Fragender: Hub

Ich habe vor, im Januar 2023 für ca. 90 Tage zu meiner Frau nach Thailand zu reisen und dabei die zweimal 45-tägige Ausnahmeregelung zu nutzen. Ich möchte einen Grenzlauf über Nong Kai nach Laos (Vientiane) machen. Angenommen, ich schaffe das am 44. Tag. Benötige ich dann zwei Tage, Tag 2 und Tag 44? Wenn ja, „kostet“ es mich am Ende der zweiten Befreiung von 45 Tagen für diese beiden Tage?

Was dann meiner Meinung nach bedeutet, dass ich meine Rückreise rechtzeitig vor diesem Fälligkeitsdatum planen muss? Ich muss nicht unbedingt 90 Tage in Thailand sein.


Reaktion RonnyLatYa

Wenn Sie am 44. Tag ausgehen, verfällt Tag 45. Wenn Sie beispielsweise am 40. Tag ausgehen, verlieren Sie die restlichen 5 Tage. Sobald Sie Thailand verlassen, verfällt die verbleibende Aufenthaltsdauer. Wenn Sie nach Thailand zurückkehren, beginnt die Zählung wieder ab Tag 1. Dies gilt dann für Ihre neue Aufenthaltsdauer von 45 Tagen.

Beispiel (Daten dienen nur als Beispiel. Die Berechnung müssen Sie selbst durchführen):

Wenn Sie am 23. Januar einreisen, erhalten Sie einen Aufenthalt von 45 Tagen. Das wird bis zum 8. März sein. Wenn Sie am 44. Tag, also am 7. März, einen Grenzübertritt machen, verlieren Sie Tag 45. Wenn Sie am 7. März zurückkommen, werden Ihre 1 Tage wieder von 45 an gezählt. Am 45. Tag können Sie natürlich jederzeit zurückfliegen.

Wenn Sie diesen Grenzlauf am 7. März durchführen, zählt dieser Tag tatsächlich als 2 Tage. Tag 44 ist der Tag, an dem Sie Thailand aus Ihrem alten Aufenthaltszeitraum verlassen, und Tag 1 Ihres neuen Aufenthaltszeitraums, wenn Sie nach Thailand zurückkehren.

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