Fragender: Loe

Wann kann bzw. muss ich eine Verlängerung um 90 Tage oder spätestens ein Jahr beantragen? Dies ist auf die rechtzeitige Einzahlung der 800.000 Baht zurückzuführen. Ich habe jetzt einen Non-imm-O-Mehrfacheintrag, der bis zum 28 gültig ist. Am 10. September reise ich nach Thailand ein und erhalte einen 2022-Tage-Stempel. Die Abreise wird also etwa am 21. Dezember erfolgen.

Welches Datum bestimmt den Antrag, das Visumdatum oder der Einreisestempel in meinem Reisepass?

Ich werde dann vom 29. November bis 31. Dezember in die Niederlande zurückkehren. Wenn ich im Januar zurückkomme, kann ich dann eine Wiedereinreise mit der 90-tägigen Verlängerungsgenehmigung und dann im Januar eine Verlängerung um ein Jahr mit mehreren Einreisen beantragen oder übersehe ich etwas?

Ich habe die obige Frage im August gestellt. Heute, am 30. September, bin ich zur Einwanderungsbehörde in Nakhon Phanom gegangen, um mein TM30-Formular einzureichen. Das ist gut gelaufen. Als ich dann aber fragte, wann ich die Verlängerung beantragen könne, begannen die Zweifel.

Das Ende der Geschichte war, dass ich 30 Tage vor Ablauf meines Mehrfacheinreisevisums am 28. Oktober meine Verlängerung beantragen kann, spätestens jedoch einige Tage vor dem 28. Oktober. Auf dem Stempel, den ich in meinem Pass erhalten habe, steht: Zulassung vom 21. September 2022 bis zum 19. Dezember 2022. Denn Ihrer Meinung nach konnte ich mit meiner Verlängerung ab dem 19. November beginnen und musste sie vor dem 19. Dezember beantragen. Bitte überprüfen Sie Ihre Antwort noch einmal, sonst habe ich bei korrektem Einwanderungsdatum meine 800.000 Baht zu spät eingezahlt. Sie gehen also davon aus, dass das Visum am 28. Oktober abläuft, ich muss also vor diesem Datum eine Verlängerung beantragen, aber ich hatte die Idee, dass auch alle Daten und Stempel verwechselt sind.


Reaktion RonnyLatYa

Wie ich bereits gesagt habe, ist eine Verlängerung nur um ein Jahr möglich. Eine Verlängerung um 90 Tage ist nicht möglich und ein Bankbetrag muss immer mindestens 2 Monate vor dem Antragsdatum auf dem Konto vorhanden sein. Folgeanträge teilweise sogar 3 Monate.

Das Enddatum Ihres Nichteinwanderungsvisums O, also das Enddatum der Gültigkeitsdauer Ihres Visums, ist bei der Beantragung einer (Jahres-)Verlängerung völlig unerheblich. In Ihrem Fall ist das Enddatum Ihrer Nichteinwanderungs-O-Mehrfacheinreise der 28. Oktober. Dies sollten Sie jedoch bei der Beantragung einer Verlängerung um ein Jahr nicht berücksichtigen. Es bedeutet lediglich, dass Sie mit diesem Visum bis zum 28. Oktober einreisen können. Das Gültigkeitsdatum Ihres Visums hat nichts mit der Dauer Ihres Aufenthalts in Thailand zu tun. Sie können die Gültigkeitsdauer Ihres Visums in keiner Weise verlängern. Für Ihre Verlängerung ist das Enddatum Ihres Aufenthaltszeitraums mit diesem Visum wichtig. In Ihrem Fall läuft dieser Aufenthaltszeitraum vom 21. September bis 19. Dezember.

Standardmäßig können Sie 30 Tage vor Ende des Aufenthaltszeitraums mit der Beantragung einer Verlängerung um ein Jahr beginnen, obwohl es Einwanderungsbehörden gibt, die dies auch 45 Tage vorher akzeptieren. In Ihrem Fall können Sie dann ab dem 19. oder vielleicht schon ab dem 4. November mit der Bewerbung beginnen. Das heißt, wenn Sie einen Bankbetrag von 800 Baht verwenden und den Antrag am 000. November einreichen, muss der Betrag vor dem 4. September verfügbar sein, bzw. vor dem 4. September, wenn Sie den Antrag am 19. November einreichen.

Sie können mit der Beantragung Ihrer jährlichen Verlängerung auch bis zum letzten Tag, also dem 19. Dezember, warten. Da Sie jedoch vom 29. November bis 31. Dezember in die Niederlande reisen, müssen Sie den Antrag vor dem 29. November stellen, am besten etwas früher. Für die Verlängerung um dieses Jahr muss man natürlich auch eine Wiedereinreise beantragen, sonst verfällt diese, wenn man Thailand verlässt.

Eine Option, die man in Betracht ziehen sollte.

Sie können auch eine Wiedereinreise für Ihren aktuellen Aufenthaltszeitraum vom 21. September bis 19. Dezember beantragen. Als Enddatum erhalten Sie dann bei der Einreise wieder den 19. Dezember. Nach Ihrer Rückkehr können Sie dann eine Verlängerung um dieses Jahr beantragen. Stellen Sie sicher, dass Sie vor dem 19. Dezember zurück sind, am besten etwas früher, aber anscheinend kommen Sie erst am 31. Dezember zurück, was für diese Option zu spät ist.

Eine weitere Option, die Sie in Betracht ziehen können. Da Ihre Nichteinwanderungs-O-Mehrfachanmeldung bis zum 28. Oktober gültig ist, können Sie vor dem 28. Oktober einen weiteren Borderrun absolvieren. Sie erhalten dann bei der Einreise einen neuen Aufenthaltszeitraum. Angenommen, Sie würden am 20. Oktober einen weiteren Grenzübertritt machen, dann würden Sie irgendwann eine neue Aufenthaltsdauer vom 20. Oktober bis 18. Januar erhalten (ich habe es nicht genau berechnet, aber es wird ungefähr so ​​​​sein, also 90 Tage nach dem 20. Oktober). ).

Wenn Sie vor der Ausreise aus Thailand zunächst eine Wiedereinreise vornehmen, können Sie wie geplant ab dem 29. November und 31. Dezember in die Niederlande einreisen. Bei Ihrer Rückkehr am 31. Dezember erhalten Sie dann eine Aufenthaltsfrist bis zum 18. Januar. Im Januar hatten Sie genügend Zeit, Ihre jährliche Verlängerung zu beantragen. Vor dem 18. Januar. Stellen Sie auch hier sicher, dass Ihr Bankbetrag von 800 Baht für 000 Monate darauf steht. Sollte irgendwann Anfang November sein.

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