, könnte es meiner Meinung nach auch interessant sein, einen Blick auf Folgendes zu werfen:
    1) Langfristige Reiseversicherung von Europe Assistance
    2) VAB-Jahresversicherung
    Bitte beachten Sie, dass die angebotene Grundversicherung nur 3 Monate abdeckt, Sie müssen dann auf der Website weitermachen und ggf. ein „Gespräch“ mit dem „virtuellen Assistenten“ führen. Beispielsweise beträgt die Versicherung der Europe Assistance ca. 1400 Euro/Jahr... Die Versicherung bei VAB ist um einiges günstiger. Policen können nur abgeschlossen werden, wenn Sie sich in Belgien aufhalten (aus Thailand nicht möglich).
    Erfolg damit…
    Yan

  5. winlouis sagt oben

    Lieber Fred, wie kannst du als Belgier 8 Monate pro Kalenderjahr in Thailand bleiben, wenn dein Wohnsitz immer noch in Belgien ist? Oder liegt Ihr ständiger Wohnsitz in Thailand und sind Sie bei der belgischen Botschaft registriert? Bitte antworten Sie nach Möglichkeit auf meine E-Mail-Adresse. Vielen Dank im Voraus.

    • Lungenaddie sagt oben

      Lieber Winlouis,

      Sie machen einen Fehler, wenn Sie die belgischen Regeln mit den niederländischen Regeln vermischen. Als Belgier können Sie problemlos 8 Monate pro Kalenderjahr im Ausland bleiben. Das Einzige, was der Gesetzgeber dazu sagt, ist:
      -Bei einer ununterbrochenen Abwesenheit von 6 Monaten haben Sie lediglich eine „Meldepflicht“. Diese Meldepflicht kann problemlos im Rathaus erledigt werden.
      -Bei einer Abwesenheit von einem Jahr sind Sie verpflichtet, sich bei der Gemeinde abzumelden, jedoch NICHT, sich bei einer Botschaft anzumelden.
      Ganz anders sieht es beim Krankenversicherungsschutz aus. Wenn Sie länger als 3 Monate im Ausland bleiben, gelten Sie nicht mehr als „Tourist“ und schließen am besten eine zusätzliche Versicherung ab. Hierzu gab es bereits ernsthafte Diskussionen.

      • David H. sagt oben

        @Lung addie

        Sehr geehrte Damen und Herren, richtig! aber sagen wir mal 99.99 % (Zwinkern) und ws. Richtig gemeint in der Antwort, aber die maximal 1-jährige vorübergehende Abwesenheit hätte eigentlich „bei einer Abwesenheit von 1 Jahr +“ lauten müssen. In einem solchen Fall müssen Sie Ihre Adresse ändern oder sich abmelden.

        Ich weiß das genau, weil ich vor der endgültigen Abmeldung 2 Jahre zwischen Belgien und Thailand gependelt bin und mir gesagt wurde, dass maximal 1 Jahr möglich sei. (Allerdings hindert Sie nichts daran, ein paar Tage nach Ihrer Rückkehr wieder abzureisen, ich persönlich war nach +/- 3 Wochen zurück, nachdem ich meine neue „dreifache Einreise“ vom thailändischen Konsulat in Antwerpen erhalten hatte!

        Auch das allererste Plakat dazu ist unvollständig, da es sich nicht um eine Gnadengabe des Gemeinderats handelt, der darüber entscheidet, ob und für wie lange Sie zugelassen werden, sondern lediglich um ein Recht, das Sie als Belgier und alle Kommunalbehörden in Belgien haben Wenden Sie es an, und wenn ein Beamter etwas anderes sagt, rufen Sie einfach einen Vorgesetzten an, der Erfolg ist garantiert. Manche wissen nicht alles richtig.

        In Antwerpen können Sie dies bereits seit einigen Jahren online erledigen, inklusive Erklärung und Rückgabe. Vor 2013 konnte ich dies nur persönlich im Gemeinderat unter Angabe meiner ausländischen Adresse tun und musste bei der Rückkehr nichts unternehmen, aber auf mein Verlangen hin Rückkehr anzeigen? Ich erhielt eine Antwort von der Schalterdame, dass ich wüsste, wann ich zurück sein würde (?)

        Der einzige Kommentar des örtlichen Wohnungsmaklers, den ich ebenfalls mitgeteilt habe, war, dass ich weiterhin Miete zahlen müsse, da dieser Zeitraum sonst nicht legal wäre, es sei denn, ich bin Eigentümer eines Hauses ... das ist natürlich ein Problem, denn nein Mit der Zahlung der Miete beginnt ein ganzes Verfahren. Ein Umzug, der beweist, dass Ihr Wohnsitz fragwürdig wird

        • winlouis sagt oben

          Lieber David, wie kommt es, dass ich bereits von Amts wegen aus dem Bevölkerungsregister gelöscht wurde, nachdem ich weniger als 6 Monate in Thailand geblieben war!? Auf meine Nachfrage erhielt ich die Antwort, dass ich dem Gemeinderat mitteilen müsse, dass ich länger als 3 Monate in Thailand bleiben würde.!!

