Thailand-Visumfrage Nr. 419/22: Touristenvisum und Visumbefreiung

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Posted in Visumsfrage
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Dezember 9 2022

Fragender: Berbod

Meine Fragen wurden wahrscheinlich schon einmal beantwortet, aber manchmal sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ich denke darüber nach, mit einem Touristenvisum (60 Tage) nach Thailand zu reisen. Wenn ich um maximal 45 Tage (vor dem 1) verlängern möchte, kann ich innerhalb von 4 Tagen nach meiner Ankunft in Thailand einen Grenzübertritt machen, muss aber beim Check-in in Zaventem ein internationales Flugticket vorlegen. zum Beispiel, was zeigt, dass ich nach Thailand eingereist bin. 2023 Tage Abreise mit dem Flugzeug.

Meine Fragen, ist meine Aussage korrekt und wenn ja, ist ein Rückflugticket erforderlich? Kann ich in Thailand nach 30 Tagen auch bei einer Einwanderungsbehörde eine Verlängerung um 60 Tage beantragen, sodass ich maximal 90 Tage in Thailand bleiben kann? Bei letzterer Option benötige ich natürlich weiterhin ein Flugticket mit Abflugdatum innerhalb von 45 Tagen nach Ankunft in Thailand.


Reaktion RonnyLatYa

Diese Verwirrung entsteht, weil man Dinge durcheinander bringt, und das macht es nicht klarer. Es ist jedoch weniger kompliziert, als Sie in Ihrer Frage vermuten.

1. Sie können mit der „Visumbefreiung“ in Thailand bleiben. Das heißt, eine Befreiung von der Visumpflicht. Mit anderen Worten: Sie benötigen kein Visum. Sie erhalten dann bei der Einreise eine Aufenthaltsdauer von 30 Tagen, diese wurde jedoch derzeit auf 45 Tage erhöht und dies bis zum 31.

Wenn Sie auf diese Weise abreisen, kann eine Fluggesellschaft Sie auffordern, einen Nachweis vorzulegen, dass Sie beabsichtigen, Thailand innerhalb von 30 Tagen (derzeit 45 Tage) zu verlassen. Das muss kein Rückflugticket sein. Ein Weiterflugticket reicht ebenfalls aus. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den diesbezüglichen Vorschriften. Dies gilt nicht nur für Abflüge aus den Niederlanden/Belgien, sondern kann bei Abflügen aus jedem Land mit jedem Unternehmen beantragt werden.

Diese „Visumbefreiung“ von 30 (45) Tagen kann bei der Einreise einmalig um 30 Tage verlängert werden. Kostet 1.900 Baht. Insgesamt haben Sie einen maximalen ununterbrochenen Aufenthalt von 60 (75) Tagen in Thailand

2. Sie können mit einem „Touristenvisum für die einmalige Einreise“ ausreisen. Dieses Visum müssen Sie vor Ihrer Abreise nach Thailand zunächst bei der thailändischen Botschaft beantragen. Da Sie dann über ein Visum verfügen, stellt die Fluggesellschaft keine Fragen zu einem Rück- oder Weiterflugticket. Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie dann eine Aufenthaltsdauer von 60 Tagen. Diese können Sie einmalig bei der Einreise um 30 Tage verlängern. Kostet 1900 Baht. Insgesamt steht Ihnen dann ein maximal ununterbrochener Aufenthalt von 90 Tagen in Thailand zur Verfügung

3. Ein „Grenzlauf“ bedeutet, dass Sie Thailand für kurze Zeit verlassen. Mit dem „Grenzlauf“ soll eine neue Aufenthaltsdauer erlangt werden. Sie verlängern damit also nie einen bestehenden Aufenthaltszeitraum. Sie könnten dann im Anschluss an den Zeitraum der „Visumbefreiung“ oder des Zeitraums des „Touristenvisums“ eine „Grenzüberfahrt“ unternehmen. Bei der Rückkehr erhalten Sie dann eine neue „Visa Exemption“-Frist von 30 Tagen (45 Tagen), die Sie dann ggf. bei der Einreise um 30 Tage verlängern können.

Bitte beachten Sie, dass die Einreise nach Thailand mit „Visa Exemption“ offiziell nur 2 Mal pro Kalenderjahr über eine Landgrenze möglich ist. Prinzipiell gibt es keine Einschränkung über einen Flughafen, aber heutzutage wird das auch strenger geprüft, wenn ich den sozialen Medien dazu Glauben schenken darf. Vor allem, wenn diese Einträge nacheinander oder kurzfristig erfolgen.

Ihr „Tourist Visa Single Entry“ können Sie natürlich nicht mehr für einen „Grenzlauf“ verwenden, da Sie es bereits bei Ihrer vorherigen Einreise verwendet haben. Wer jedoch über ein Mehrfacheinreisevisum wie beispielsweise ein „Multiple Entry Tourist Visa“ (METV) verfügt, erhält dann keine „Visa Exemption“-Frist von 30 (45) Tagen, sondern wiederum 60 Tagen, sofern die Einreise in den Gültigkeitszeitraum fällt des Visums. ist. Den du dann einmalig um 30 Tage verlängern könntest.

4. Es wird selten danach gefragt und insbesondere bei „Visa Exemption“ wird dies vorkommen, aber die Einwanderungsbehörde kann immer fragen, ob Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Sie möchten, dass Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 20 Baht in einer beliebigen Währung bei sich haben.

Ich hoffe, das ist etwas klarer.

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