      • winlouis sagt oben

        Lieber Lung Addie, vielen Dank für die Korrektur, dass es als Belgier möglich ist, 2 × 4 Monate pro Kalenderjahr in Thailand zu bleiben. Erst wenn Sie sich länger als 6 Monate im Ausland aufhalten, müssen Sie dies der Gemeindeverwaltung melden. Sie sind in der Tat nicht verpflichtet, sich mit Ihrer Wohnadresse in Thailand bei der belgischen Botschaft anzumelden. Aber Sie profitieren sehr davon. Über die Botschaft erhalten Sie dann alles, was Sie auch in einem belgischen Rathaus erhalten können. Wie zum Beispiel Urkunden, neuer Personalausweis, Beurkundung und Übersetzung der Sterbeurkunde und vieles mehr.
        Für mich beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Thailand pro Kalenderjahr 6 bzw. 2×3 Monate.
        Da ich eine Invaliditätsrente beziehe, muss ich eine Genehmigung des FÖD einholen, wenn ich mich länger als 90 Tage im Ausland aufhalten möchte.
        In den ersten 89 Tagen muss ich nichts beantragen, in den zweiten 2 Tagen muss ich eine Genehmigung beantragen und die Genehmigung des zuständigen Ministers einholen.
        Ich kann die Erlaubnis auch für 180 Tage im Kalenderjahr erhalten, jedoch nicht für einen Tag länger.
        Wenn ich das nicht tue, verliere ich meine Invaliditätsrente.!
        Ich kann also nicht 8 Monate pro Kalenderjahr in Thailand bleiben, obwohl meine Familie in Thailand bleibt!
        Rentner über 65 Jahre können einen IGO-Zuschuss erhalten, wenn sie über ein geringes monatliches Renteneinkommen verfügen, sie möglicherweise kein Eigentum besitzen und über Ersparnisse oder andere Vermögenswerte verfügen. Für verkaufte Immobilien und Erbschaften werden sogar 10 Jahre zurückgerechnet.
        Diese Rentner dürfen sogar nur 26 Tage pro Kalenderjahr im Ausland bleiben, sonst verlieren sie ihre IGO-Entschädigung.!
        Es reicht nicht aus, dass wir als Rentner nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit Steuern zahlen und Beiträge zur Krankenkasse abführen, sie nehmen uns das auch noch weg.!!

  6. winlouis sagt oben

    Ich habe vergessen, meine E-Mail-Adresse anzugeben. [E-Mail geschützt] . Mit Dank.

  7. Tischler sagt oben

    Ich denke, dass man eine solche Corvid-Versicherung über AA Insurance Brokers in Thailand abschließen kann. Allerdings weiß ich nicht, ob es eine Altersgrenze für den Abschluss dieser Versicherung gibt...

  8. Pierre sagt oben

    Lieber Fred
    Würden Sie mir bitte auch mitteilen, wie Sie Ihren 8-monatigen Aufenthalt in Thailand gestalten?
    Ich bin auch Belgier und habe ein Haus in Udonthani
    Sagen Sie mir bitte Bescheid
    vriendelijke groeten
    [E-Mail geschützt]

  9. Renee Wouters sagt oben

    Lieber Lungen-Addie
    Ich habe bei der christlichen Krankenkasse in Belgien nachgefragt, ob meine medizinischen Kosten in Thailand abgedeckt seien, und mir wurde mitgeteilt, dass sie in Thailand keine medizinischen Kosten mehr übernehmen. Ich denke, schließen Sie immer eine Reiseversicherung ab, die die Kosten übernimmt. Da ich für etwa 2 Tage nach Asien reise, schließe ich immer eine jährliche Familienversicherung (80 Personen) ab. Normalerweise mache ich auch Minireisen in Europa und mit einer Jahresversicherung kommt es günstiger.
    Rene

    • Ronny sagt oben

      Rene, DE Voorzorg vertritt immer noch die Mutas-Versicherung, inklusive Covid19, alles kostenlos. Aber gültig für 3 Monate. CM entfernt sich seit einiger Zeit von diesem Vorteil und anderen Vorteilen.

    • winlouis sagt oben

      Lieber Rene, ich habe daher 2017 die Krankenversicherung gewechselt, der CM hatte mir mitgeteilt, dass sie die Mutas-Reiseversicherung nicht mehr nutzen und ich eine andere Reiseversicherung abschließen musste. Ich bin der Krankenkasse Bond Moyson beigetreten und nutze Mutas immer noch als Reiseversicherung. Mit ihnen ist es immer noch möglich.!!


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